Betreff
Stellenplan 2022
Vorlage
2022/005
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Dem Stellenplan 2022 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

Aktuell weist der Stellenplan 2021 in der Fassung des 1. Nachtragsstellenplanes folgende Stellen aus:

 

            132,100  Stellen für Beamte

            502,779  Stellen für Beschäftigte

 

 

Zusätzlich sind im Stellenplan  vorhanden

 

31 Stellen für Nachwuchskräfte

  3 Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

  3 Stellen für Sozialarbeitende im Anerkennungspraktikum

  5 Stellen für Personen im Bundesfreiwilligendienst

  2 Stellen für das Duale Studium Soziale Arbeit

  1 Stelle für das Duale Studium Bauingenieurswesen          

 

Nachrichtlich werden zudem je 1 Beamten- und 1 Beschäftigtenstelle im Betrieb für Abfallwirtschaft (BAWN) ausgewiesen, da die Stelleninhaber dorthin abgeordnet sind.

 

 

 

1.     Streichung von Stellen

 

Gegenüber dem Stellenplan 2021 in der Fassung des 1. NT-Stellenplanes können folgende Stellen gestrichen werden:

 

 

Organisationseinheit

Stellenumfang

Entgeltgruppe

Grund

FB 21, Gutenbergschule Hoya

0,5

Egr.5 (26.700 €)

Schulverwaltungskraft - Schulschließung

FD 551 Umweltrecht und Kreisstraßen    

1

Egr.12 (95.800 €)

Diplomchemiker – Auflösung Wasserlabor

Gesamt

1,5

122.500              

 

 

 

 

2.     Neueinrichtung von Stellen

 

a)  Notwendige Stellen aufgrund des Pandemiegeschehens

 

Zur Pandemiebekämpfung wurden einige Stellen bereits beschlossen und besetzt, die Ausweisung erfolgt jetzt mit dem Stellenplan:

 

 

Organisationseinheit

Stellenumfang

Entgelt-gruppe

(Kosten/Jahr)

Grund

Dritt-finanzierung

FB 41

Gesundheitsdienste

1

Egr.15

(109.000 €)

Arztstelle aufgrund IfSchG

ÖGD-Pakt

FD 414
Infektionsschutz

1

Egr.9 a

(61.800 €)

Verwaltungsstelle aufgrund IfSchG

ÖGD-Pakt

FD 414
Infektionsschutz

2,76

Egr.6

(147.660 €)

Assistenzstellen aufgrund IfSchG

ÖGD-Pakt

FD 414
Infektionsschutz

2

Egr.10

(148.800 €)

Organisation der Impfangebote, befristet, kw 2024

Erstattung durch das Land Nds.

FD 414
Infektionsschutz

8

Egr.5
(427.200)

Durchführung der Impfangebote, befristet, kw 2024

Erstattung durch das Land Nds.

Gesamt:

14,76

894.460 €

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

FB 41 Gesundheitsdienste

Ärztlicher Dienst

1 Stelle nach Egr.15

 

FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt

Sachbearbeitung

1 Stelle nach Egr.9a und 2,76 Egr.6

 

Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert und werden auch weiterhin einem Wandel unterliegen. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, dass sowohl die Abläufe als auch die derzeitige personelle Ausstattung kritisch betrachtet und entsprechend angepasst werden müssen. Die politisch kommunizierte Erwartung an der Übernahme weiterer bzw. intensivierter Aufgaben und die damit einhergehende angestrebte Stärkung der öffentlichen Gesundheitsdienste werden absehbar zu personellem Mehrbedarf führen, der auch anhalten wird, wenn die derzeitig herrschende Pandemie bewältigt ist.

