Der Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Seit einiger Zeit befindet sich der Baumarkt in
Unruhe, insbesondere aufgrund von stetig steigenden Preisen von Baumaterialien
und Lieferengpässen. Seitens einiger
bauausführenden Firmen ist bereits mitgeteilt worden, dass sich die
Preise z.B. für Asphalteinbau, nicht zu den kalkulierten Preisen halten lassen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV) hat hierzu am 25.03.2022 ein Rundschreiben zum Thema „Lieferengpässe und
Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs – „Zeitlich
befristete Sonderregelungen für neue Verträge und Hinweise zu bestehenden
Verträgen“ – herausgegeben.
Diese Sonderregelung soll zunächst bis zum
30.06.2022 gelten.
Hiernach ist es ausdrücklich erwünscht, trotz der
mit den Preissteigerungen einhergehenden Unwägbarkeiten ausschreibungsreife
Baumaßnahmen zu vergeben sowie begonnene Planungen fortzusetzen und zur
Ausschreibung zu führen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Einladung lagen
noch keine konkreten Reglungen zum Umgang mit Preissteigerungen bzw. höherer
Kosten aufgrund von Lieferengpässen bei bereits vergebenen Aufträgen vor. Bis
zum Sitzungstermin werden hierzu konkrete Handlungsempfehlungen erwartet, über
diese dann berichtet wird. Ebenso werden die aktuellen Sonderregelungen für das
laufende und künftige Vergabeverfahren vorgestellt.