Der Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Zum Sachstand der nachfolgenden Baumaßnahmen wird die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in der Sitzung
berichten.
a) Aktuelle
Investitionsmaßnahmen im Bau:
- K 10 – Fahrbahnausbau in der Ortsdurchfahrt
Winzlar
Hier war der Baubeginn im März 2021, die
Fertigstellung wird voraussichtlich im April 2022 erfolgen. Es wird erläutert,
warum es zu einer Verlängerung der Bauzeit gekommen ist.
- K 20 – Radwegneubau Warmsen – Landesgrenze NRW
Der 1.
Bauabschnitt (BA) Warmsen – Landesgrenze NRW ist im November 2020
fertiggestellt worden.
Beginn der Baumaßnahme für den 2. BA Landesgrenze NRW – Haselhorn und
3. BA
Haselhorn – Sapelloh ist in 2023, die
Fertigstellung im Jahr 2024, vorgesehen.
Um einen schnellstmöglichen Baubeginn, bestenfalls
noch in 2023, realisieren zu können, wäre der Förderantrag - vorbehaltlich
des erforderlichen und bis dahin
abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens - bis zum 31.08.2022 beim
Fördergeber einzureichen.
In diesem Zusammenhang wird noch über das Ergebnis der
Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“,
Radverkehrsförderung in Niedersachsen, berichtet.
Dieses Programm ist im Rahmen der letzten Sitzung vorgestellt worden.
b) Information über die Ausführung zusätzlicher
Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kreisstraßen aufgrund der
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für das Jahr 2022
Für den Haushaltsplan 2022
wurde bei Konto 55120.421200 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
Vermögens“ ein Mittelbedarf in Höhe von 1.863.000 € angemeldet. Hiervon waren
rd. 390.000 € für einzelne Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrbahnen und Radwegen
vorgesehen.
Im Rahmen der
Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 wurden von den politischen Gremien
zusätzliche Mittel für einzelne Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von 500.000 €
bereitgestellt. Damit stehen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 890.000 € für
einzelne Instandsetzungsmaßnahmen an Fahrbahnen und Radwegen zur Verfügung.
Die Straßenbauverwaltung wird
in der Sitzung – ggf. bereits im Rahmen der Bereisung – über die geplanten
zusätzlichen Einzelmaßnahmen und deren Umsetzung berichten.