 

Der beschlossene Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst sieht in diesem Zusammenhang vor, dass die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt werden, um für künftige Pandemien gerüstet zu sein. So sollen bundesweit bis zu 5.000 unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden. Dem Landkreis Nienburg/Weser wurden insgesamt 6,76 Stellen zugewiesen, davon 2,03 in 2021 (s. Stellenplan 2021, bereits besetzt mit einer Ärztin und einer Verwaltungskraft)  und 4,74 in 2022 für 1 Arztstelle, 1 Verwaltungsfachangestellte/n und 2,76 Assistenzstellen mit einfacher Sachbearbeitung.

 

Die Stellen werden aus dem ÖGD-Pakt, zunächst bis 2026, finanziert.

 

 

FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt

Impfstelle
8 Stellen nach Egr.5 (befristet), 2 Stellen nach Egr.10 (befristet)

 

Um im Zuge der akuten Pandemielage handlungsfähig zu sein, hat der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 17.12.2021 (siehe Drucksache 2021/219) beschlossen, die o.a. Stellen überplanmäßig zu besetzen und den über den Stellenplan 2021 hinausgehenden Stellenanteil im Stellenplan 2022 zusätzlich einzurichten.

 

Der Landkreis hat damit auf die Anforderung reagiert, ein eigenes Impfteam aufstellen zu müssen. Hierzu war es erforderlich, acht impfberechtigte Personen und Verwaltungshelfer:innen einzustellen (Egr.5). Die Besetzung der Stellen soll entsprechend der aktuellen Beauftragung des Landes, längstens bis zum 31.12.2022, befristet erfolgen. Da die weitere Entwicklung der Pandemie unsicher bleibt, werden die Stellen mit einem kw2024-Vermerk versehen.

 

Die Kosten für die Vorhaltung, die Einsatzplanung und den Einsatz der Mobilen Teams trägt das Land.  Pro MIT gewährt das Land eine Pauschale in Höhe von 63.000 €/Monat für die Vorhaltung.

 

Neben dem Personal für den Aufbau des eigenen Impfteams werden weitere Stellen zur Organisation, Abwicklung und Abrechnung der Impfangebote sowie der operativen Einsatzplanung (Mobile Teams/Impfstelle) benötigt.

 

Da diese Stellen den organisatorischen Überbau darstellen und zum Teil Leitungs-aufgaben übernehmen sollen, sind die Stellen im gehobenen Dienst bzw. vgl. Be-schäftigungsverhältnis zu verorten (Egr.9c/Egr.10 bzw. A 10/A 11).

 

Die Personalkosten sind voraussichtlich durch die vom Land gewährte Pauschale für die Einsatzplanung in Höhe von 25 % der Organisationspauschale für die Mobilen Teams gedeckt.

 

 

b)  Notwendige neue Stellen aufgrund von neuen Aufgaben/Fallsteigerungen

 

Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Aufgaben und Anforderungen sowie steigender Fahlzahlen in Teilbereichen der Verwaltung ist darüber hinaus die Neueinrichtung von Stellen für den Stellenplan 2022 unabdingbar. Die Notwendigkeit der Stellen wurde jeweils nachvollziehbar begründet und deren Einrichtung ist zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages der Verwaltung zwingend erforderlich:

 

 

 

Organisationseinheit

Stellenumfang

Entgelt-gruppe

(Kosten/

Jahr)

Grund

Dritt-finanzierung

Dezernat Z,
Zentrale Dienste

1

A 12 (95.700 €)

Digitalisierung, Steuerung

nein

Dezernat Z,
Zentrale Dienste

1

Egr.11
(80.700 €)

Digitalisierung, IT-Projekte, Administration

nein

FD 121
Service und Wahlen

1

Egr. 4

(49.100 €)

Digitalisierung, Aufbau zentrale Scanstelle

nein

FD 122
Informationstechnik

0,5

Egr.6
(26.750 €)

Digitalisierung, Assistenzstelle IT; Buchhaltung, Gerätemanagement

nein

FD 131
Finanzwirtschaft

0,205

Egr.9a

(12.669 €)

