Betreff
Antrag frau + wirtschaft
Vorlage
2022/054
Aktenzeichen
54.81.63
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis beteiligt sich im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2024 (2,5 Jahre) an der Finanzierung der Koordinierungsstelle frau+wirtschaft im Landkreis Nienburg/Weser mit einem Beitrag in Höhe von 30.000,00 €.


Sachverhalt

Einleitung

Die Koordinierungsstelle frau+wirtschaft im Landkreis Nienburg/Weser (KoStelle) beantragt (siehe Anlage 1) eine anteilige Finanzierung der KoStelle in Höhe von 30.000,00 € durch den Landkreis für den Zeitraum von 2,5 Jahren – 01.07.2022 bis 31.12.2024- als Festbetragsfinanzierung. Damit ergibt sich ein Beitrag von 12.000 € pro Jahr für den Landkreis. In den vergangenen Jahren und bis zum 30.06.2022 betrug der jährliche Beitrag 8.000 €/a.

Hintergrund

Ab dem 01.07.2022 gewährt das Land Niedersachsen nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA) und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen für „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“ (KoStelle) sowie für Einzelmaßnahmen, deren Ziel es ist, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben mittels regionaler Ansätze zu verbessern (RIKA-Projekte).

Durch diese neue Richtlinie (RIKA) ergeben sich einige gravierende Veränderungen für die Koordinierungsstellen. Eine dieser Änderungen betrifft die zukünftige Finanzierung. Die Förderung aus dem ESF+ und den Landesmitteln werden deutlich von 85 % auf 70 % gekürzt, so dass sich daraus bis zu 30 % Kofinanzierung für die Träger ergeben. Aufgrund der guten Reputation der KoStelle im Landkreis Nienburg/Weser auf Landesebene und der Gemeinnützigkeit des Vereins Niedersächsischer Bildungs-initiativen e. V. (VNB) als Träger der KoStelle ist ein begründeter Antrag auf eine Reduktion des Kofinanzierungsanteils aussichtsreich. Dennoch muss die KoStelle einen größeren Anteil an Kofinanzierung einwerben als bisher.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung aus ESF-Mitteln (Europäischer Sozialfond+) beträgt im SER-Gebiet (stärker entwickelte Regionen) grundsätzlich 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Weitere 30 % werden aus Landesmitteln finanziert. Alle Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger haben in die Kofinanzierung einen Finanzierungsbeitrag von mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben einzubringen. Die Bewilligungsstelle kann im Einvernehmen mit dem programmverantwortlichen Ressort im Einzelfall ein Projekt mit höherem Interventionssatz genehmigen.

Die Projektlaufzeit beträgt 30 Monate (also vom 01.07.2022 bis 31.12.2024).

Kostenplan für die KoStelle

Der Kostenplan sieht förderfähige Gesamtausgaben im Förderzeitraum (2,5 Jahre) in Höhe von 424.626 € vor. Davon sollen 339.700,80 € durch ESF- und Landesmittel gedeckt werden. Dementsprechend ist Kofinanzierung in Höhe von 84.925,20 € erforderlich, die vom

- VNB in Höhe von                                                             15.722,78 €

- Landkreis Nienburg in Höhe von                                 30.000,00 €

- Neun kreisangehörigen Kommunen in Höhe von    39.202,42 €

erbracht werden sollen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen. Es entsteht ein Aufwand von 30.000 € der anteilig in die Haushalte für die Jahre 2023 und 2024 eingestellt werden muss. Für den Beitrag für den Zeitraum 01.07.2022 – 31.12.2022 stehen noch 4.000 € im HH bereit, weitere 2.000 € können aus anderen Haushaltsstellen des Produktes 54110 bereitgestellt werden.

 


Anlagen:

 

·         Anlage 1 zu DS 2022/054