Der Landkreis beteiligt sich im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2024 (2,5 Jahre) an der Finanzierung der Koordinierungsstelle frau+wirtschaft im Landkreis Nienburg/Weser mit einem Beitrag in Höhe von 30.000,00 €.
Sachverhalt
Einleitung
Die Koordinierungsstelle frau+wirtschaft im
Landkreis Nienburg/Weser (KoStelle) beantragt (siehe Anlage 1) eine anteilige
Finanzierung der KoStelle in Höhe von 30.000,00 € durch den Landkreis für den
Zeitraum von 2,5 Jahren – 01.07.2022 bis 31.12.2024- als Festbetragsfinanzierung.
Damit ergibt sich ein Beitrag von 12.000 € pro Jahr für den
Landkreis. In den vergangenen Jahren und bis zum 30.06.2022 betrug der
jährliche Beitrag 8.000 €/a.
Hintergrund
Ab dem 01.07.2022 gewährt das Land Niedersachsen
nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)
und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen für
„Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“ (KoStelle) sowie für
Einzelmaßnahmen, deren Ziel es ist, die Gleichstellung von Frauen und Männern
im Arbeitsleben mittels regionaler Ansätze zu verbessern (RIKA-Projekte).
Durch diese neue Richtlinie (RIKA) ergeben sich
einige gravierende Veränderungen für die Koordinierungsstellen. Eine dieser
Änderungen betrifft die zukünftige Finanzierung. Die Förderung aus dem ESF+ und
den Landesmitteln werden deutlich von 85 % auf 70 % gekürzt, so dass sich
daraus bis zu 30 % Kofinanzierung für die Träger ergeben. Aufgrund der guten
Reputation der KoStelle im Landkreis Nienburg/Weser auf Landesebene und der
Gemeinnützigkeit des Vereins Niedersächsischer Bildungs-initiativen e. V. (VNB)
als Träger der KoStelle ist ein begründeter Antrag auf eine Reduktion des
Kofinanzierungsanteils aussichtsreich. Dennoch muss die KoStelle einen größeren
Anteil an Kofinanzierung einwerben als bisher.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderung aus ESF-Mitteln (Europäischer
Sozialfond+) beträgt im SER-Gebiet (stärker entwickelte Regionen) grundsätzlich
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Weitere 30 % werden aus Landesmitteln
finanziert. Alle Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger haben in die
Kofinanzierung einen Finanzierungsbeitrag von mindestens 30 % der förderfähigen
Gesamtausgaben einzubringen. Die Bewilligungsstelle kann im Einvernehmen mit
dem programmverantwortlichen Ressort im Einzelfall ein Projekt mit höherem
Interventionssatz genehmigen.
Die Projektlaufzeit beträgt 30 Monate (also vom
01.07.2022 bis 31.12.2024).
Kostenplan für die KoStelle
Der Kostenplan sieht förderfähige Gesamtausgaben im
Förderzeitraum (2,5 Jahre) in Höhe von 424.626 € vor. Davon sollen 339.700,80 €
durch ESF- und Landesmittel gedeckt werden. Dementsprechend ist Kofinanzierung
in Höhe von 84.925,20 € erforderlich, die vom
- VNB in Höhe von 15.722,78
€
- Landkreis Nienburg in
Höhe von 30.000,00
€
- Neun kreisangehörigen
Kommunen in Höhe von 39.202,42 €
erbracht
werden sollen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat finanzielle
Auswirkungen. Es entsteht ein Aufwand von 30.000 € der anteilig in die
Haushalte für die Jahre 2023 und 2024 eingestellt werden muss. Für den Beitrag
für den Zeitraum 01.07.2022 – 31.12.2022 stehen noch 4.000 € im HH bereit,
weitere 2.000 € können aus anderen Haushaltsstellen des Produktes 54110
bereitgestellt werden.
Anlagen:
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Anlage 1 zu DS
2022/054