Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Maßnahmen 2602, 2114, 2201, 2203
Vorlage
2022/048
Aktenzeichen
62.22.365
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Maßnahme 2602: Bericht zum Stand der bereits bewilligten Maßnahme für die Erstellung eines Gutachtens für den VLN-Tarif. Ggf. Beschluss über eine Erhöhung des Kostenrahmens für die Maßnahme.

Maßnahme 2114: Für den barrierefreien Umbau von drei Haltestellen durch die Samtgemeinde Mittelweser sollen 10.000 € aus den Finanzmitteln gem. §7 NNVG bereitgestellt werden.

Maßnahme 2201: Zur Kofinanzierung des Einbaus von Abbiegeassistenzsystemen sollen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 insgesamt 96.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

Maßnahme 2203: Für den barrierefreien Umbau von zwei Haltestellen in  Sebbenhausen an der L351 (Hohe Seehofstraße) durch die Samtgemeinde Weser- Aue sollen Finanzmittel gem. § 7 NNVG mit einem Kostenrahmen in Höhe von 32.500 € bereitgestellt werden.


Sachverhalt

Maßnahme 2602:

Das im Ausschuss für Regionalentwicklung am 22.10.2019 mit einem Kostenrahmen von 30.000 € beschlossene Tarifgutachten wurde im Februar 2022 zur Vergabe ausgeschrieben. Dieses Ausschreibungsverfahren muss jedoch aufgelöst und die Leistung noch einmal mit einer angepassten Leistungsbeschreibung neu ausgeschrieben werden, da die erzielten Angebote den geschätzten Kostenrahmen um ein Mehrfaches überstiegen haben. Es wird von der Verwaltung evaluiert, inwiefern die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung verändert werden müssen und zudem geprüft, ob der beschlossene Kostenrahmen von  30.000 € realistisch für ein Tarif-Gutachten ist. Die Ergebnisse der Evaluation werden von der Kreisverwaltung vorgestellt und ggf. eine Empfehlung gegeben, den Finanzrahmen zu erhöhen, um ein geeignetes Angebot einholen und annehmen zu können.

 

Im Folgenden soll noch einmal der Umfang der anstehenden Begutachtung für die Weiterentwicklung des VLN-Tarifes dargestellt werden: Im Bestreben des Aufgabenträgers, den ÖPNV im Kreisgebiet weiter zu stärken und die Nutzerzahlen zu erhöhen, soll das Gutachten Verbesserungspotentiale für das Tarifsystem im Landkreis aufzeigen und Handlungsempfehlungen liefern. Dies können

-       optimierte Preise

-       ein verändertes Ticketangebot

-       eine Reduzierung der Preisstufen und/oder Tarifzonen,

-       neue Benefits für Nutzer bestimmter Ticketarten und/oder,

-       eine komplett neue Tarifstruktur

sein.

Im Gutachten sollen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des VLN-Tarifes aus Kundensicht führen, sodass im Ergebnis mehr Fahrgäste die Busse nutzen werden.

 

Neben eigenen Vorschlägen des Gutachters sollen die folgenden, bereits vorliegenden, Verbesserungsvorschläge untersucht und bewertet werden:

 

A. Änderung/Erweiterung des Ticketangebotes

  • Einführung eines Kurzstrecken bzw. Dorftickets (vergünstigtes Einzelticket für kurze Entfernungen)
  • Umstellung des 5erTickets auf ein 4erTicket
  • Einführung eines Kinder-TagesTicket
  • Umstellung des TagesTicket auf die Länderticketlogik für bis zu 5 Personen
  • Einführung eines Schietwettertickets für die Regionalbusse (Zeitticket vom 01.11. bis zum 31.03. eines Jahres, analog zum Stadtbus Nienburg)
  • Einführung eines Sozialtickets
  • Einführung eines vergünstigen Jahresabotickets (Stichwort 365-Euro-Ticket)

 

B. Optimierung und Reduzierung der Tarifzonen

  • Reduzierung der Tarifzonen nach dem Prinzip, eine Samtgemeinde bzw. ein Flecken ist eine Tarifzone,
  • Verzicht auf die Grenzorte/Überlappungszonen; auch wenn hierdurch für bestimmte Relationen höhere Preise gelten,
  • Schaffung einer neuen Tarifzone Rahden (Stichwort „Tarifgerechtigkeit“); auch wenn hierdurch eine neue Tarifzone hinzukommt.

