Betreff
Erhöhung des Zuschusses für die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) im Jahr 2022
Vorlage
2022/030
Aktenzeichen
312-411-29/48
Art
Beschlussvorlage

Der der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Kreisverband Schaumburg e.V., für die Beratungs- und Interventionsstelle ( BISS ) für das Haushaltsjahr 2022 bereits bewilligte Zuschuss in Höhe von 5.000,- € wird um einen Betrag von 3.155,- € unter der Voraussetzung erhöht, dass die Restfinanzierung durch das Land gesichert ist.


Sachverhalt

Seit dem 01.04.2002 wird die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt ( BISS ) betrieben, seit 2007 ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Kreisverband Schaumburg e.V., Trägerin der BISS-Stellen in den Landkreisen Schaumburg und Nienburg.

 

Die BISS Nienburg hat ihre Aufgabe an das Nienburger Frauenhaus gekoppelt. Dadurch werden Angebote in den Bereichen Schutz, Beratung und Intervention bei häuslicher Gewalt gebündelt und die Angebote des Frauenhauses können in dieser Konstellation flankierend genutzt werden. Außerdem ergeben sich insbesondere in den Bereichen Prävention, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und gegenseitige Vertretung Synergieeffekte.

 

In den Jahren 2003 bis 2021 hat der Landkreis jeweils 5.000 € als Zuschuss für ungedeckte Personal- und Sachkosten an die BISS Nienburg gezahlt, auch für 2022 wurde bislang eine entsprechende Förderung bewilligt.

 

Nunmehr hat die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Schaumburg e.V., für das Jahr 2022 eine Erhöhung des bis dato von hier gewährten jährlichen Zuschusses für die BISS Nienburg in Höhe von 5.000,- € um 5.155,- €, auf dann 10.155,- €, beantragt.

 

Als Begründung gibt die AWO an, dass die BISS Nienburg schon seit 2019 mit einem negativen Jahresergebnis abgeschlossen habe.

Dieses negative Ergebnis resultiere zum einen aus einer Personalkostensteigerung, da im Jahr 2019 ein Alt-Arbeitsvertrag an die aktuell gültigen Tarife habe angepasst werden müssen (Mehrkosten = 2.600,- €), zum anderen sei im Jahr 2020 ein Umzug der BISS Nienburg in neue Räumlichkeiten erfolgt (Mehrkosten bei der Miete = 450,- €).

 

Bezüglich der Personalkosten werde seitens des Trägers für die Zukunft mit einer jährlichen Steigerung von 3 % kalkuliert, zudem seien in den Jahren 2021 und 2022 folgende Investitionen geplant:

 

Investitionen 2021:

 

-           Brötchentütenaktion ca. 300,00 €

-           Neubezug Stühle Beratungsraum ca. 750,00 €

-           Ersatz Akku Laptop bei Bedarf ca. 100,00 €

-           Flyer ca. 221,00 € 

 

Investitionen 2022:

 

-           Erstellung einer Internetseite ca. 2.000,- €

-           Ersatz Drucker bei Bedarf ca. 250,00 €

 

Die Personalkosten werden sowohl für die BISS Schaumburg als auch für die BISS Nienburg für 2021 mit rd. 49.000,- € angesetzt und anhand der Anzahl der Beratungen auf die beiden Stellen aufgeteilt.

Hierbei handelt es sich nach Einschätzung der Verwaltung sowohl um angemessene Personalkosten (EG S 11b) als auch um eine angemessene Personalkostensteigerung und -verteilung.

 

Die für 2022 vorgesehene Investition für die Überarbeitung des Internetauftritts hält die Verwaltung dagegen nicht erforderlich.

 

Vor dem Hintergrund steigender Beratungszahlen, auch im Bereich der BISS Nienburg, erachtet es die AWO als sehr wichtig ist, dass Betroffene im Internet die Möglichkeit bekommen, sich über Angebote (auch mit Übersetzung in unterschiedliche Sprachen) in Nienburg zu informieren und ermutigt werden, sich Unterstützung und Hilfe zu holen. Dafür könnte ein eigener Internetauftritt der BISS Nienburg einen wichtigen Beitrag leisten.

Für die BISS Beratungsstelle gibt es bisher noch keinen eigenen Internetauftritt. Die Seite, die man im Internet unter „BISS Beratungsstelle“ aufrufen kann, stelle lediglich eine Verlinkung/ nur ein allgemeines Info-Blatt innerhalb der Internetseite des Frauenhauses Nienburg dar.

 

Der aktuelle Internetauftritt ist zwar zugegebenermaßen schlicht und einfach, dafür aber auch übersichtlich und beinhaltet zudem alle erforderlichen Informationen und Daten für eine Kontaktaufnahme, so dass die Kosten für einen eigenen Internetauftritt der BISS Nienburg nicht als zwingend erforderlich erachtet werden.

 

Im Übrigen verfügt auch die BISS Schaumburg über keinen eigenen Internetauftritt, sondern stellt eine allgemeine Information mit Kontaktdaten unter dem Internetauftritt der AWO zur Verfügung.

 

Zusammenfassend hält die Verwaltung die Erhöhung des bereits bewilligten Betrages von 5000,- € um weitere 3.155,- € für angemessen und notwendig, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Beratungsstelle im Jahr 2022 sicherzustellen.

 

Für die Zeit ab dem Jahr 2023 erwartet die Verwaltung ohnehin von dem Träger einen Folgeantrag, über den dann erneut zu beraten und entscheiden sein wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erhöhung des Zuschusses ist in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt.


Anlagen:

 

·         ohne