Beschlussvorschlag:
a)
Der Übertragung
der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten Trinkwassergewinnungsgebiet
„Schweringer Berg“ auf den Wasserverband „Am Sandkamp“ wird zugestimmt.
b)
Die in den Jahren
1983 – 1989 entstandenen Kosten für Untersuchungen und die Erstellung von zwei
Hochleistungsbrunnen in Höhe von rund 352.000 Euro sind in der Höhe und zum
Rückzahlungszeitpunkt mit dem Wasserverband „Am Sandkamp“ neu zu verhandeln.
Das Ergebnis ist gemeinsam mit dem Übertragungsakt den Gremien des Kreistages
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Der
Wasserverband „Am Sandkamp“ hat mit Schreiben vom 31.08.2021 beim Land-kreis
Nienburg die Übertragung der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten
Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“, Gemeinde Schweringen beantragt.
Der Verband bezieht sich in seinem Antrag auf bereits in den 1980er Jahren
durch den Landkreis Nienburg durchgeführten Erkundungen und die Erstellung von
zwei Förderbrunnen mit Aufbereitungsversuchen, die eine aussichtsreiche Gewinnung
von Grundwasser für Trinkwasserzwecke ergeben hatten.
Der
Wasserverband „Am Sandkamp“ begründet sein Vorhaben mit der ortsnahen
Sicherstellung der Wasserversorgung in Teilen der Samtgemeinden Weser-Aue und
Grafschaft Hoya und damit verbunden eine Unabhängigkeit der Lieferung von Trinkwasser
durch die Harzwasserwerke. Der Wasserverband sieht außerdem auf der Grundlage
des vorliegenden Wassermengenmanagementkonzeptes den Bedarf einer
zukunftsfähigen und resilienten Wasserversorgung aufgrund der Folgen des Klimawandels.
Der
Wasserverband schätzt nach Auswertung der vorliegenden Daten eine mögliche
Grundwasserentnahme von jährlich rund 1,25 Mio. m³, die aus einem Einzugsgebiet
von ca. 7 km² zwischen Wietzen und Schweringen gewonnen werden kann (Anlage).
Auf der Grundlage der bisher vorliegenden Ergebnisse sollen weitere Untersuchungen
an den bestehenden Förderbrunnen und Grundwassermessstellen durchgeführt und
bei positiven Ergebnissen ein Wasserrecht beantragt werden.
Der
Landkreis Nienburg hatte in den Jahren 1983 – 1988 im Rahmen der
Daseins-vorsorge für die Kreisbevölkerung auf der Basis von
Kreistagsbeschlüssen Grund-wassererkundungen im Gebiet des Schweringer Bergs
durchgeführt. Ziele waren bereits damals die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung und die
Verringerung der preislichen Abhängigkeit des Fremdbezuges von den
Harzwasserwerken. Für Voruntersuchungen, die Erstellung von zwei
Hochleistungsbrunnen, die Durchführung eines Aufbereitungsversuchs mit
Auswertungen hatte der Landkreis insgesamt rund 352.000 Euro (689.125,07 DM)
verauslagt. Die Untersuchungen ergaben bereits damals eine gewinnbare
Wassermenge von mindestens 1,2 Mio.m³/a. Zur Sicherung des Wasservorkommens
hatte der Kreisverband für Wasserwirtschaft 1988/89 die Übernahme der
Trägerschaft für die Wassergewinnungsanlagen „Am Schweringer Berg“ erklärt und vorsorglich
einen zunächst unvollständigen Antrag auf Bewilligung beim Landkreis Nienburg
gestellt.
In
den Folgejahren bis 1995 konnten sowohl die Samtgemeinde Grafschaft Hoya als
auch der Wasserverband „Am Sandkamp“ langzeitig befristete neue Verträge mit
den Harzwasserwerken abschließen, die zudem eine dauerhafte Wasserlieferung
signalisiert hatten. Ein Wasserwerksneubau mit Transportleitungen und den
umfangreichen Antragsunterlagen für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens
stellte zum damaligen Zeitpunkt daher keine wirtschaftliche Alternative zum
Fremdbezug dar.
Die
Rückerstattung der durch den Landkreis Nienburg verauslagten Kosten war bereits
damals mit einem ersten Zwischenergebnis diskutiert worden. Der Kreisverband
für Wasserwirtschaft sah erst die Möglichkeit einer zumindest anteiligen
Kostenerstattung, wenn diese über den Wasserpreis des neuen Wasserwerkes über
die Kunden umgelegt werden könnten.
In
einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses des Kreistages am 31.05.1989
hatte Herr Oberkreisdirektor Dr. Wiesbrock auf die Zuständigkeit der
Samtgemeinden und Gemeinden für die Trinkwasserversorgung als Teil der
Daseinsvorsorge und somit als hoheitliche Pflichtaufgabe hingewiesen. Die
bisher verauslagten Kosten sollten mit Inbetriebnahme bzw. Verkauf des
Trinkwassers vom künftigen Träger des Wasserwerks zurückgefordert werden.
Aus
Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Übertragung der
Nut-zungsrechte an den durch den Landkreis Nienburg erstellten Förderbrunnen,
den vorhandenen Aufschlussbohrungen und Messstellen sowie der erforderlichen
Ergebnisse der Untersuchungen aus den 1980er Jahren zuzustimmen. Die Sicherung
einer zukunftsfähigen Wasserversorgung für die Kreisbevölkerung, die
Landwirtschaft und Gewerbebetriebe im Raum Hoya und Weser-Aue ist insbesondere
in Anbetracht der Folgen des Klimawandels und der zunehmenden Problematik mit
der Grundwassergüte von herausragender Bedeutung. Die Fortsetzung der der
hydrogeologischen und chemischen Untersuchungen im Wassergewinnungsbiet
„Schweringer Berg“ durch den Wasserverband „Am Sandkamp“ wird daher sehr
begrüßt.
Der
Landkreis Nienburg wird außerdem in der Neuaufstellung des Regionalen
Raumordnungsprogramms das Gebiet als Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung
mit aufnehmen.
Die
Verwaltung wird über die Erstattung der in den Jahren 1983 – 1989 entstandenen
Kosten von rund 352.000 Euro für Untersuchungen, die Erstellung von zwei
Hochleistungsbrunnen und Aufbereitungsversuchen in der Höhe und zum Rückzahlungszeitpunkt
mit dem Wasserverband neu verhandeln und das Ergebnis den Gremien des
Kreistages vorlegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat im
Haushaltsjahr 2022 keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Lageplan
Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“