 

C. Reduzierung der Preisstufen und/oder der Fahrpreise

  • Reduzierung der Preisstufen auf maximal 3 Preisstufen oder auf 2 Preisstufen (die jeweils höchste Preisstufe bedeutet jeweils ein Netzticket; Ziel der Maßnahme kann sowohl eine verbesserte Transparenz, als auch eine Nachfragesteigerung sein),
  • Reduzierung einzelner bzw. aller Fahrpreise für das bestehende Ticketangebot - mit dem Ziel - die Nachfrage zu erhöhen.

 

D. Erweiterte Tarifkooperation mit den angrenzenden Tarifgemeinschaften bzw. Verbünden

  • zur Verbesserung der Übergänge Bus/Schiene,
  • zur Verbesserung durchgängiger ÖV-Wegeketten,

 

E. Verbesserung der Vertriebswege

  • Welche Vertriebswege wünscht der Fahrgast (Stand der Wissenschaft/ Expertenmeinung)?
  • Welche Vertriebswege gelten als krisenfest (in Hinblick auf eine temporäre Einstellung des Bordverkaufes im Bus, z.B. Beispiel als Corona-Schutzmaßnahme)?
  • Welche Vertriebswege können die Abläufe für Aufgabenträger und Busunternehmen optimieren?
  • Was ist für die geplante Einführung eines Handy-Tickets zu beachten und was sollte eine Ticket-App im Idealfall bieten?

 

F. Optimierungsvorschläge zu den VLN-Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen 

  • Vereinzelt wird die Auslegung von einzelnen Punkten und Paragrafen in den genannten Regelwerken von Fahrgästen und Fahrpersonal als schwer verständlich bzw. wenig eindeutig beschrieben – das Gutachten soll missverständliche Regelungen aufzeigen, geänderte Formulierungsvorschläge und ggf. auch neue Regelungen liefern; zudem sind überflüssige Regelungen zur Streichung vorzuschlagen.

 

Für die Erstellung der Leistungsbeschreibung erfolgte eine Abstimmung mit der Stadtbus Nienburg GmbH, der Fa. Transdev und der VGH.

 

Maßnahme 2114

Mit Antrag vom 15.10.2021 beantragte die Samtgemeinde Mittelweser den barrierefreien Umbau der Haltestellen

  1. Stolzenau ZOB A
  2. Landesbergen Schule
  3. Heidhausen Nord und
  4. Husum Siemershausen.

Die gennannten Haltestellen sind bereits mit Buskapsteinen, einem barrierefreien Zugang und einer befestigten Wartefläche ausgestattet. Damit diese Haltestellen zu 100 % barrierefrei sind, beantragte die Samtgemeinde Mittelweser Regionalisierungsmittel für den Einbau von taktilen Elementen. Herr Schäfer vom Beirat für Menschen mit Behinderung äußerte Bedenken gegen diese Maßnahme und forderte die Gemeinde auf, den Antrag nachzubessern (Sitzung 17.11.2021  Drucksache 2021/184).

Die Planung der Samtgemeinde Mittelweser wurde daraufhin erneut überprüft. Die Gespräche mit der Samtgemeinde, Herrn Schäfer und dem Team 54.1 Verkehrsservice haben folgendes ergeben:

1.    Da die Gemeinde nicht einschätzen kann, wie in Zukunft die Nutzung der Oberschule in Stolzenau sein wird und da eine Finanzierung durch Regionalisierungsmittel eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren herbeiführen würde, wird erstmal von einem Umbau der Haltestelle Stolzenau ZOB abgesehen.

