Dem Stellenplan 2022 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Aktuell
weist der Stellenplan 2021 in der Fassung des 1. Nachtragsstellenplanes folgende
Stellen aus:
132,100 Stellen für Beamte
502,779 Stellen für Beschäftigte
Zusätzlich
sind im Stellenplan vorhanden
31
Stellen für Nachwuchskräfte
3 Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr
(FSJ)
3 Stellen für Sozialarbeitende im
Anerkennungspraktikum
5 Stellen für Personen im
Bundesfreiwilligendienst
2 Stellen für das Duale Studium Soziale
Arbeit
1 Stelle für das Duale Studium
Bauingenieurswesen
Nachrichtlich
werden zudem je 1 Beamten- und 1 Beschäftigtenstelle im Betrieb für Abfallwirtschaft
(BAWN) ausgewiesen, da die Stelleninhaber dorthin abgeordnet sind.
1.
Streichung von Stellen
Gegenüber
dem Stellenplan 2021 in der Fassung des 1. NT-Stellenplanes können folgende
Stellen gestrichen werden:
Organisationseinheit |
Stellenumfang |
Entgeltgruppe |
Grund |
FB
21, Gutenbergschule Hoya |
0,5 |
Egr.5
(26.700 €) |
Schulverwaltungskraft
- Schulschließung |
FD
551 Umweltrecht und Kreisstraßen |
1 |
Egr.12
(95.800 €) |
Diplomchemiker
– Auflösung Wasserlabor |
Gesamt |
1,5 |
122.500
|
|
2.
Neueinrichtung von Stellen
a) Notwendige Stellen aufgrund des Pandemiegeschehens
Zur Pandemiebekämpfung wurden einige Stellen bereits
beschlossen und besetzt, die Ausweisung erfolgt jetzt mit dem Stellenplan:
Organisationseinheit |
Stellenumfang |
Entgelt-gruppe (Kosten/Jahr) |
Grund |
Dritt-finanzierung |
FB 41 Gesundheitsdienste |
1 |
Egr.15 (109.000 €) |
Arztstelle aufgrund IfSchG |
ÖGD-Pakt |
FD 414 |
1 |
Egr.9 a (61.800 €) |
Verwaltungsstelle aufgrund IfSchG |
ÖGD-Pakt |
FD 414 |
2,76 |
Egr.6 (147.660 €) |
Assistenzstellen aufgrund IfSchG |
ÖGD-Pakt |
FD 414 |
2 |
Egr.10 (148.800 €) |
Organisation der Impfangebote, befristet,
kw 2024 |
Erstattung durch das Land Nds. |
FD 414 |
8 |
Egr.5 |
Durchführung der Impfangebote, befristet,
kw 2024 |
Erstattung durch das Land Nds. |
Gesamt: |
14,76 |
894.460 € |
|
|
Erläuterungen:
FB
41 Gesundheitsdienste
Ärztlicher
Dienst
1
Stelle nach Egr.15
FD
414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
Sachbearbeitung
1
Stelle nach Egr.9a und 2,76 Egr.6
Die
Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben sich in den vergangenen Jahren
stark verändert und werden auch weiterhin einem Wandel unterliegen. Nicht
zuletzt durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, dass sowohl die Abläufe als
auch die derzeitige personelle Ausstattung kritisch betrachtet und entsprechend
angepasst werden müssen. Die politisch kommunizierte Erwartung an der Übernahme
weiterer bzw. intensivierter Aufgaben und die damit einhergehende angestrebte
Stärkung der öffentlichen Gesundheitsdienste werden absehbar zu personellem
Mehrbedarf führen, der auch anhalten wird, wenn die derzeitig herrschende
Pandemie bewältigt ist.
Der
beschlossene Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst sieht in diesem Zusammenhang
vor, dass die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert
und vernetzt werden, um für künftige Pandemien gerüstet zu sein. So sollen
bundesweit bis zu 5.000 unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für
Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den
Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden.
