Betreff
Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
2022/043
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Vereinbarung  über die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß des Vorschlages der Verwaltung zu.

 


Sachverhalt

Grundsätzlich sind die Landkreise als Träger der Jugendhilfe dazu verpflichtet, den Rechtsanspruch auf Betreuung noch nicht schulpflichtiger Kinder zu erfüllen. Der Rechtsanspruch wird durch Zurverfügungstellung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten und Krippe) erfüllt. Bei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, führt auch die Betreuung durch eine Tagespflegeperson zur Befriedigung des Rechtsanspruches.

Der Landkreis Nienburg/Weser hat ähnlich wie ein Großteil der Landkreise in Niedersachsen die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen den kreisangehörigen Gemeinden übertragen.

Im Gegenzug beteiligt sich der Landkreis an den Investitionskosten, z.B. für Neu- und Erweiterungsbauten, und trägt einen Teil der Betriebs- und Folgekosten.

Die aktuelle Vereinbarung zwischen dem Landkreis Nienburg und den kreisangehörigen Kommunen läuft zum 30.06.2022 aus. Um rechtzeitig eine neue Vereinbarung abzuschließen wurde  bereits im Februar 2021 mit den Gesprächen zwischen Vertretern der Kommunen und Vertretern des LK Nienburg begonnen. Gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitenden der Kommunen, den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen, den zuständigen Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Jugend und der Kreisrätin Frau Woltert konnte die nun zu beschließende Vereinbarung abgestimmt werden.

 

Von Seiten des Landkreises wurde in § 5 der Vereinbarung verankert, dass die Gemeinden dem Landkreis regelmäßig und verpflichtend u.a. Angaben zu den von ihnen vorgehaltenen und belegten Plätzen in Kindertageseinrichtungen machen. Diese Angaben sind zukünftig vom Landkreis an das Land Niedersachsen weiterzuleiten (§ 21  NKitaG). Die Erhebung dieser Zahlen wird den Landkreis darüber hinaus dazu befähigen jährlich einen Kindertagesstättenbedarfsplan aufzustellen, der dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich spätestens ab Sommer 2023 regelmäßig vorgestellt werden kann.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Aufnahme der Qualitätsentwicklung im Rahmen der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 (§ 4 der Vereinbarung). Hierdurch verspricht sich der Landkreis einen vergleichbaren Standard in allen Kindertagesstätten unabhängig der jeweiligen Trägerschaft.

Die Kindertagespflege ist ein nicht zu unterschätzender Baustein im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern. Diese Aufgabe obliegt weiterhin allein dem Landkreis, wobei aber angestrebt wird, zukünftig kein eigenes Personal mehr für diese Aufgabe einzusetzen. Vielmehr wird sich der Landkreis darauf konzentrieren neue selbständige Tagespflegepersonen zu gewinnen und den Bedarf kreisweit zu decken. So soll durch umfassende Aus- und Fortbildungsangebote, sowie die Anpassung der Tagespflegesatzung samt Entgeltordnung, die Tätigkeit als Tagespflegepersonen attraktiver gestaltet werden.

Bezüglich der Investitionsförderung (§ 8 der Vereinbarung) wurde die Deckelung auf eine Summe von 80.000 € je Raum gestrichen. Im Gegenzug verpflichten sich die Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens die Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Unverändert bleibt der durch den Landkreis in Höhe von 20% zu leistende Zuschuss nachdem Drittmittel, z.B. Fördermittel des Landes, von der Gesamtinvestitionssumme abgezogen wurden.

Eine der weitreichendsten Änderungen ist die Anpassung der zu gewährenden Betriebs- und Folgekosten (§ 9 der Vereinbarung).

Betrug der gewährte Betrag zu Beginn der laufenden Vereinbarung noch 85 €/Stunde (2017 = 2,58 Millionen Euro) stieg er zwischenzeitlich auf 156 €/Stunde (2021 = 5,38 Millionen Euro). Aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs der Betreuungsstunden und des neu ausgehandelten Betrages in Höhe von 401 €/Stunde sind zukünftig mindestens 13,7 Millionen Euro in den Kreishaushalt für diesen Posten einzustellen.

Hintergrund für die erhebliche Erhöhung ist der Vortrag der Gemeinden, dass der derzeit gewährte Betrag seit längerem nicht mehr auskömmlich ist. Dies resultiert zum einen aus den unstreitig gestiegenen Personalkosten, aber auch den verteuerten Heizkosten. Zudem können nur noch im Bereich der Krippe Einnahmen generiert werden, da die KiTa-Gebühren landesweit abgeschafft worden sind.

Ausgangsbasis für die Verhandlungen war die kommunale Forderung von 482 € je Betreuungsstunde. Aus der Anlage ist ersichtlich, dass das Defizit in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich ausfällt. Es ist aber signifikant, dass das Defizit in allen Gemeinden weit über 400 € liegt.

Ihr Interesse die Kindertageseinrichtungen in der eigenen örtlichen Zuständigkeit zu behalten, haben die Kommunen mit 1/3 beziffert, so dass unstreitig war, dass der Landkreis Nienburg/Weser aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Plätzen in Kindertageseinrichtungen 2/3 des Defizites zu tragen hat.

Aufgrund der Tatsache, dass ein Teil der Kommunen hinsichtlich der Betriebs- und Folgekosten einen weitaus geringen Betrag aufwenden als andere kreisangehörige Gemeinden, konnten sich der Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden auf den zukünftig zu gewährenden Betrag in Höhe von 401 € pro Betreuungsstunde einigen. 

Eine dynamische Anpassung des Betrages wurde vereinbart.

Nach Auffassung des Landkreises haben beide Parteien die für sie wichtigen Inhalte einbringen können.

 


Anlagen:

 

·         1.) Vereinbarung über die Förderung für Kinder in Kindertageseinrichtungen

·         2.) Unterdeckung Betreuungsstunden