Betreff
Entschädigung für Grundausbildungslehrgänge
Vorlage
2022/013
Art
Beschlussvorlage

Ab 01.01.2022 wird den Gemeinden für die Durchführung des Lehrgangs „Truppmann I“ für die freiwilligen Feuerwehren, die mindestens zwei, höchstens drei Gruppen umfassen sollen, pauschal 2.000 € pro Lehrgang gezahlt.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Uchte stellte am 20.10.2021 im Namen aller Städte und Gemeinden den Antrag (siehe Anlage) auf Anpassung der pauschalen Aufwandsentschädigung für die Truppmann 1 Ausbildung. Die Städte und Gemeinden sind sich einig, dass die derzeitige Höhe der Entschädigung von pauschal 400 € nicht mehr ausreichend und angemessen ist. Die Entschädigung von 400 € wird seit 2008 gewährt.

 

Beantragt wird, dass für alle Ausbilder durchgängig die gleiche Bezahlung auf Gemeindeebene gezahlt wird, wie auf Kreisebene, da die gleiche Qualifikation gefordert werde und es sich auch größtenteils um dieselben Ausbilder auf beiden Ebenen handele.

 

Unter Berücksichtigung der für die Kompaktlehrgänge an der FTZ entstehenden Kosten für die Kreisausbilder schlägt die Verwaltung vor, die Entschädigung für die Grundausbildungslehrgänge, die von den Städten und Gemeinden durchgeführt werden auf pauschal 2.000 € zu erhöhen. Hierbei dürfen wie bisher nicht weniger als 18 Personen (2 Gruppen) an dem Lehrgang teilnehmen, damit die Pauschale ausgezahlt werden kann. Es sollten aber auch nicht mehr als 3 Gruppen (27 Personen) teilnehmen. Verpflegungskosten können bei der Pauschale nicht gesondert berücksichtigt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 17510 zur Verfügung.