Weiterentwicklung Kosten-Leistungs-Rechnung

nein

FD 171
Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit

1,5

Egr.9 b

(101.400 €)

Gestiegene Fallzahlen im Bereich Ausländerwesen (=1 VZÄ) und Staatsangehörigkeit (=0,5 VZÄ)

nein

FB 18 Veterinärwesen und Lebensmittelüber-wachung

0,5

A 10

(38.800 €)

Zusätzlicher Bedarf im Verwaltungsbereich aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen

tlw. durch Gebühren

FD 311
Eingliederungshilfe

1

Egr.9a

(61.800 €)

Zusätzlicher Bedarf aufgrund gestiegener Fallzahlen und veränderter rechtlicher Vorgaben

nein

FD 313

Senioren und Pflege

1

Egr.9a

(61.800 €)

Heimaufsicht, gestiegene Anzahl  von Einrichtungen, gestiegenen Anzahl von Regel- und Anlassüberprüfungen

nein

FD 522
Baugenehmigungen

3

Egr.11

(242.100 €)

Ersatz für langfristig erkrankte technische Bedienstete, dafür entsprechende kw Vermerke an entsprechend  bestehenden Stellen bei Ausscheiden

tlw. durch Gebühren

FD 523 Bauverwaltung

1

A 11         (86.200 €)

Stärkung der Verwaltung wegen gestiegener Zahl von auch komplexeren Verfahren, Administration Fachverfahren

tlw. durch Gebühren

Gesamt

11,705

857.019 €

 

 

 

Dezernat Zentrale Dienste

Digitalisierung – technisch/organisatorische Steuerung

1 Stelle nach A12, 1 Stelle nach Egr. 11

 

Der Landkreis Nienburg/Weser ist gefordert, sich im Hinblick auf das Thema „Digitalisierung“ strategisch und personell neu aufzustellen, um der gesellschaftlichen Erwartungshaltung und technischen Entwicklung Rechnung tragen zu können.

 

Die zunehmende Digitalisierung verändert alle Bereiche des Alltags umfassend und mit hoher Dynamik. Dies führt u.a. zu deutlichen Umbrüchen in der Arbeitswelt und in der Erwartungshaltung der Bürger:innen.

 

So ist über die Digitalisierung der Kreisverwaltung und ihrer Abläufe hinaus die digitale Entwicklung des Landkreises als Region (Stichwort: Smartregion) zu stärken. Dies umfasst die strategische Auseinandersetzung mit digitalen Ansätzen z. B. in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Bildung und Umwelt sowie die Initiierung entsprechender Projekte im Sinne einer digitalen Regionalentwicklung.

 

Nur so kann der Landkreis Nienburg/Weser perspektivisch als attraktiver, moderner Standort für Unternehmen und Wohnort für Bürger:innen Schritt halten. Insbesondere die Gewinnung und Umsetzung von Förderprojekten ist hierbei ein wesentlicher Aspekt.

 

Auch die Zusammenarbeit mit anderen Landkreisen wie beispielsweise den Mitgliedern der regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus und den Mitgliedsgemeinden des Landkreises muss verstärkt werden.

 

Zum anderen muss eine Vielzahl von Handlungsfeldern (z. B. Software, Hardware, IT-Infrastruktur, Kompetenzen) betrachtet werden, um souveränes Handeln auch im digitalen Zeitalter gewährleisten zu können.

 

Beispielsweise wird neben der Digitalisierung des Landkreises und der Kreisverwaltung auch die Digitalisierung der Schulen weiter voranschreiten.

Die hier anfallenden technisch-administrativen Aufgaben müssen effizient und zeitnah umgesetzt werden.

 

Zudem wird durch die weitere Einführung der e-Akte innerhalb der Kreisverwaltung und die Einführung digitaler Dienstleistungen für Bürger:innen und Unternehmen (Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes) ein vermehrter Aufwand aufgrund von Einbindung und Pflege der Software und ihrer Schnittstellen entstehen. Auch die technischen Geräte, die zu administrieren sind, nehmen stetig zu.

