Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2022/050
Aktenzeichen
13.1-20 22 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen des Fördervereins OBS Hoya, der dooh.eu GmbH sowie der Sparkasse Nienburg wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen

(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

  1. Der Förderverein der Oberschule Hoya e.V. spendet für das Sozialtraining des 8. Jahrgangs an der OBS Hoya 2.500 Euro (insgesamt 3.153 Euro in 2022).

 

  1. Die Firma dooh.eu GmbH, Hannover sponsert der IGS Nienburg Monitore im Rahmen des Landes Sponsoringvertrags „Karrieremonitore“ im Wert von 2.400 Euro (2 Monitore, Laufzeit min. 3 Jahre).

 

  1. Die Sparkasse Nienburg spendet dem Familienservicebüro für den Sonderfonds „Wir sind Dabei!“ 3.350 Euro.

 


Anlagen:

 

·         Sponsoringvereinbarung