Dem Landkreis Nienburg/Weser wurden insgesamt 6,76 Stellen zugewiesen, davon
2,03 in 2021 (s. Stellenplan 2021, bereits besetzt mit einer Ärztin und einer
Verwaltungskraft) und 4,74 in 2022 für 1
Arztstelle, 1 Verwaltungsfachangestellte/n und 2,76 Assistenzstellen mit einfacher
Sachbearbeitung.
Die
Stellen werden aus dem ÖGD-Pakt, zunächst bis 2026, finanziert.
FD
414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt
Impfstelle
8 Stellen nach Egr.5 (befristet), 2 Stellen nach Egr.10 (befristet)
Um
im Zuge der akuten Pandemielage handlungsfähig zu sein, hat der Kreistag bereits
in seiner Sitzung am 17.12.2021 (siehe Drucksache 2021/219) beschlossen, die
o.a. Stellen überplanmäßig zu besetzen und den über den Stellenplan 2021
hinausgehenden Stellenanteil im Stellenplan 2022 zusätzlich einzurichten.
Der
Landkreis hat damit auf die Anforderung reagiert, ein eigenes Impfteam aufstellen
zu müssen. Hierzu war es erforderlich, acht impfberechtigte Personen und
Verwaltungshelfer:innen einzustellen (Egr.5). Die Besetzung der Stellen soll
entsprechend der aktuellen Beauftragung des Landes, längstens bis zum
31.12.2022, befristet erfolgen. Da die weitere Entwicklung der Pandemie
unsicher bleibt, werden die Stellen mit einem kw2024-Vermerk versehen.
Die
Kosten für die Vorhaltung, die Einsatzplanung und den Einsatz der Mobilen Teams
trägt das Land. Pro MIT gewährt das Land
eine Pauschale in Höhe von 63.000 €/Monat für die Vorhaltung.
Neben
dem Personal für den Aufbau des eigenen Impfteams werden weitere Stellen zur
Organisation, Abwicklung und Abrechnung der Impfangebote sowie der operativen
Einsatzplanung (Mobile Teams/Impfstelle) benötigt.
Da
diese Stellen den organisatorischen Überbau darstellen und zum Teil
Leitungs-aufgaben übernehmen sollen, sind die Stellen im gehobenen Dienst bzw.
vgl. Be-schäftigungsverhältnis zu verorten (Egr.9c/Egr.10 bzw. A 10/A 11).
Die
Personalkosten sind voraussichtlich durch die vom Land gewährte Pauschale für
die Einsatzplanung in Höhe von 25 % der Organisationspauschale für die Mobilen
Teams gedeckt.
b) Notwendige neue Stellen aufgrund von neuen Aufgaben/Fallsteigerungen
Vor
dem Hintergrund neuer gesetzlicher Aufgaben und Anforderungen sowie steigender
Fahlzahlen in Teilbereichen der Verwaltung ist darüber hinaus die
Neueinrichtung von Stellen für den Stellenplan 2022 unabdingbar. Die
Notwendigkeit der Stellen wurde jeweils nachvollziehbar begründet und deren
Einrichtung ist zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages der Verwaltung
zwingend erforderlich:
Organisationseinheit |
Stellenumfang |
Entgelt-gruppe (Kosten/ Jahr) |
Grund |
Dritt-finanzierung |
Dezernat
Z, |
1 |
A
12 (95.700 €) |
Digitalisierung,
Steuerung |
nein |
Dezernat
Z, |
1 |
Egr.11 |
Digitalisierung,
IT-Projekte, Administration |
nein |
FD 121 |
1 |
Egr. 4 (49.100 €) |
Digitalisierung, Aufbau zentrale Scanstelle |
nein |
FD 122 |
0,5 |
Egr.6 |
Digitalisierung, Assistenzstelle IT; Buchhaltung,
Gerätemanagement |
nein |
FD 131 |
0,205 |
Egr.9a (12.669 €) |
Weiterentwicklung Kosten-Leistungs-Rechnung |
nein |
FD 171 |
1,5 |
Egr.9 b (101.400 €) |
Gestiegene Fallzahlen im Bereich Ausländerwesen
(=1 VZÄ) und Staatsangehörigkeit (=0,5 VZÄ) |