 

Digitalisierungsprojekte, wie die Einführung einer eLearning-Plattform und die Erneuerung der Homepage und des Intranets der Kreisverwaltung sind aus Kapazitätsgründen seit 2020 zurückgestellt, sind aber für eine effektive digitale Kreisverwaltung unabdingbar. Daher wird informationstechnisch-organisatorische Umsetzungskraft in Form zusätzlicher Personalressourcen benötigt.

 

 

FD 121 Service und Wahlen

Digitalisierung, Aufbau zentrale Scanstelle

1 Stelle nach Egr. 4      

 

Mit der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung ist es erforderlich geworden, vermehrt Posteingänge zu digitalisieren. Die Poststelle soll gleichzeitig zur Scanstelle für Bereiche weiterentwickelt werden, die in den digitalen Rechnungsworkflow eingebunden sind bzw. die E-Akte eingeführt haben.

 

Im allgemeinen Posteingang sind daher zusätzliche Arbeitsschritte hinzugekommen, die zu einem deutlichen Mehraufwand führen. So muss nach dem Öffnen zunächst entschieden werden, ob die Post ersetzend oder ergänzend gescannt werden muss. Beide Eingangsarten müssen scanfertig vorbereitet, anschließend mit Trennmarkierungen (=Barcodelabel) versehen, im Stapel gescannt und als Datei erstellt werden. Die Dateien sind dann digital den Postfächern der einzelnen Organisationseinheiten zuzuordnen.

 

Papiereingänge, die nur ergänzend gescannt werden dürfen, werden wie bisher in die Fachdienste gebracht  und die Scans für einen festgelegten Übergangszeitraum in der Poststelle gesammelt und später vernichtet.

Perspektivisch sollen die fortschreitende Digitalisierung und der digitale Rechnungsworkflow zu vereinfachten Prozessen führen. Insbesondere in der Übergangszeit ist jedoch das Gegenteil der Fall, sodass die Einrichtung einer Vollzeitstelle für die Poststelle dringend erforderlich ist, zumal ein Rückgang der Ausgangspost nicht festzustellen ist.

 

 

FD 122 Informationstechnik

Sachbearbeitung IT/Digitalisierung

0,5 Stelle nach Egr.6

 

Die zu administrierenden Geräte der Verwaltung nehmen stetig zu. Gleichzeitig steigt der Aufwand für die Anwender- und Gerätebetreuung, u.a. aufgrund des zunehmenden Umfangs mobiler Geräte. Um die technischen Mitarbeitenden im Bereich der Beschaffung, des Lizenzmanagements, der Vertragsverwaltung, der Inventarisierung und der Rechnungsbearbeitung zu entlasten, ist die Einrichtung einer 0,5 Stelle erforderlich.

 

 

FD 131 Finanzwirtschaft   

Sachbearbeitung Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

0,205 Stelle nach Egr.9a

 

Für die Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung im Fachdienst Finanzwirtschaft steht im aktuellen Stellenplan eine 0,5 Stelle zur Verfügung. Es hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass dieser Stellenumfang dauerhaft nicht ausreichend ist. Der Stellenumfang ist daher anzupassen.

 

 

FD 171 Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit

Sachbearbeitung Ausländerwesen

1 Stelle nach Egr.9b

 

Die Fallzahlen im Bereich Ausländerwesen sind in den letzten fünf Jahren um 43% gestiegen. Am 31.08.2021  lebten 10.840 Ausländer:innen im Landkreis Nienburg/Weser. Einhergehend mit der steigenden Fallzahl steigt auch die Aufgabenwahrnehmung, wie auszustellende Aufenthaltstitel, Reiseausweise, aufenthaltsbeendende Maßnahmen und weitere Aufgaben. Für die sachgerechte Aufgabenerledigung benötigt der Bereich zusätzlich 1 Vollzeitstelle.

