Betreff
Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Landrates
Vorlage
2022/051
Aktenzeichen
131-20 19 31/32
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen.

2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.320.981,17 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

3. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 210.561,56 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2019 wurde im März 2021 dem Fachbereich Rechnungsprüfung vorgelegt.

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt insgesamt mit einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 7.316.494,80 Euro sowie einem außerordentlichen Überschuss in Höhe von 210.561,56 Euro.

Hieraus errechnet sich ein Gesamtüberschuss in Höhe von 7.531.542,73 Euro.

In der Finanzrechnung beträgt der Saldo aus den zahlungswirksamen Vorgängen der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit - 7.188.525,70 Euro.

Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 20.780.341,34 Euro erhielt der Landkreis im Jahr 2019 Zuwendungen in Höhe von 6.895.862,47 Euro. Es mussten keine Kredite aufgenommen werden. Die investive Verschuldung sank um 9.903.374,18 Euro auf 49.130.555,21 Euro Ende 2019.

Die Liquidität sank um 7.980.142,43 Euro auf 14.009.826,68 Euro.

Die Dokumentation ist als Anlage beigefügt.

 

Im Zeitraum von April 2021 bis Februar 2022 wurde der Jahresabschluss vom Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft.

Die Ergebnisse der Prüfung sind in dem beigefügten Prüfungsbericht zusammen-gefasst.

Darin sind 20 Hinweise sowie eine Bemerkung enthalten.

Die Hinweise und Anregungen werden in der Diskussion mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung aufgegriffen.

Zu der Bemerkung ist gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG eine Stellungnahme gegenüber dem Kreistag abzugeben:

Die Planwerte der Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie die Erstattungen vom Land hierzu waren sehr hoch angesetzt, da es vor Jahren zu unerwartet hohen Mehraufwendungen gekommen ist, was auch jederzeit wieder der Fall sein kann. Da die Aufwendungen in voller Höhe durch Erstattungen gedeckt sind, schien es seitens des FD 313 unbedenklich, mit zu hohen Ansätzen zu planen, um ggf. Korrekturen im Nachtragshaushalt zu vermeiden.

Inzwischen wurden die Ansätze jedoch deutlich verringert.


Anlagen:

 

·         Jahresabschluss 2019

·         Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019