hier: Maßnahmen 2602, 2114, 2201, 2203
Maßnahme
2602:
Bericht zum Stand der bereits bewilligten Maßnahme für die Erstellung eines
Gutachtens für den VLN-Tarif. Ggf. Beschluss über eine Erhöhung des
Kostenrahmens für die Maßnahme.
Maßnahme
2114: Für
den barrierefreien Umbau von drei Haltestellen durch die Samtgemeinde
Mittelweser sollen 10.000 € aus den Finanzmitteln gem. §7 NNVG bereitgestellt
werden.
Maßnahme
2201: Zur
Kofinanzierung des Einbaus von Abbiegeassistenzsystemen sollen für die Jahre
2022, 2023 und 2024 insgesamt 96.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt werden.
Maßnahme 2203: Für den barrierefreien Umbau von zwei Haltestellen in Sebbenhausen an der L351 (Hohe Seehofstraße) durch die Samtgemeinde Weser- Aue sollen Finanzmittel gem. § 7 NNVG mit einem Kostenrahmen in Höhe von 32.500 € bereitgestellt werden.
Sachverhalt
Maßnahme 2602:
Das im Ausschuss für Regionalentwicklung am
22.10.2019 mit einem Kostenrahmen von 30.000 € beschlossene Tarifgutachten
wurde im Februar 2022 zur Vergabe ausgeschrieben. Dieses
Ausschreibungsverfahren muss jedoch aufgelöst und die Leistung noch einmal mit
einer angepassten Leistungsbeschreibung neu ausgeschrieben werden, da die
erzielten Angebote den geschätzten Kostenrahmen um ein Mehrfaches überstiegen
haben. Es wird von der Verwaltung evaluiert, inwiefern die Anforderungen in der
Leistungsbeschreibung verändert werden müssen und zudem geprüft, ob der
beschlossene Kostenrahmen von 30.000 €
realistisch für ein Tarif-Gutachten ist. Die Ergebnisse der Evaluation werden
von der Kreisverwaltung vorgestellt und ggf. eine Empfehlung gegeben, den
Finanzrahmen zu erhöhen, um ein geeignetes Angebot einholen und annehmen zu
können.
Im Folgenden soll noch einmal der Umfang der
anstehenden Begutachtung für die Weiterentwicklung des VLN-Tarifes dargestellt
werden: Im Bestreben des Aufgabenträgers, den ÖPNV im Kreisgebiet weiter zu
stärken und die Nutzerzahlen zu erhöhen, soll das Gutachten
Verbesserungspotentiale für das Tarifsystem im Landkreis aufzeigen und
Handlungsempfehlungen liefern. Dies können
-
optimierte Preise
-
ein verändertes Ticketangebot
-
eine Reduzierung der Preisstufen und/oder Tarifzonen,
-
neue Benefits für Nutzer bestimmter Ticketarten und/oder,
-
eine komplett neue Tarifstruktur
sein.
Im Gutachten sollen Handlungsempfehlungen
erarbeitet werden, die zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des
VLN-Tarifes aus Kundensicht führen, sodass im Ergebnis mehr Fahrgäste die Busse
nutzen werden.
Neben
eigenen Vorschlägen des Gutachters sollen die folgenden, bereits vorliegenden,
Verbesserungsvorschläge untersucht und bewertet werden:
A.
Änderung/Erweiterung des Ticketangebotes
- Einführung eines
Kurzstrecken bzw. Dorftickets (vergünstigtes Einzelticket für kurze
Entfernungen)
- Umstellung des
5erTickets auf ein 4erTicket
- Einführung eines
Kinder-TagesTicket
- Umstellung des
TagesTicket auf die Länderticketlogik für bis zu 5 Personen
- Einführung eines
Schietwettertickets für die Regionalbusse (Zeitticket vom 01.11. bis zum
31.03. eines Jahres, analog zum Stadtbus Nienburg)
- Einführung eines
Sozialtickets
- Einführung eines
vergünstigen Jahresabotickets (Stichwort 365-Euro-Ticket)
B.
