Betreff
Berufung von Elternvertretern in den Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Vorlage
2022/014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Schulausschüsse setzen sich gem. § 110 NSchG aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertretern der Schulen (Schülerinnen/Schüler, Eltern, Lehrerinnen/Lehrer) zusammen.

 

Der Kreiselternrat hat die Elternvertreter in seiner Sitzung am 09.11.2021 für den Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen mit Mehrheit gewählt:

Mitglied:                     Christian Kühlke

1. Ersatzmitglied:      Carsten Hillmann-Sieling