1.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.
2. Der Überschuss
des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.320.981,17 Euro wird der Rücklage
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 210.561,56 Euro wird
der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4.
Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2019
wurde im März 2021 dem Fachbereich Rechnungsprüfung vorgelegt.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt
insgesamt mit einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von
7.316.494,80 Euro sowie einem außerordentlichen Überschuss in Höhe von
210.561,56 Euro.
Hieraus errechnet sich ein Gesamtüberschuss in Höhe von 7.531.542,73 Euro.
In der Finanzrechnung beträgt der Saldo aus den
zahlungswirksamen Vorgängen der laufenden Verwaltungstätigkeit, der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit - 7.188.525,70 Euro.
Zur Finanzierung der Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 20.780.341,34 Euro erhielt der
Landkreis im Jahr 2019 Zuwendungen in Höhe von 6.895.862,47 Euro. Es mussten
keine Kredite aufgenommen werden. Die investive Verschuldung sank um
9.903.374,18 Euro auf 49.130.555,21 Euro Ende 2019.
Die Liquidität sank um 7.980.142,43 Euro auf
14.009.826,68 Euro.
Die Dokumentation ist als Anlage beigefügt.
Im Zeitraum von April 2021 bis Februar 2022 wurde der
Jahresabschluss vom Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfung sind in dem beigefügten
Prüfungsbericht zusammen-gefasst.
Darin sind 20 Hinweise sowie eine Bemerkung enthalten.
Die Hinweise und Anregungen werden in der Diskussion
mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung aufgegriffen.
Zu der Bemerkung ist gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG eine
Stellungnahme gegenüber dem Kreistag abzugeben:
Die Planwerte der Leistungen
an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie die
Erstattungen vom Land hierzu waren sehr hoch angesetzt, da es vor Jahren zu
unerwartet hohen Mehraufwendungen gekommen ist, was auch jederzeit wieder der
Fall sein kann. Da die Aufwendungen in voller Höhe durch Erstattungen gedeckt
sind, schien es seitens des FD 313 unbedenklich, mit zu hohen Ansätzen zu
planen, um ggf. Korrekturen im Nachtragshaushalt zu vermeiden.
Inzwischen
wurden die Ansätze jedoch deutlich verringert.
Anlagen:
·
Jahresabschluss
2019
·
Schlussbericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019