nein |
FB 18 Veterinärwesen und Lebensmittelüber-wachung |
0,5 |
A 10 (38.800 €) |
Zusätzlicher Bedarf im Verwaltungsbereich
aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen |
tlw. durch Gebühren |
FD 311 |
1 |
Egr.9a (61.800 €) |
Zusätzlicher Bedarf aufgrund gestiegener
Fallzahlen und veränderter rechtlicher Vorgaben |
nein |
FD 313 Senioren und Pflege |
1 |
Egr.9a (61.800 €) |
Heimaufsicht, gestiegene Anzahl von Einrichtungen, gestiegenen Anzahl von
Regel- und Anlassüberprüfungen |
nein |
FD 522 |
3 |
Egr.11 (242.100 €) |
Ersatz für langfristig erkrankte technische
Bedienstete, dafür entsprechende kw Vermerke an entsprechend bestehenden Stellen bei Ausscheiden |
tlw. durch Gebühren |
FD 523 Bauverwaltung |
1 |
A 11
(86.200 €) |
Stärkung der Verwaltung wegen gestiegener Zahl
von auch komplexeren Verfahren, Administration Fachverfahren |
tlw. durch Gebühren |
Gesamt |
11,705 |
857.019 € |
|
|
Dezernat
Zentrale Dienste
Digitalisierung
– technisch/organisatorische Steuerung
1
Stelle nach A12, 1 Stelle nach Egr. 11
Der
Landkreis Nienburg/Weser ist gefordert, sich im Hinblick auf das Thema
„Digitalisierung“ strategisch und personell neu aufzustellen, um der
gesellschaftlichen Erwartungshaltung und technischen Entwicklung Rechnung
tragen zu können.
Die
zunehmende Digitalisierung verändert alle Bereiche des Alltags umfassend und
mit hoher Dynamik. Dies führt u.a. zu deutlichen Umbrüchen in der Arbeitswelt
und in der Erwartungshaltung der Bürger:innen.
So
ist über die Digitalisierung der Kreisverwaltung und ihrer Abläufe hinaus die
digitale Entwicklung des Landkreises als Region (Stichwort: Smartregion) zu
stärken. Dies umfasst die strategische Auseinandersetzung mit digitalen
Ansätzen z. B. in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Bildung und Umwelt sowie
die Initiierung entsprechender Projekte im Sinne einer digitalen
Regionalentwicklung.
Nur
so kann der Landkreis Nienburg/Weser perspektivisch als attraktiver, moderner
Standort für Unternehmen und Wohnort für Bürger:innen Schritt halten.
Insbesondere die Gewinnung und Umsetzung von Förderprojekten ist hierbei ein
wesentlicher Aspekt.
Auch
die Zusammenarbeit mit anderen Landkreisen wie beispielsweise den Mitgliedern
der regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus und den
Mitgliedsgemeinden des Landkreises muss verstärkt werden.
Zum
anderen muss eine Vielzahl von Handlungsfeldern (z. B. Software, Hardware,
IT-Infrastruktur, Kompetenzen) betrachtet werden, um souveränes Handeln auch im
digitalen Zeitalter gewährleisten zu können.
Beispielsweise
wird neben der Digitalisierung des Landkreises und der Kreisverwaltung auch die
Digitalisierung der Schulen weiter voranschreiten.
Die
hier anfallenden technisch-administrativen Aufgaben müssen effizient und
zeitnah umgesetzt werden.
Zudem
wird durch die weitere Einführung der e-Akte innerhalb der Kreisverwaltung und
die Einführung digitaler Dienstleistungen für Bürger:innen und Unternehmen (Umsetzung
des Onlinezugangsgesetzes) ein vermehrter Aufwand aufgrund von Einbindung und
Pflege der Software und ihrer Schnittstellen entstehen. Auch die technischen
Geräte, die zu administrieren sind, nehmen stetig zu.