 

 

Sachbearbeitung Personenstand und Staatsangehörigkeit

0,5 Stelle nach Egr.9b

 

Auch im Bereich Personenstand und Staatsangehörigkeit besteht ein erhöhter Arbeitsaufwand durch höhere Fallzahlen. So ist die Zahl der gestellten Einbürgerungsanträge im 3-Jahres-Durchschnitt 2019-2021 um 68% gegenüber dem Zeitraum 2016-2018 gestiegen. Hinzu kommen weitere erhöhte Anforderungen an die Sachbearbeitung durch rechtliche Vorgaben und Rechtsprechung in Bezug auf Identitätsklärung, wirtschaftliche Integration sowie dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Rechtsordnung. Im Stellenplan steht dafür bisher eine 0,5 Stelle zur Verfügung, eine Anhebung um 0,5 VZÄ ist erforderlich.

 

 

FB 18 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Sachbearbeitung

0,5 Stelle nach A 10

 

Die rechtlichen Vorgaben zur Kontrolle von Lebensmittelbetrieben steigen ständig an. Bereits im letzten Jahr wurden daher neue Planstellen im tierärztlichen Bereich geschaffen und besetzt. Für die verwaltungsrechtliche Umsetzung der Kontrollergebnisse wie z.B. Anhörungen, Bescheide, Verfügungen, ist die Schaffung einer 0,5 Stelle im Verwaltungsbereich notwendig.

 

 

FD 311 Eingliederungshilfe

Sachbearbeitung

1 Stelle nach Egr.9a

 

Die Bearbeitung der Leistungsanträge ist seit dem 01.01.2020 (Inkrafttreten des BTHG) deutlich komplexer geworden. Exemplarisch sind hier die verstärkte Beratungspflicht (§106 SGB IX), die stärkere Einbindung der Sachbearbeitung in Teilhabe-und Gesamtplanverfahren und der Teilhabeverfahrensbericht (§41 SGB IX) zu nennen. Weitere Aufgaben werden durch das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aufgrund der intensiveren Abstimmung/Vernetzung mit dem Träger der Jugendhilfe erwartet. Die Verwaltung hat auf diese Anforderungen bereits personell reagiert und überplanmäßig besetzt. Dadurch ist jetzt jede VZÄ für 209 Fälle verantwortlich. Die Erhöhung der Planstellen um 1 VZÄ (und damit Anpassung an die vorhandene Besetzung) ist daher zur sachgerechten Aufgabenerledigung zwingend erforderlich.

 

 

FD 313 Senioren und Pflege

Sachbearbeitung Heimaufsicht

1 Stelle nach Egr.9a

 

Die Aufgaben der Heimaufsicht werden derzeit mit einem Stellenumfang von wöchentlich je 19,5 Stunden Verwaltung und Pflege, also insgesamt 1 VZÄ wahrgenommen.

 

Der Heimaufsicht des Landkreises Nienburg unterliegen 29 vollstationäre Einrichtungen sowie 14 Tagespflegeeinrichtungen. Hinzu kommen diverse Wohngemeinschaften, die zwar nicht zwingend der Heimaufsicht unterliegen, jedoch einer Überprüfung im Rahmen des Bauantrags- bzw. Nutzungsänderungsverfahrens bedürfen sowie einer (im Bedarfsfall auch wiederholten) Prüfung, ob es sich um selbstbestimmte- oder nicht selbstbestimmte Wohngemeinschaften handelt.

 

Zudem sind zwei vollstationäre Einrichtungen in der Bauphase und zwei Einrichtungen der Tagespflege in Planung.

 

Die Aufgabenfelder der Heimaufsicht umfassen unter anderem die jährliche Regelprüfung jeder der Heimaufsicht unterliegenden Einrichtung, Beratung von Betreibern, Einrichtungen, Interessenten, Angehörigen etc., die Bearbeitung von Beschwerden, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Bearbeitung von Anträgen z. B. auf Platzzahlerhöhung, Kontrolle der Einhaltung der Fachkraftquoten, sowie die Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung des leitenden Personals.

