Betreff
Zukunftsregion in Niedersachsen - Vorstellung des externen Gutachterbüros für die Erstellung eines Zukunftskonzeptes für die Zukunftsregion "Mitte Niedersachsen"
Vorlage
2022/044
Art
Bericht

Das Gremiun nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Einleitung

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 das neue Programm „Zukunftsregionen in Niedersachen“ aufgelegt.

Die Zukunftsregionen sollen dazu beitragen, konkrete regional spezifische Herausforderungen gemeinsam mit Wirtschafts- und Sozialpartnern zu bewältigen und Chancen zu nutzen. Dabei soll eine gezielte, themenbezogene Zusammenarbeit von Landkreisen angestrebt, regionale Projekte entwickelt und Wachstumsimpulse für die beteiligten Räume gegeben werden. Mit den Zukunftsregionen sollen die bestehenden Instrumente zur Umsetzung einer rationalisierten Förderpolitik ergänzt werden. Damit sollen attraktive Lebensverhältnisse in allen Landesteilen Niedersachsens erhalten und entwickelt werden. Attraktive Zukunftsregionen sollen die Grundlage für die Entwicklung und Stärkung eines zukunftsfähigen Niedersachsen bilden. Mit dem Instrument soll sowohl die regionale Zusammenarbeit, als auch die Wettbewerbsposition dauerhaft gestärkt werden.

Die Zukunftsregionen unterstützen dabei das Ziel der EU-Förderstrategie der Landesregierung, eine starke Regionalpolitik in Niedersachsen für die kommende EU-Förderperiode 2021 bis 2027 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) umzusetzen. Der integrierte Mitteleinsatz für die Zukunftsregionen unterstützt das Erreichen der europäischen Ziele für ein intelligenteres, grüneres, sozialeres und bürgernäheres Europa.

Mit den Zukunftsregionen soll eine an den regionalen Bedarfen ausgerichtete Förderpolitik des MB weiterentwickelt werden. Sie ergänzen die bestehenden Instrumente und Förderrichtlinien des Landes um ein weiteres regionalpolitisches Instrument.

Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung

Im Juni 2021 hat das MB zur Abgabe einer Interessenbekundung für die Gründung einer Zukunftsregion aufgerufen. Die Kreisverwaltung hat daraufhin mit den Landkreisen Diepholz und Verden (Region „Mitte Niedersachsen“) Ideen für eine gemeinsame Zukunftsregion ausgetauscht und abgestimmt. Der Landkreis Diepholz hat für die Zukunftsregion „Mitte Niedersachsen“ fristgerecht am 13.09.2021 eine Interessenbekundung für die Teilnahme am Programm abgegeben.

Konzepte für die Zukunftsregionen

Mit Schreiben vom 01.12.2021 hat das MB auf der Basis der eingegangenen Interessenbekundung die Zukunftsregion „Mitte Niedersachsen“ zur Erstellung eines Zukunftskonzeptes für die Zukunftsregion aufgefordert.

Danach muss ein Konzept zur Teilnahme am Programm bis zum 30.06.2022 erstellt und dem Land vorgelegt werden. Das Land stellt für die Erstellung des Konzeptes einen Pauschalbetrag von 80.000 € pro Zukunftsregion zur Verfügung, sofern dieses eingereicht und angenommen wird.

Fahrplan für die Zukunftsregionen

08. Juni 2022

20. Juni 2022

30. Juni 2022

Beratung des Zukunftskonzeptes im AfR

Beschlussempfehlung im KA

Abgabefrist zum Einreichen der Konzepte der Zukunftsregionen

01. Juli 2022

3. Quart. 2022

Beschluss des Zukunftskonzeptes

Anerkennung und Einrichtung der Zukunftsregionen

Beauftragung eines externen Beratungsbüros

Vom Landkreis Verden wurde in der Zwischenzeit die Sweco GmbH mit der Erstellung eines Zukunftskonzeptes für die Bewerbung als Zukunftsregion im gleichnamigen Förderprogramm des Landes Niedersachsen beauftragt. Die Gutachterinnen bzw. Gutachter werden im Ausschuss für Regionalentwicklung die weitere Vorgehensweise bei der Aufstellung eines Zukunftskonzeptes für die Zukunftsregion Mitte Niedersachsen vorstellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.