Digitalisierungsprojekte,
wie die Einführung einer eLearning-Plattform und die Erneuerung der Homepage
und des Intranets der Kreisverwaltung sind aus Kapazitätsgründen seit 2020
zurückgestellt, sind aber für eine effektive digitale Kreisverwaltung
unabdingbar. Daher wird informationstechnisch-organisatorische Umsetzungskraft
in Form zusätzlicher Personalressourcen benötigt.
FD
121 Service und Wahlen
Digitalisierung,
Aufbau zentrale Scanstelle
1 Stelle nach Egr. 4
Mit
der zunehmenden Digitalisierung der Verwaltung ist es erforderlich geworden, vermehrt
Posteingänge zu digitalisieren. Die Poststelle soll gleichzeitig zur Scanstelle
für Bereiche weiterentwickelt werden, die in den digitalen Rechnungsworkflow
eingebunden sind bzw. die E-Akte eingeführt haben.
Im
allgemeinen Posteingang sind daher zusätzliche Arbeitsschritte hinzugekommen,
die zu einem deutlichen Mehraufwand führen. So muss nach dem Öffnen zunächst
entschieden werden, ob die Post ersetzend oder ergänzend gescannt werden muss.
Beide Eingangsarten müssen scanfertig vorbereitet, anschließend mit
Trennmarkierungen (=Barcodelabel) versehen, im Stapel gescannt und als Datei
erstellt werden. Die Dateien sind dann digital den Postfächern der einzelnen
Organisationseinheiten zuzuordnen.
Papiereingänge,
die nur ergänzend gescannt werden dürfen, werden wie bisher in die Fachdienste
gebracht und die Scans für einen
festgelegten Übergangszeitraum in der Poststelle gesammelt und später
vernichtet.
Perspektivisch
sollen die fortschreitende Digitalisierung und der digitale Rechnungsworkflow
zu vereinfachten Prozessen führen. Insbesondere in der Übergangszeit ist jedoch
das Gegenteil der Fall, sodass die Einrichtung einer Vollzeitstelle für die Poststelle
dringend erforderlich ist, zumal ein Rückgang der Ausgangspost nicht festzustellen
ist.
FD
122 Informationstechnik
Sachbearbeitung
IT/Digitalisierung
0,5
Stelle nach Egr.6
Die
zu administrierenden Geräte der Verwaltung nehmen stetig zu. Gleichzeitig
steigt der Aufwand für die Anwender- und Gerätebetreuung, u.a. aufgrund des
zunehmenden Umfangs mobiler Geräte. Um die technischen Mitarbeitenden im
Bereich der Beschaffung, des Lizenzmanagements, der Vertragsverwaltung, der
Inventarisierung und der Rechnungsbearbeitung zu entlasten, ist die Einrichtung
einer 0,5 Stelle erforderlich.
FD
131 Finanzwirtschaft
Sachbearbeitung
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
0,205
Stelle nach Egr.9a
Für
die Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung im Fachdienst Finanzwirtschaft
steht im aktuellen Stellenplan eine 0,5 Stelle zur Verfügung. Es hat sich im Laufe
der Zeit herausgestellt, dass dieser Stellenumfang dauerhaft nicht ausreichend
ist. Der Stellenumfang ist daher anzupassen.
FD
171 Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit
Sachbearbeitung
Ausländerwesen
1
Stelle nach Egr.9b
Die
Fallzahlen im Bereich Ausländerwesen sind in den letzten fünf Jahren um 43%
gestiegen. Am 31.08.2021 lebten 10.840
Ausländer:innen im Landkreis Nienburg/Weser. Einhergehend mit der steigenden
Fallzahl steigt auch die Aufgabenwahrnehmung, wie auszustellende
Aufenthaltstitel, Reiseausweise, aufenthaltsbeendende Maßnahmen und weitere
Aufgaben. Für die sachgerechte Aufgabenerledigung benötigt der Bereich
zusätzlich 1 Vollzeitstelle.