 

Festzustellen ist, dass die Anzahl von Beschwerden und Schilderungen von Problemen in den Einrichtungen immer mehr zunimmt. Immer öfter finden Anlassprüfungen mit dem MDK statt, die wegen zunehmend feststellbarer Mängel stetig umfangreicher werden. Im Nachgang folgen weitere Schritte, wie z. T. sehr umfangreiche Anordnungen (einschl. Aufnahmestopps und Beschäftigungsverbote) und ggf. Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafanzeigen. Die Anordnungen müssen über längere Zeit intensiv begleitet und deren Erfüllung überprüft werden.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Regelprüfung kann aktuell nicht gewährleistet werden, ist aber aufgrund der Feststellungen bei anlassbezogenen Prüfungen jedoch wichtiger denn je.

 

Eine personelle Aufstockung der Heimaufsicht um 1 VZÄ ist dringend notwendig.

 

 

FD 522 Baugenehmigungen

Technischer Dienst

3 Stellen nach Egr.11

 

Im FD sind inzwischen drei technische Bedienstete teilweise schon seit Monaten erkrankt, mit einer baldigen Rückkehr ist nach heutigem Stand nicht zu rechnen. Dadurch kommt es zu erheblichen Engpässen bzw. deutlich längeren Bearbeitungs-zeiten von Bauanträgen. Hinzu kommt die gestiegene Bereitschaft, das eigene Recht in Form von Widersprüchen und Klagen durchzusetzen.

Es haben bereits erhebliche Umstrukturierungen und Personalerweiterungen stattgefunden haben, allerdings ist es nicht möglich, diese erheblichen Krankenstände zu kompensieren. Die neue Bauordnung, die zum 01.01.2022 in Kraft tritt, sieht im Übrigen die digitalen Verfahren als Regelfall vor. Die Einführung der digitalen Akte wird weiter vorangetrieben.

 

Da absehbar nicht mit der Rückkehr der erkrankten Kolleg:innen gerechnet werden kann, die Stellen jedoch besetzt sind, sollen drei Stellen für den technischen Dienst geschaffen werden, um wieder arbeitsfähig zu werden. Als Ausgleich wird beim Ausscheiden von technischen Bediensteten wegen Ruhestands geprüft, ob eine Wiederbesetzung notwendig ist. Dafür werden kw-Vermerke (2027/2028/2031) an die entsprechenden Stellen angebracht.

 

 

FD 523 Bauverwaltung

Sachbearbeitung

1 Stelle nach A 11

 

Im Bereich Bauen werden die Verfahren deutlich komplexer, und zwar sowohl im technischen wie auch im Verwaltungsbereich. Wie oben schon erwähnt, steigen die Nachbarschaftsbeschwerden und auch die Zahl der Widersprüche und Klageverfahren. Zeitgleich steigt die Zahl der Anträge auf Nutzung von erneuerbaren Energien, wodurch zunehmend die Eintragung von Baulasten erforderlich wird. Die zunehmende Digitalisierung macht auch eine intensivere Administration der Fachverfahren erforderlich. Zur  Stärkung der Verwaltung ist daher die Einrichtung einer Stelle im gehobenen Dienst (A 11) notwendig.