Optimierung und Reduzierung der Tarifzonen
- Reduzierung der
Tarifzonen nach dem Prinzip, eine Samtgemeinde bzw. ein Flecken ist eine
Tarifzone,
- Verzicht auf die
Grenzorte/Überlappungszonen; auch wenn hierdurch für bestimmte Relationen
höhere Preise gelten,
- Schaffung einer neuen
Tarifzone Rahden (Stichwort „Tarifgerechtigkeit“); auch wenn hierdurch
eine neue Tarifzone hinzukommt.
C.
Reduzierung der Preisstufen und/oder der Fahrpreise
- Reduzierung der
Preisstufen auf maximal 3 Preisstufen oder auf 2 Preisstufen (die jeweils
höchste Preisstufe bedeutet jeweils ein Netzticket; Ziel der Maßnahme kann
sowohl eine verbesserte Transparenz, als auch eine Nachfragesteigerung
sein),
- Reduzierung einzelner
bzw. aller Fahrpreise für das bestehende Ticketangebot - mit dem Ziel -
die Nachfrage zu erhöhen.
D.
Erweiterte Tarifkooperation mit den angrenzenden Tarifgemeinschaften bzw. Verbünden
- zur Verbesserung der
Übergänge Bus/Schiene,
- zur Verbesserung
durchgängiger ÖV-Wegeketten,
E.
Verbesserung der Vertriebswege
- Welche Vertriebswege
wünscht der Fahrgast (Stand der Wissenschaft/ Expertenmeinung)?
- Welche Vertriebswege
gelten als krisenfest (in Hinblick auf eine temporäre Einstellung des
Bordverkaufes im Bus, z.B. Beispiel als Corona-Schutzmaßnahme)?
- Welche Vertriebswege
können die Abläufe für Aufgabenträger und Busunternehmen optimieren?
- Was ist für die
geplante Einführung eines Handy-Tickets zu beachten und was sollte eine
Ticket-App im Idealfall bieten?
F.
Optimierungsvorschläge zu den VLN-Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen
- Vereinzelt wird die
Auslegung von einzelnen Punkten und Paragrafen in den genannten
Regelwerken von Fahrgästen und Fahrpersonal als schwer verständlich bzw.
wenig eindeutig beschrieben – das Gutachten soll missverständliche
Regelungen aufzeigen, geänderte Formulierungsvorschläge und ggf. auch neue
Regelungen liefern; zudem sind überflüssige Regelungen zur Streichung
vorzuschlagen.
Für
die Erstellung der Leistungsbeschreibung erfolgte eine Abstimmung mit der
Stadtbus Nienburg GmbH, der Fa. Transdev und der VGH.
Maßnahme 2114
Mit Antrag vom 15.10.2021 beantragte die
Samtgemeinde Mittelweser den barrierefreien Umbau der Haltestellen
- Stolzenau
ZOB A
- Landesbergen
Schule
- Heidhausen
Nord und
- Husum
Siemershausen.
Die gennannten Haltestellen sind bereits mit
Buskapsteinen, einem barrierefreien Zugang und einer befestigten Wartefläche
ausgestattet. Damit diese Haltestellen zu 100 % barrierefrei sind, beantragte
die Samtgemeinde Mittelweser Regionalisierungsmittel für den Einbau von
taktilen Elementen. Herr Schäfer vom Beirat für Menschen mit Behinderung
äußerte Bedenken gegen diese Maßnahme und forderte die Gemeinde auf, den Antrag
nachzubessern (Sitzung 17.11.2021
Drucksache 2021/184).
Die Planung der
Samtgemeinde Mittelweser wurde daraufhin erneut überprüft. Die Gespräche mit
der Samtgemeinde, Herrn Schäfer und dem Team 54.1 Verkehrsservice haben
folgendes ergeben:
1. Da die Gemeinde nicht
einschätzen kann, wie in Zukunft die Nutzung der Oberschule in Stolzenau sein
wird und da eine Finanzierung durch Regionalisierungsmittel eine
Zweckbindungsfrist von 20 Jahren herbeiführen würde, wird erstmal von einem
Umbau der Haltestelle Stolzenau ZOB abgesehen.