Sachbearbeitung
Personenstand und Staatsangehörigkeit
0,5
Stelle nach Egr.9b
Auch
im Bereich Personenstand und Staatsangehörigkeit besteht ein erhöhter Arbeitsaufwand
durch höhere Fallzahlen. So ist die Zahl der gestellten Einbürgerungsanträge im
3-Jahres-Durchschnitt 2019-2021 um 68% gegenüber dem Zeitraum 2016-2018
gestiegen. Hinzu kommen weitere erhöhte Anforderungen an die Sachbearbeitung
durch rechtliche Vorgaben und Rechtsprechung in Bezug auf Identitätsklärung,
wirtschaftliche Integration sowie dem Bekenntnis zur freiheitlich
demokratischen Rechtsordnung. Im Stellenplan steht dafür bisher eine 0,5 Stelle
zur Verfügung, eine Anhebung um 0,5 VZÄ ist erforderlich.
FB
18 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sachbearbeitung
0,5
Stelle nach A 10
Die
rechtlichen Vorgaben zur Kontrolle von Lebensmittelbetrieben steigen ständig
an. Bereits im letzten Jahr wurden daher neue Planstellen im tierärztlichen
Bereich geschaffen und besetzt. Für die verwaltungsrechtliche Umsetzung der
Kontrollergebnisse wie z.B. Anhörungen, Bescheide, Verfügungen, ist die
Schaffung einer 0,5 Stelle im Verwaltungsbereich notwendig.
FD
311 Eingliederungshilfe
Sachbearbeitung
1
Stelle nach Egr.9a
Die
Bearbeitung der Leistungsanträge ist seit dem 01.01.2020 (Inkrafttreten des
BTHG) deutlich komplexer geworden. Exemplarisch sind hier die verstärkte
Beratungspflicht (§106 SGB IX), die stärkere Einbindung der Sachbearbeitung in
Teilhabe-und Gesamtplanverfahren und der Teilhabeverfahrensbericht (§41 SGB IX)
zu nennen. Weitere Aufgaben werden durch das neue Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz aufgrund der intensiveren Abstimmung/Vernetzung mit dem
Träger der Jugendhilfe erwartet. Die Verwaltung hat auf diese Anforderungen
bereits personell reagiert und überplanmäßig besetzt. Dadurch ist jetzt jede
VZÄ für 209 Fälle verantwortlich. Die Erhöhung der Planstellen um 1 VZÄ (und
damit Anpassung an die vorhandene Besetzung) ist daher zur sachgerechten
Aufgabenerledigung zwingend erforderlich.
FD
313 Senioren und Pflege
Sachbearbeitung
Heimaufsicht
1
Stelle nach Egr.9a
Die
Aufgaben der Heimaufsicht werden derzeit mit einem Stellenumfang von wöchentlich
je 19,5 Stunden Verwaltung und Pflege, also insgesamt 1 VZÄ wahrgenommen.
Der
Heimaufsicht des Landkreises Nienburg unterliegen 29 vollstationäre Einrichtungen
sowie 14 Tagespflegeeinrichtungen. Hinzu kommen diverse Wohngemeinschaften, die
zwar nicht zwingend der Heimaufsicht unterliegen, jedoch einer Überprüfung im
Rahmen des Bauantrags- bzw. Nutzungsänderungsverfahrens bedürfen sowie einer
(im Bedarfsfall auch wiederholten) Prüfung, ob es sich um selbstbestimmte- oder
nicht selbstbestimmte Wohngemeinschaften handelt.
Zudem
sind zwei vollstationäre Einrichtungen in der Bauphase und zwei Einrichtungen
der Tagespflege in Planung.
