Ab 01.01.2022 wird den Gemeinden für die Durchführung des Lehrgangs „Truppmann I“ für die freiwilligen Feuerwehren, die mindestens zwei, höchstens drei Gruppen umfassen sollen, pauschal 2.000 € pro Lehrgang gezahlt.
Sachverhalt
Die Samtgemeinde Uchte
stellte am 20.10.2021 im Namen aller Städte und Gemeinden den Antrag (siehe
Anlage) auf Anpassung der pauschalen Aufwandsentschädigung für die Truppmann 1
Ausbildung. Die Städte und Gemeinden sind sich einig, dass die derzeitige Höhe
der Entschädigung von pauschal 400 € nicht mehr ausreichend und angemessen ist.
Die Entschädigung von 400 € wird seit 2008 gewährt.
Beantragt wird, dass für alle
Ausbilder durchgängig die gleiche Bezahlung auf Gemeindeebene gezahlt wird, wie
auf Kreisebene, da die gleiche Qualifikation gefordert werde und es sich auch
größtenteils um dieselben Ausbilder auf beiden Ebenen handele.
Unter Berücksichtigung der
für die Kompaktlehrgänge an der FTZ entstehenden Kosten für die Kreisausbilder
schlägt die Verwaltung vor, die Entschädigung für die
Grundausbildungslehrgänge, die von den Städten und Gemeinden durchgeführt werden
auf pauschal 2.000 € zu erhöhen. Hierbei dürfen wie bisher nicht weniger als 18
Personen (2 Gruppen) an dem Lehrgang teilnehmen, damit die Pauschale ausgezahlt
werden kann. Es sollten aber auch nicht mehr als 3 Gruppen (27 Personen)
teilnehmen. Verpflegungskosten können bei der Pauschale nicht gesondert berücksichtigt
werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Haushaltsmittel
stehen im Produkt 17510 zur Verfügung.