Beschlussvorschlag:
Die
Entwürfe der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Stolzenau, des
Lageplans sowie des Kataloges der Schutzbestimmungen werden zur Kenntnis
genommen und das öffentliche Anhörungsverfahren wird eröffnet.
Sachverhalt:
Nachdem dem Wasserversorgungsbetrieb (WVB) Stolzenau
mit Datum vom 10.03.2017 eine neue wasserrechtliche Bewilligung erteilt worden
ist, Grundwasser in einer Gesamtmenge
von bis zu 500.000 m³/a zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu
fördern, soll nun das Verfahren zur Festsetzung eines entsprechenden
Wasserschutzgebietes eröffnet werden.
Seit
der letzten Befassung im ALNU in der Sitzung am 12.05.2021 (DS 2021/061) haben
weitere fachliche Vorabstimmungen mit dem WVB, der Gemeinde Stolzenau sowie der
Landwirtschaftskammer zur konkreten Ausgestaltung der Schutzbestimmungen sowie
zur parzellenscharfen Abgrenzung des Gebietes stattgefunden.
Zwecks
frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit hat der FD Wasserwirtschaft darüber
hinaus gemeinsam mit dem WVB und dessen Ingenieurbüro am 24.03.2022 im Forum
des Gymnasiums Stolzenau eine öffentliche Informationsveranstaltung zum
geplanten WSG Stolzenau abgehalten.
Als
vorläufiges Ergebnis sämtlicher fachlicher Abstimmungen liegen anliegende Entwürfe
der Verordnung, des Lageplans sowie des Schutzkataloges vor, die nun in das
gem. § 91 Abs. 1 Satz 4 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in Verbindung mit
§ 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderliche öffentliche Anhörungsverfahren
gegeben werden sollen. Die Grundlage der an die örtlichen Gegebenheiten
angepassten Unterlagen stellt die Handlungshilfe (Teil II) zur „Erstellung und
Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen für Grundwasserentnahmen“ vom Niedersächsischen
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) dar.
In
Rahmen des Anhörungsverfahrens werden Verordnung, Lageplan und Schutzkatalog
neben den Antragsunterlagen des WVB Stolzenau öffentlich ausgelegt sowie den
Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersendet.
Weiterer
zeitlicher Ablauf
Hinweis:
Es handelt sich um geplante Zeiträume, deren konkrete Lage sich aufgrund von
gesetzlichen Fristen sowie der Abhängigkeit von anderen Stellen noch leicht
verschieben könnte!
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01.06.22: Beginn Anhörung aller TöB sowie Veranlassung der Auslegung
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15.06.22 – 15.07.22: Auslegung durch und bei der Gemeinde Stolzenau
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31.07.22: Fristende Stellungnahmen TöB und sowie Ende Einwendungsfrist
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zwischen 01.08.22 und 31.10.22: Erörterungstermin
Beratungsfolge/Beschluss
über die Verordnung und ihre Anlagen - Alternative A:
-28.09.22:
Sitzung ALNU
-10.10.22:
Sitzung Kreisausschuss
-14.10.22:
Sitzung Kreistag
Alternative
B:
-30.11.22:
Sitzung ALNU
-12.12.22:
Sitzung Kreisausschuss
-16.12.22:
Sitzung Kreistag
-01.01.23:
Inkrafttreten der Verordnung
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
1
– Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Stolzenau
2
– Lageplan
3
– Katalog der Schutzbestimmungen