Die
Aufgabenfelder der Heimaufsicht umfassen unter anderem die jährliche Regelprüfung
jeder der Heimaufsicht unterliegenden Einrichtung, Beratung von Betreibern,
Einrichtungen, Interessenten, Angehörigen etc., die Bearbeitung von
Beschwerden, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten, Bearbeitung von Anträgen z. B. auf Platzzahlerhöhung,
Kontrolle der Einhaltung der Fachkraftquoten, sowie die Überprüfung der
persönlichen und fachlichen Eignung des leitenden Personals.
Festzustellen
ist, dass die Anzahl von Beschwerden und Schilderungen von Problemen in den
Einrichtungen immer mehr zunimmt. Immer öfter finden Anlassprüfungen mit dem
MDK statt, die wegen zunehmend feststellbarer Mängel stetig umfangreicher
werden. Im Nachgang folgen weitere Schritte, wie z. T. sehr umfangreiche
Anordnungen (einschl. Aufnahmestopps und Beschäftigungsverbote) und ggf.
Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafanzeigen. Die Anordnungen müssen über längere
Zeit intensiv begleitet und deren Erfüllung überprüft werden.
Die
gesetzlich vorgeschriebene jährliche Regelprüfung kann aktuell nicht gewährleistet
werden, ist aber aufgrund der Feststellungen bei anlassbezogenen Prüfungen
jedoch wichtiger denn je.
Eine
personelle Aufstockung der Heimaufsicht um 1 VZÄ ist dringend notwendig.
FD
522 Baugenehmigungen
Technischer
Dienst
3
Stellen nach Egr.11
Im
FD sind inzwischen drei technische Bedienstete teilweise schon seit Monaten erkrankt,
mit einer baldigen Rückkehr ist nach heutigem Stand nicht zu rechnen. Dadurch
kommt es zu erheblichen Engpässen bzw. deutlich längeren Bearbeitungs-zeiten
von Bauanträgen. Hinzu kommt die gestiegene Bereitschaft, das eigene Recht in
Form von Widersprüchen und Klagen durchzusetzen.
Es
haben bereits erhebliche Umstrukturierungen und Personalerweiterungen stattgefunden
haben, allerdings ist es nicht möglich, diese erheblichen Krankenstände zu
kompensieren. Die neue Bauordnung, die zum 01.01.2022 in Kraft tritt, sieht im
Übrigen die digitalen Verfahren als Regelfall vor. Die Einführung der digitalen
Akte wird weiter vorangetrieben.
Da
absehbar nicht mit der Rückkehr der erkrankten Kolleg:innen gerechnet werden
kann, die Stellen jedoch besetzt sind, sollen drei Stellen für den technischen
Dienst geschaffen werden, um wieder arbeitsfähig zu werden. Als Ausgleich wird
beim Ausscheiden von technischen Bediensteten wegen Ruhestands geprüft, ob eine
Wiederbesetzung notwendig ist. Dafür werden kw-Vermerke (2027/2028/2031) an die
entsprechenden Stellen angebracht.
FD
523 Bauverwaltung
Sachbearbeitung
1
Stelle nach A 11
Im
Bereich Bauen werden die Verfahren deutlich komplexer, und zwar sowohl im technischen
wie auch im Verwaltungsbereich. Wie oben schon erwähnt, steigen die Nachbarschaftsbeschwerden
und auch die Zahl der Widersprüche und Klageverfahren. Zeitgleich steigt die
Zahl der Anträge auf Nutzung von erneuerbaren Energien, wodurch zunehmend die
Eintragung von Baulasten erforderlich wird. Die zunehmende Digitalisierung
macht auch eine intensivere Administration der Fachverfahren erforderlich.
Zur Stärkung der Verwaltung ist daher
die Einrichtung einer Stelle im gehobenen Dienst (A 11) notwendig.
3.