2. Die Haltestelle
Landesbergen Schule ist im Nahverkehrsplan als zentrale Haltestelle
kategorisiert. Um hier eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, soll
diese Haltestelle mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Die Haltestelle
Landesbergen Schule befindet sich direkt hinter den Parkplätzen für
Besucherinnen und Besucher. Abgestellte Autos behindern die Busse bei der
Bedienung der Haltestelle. Aus diesem Grund sollen die PKW-Parkplätze im
Bereich der Bus-Schleppkurve aufgegeben werden, damit dieser Bereich für eine
korrekte Anfahrt der Busse freigehalten wird.
3. Die Haltestelle Heidhausen
Nord ist bereits mit einem Wartehaus, Buskapstein und einem barrierefreien
Zugang ausgestattet. An dieser Haltestelle sollen taktile Elemente eingebaut
werden, damit eine vollständige Barrierefreiheit erreicht wird.
4. An der Haltestelle Husum
Siemershausen sollen ebenso taktile Elemente eingebaut werden, damit auch diese
Haltestelle vollständig barrierefrei ist. Das Vorhaben wurde überprüft, der
Ausbau an diesen Haltepunkten ist gerechtfertigt.
Für die Herstellung der 100% Barrierefreiheit hat
die Samtgemeinde Mittelweser eine Förderung von 10.000 € beantragt. Die Kosten
können aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.
Maßnahme 2201:
Bereits 2021 wurden durch zwei Verkehrsunternehmen,
welche als Auftragnehmer bzw. Subunternehmer im Landkreis Nienburg/Weser tätig
sind, das Förderprogram „AAS (Abbiegeassistenzsysteme)“ des Bundesamts für
Güterverkehr (BAG) in Anspruch genommen. Der Landkreis hat sich hier bei der
Kofinanzierung des Projektes durch Regionalisierungsmittel beteiligt. Auch
dieses Jahr und planungsgemäß auch 2023 und 2024 bietet das BAG dieses
Förderprogramm an. Da unser Interesse daran groß ist, dass auch weitere
Unternehmen dieses in Anspruch nehmen, damit möglichst viele Busse mit den
Abbiegeassistenzsystemen (ASS) ausgestattet werden, sollen für die
Kofinanzierung weitere Mittel bereitgestellt werden.
Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von
Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen hat als Ziel:
-
deutliche Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit
-
signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren
Verkehrsteilnehmern wie Radfahrerinnen und Radfahrern und Fußgängerinnen und
Fußgängern durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse
-
stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs als mögliche Alternative
zum motorisierten Verkehr
Durch das Förderprogramm können Unternehmen pro
Jahr für bis zu 10 Fahrzeuge eine Förderung für den Einbau beantragen. Die
Förderhöhe beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.500 € pro
Fahrzeug. Der Landkreis beabsichtigt, wie auch im Jahr 2021, die verbleibenden
Kosten des Einbaus zu finanzieren. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sollen
daher 96.000 € für bis zu 80 Busse bereitgestellt werden. Die Kosten können aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.
Maßnahme 2203:
Bereits im Jahr 2016 beantragte die Samtgemeinde
Weser- Aue Regionalisierungsmittel zum barrierefreien Umbau der Haltestelle
Sebbenhausen an der L 351. Der Samtgemeinde wurde damals eine Zuwendung in Höhe
von 12.975,00 € bewilligt (Maßnahme 166). Aufgrund von Straßenbaumaßnahmen
durch das Land Niedersachen, welche bis zum Jahr 2020/2021 angedauert hätten,
wurde der Antrag damals zurückgezogen. Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme,
hat die Samtgemeinde Mittelweser den Antrag für den barrierefreien Umbau erneut
gestellt. Mit regelmäßig mehr als 14 Fahrgästen wird die Haltestelle von der
Regionallinie 20 bedient und ist nach dem Nahverkehrsplan als Standard
Haltestelle kategorisiert. Es ist die zentrale Haltestelle in Sebbenhausen. Um
die vollständige Barrierefreiheit zu
erreichen, ist der Ausbau an dieser Haltestelle in beide Fahrtrichtungen
gerechtfertigt.
Es sollen daher 32.500 € aus
Regionalisierungsmitteln bereitgestellt werden. Die Kosten können aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG finanziert werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten in Höhe von 138.500,- €. Diese
Mittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.
Anlagen:
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ohne