 

 

3.     Streichung von kw-Vermerken und Verlängerung der Befristung bzw. Entfristung von Stellen (ohne Auswirkungen auf die Anzahl der Stellen)

 

Organisationseinheit

Stellen-umfang

Entgeltgruppe

Grund

Drittfinanzierung

FB 55,
FD 554 Naturschutz

0,5

Egr.11

(40.350 €)

Aufgabenzuwachs durch Änderung des BNatSchG „Nds.Weg“    

Finanzaus-gleich für die UNB’s ab Sommer 2021;

 

FB 55,
FD 554 Naturschutz

1

A 11

(86.200 €)

Verlängerung um 2 Jahre (=Kw 31.12.2025), damit Stelleninhaberin das sehr komplexe Projekt „Lichtenmoor“ weiter begleiten kann; Umsetzung der Management-/Maßnahmenpläne Natura 2000

 

 

Die Zuweisung der Stellen ist in den Vorjahren ausführlich begründet worden. Die umfassenden Aufgabenerweiterungen durch den sog. Niedersächsischen Weg machen den zusätzlichen Personalaufwand im technischen Bereich dauerhaft erforderlich. Zum Ausgleich erfolgt eine jährliche zweckgebundene Mittelzuweisung des Landes.

Die Verwaltungsstelle wurde im Zusammenhang mit „Natura 2000“ befristet eingerichtet. Hier müssen jetzt Zug um Zug die Management- und Maßnahmepläne umgesetzt werden. Die Stelleninhaberin sollte sinnvollerweise auch das Projekt „Lichtenmoor“ weiter begleiten, das als eines der wenigen gut laufenden Leuchtturmprojekte zum Klima-und Moorschutz gilt. Teile des Projekts sind durch bestehende Widersprüche erheblich ins Stocken geraten. Hierzu wird auf die regelmäßigen Berichte im ALNU verwiesen, zuletzt am 29.09.2021 (Bericht 2021/132). Für den weiteren Projektverlauf ist die weitere Besetzung der Stelle dringend nötig.

 

 

4. Stellenveränderungen:

 

Die beim Landkreis Nienburg/Weser eingerichtete Bewertungskommission konnte 2021coronabedingt nur eingeschränkt tagen, einige Bewertungen erfolgten im Umlaufverfahren. Insgesamt wurden 39 Stellen einvernehmlich neu bewertet. Die Bewertungen der Beamtendienstposten erfolgten nach dem KGSt-Gutachten 7/2009.

 

14 Stellen wurden aufgrund  Umstrukturierung erstmals bewertet, 8 Stellen bleiben in der Bewertung gleich (in der Liste nicht enthalten), 15 Stellen wurden höher und 7 Stellen wurden im Zuge von Neubesetzungen niedriger bewertet.

 

 

Neubewertung von Arbeitsplätzen/Dienstposten:

 

Soweit die Stellen bereits besetzt sind, wurden die Höhergruppierungen aufgrund der Tarifautomatik vollzogen und sind in den regelmäßigen Berichten des Landrats im Kreisausschuss bekanntgegeben. Beförderungen wurden nach entsprechendem Beschluss des Kreisausschusses vorgenommen. Die vier Stellen, die im Zuge  von Ausschreibungsverfahren niedriger bewertet wurden, sind entsprechend besetzt worden.

 

 

 

Die Veränderungen Im Stellenplan sind nachfolgend dargestellt:

 

Fachbereich/

Fachdienst/Team

Stellennummer

Bisherige Egr./BesGr

Neue

Egr./ BesGr.

FB 11, Team 11.1 Personalwirtschaft

St.-Nr. 00111.00206

Sachbearbeitung

 

Egr.8

Egr.6

Bewertung nach Umstrukturierung

FD 122
Informationstechnik

St.-Nr.00122.00216

Sachbearbeitung IT

Egr.10

Êgr.11

Bewertung nach neuer Tarifstruktur

FD 123, Team 123.2 Kaufmännisches Gebäudemanagement

St.-Nr. 00123.00201

Sachbearbeitung

 

Egr.6

Egr.8

Bewertung nach Umstrukturierung

FD 171,
Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit

St.-Nr.00171.00210

Sachbearbeitung

Egr.5

Egr.7

Bewertung nach Umstrukturierung

 