Streichung von kw-Vermerken
und Verlängerung der Befristung bzw. Entfristung von Stellen (ohne Auswirkungen auf die Anzahl der Stellen)
Organisationseinheit |
Stellen-umfang |
Entgeltgruppe |
Grund |
Drittfinanzierung |
FB 55, |
0,5 |
Egr.11 (40.350 €) |
Aufgabenzuwachs durch Änderung des BNatSchG
„Nds.Weg“ |
Finanzaus-gleich für die UNB’s ab Sommer 2021; |
FB 55, |
1 |
A 11 (86.200 €) |
Verlängerung um 2 Jahre (=Kw 31.12.2025), damit
Stelleninhaberin das sehr komplexe Projekt „Lichtenmoor“ weiter begleiten
kann; Umsetzung der Management-/Maßnahmenpläne Natura 2000 |
|
Die
Zuweisung der Stellen ist in den Vorjahren ausführlich begründet worden. Die
umfassenden Aufgabenerweiterungen durch den sog. Niedersächsischen Weg machen
den zusätzlichen Personalaufwand im technischen Bereich dauerhaft erforderlich.
Zum Ausgleich erfolgt eine jährliche zweckgebundene Mittelzuweisung des Landes.
Die
Verwaltungsstelle wurde im Zusammenhang mit „Natura 2000“ befristet eingerichtet.
Hier müssen jetzt Zug um Zug die Management- und Maßnahmepläne umgesetzt
werden. Die Stelleninhaberin sollte sinnvollerweise auch das Projekt
„Lichtenmoor“ weiter begleiten, das als eines der wenigen gut laufenden
Leuchtturmprojekte zum Klima-und Moorschutz gilt. Teile des Projekts sind durch
bestehende Widersprüche erheblich ins Stocken geraten. Hierzu wird auf die
regelmäßigen Berichte im ALNU verwiesen, zuletzt am 29.09.2021 (Bericht
2021/132). Für den weiteren Projektverlauf ist die weitere Besetzung der Stelle
dringend nötig.
4. Stellenveränderungen:
Die
beim Landkreis Nienburg/Weser eingerichtete Bewertungskommission konnte
2021coronabedingt nur eingeschränkt tagen, einige Bewertungen erfolgten im
Umlaufverfahren. Insgesamt wurden 39 Stellen
einvernehmlich neu bewertet. Die Bewertungen der Beamtendienstposten erfolgten
nach dem KGSt-Gutachten 7/2009.
14
Stellen wurden aufgrund Umstrukturierung
erstmals bewertet, 8 Stellen bleiben in der Bewertung gleich (in der Liste
nicht enthalten), 15 Stellen wurden höher und 7 Stellen wurden im Zuge von
Neubesetzungen niedriger bewertet.
Neubewertung
von Arbeitsplätzen/Dienstposten:
Soweit die Stellen
bereits besetzt sind, wurden die Höhergruppierungen aufgrund der Tarifautomatik
vollzogen und sind in den regelmäßigen Berichten des Landrats im Kreisausschuss
bekanntgegeben. Beförderungen wurden nach entsprechendem Beschluss des
Kreisausschusses vorgenommen. Die vier Stellen, die im Zuge von Ausschreibungsverfahren niedriger
bewertet wurden, sind entsprechend besetzt worden.
Die Veränderungen Im Stellenplan sind
nachfolgend dargestellt:
Fachbereich/ Fachdienst/Team |
Stellennummer |
Bisherige
Egr./BesGr |
Neue
Egr./
BesGr. |
FB 11, Team 11.1 Personalwirtschaft |
St.-Nr. 00111.00206 Sachbearbeitung |
Egr.8 |
Egr.6 Bewertung nach Umstrukturierung |
FD 122 |
St.-Nr.00122.00216 Sachbearbeitung IT |
Egr.10 |
Êgr.11 Bewertung nach neuer Tarifstruktur |
FD 123, Team 123.2 Kaufmännisches Gebäudemanagement
|
St.-Nr. 00123.00201 Sachbearbeitung |
Egr.6 |
Egr.8 Bewertung nach Umstrukturierung |
FD 171, |
St.-Nr.00171.00210 Sachbearbeitung |
Egr.5 |
Egr.7 Bewertung nach Umstrukturierung |
|
St.-Nr.00171.00214 Sachbearbeitung |
Egr.7 |
Egr.6 |
FD 173, Team 173.1 Straßenverkehr |
St.-Nr.00173.00222 |
Egr.6 |
Egr.8 |
FD 173,Team 173.3 Verkehrsordnungs-widrigkeiten |
St.-Nr. 00173.00202 Teamleitung |
Egr.9a |
Egr.9b Bewertung nach Umstrukturierung |
FD 173,Team 173.4 Verkehrsüberwachung (ehem. FD 176) |
St.-Nr. 00173.00201 Teamleitung |
Egr.10 |
Egr.9b Bewertung nach Umstrukturierung |
201 |
St.-Nr.00201.00212 Sachbearbeitung |
Egr.5 |
Egr.6 Bewertung nach Umstrukturierung |
FD
312 Sozialhilfe |
St.-Nr.
