Betreff
Wasserschutzgebiet Stolzenau; hier: Kenntnisnahme der Verordnungs-, Lageplan- und Schutzkatalogentwürfe sowie Eröffnung des öffentlichen Anhörungsverfahrens
Vorlage
2022/067
Aktenzeichen
552-WSG Stolzenau
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Entwürfe der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Stolzenau, des Lageplans sowie des Kataloges der Schutzbestimmungen werden zur Kenntnis genommen und das öffentliche Anhörungsverfahren wird eröffnet.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem  dem Wasserversorgungsbetrieb (WVB) Stolzenau mit Datum vom 10.03.2017 eine neue wasserrechtliche Bewilligung erteilt worden ist, Grundwasser  in einer Gesamtmenge von bis zu 500.000 m³/a zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu fördern, soll nun das Verfahren zur Festsetzung eines entsprechenden Wasserschutzgebietes eröffnet werden.

 

Seit der letzten Befassung im ALNU in der Sitzung am 12.05.2021 (DS 2021/061) haben weitere fachliche Vorabstimmungen mit dem WVB, der Gemeinde Stolzenau sowie der Landwirtschaftskammer zur konkreten Ausgestaltung der Schutzbestimmungen sowie zur parzellenscharfen Abgrenzung des Gebietes stattgefunden.

 

Zwecks frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit hat der FD Wasserwirtschaft darüber hinaus gemeinsam mit dem WVB und dessen Ingenieurbüro am 24.03.2022 im Forum des Gymnasiums Stolzenau eine öffentliche Informationsveranstaltung zum geplanten WSG Stolzenau abgehalten.

 

Als vorläufiges Ergebnis sämtlicher fachlicher Abstimmungen liegen anliegende Entwürfe der Verordnung, des Lageplans sowie des Schutzkataloges vor, die nun in das gem. § 91 Abs. 1 Satz 4 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderliche öffentliche Anhörungsverfahren gegeben werden sollen. Die Grundlage der an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Unterlagen stellt die Handlungshilfe (Teil II) zur „Erstellung und Vollzug von Wasserschutzgebietsverordnungen für Grundwasserentnahmen“ vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) dar.

 

In Rahmen des Anhörungsverfahrens werden Verordnung, Lageplan und Schutzkatalog neben den Antragsunterlagen des WVB Stolzenau öffentlich ausgelegt sowie den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersendet.

 

Weiterer zeitlicher Ablauf

Hinweis: Es handelt sich um geplante Zeiträume, deren konkrete Lage sich aufgrund von gesetzlichen Fristen sowie der Abhängigkeit von anderen Stellen noch leicht verschieben könnte!

- 01.06.22: Beginn Anhörung aller TöB sowie Veranlassung der Auslegung

- 15.06.22 – 15.07.22: Auslegung durch und bei der Gemeinde Stolzenau

- 31.07.22: Fristende Stellungnahmen TöB und sowie Ende Einwendungsfrist

- zwischen 01.08.22 und 31.10.22: Erörterungstermin

 

Beratungsfolge/Beschluss über die Verordnung und ihre Anlagen - Alternative A:

-28.09.22: Sitzung ALNU

-10.10.22: Sitzung Kreisausschuss

-14.10.22: Sitzung Kreistag

Alternative B:

-30.11.22: Sitzung ALNU

-12.12.22: Sitzung Kreisausschuss

-16.12.22: Sitzung Kreistag

 

-01.01.23: Inkrafttreten der Verordnung


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

1 – Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Stolzenau

2 – Lageplan

3 – Katalog der Schutzbestimmungen