St.-Nr.00171.00214

Sachbearbeitung

Egr.7

Egr.6

FD 173, Team 173.1 Straßenverkehr

St.-Nr.00173.00222

Egr.6

Egr.8

 

FD 173,Team 173.3

Verkehrsordnungs-widrigkeiten

 

St.-Nr. 00173.00202

Teamleitung

Egr.9a

Egr.9b

Bewertung nach Umstrukturierung

FD 173,Team 173.4

Verkehrsüberwachung

(ehem. FD 176)       

 

St.-Nr. 00173.00201

Teamleitung

Egr.10

Egr.9b

Bewertung nach Umstrukturierung

201
Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe

St.-Nr.00201.00212

Sachbearbeitung

Egr.5

Egr.6

Bewertung nach Umstrukturierung

FD 312 Sozialhilfe

St.-Nr. 00312.00104 Fachdienstleitung

A 11

A 12

FD 361
Wirtschaftliche Hilfen und Vertretung Minderjähriger

St.-Nr.00361.00102

Fachdienstleitung

A 13

A 12

Bewertung nach Umstrukturierung

FD 361, Team 361.1

Beistandschaften/ Vormundschaften

St.-Nr. 00361.00211

Egr.9b

Egr. 9c

FD 362, Team 362.1

Frühkindliche Bildung

St.-Nr.00362.00228

Sozialarbeit/Kita-Fachberatung

Egr. S11b

Egr. S 12 Bewertung nach Umstrukturierung

FD 362, Team 362.2

Prävention

St.-Nr. 00362.00243

Sachbearbeitung

Egr.6

Egr.5

FD 362,Team 362.3 Jugendsozialarbeit

St.-Nr.00362.00220

Teamleitung

Egr. S 11b

Egr.S 15

Bewertung nach Umstrukturierung

 

St.-Nr.00362.00214

Sachbearbeitung PACE

 

Egr.6

Egr.5

FD 362,Team 362.4 Kindertagespflege

St.-Nr.00362.00212

Sachbearbeitung

Egr.5

Egr.6

 

St.-Nr.00362.00225

Sozialarbeit

Egr. S 8a

Egr.S 12

Bewertung nach Umstrukturierung

 

St.-Nr.00362.00242

Sozialarbeit

Egr. S 8a

Egr.S 12

Bewertung nach Umstrukturierung

FD 523

Bauverwaltung

St.-Nr.00523.00204

Sachbearbeitung

Egr. 8

 

Egr.9a

 

FD 552
Wasserwirtschaft

St.-Nr.00552.00214

Technische Sachbearbeitung

Egr.11

Egr.10

Bewertung nach Umstrukturierung

 

 

St.-Nr.00552.00223

Technische Sachbearbeitung

Egr.9 b

Egr.10

Bewertung nach Umstrukturierung

 

Außerdem sind in verschiedenen Bereichen durch tatsächliche Besetzung Beamten in Beschäftigtenstellen umzuwandeln.

 

 

 

5. Zusammenfassende Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Auf Basis der vorgeschlagenen Stellenstreichungen und –erweiterungen (lfd. Nr. 2) ergibt sich insgesamt ein Stellenzuwachs von 24,965 Stellen.

/         Die Verteilung der Stellen auf Beamte und Beschäftigte ist dem beigefügten Stellenplan zu entnehmen. Aufgrund der Aufstellung im Fachprogramms LOGA ergibt sich eine veränderte Ansicht, als die Fachbereiche den jeweiligen Dezernaten zugeordnet sind.

 

Insgesamt ergibt sich auf Grundlage der dargestellten Entwicklungen – auch ohne den Sondereffekt der Pandemie - erneut eine deutliche Anhebung des Stellenplanumfangs. Die 2020 ausgesetzte Arbeit der Personalentwicklungs-kommission soll daher 2022 wieder unmittelbar aufgegriffen werden, sobald die Pandemielage nicht mehr die verwaltungsinternen Ressourcen massiv bindet.