00312.00104 Fachdienstleitung |
A 11 |
A 12 |
FD 361 |
St.-Nr.00361.00102 Fachdienstleitung |
A 13 |
A 12 Bewertung nach Umstrukturierung |
FD 361, Team 361.1 Beistandschaften/ Vormundschaften |
St.-Nr. 00361.00211 |
Egr.9b |
Egr. 9c |
FD 362, Team 362.1 Frühkindliche Bildung |
St.-Nr.00362.00228 Sozialarbeit/Kita-Fachberatung |
Egr. S11b |
Egr. S 12 Bewertung
nach Umstrukturierung |
FD 362, Team 362.2 Prävention |
St.-Nr. 00362.00243 Sachbearbeitung |
Egr.6 |
Egr.5 |
FD 362,Team 362.3 Jugendsozialarbeit |
St.-Nr.00362.00220 Teamleitung |
Egr. S 11b |
Egr.S 15 Bewertung nach Umstrukturierung |
|
St.-Nr.00362.00214 Sachbearbeitung PACE |
Egr.6 |
Egr.5 |
FD 362,Team 362.4
Kindertagespflege |
St.-Nr.00362.00212 Sachbearbeitung |
Egr.5 |
Egr.6 |
|
St.-Nr.00362.00225 Sozialarbeit |
Egr. S 8a |
Egr.S 12 Bewertung nach
Umstrukturierung |
|
St.-Nr.00362.00242 Sozialarbeit |
Egr. S 8a |
Egr.S 12 Bewertung nach
Umstrukturierung |
FD 523 Bauverwaltung |
St.-Nr.00523.00204 Sachbearbeitung |
Egr. 8 |
Egr.9a |
FD 552 |
St.-Nr.00552.00214 Technische Sachbearbeitung |
Egr.11 |
Egr.10 Bewertung nach
Umstrukturierung |
|
St.-Nr.00552.00223 Technische Sachbearbeitung |
Egr.9 b |
Egr.10 Bewertung nach
Umstrukturierung |
Außerdem sind in
verschiedenen Bereichen durch tatsächliche Besetzung Beamten in Beschäftigtenstellen
umzuwandeln.
5. Zusammenfassende
Auswirkungen auf den Stellenplan
Auf
Basis der vorgeschlagenen Stellenstreichungen und –erweiterungen (lfd. Nr. 2)
ergibt sich insgesamt ein Stellenzuwachs von 24,965 Stellen.
/ Die
Verteilung der Stellen auf Beamte und Beschäftigte ist dem beigefügten Stellenplan
zu entnehmen. Aufgrund der Aufstellung im Fachprogramms LOGA ergibt sich eine
veränderte Ansicht, als die Fachbereiche den jeweiligen Dezernaten zugeordnet
sind.
Insgesamt
ergibt sich auf Grundlage der dargestellten Entwicklungen – auch ohne den
Sondereffekt der Pandemie - erneut eine deutliche Anhebung des
Stellenplanumfangs. Die 2020 ausgesetzte Arbeit der
Personalentwicklungs-kommission soll daher 2022 wieder unmittelbar aufgegriffen
werden, sobald die Pandemielage nicht mehr die verwaltungsinternen Ressourcen
massiv bindet.