2.    Die Haltestelle Landesbergen Schule ist im Nahverkehrsplan als zentrale Haltestelle kategorisiert. Um hier eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, soll diese Haltestelle mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Die Haltestelle Landesbergen Schule befindet sich direkt hinter den Parkplätzen für Besucherinnen und Besucher. Abgestellte Autos behindern die Busse bei der Bedienung der Haltestelle. Aus diesem Grund sollen die PKW-Parkplätze im Bereich der Bus-Schleppkurve aufgegeben werden, damit dieser Bereich für eine korrekte Anfahrt der Busse freigehalten wird.

3.    Die Haltestelle Heidhausen Nord ist bereits mit einem Wartehaus, Buskapstein und einem barrierefreien Zugang ausgestattet. An dieser Haltestelle sollen taktile Elemente eingebaut werden, damit eine vollständige Barrierefreiheit erreicht wird.

4.    An der Haltestelle Husum Siemershausen sollen ebenso taktile Elemente eingebaut werden, damit auch diese Haltestelle vollständig barrierefrei ist. Das Vorhaben wurde überprüft, der Ausbau an diesen Haltepunkten ist gerechtfertigt.

Für die Herstellung der 100% Barrierefreiheit hat die Samtgemeinde Mittelweser eine Förderung von 10.000 € beantragt. Die Kosten können aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.

 

Maßnahme 2201:

Bereits 2021 wurden durch zwei Verkehrsunternehmen, welche als Auftragnehmer bzw. Subunternehmer im Landkreis Nienburg/Weser tätig sind, das Förderprogram „AAS (Abbiegeassistenzsysteme)“ des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) in Anspruch genommen. Der Landkreis hat sich hier bei der Kofinanzierung des Projektes durch Regionalisierungsmittel beteiligt. Auch dieses Jahr und planungsgemäß auch 2023 und 2024 bietet das BAG dieses Förderprogramm an. Da unser Interesse daran groß ist, dass auch weitere Unternehmen dieses in Anspruch nehmen, damit möglichst viele Busse mit den Abbiegeassistenzsystemen (ASS) ausgestattet werden, sollen für die Kofinanzierung weitere Mittel bereitgestellt werden. 

Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen hat als Ziel:

-       deutliche Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit

-       signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrerinnen und Radfahrern und Fußgängerinnen und Fußgängern durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse

-       stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs als mögliche Alternative zum motorisierten Verkehr

Durch das Förderprogramm können Unternehmen pro Jahr für bis zu 10 Fahrzeuge eine Förderung für den Einbau beantragen. Die Förderhöhe beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.500 € pro Fahrzeug. Der Landkreis beabsichtigt, wie auch im Jahr 2021, die verbleibenden Kosten des Einbaus zu finanzieren. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sollen daher 96.000 € für bis zu 80 Busse bereitgestellt  werden. Die Kosten können aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.

 

Maßnahme 2203:

Bereits im Jahr 2016 beantragte die Samtgemeinde Weser- Aue Regionalisierungsmittel zum barrierefreien Umbau der Haltestelle Sebbenhausen an der L 351. Der Samtgemeinde wurde damals eine Zuwendung in Höhe von 12.975,00 € bewilligt (Maßnahme 166). Aufgrund von Straßenbaumaßnahmen durch das Land Niedersachen, welche bis zum Jahr 2020/2021 angedauert hätten, wurde der Antrag damals zurückgezogen. Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme, hat die Samtgemeinde Mittelweser den Antrag für den barrierefreien Umbau erneut gestellt. Mit regelmäßig mehr als 14 Fahrgästen wird die Haltestelle von der Regionallinie 20 bedient und ist nach dem Nahverkehrsplan als Standard Haltestelle kategorisiert. Es ist die zentrale Haltestelle in Sebbenhausen. Um die vollständige  Barrierefreiheit zu erreichen, ist der Ausbau an dieser Haltestelle in beide Fahrtrichtungen gerechtfertigt.

Es sollen daher 32.500 € aus Regionalisierungsmitteln bereitgestellt werden. Die Kosten können aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten in Höhe von 138.500,- €. Diese Mittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         ohne