Der der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Kreisverband Schaumburg e.V., für die Beratungs- und Interventionsstelle ( BISS ) für das Haushaltsjahr 2022 bereits bewilligte Zuschuss in Höhe von 5.000,- € wird um einen Betrag von 3.155,- € unter der Voraussetzung erhöht, dass die Restfinanzierung durch das Land gesichert ist.
Sachverhalt
Seit dem 01.04.2002 wird die
Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt ( BISS ) betrieben,
seit 2007 ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Kreisverband Schaumburg e.V.,
Trägerin der BISS-Stellen in den Landkreisen Schaumburg und Nienburg.
Die BISS Nienburg hat ihre
Aufgabe an das Nienburger Frauenhaus gekoppelt. Dadurch werden Angebote in den
Bereichen Schutz, Beratung und Intervention bei häuslicher Gewalt gebündelt und
die Angebote des Frauenhauses können in dieser Konstellation flankierend genutzt
werden. Außerdem ergeben sich insbesondere in den Bereichen Prävention,
Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und gegenseitige Vertretung Synergieeffekte.
In den Jahren 2003 bis 2021
hat der Landkreis jeweils 5.000 € als Zuschuss für ungedeckte Personal- und
Sachkosten an die BISS Nienburg gezahlt, auch für 2022 wurde bislang eine
entsprechende Förderung bewilligt.
Nunmehr hat die
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Schaumburg e.V., für das Jahr 2022 eine
Erhöhung des bis dato von hier gewährten jährlichen Zuschusses für die BISS
Nienburg in Höhe von 5.000,- € um 5.155,- €, auf dann 10.155,- €, beantragt.
Als Begründung gibt die AWO
an, dass die BISS Nienburg schon seit 2019 mit einem negativen Jahresergebnis
abgeschlossen habe.
Dieses negative Ergebnis resultiere
zum einen aus einer Personalkostensteigerung, da im Jahr 2019 ein
Alt-Arbeitsvertrag an die aktuell gültigen Tarife habe angepasst werden müssen
(Mehrkosten = 2.600,- €), zum anderen sei im Jahr 2020 ein Umzug der BISS
Nienburg in neue Räumlichkeiten erfolgt (Mehrkosten bei der Miete = 450,- €).
Bezüglich der Personalkosten werde
seitens des Trägers für die Zukunft mit einer jährlichen Steigerung von 3 %
kalkuliert, zudem seien in den Jahren 2021 und 2022 folgende Investitionen geplant:
Investitionen 2021:
- Brötchentütenaktion ca. 300,00 €
- Neubezug Stühle Beratungsraum ca. 750,00 €
- Ersatz Akku Laptop bei Bedarf ca. 100,00 €
- Flyer ca. 221,00 €
Investitionen 2022:
- Erstellung einer Internetseite ca. 2.000,- €
- Ersatz Drucker bei Bedarf ca. 250,00 €
Die Personalkosten werden
sowohl für die BISS Schaumburg als auch für die BISS Nienburg für 2021 mit rd.
49.000,- € angesetzt und anhand der Anzahl der Beratungen auf die beiden
Stellen aufgeteilt.
Hierbei handelt es sich nach
Einschätzung der Verwaltung sowohl um angemessene Personalkosten (EG S 11b) als auch um eine angemessene
Personalkostensteigerung und -verteilung.
Die für 2022 vorgesehene
Investition für die Überarbeitung des Internetauftritts hält die Verwaltung
dagegen nicht erforderlich.
Vor dem Hintergrund
steigender Beratungszahlen, auch im Bereich der BISS Nienburg, erachtet es die
AWO als sehr wichtig ist, dass Betroffene im Internet die Möglichkeit bekommen,
sich über Angebote (auch mit Übersetzung in unterschiedliche Sprachen) in
Nienburg zu informieren und ermutigt werden, sich Unterstützung und Hilfe zu
holen. Dafür könnte ein eigener Internetauftritt der BISS Nienburg einen
wichtigen Beitrag leisten.
Für die BISS Beratungsstelle
gibt es bisher noch keinen eigenen Internetauftritt. Die Seite, die man im
Internet unter „BISS Beratungsstelle“ aufrufen kann, stelle lediglich eine
Verlinkung/ nur ein allgemeines Info-Blatt innerhalb der Internetseite des Frauenhauses
Nienburg dar.
Der aktuelle Internetauftritt
ist zwar zugegebenermaßen schlicht und einfach, dafür aber auch übersichtlich
und beinhaltet zudem alle erforderlichen Informationen und Daten für eine
Kontaktaufnahme, so dass die Kosten für einen eigenen Internetauftritt der BISS
Nienburg nicht als zwingend erforderlich erachtet werden.
Im Übrigen verfügt auch die
BISS Schaumburg über keinen eigenen Internetauftritt, sondern stellt eine allgemeine
Information mit Kontaktdaten unter dem Internetauftritt der AWO zur Verfügung.
Zusammenfassend hält die
Verwaltung die Erhöhung des bereits bewilligten Betrages von 5000,- € um
weitere 3.155,- € für angemessen und notwendig, um den ordnungsgemäßen Betrieb
der Beratungsstelle im Jahr 2022 sicherzustellen.
Für die Zeit ab dem Jahr 2023
erwartet die Verwaltung ohnehin von dem Träger einen Folgeantrag, über den dann
erneut zu beraten und entscheiden sein wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Erhöhung des
Zuschusses ist in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt.
Anlagen:
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