Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Vereinbarung über die Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen gemäß des Vorschlages der Verwaltung zu.
Sachverhalt
Grundsätzlich sind die Landkreise als Träger der Jugendhilfe dazu verpflichtet,
den Rechtsanspruch auf Betreuung noch nicht schulpflichtiger Kinder zu
erfüllen. Der Rechtsanspruch wird durch Zurverfügungstellung eines Platzes in
einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten und Krippe) erfüllt. Bei Kindern,
die das dritte Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, führt auch die Betreuung
durch eine Tagespflegeperson zur Befriedigung des Rechtsanspruches.
Der Landkreis Nienburg/Weser hat ähnlich wie ein Großteil der Landkreise
in Niedersachsen die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
den kreisangehörigen Gemeinden übertragen.
Im Gegenzug beteiligt sich der Landkreis an den Investitionskosten, z.B.
für Neu- und Erweiterungsbauten, und trägt einen Teil der Betriebs- und Folgekosten.
Die aktuelle Vereinbarung zwischen dem Landkreis Nienburg und den
kreisangehörigen Kommunen läuft zum 30.06.2022 aus. Um rechtzeitig eine neue Vereinbarung
abzuschließen wurde bereits im Februar
2021 mit den Gesprächen zwischen Vertretern der Kommunen und Vertretern des LK
Nienburg begonnen. Gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitenden der Kommunen,
den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen, den zuständigen Mitarbeitenden aus
dem Fachbereich Jugend und der Kreisrätin Frau Woltert konnte die nun zu
beschließende Vereinbarung abgestimmt werden.
Von Seiten des Landkreises wurde in § 5 der Vereinbarung verankert, dass
die Gemeinden dem Landkreis regelmäßig und verpflichtend u.a. Angaben zu den
von ihnen vorgehaltenen und belegten Plätzen in Kindertageseinrichtungen
machen. Diese Angaben sind zukünftig vom Landkreis an das Land Niedersachsen
weiterzuleiten (§ 21 NKitaG). Die
Erhebung dieser Zahlen wird den Landkreis darüber hinaus dazu befähigen
jährlich einen Kindertagesstättenbedarfsplan aufzustellen, der dem Jugendhilfeausschuss
voraussichtlich spätestens ab Sommer 2023 regelmäßig vorgestellt werden kann.
Eine weitere wichtige Änderung ist die Aufnahme der Qualitätsentwicklung
im Rahmen der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (§ 4 der Vereinbarung).
Hierdurch verspricht sich der Landkreis einen vergleichbaren Standard in allen
Kindertagesstätten unabhängig der jeweiligen Trägerschaft.
Die Kindertagespflege ist ein nicht zu unterschätzender Baustein im Zusammenhang
mit der Betreuung von Kindern. Diese Aufgabe obliegt weiterhin allein dem Landkreis,
wobei aber angestrebt wird, zukünftig kein eigenes Personal mehr für diese
Aufgabe einzusetzen. Vielmehr wird sich der Landkreis darauf konzentrieren neue
selbständige Tagespflegepersonen zu gewinnen und den Bedarf kreisweit zu decken.
So soll durch umfassende Aus- und Fortbildungsangebote, sowie die Anpassung der
Tagespflegesatzung samt Entgeltordnung, die Tätigkeit als Tagespflegepersonen
attraktiver gestaltet werden.
Bezüglich der Investitionsförderung (§ 8 der Vereinbarung) wurde die
Deckelung auf eine Summe von 80.000 € je Raum gestrichen. Im Gegenzug verpflichten
sich die Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens die Grundsätze der
Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Unverändert
bleibt der durch den Landkreis in Höhe von 20% zu leistende Zuschuss nachdem
Drittmittel, z.B. Fördermittel des Landes, von der Gesamtinvestitionssumme
abgezogen wurden.
Eine der weitreichendsten Änderungen ist die Anpassung der zu
gewährenden Betriebs- und Folgekosten (§ 9 der Vereinbarung).
Betrug der gewährte Betrag zu Beginn der laufenden Vereinbarung noch 85
€/Stunde (2017 = 2,58 Millionen Euro) stieg er zwischenzeitlich auf 156
€/Stunde (2021 = 5,38 Millionen Euro). Aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs der
Betreuungsstunden und des neu ausgehandelten Betrages in Höhe von 401 €/Stunde
sind zukünftig mindestens 13,7 Millionen Euro in den Kreishaushalt für diesen
Posten einzustellen.
Hintergrund für die erhebliche Erhöhung ist der Vortrag der Gemeinden,
dass der derzeit gewährte Betrag seit längerem nicht mehr auskömmlich ist. Dies
resultiert zum einen aus den unstreitig gestiegenen Personalkosten, aber auch
den verteuerten Heizkosten. Zudem können nur noch im Bereich der Krippe
Einnahmen generiert werden, da die KiTa-Gebühren landesweit abgeschafft worden
sind.
Ausgangsbasis für die Verhandlungen war die kommunale Forderung von 482
€ je Betreuungsstunde. Aus der Anlage
ist ersichtlich, dass das Defizit in den einzelnen Kommunen sehr
unterschiedlich ausfällt. Es ist aber signifikant, dass das Defizit in allen
Gemeinden weit über 400 € liegt.
Ihr Interesse die Kindertageseinrichtungen in der eigenen örtlichen
Zuständigkeit zu behalten, haben die Kommunen mit 1/3 beziffert, so dass
unstreitig war, dass der Landkreis Nienburg/Weser aufgrund seiner gesetzlichen
Verpflichtung zum Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Plätzen in
Kindertageseinrichtungen 2/3 des Defizites zu tragen hat.
Aufgrund der Tatsache, dass ein Teil der Kommunen hinsichtlich der Betriebs-
und Folgekosten einen weitaus geringen Betrag aufwenden als andere kreisangehörige
Gemeinden, konnten sich der Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden auf
den zukünftig zu gewährenden Betrag in Höhe von 401 € pro Betreuungsstunde einigen.
Eine dynamische Anpassung des Betrages wurde vereinbart.
Nach Auffassung des Landkreises haben beide Parteien die für sie wichtigen
Inhalte einbringen können.
Anlagen:
·
1.) Vereinbarung
über die Förderung für Kinder in Kindertageseinrichtungen
·
2.) Unterdeckung
Betreuungsstunden