Der Ausschuss nimmt die Information des in
Kraft getretenen Kinder- und Jugend Stärkungsgesetzes (KJSG) zum 10.06.2021 und
die Auswirkungen auf den Fachbereich Jugend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Die Kinder- und
Jugendhilfe steht mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor
wesentlichen Veränderungen, die es umzusetzen gilt. Nach vieljährigen
Diskussionen wird mit dem KJSG der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
geöffnet. Diese umfangreiche gesetzliche Änderung kann auch im Fachbereich Jugend
zu Veränderungen führen.
Die im Rahmen der
Organisationsuntersuchung erstellten Handbücher werden zurzeit an die neue
Gesetzgebung angepasst. Hier findet eine Unterstützung durch die Firma INSO
statt.
Um auch dem
Jugendhilfeausschuss das KJSG näher zu bringen, wird Herr Hastrich von der
Firma INSO über die umfangreichen Änderungen berichten und deren möglicher
Auswirkungen auf den FB 36 erläutern.