Betreff
Übertragung der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten Trinkwassergewinnungsgebiet "Schweringer Berg"
Vorlage
2022/068
Aktenzeichen
552-657-1547/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Übertragung der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“ auf den Wasserverband „Am Sandkamp“ wird zugestimmt.

b)    Die in den Jahren 1983 – 1989 entstandenen Kosten für Untersuchungen und die Erstellung von zwei Hochleistungsbrunnen in Höhe von rund 352.000 Euro sind in der Höhe und zum Rückzahlungszeitpunkt mit dem Wasserverband „Am Sandkamp“ neu zu verhandeln. Das Ergebnis ist gemeinsam mit dem Übertragungsakt den Gremien des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Wasserverband „Am Sandkamp“ hat mit Schreiben vom 31.08.2021 beim Land-kreis Nienburg die Übertragung der Nutzungsrechte von Anlagen im geplanten Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“, Gemeinde Schweringen beantragt. Der Verband bezieht sich in seinem Antrag auf bereits in den 1980er Jahren durch den Landkreis Nienburg durchgeführten Erkundungen und die Erstellung von zwei Förderbrunnen mit Aufbereitungsversuchen, die eine aussichtsreiche Gewinnung von Grundwasser für Trinkwasserzwecke ergeben hatten.

 

Der Wasserverband „Am Sandkamp“ begründet sein Vorhaben mit der ortsnahen Sicherstellung der Wasserversorgung in Teilen der Samtgemeinden Weser-Aue und Grafschaft Hoya und damit verbunden eine Unabhängigkeit der Lieferung von Trinkwasser durch die Harzwasserwerke. Der Wasserverband sieht außerdem auf der Grundlage des vorliegenden Wassermengenmanagementkonzeptes den Bedarf einer zukunftsfähigen und resilienten Wasserversorgung aufgrund der Folgen des Klimawandels. 

 

Der Wasserverband schätzt nach Auswertung der vorliegenden Daten eine mögliche Grundwasserentnahme von jährlich rund 1,25 Mio. m³, die aus einem Einzugsgebiet von ca. 7 km² zwischen Wietzen und Schweringen gewonnen werden kann (Anlage). Auf der Grundlage der bisher vorliegenden Ergebnisse sollen weitere Untersuchungen an den bestehenden Förderbrunnen und Grundwassermessstellen durchgeführt und bei positiven Ergebnissen ein Wasserrecht beantragt werden.

 

Der Landkreis Nienburg hatte in den Jahren 1983 – 1988 im Rahmen der Daseins-vorsorge für die Kreisbevölkerung auf der Basis von Kreistagsbeschlüssen Grund-wassererkundungen im Gebiet des Schweringer Bergs durchgeführt. Ziele waren bereits damals die langfristige  Sicherung der Trinkwasserversorgung und die Verringerung der preislichen Abhängigkeit des Fremdbezuges von den Harzwasserwerken. Für Voruntersuchungen, die Erstellung von zwei Hochleistungsbrunnen, die Durchführung eines Aufbereitungsversuchs mit Auswertungen hatte der Landkreis insgesamt rund 352.000 Euro (689.125,07 DM) verauslagt. Die Untersuchungen ergaben bereits damals eine gewinnbare Wassermenge von mindestens 1,2 Mio.m³/a. Zur Sicherung des Wasservorkommens hatte der Kreisverband für Wasserwirtschaft 1988/89 die Übernahme der Trägerschaft für die Wassergewinnungsanlagen „Am Schweringer Berg“ erklärt und vorsorglich einen zunächst unvollständigen Antrag auf Bewilligung beim Landkreis Nienburg gestellt.

In den Folgejahren bis 1995 konnten sowohl die Samtgemeinde Grafschaft Hoya als auch der Wasserverband „Am Sandkamp“ langzeitig befristete neue Verträge mit den Harzwasserwerken abschließen, die zudem eine dauerhafte Wasserlieferung signalisiert hatten. Ein Wasserwerksneubau mit Transportleitungen und den umfangreichen Antragsunterlagen für die Durchführung des Bewilligungsverfahrens stellte zum damaligen Zeitpunkt daher keine wirtschaftliche Alternative zum Fremdbezug dar.

Die Rückerstattung der durch den Landkreis Nienburg verauslagten Kosten war bereits damals mit einem ersten Zwischenergebnis diskutiert worden. Der Kreisverband für Wasserwirtschaft sah erst die Möglichkeit einer zumindest anteiligen Kostenerstattung, wenn diese über den Wasserpreis des neuen Wasserwerkes über die Kunden umgelegt werden könnten.

 

 

In einer Sitzung des Bau- und Planungsausschusses des Kreistages am 31.05.1989 hatte Herr Oberkreisdirektor Dr. Wiesbrock auf die Zuständigkeit der Samtgemeinden und Gemeinden für die Trinkwasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und somit als hoheitliche Pflichtaufgabe hingewiesen. Die bisher verauslagten Kosten sollten mit Inbetriebnahme bzw. Verkauf des Trinkwassers vom künftigen Träger des Wasserwerks zurückgefordert werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Übertragung der Nut-zungsrechte an den durch den Landkreis Nienburg erstellten Förderbrunnen, den vorhandenen Aufschlussbohrungen und Messstellen sowie der erforderlichen Ergebnisse der Untersuchungen aus den 1980er Jahren zuzustimmen. Die Sicherung einer zukunftsfähigen Wasserversorgung für die Kreisbevölkerung, die Landwirtschaft und Gewerbebetriebe im Raum Hoya und Weser-Aue ist insbesondere in Anbetracht der Folgen des Klimawandels und der zunehmenden Problematik mit der Grundwassergüte von herausragender Bedeutung. Die Fortsetzung der der hydrogeologischen und chemischen Untersuchungen im Wassergewinnungsbiet „Schweringer Berg“ durch den Wasserverband „Am Sandkamp“ wird daher sehr begrüßt.

Der Landkreis Nienburg wird außerdem in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms das Gebiet als Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung mit aufnehmen.

 

Die Verwaltung wird über die Erstattung der in den Jahren 1983 – 1989 entstandenen Kosten von rund 352.000 Euro für Untersuchungen, die Erstellung von zwei Hochleistungsbrunnen und Aufbereitungsversuchen in der Höhe und zum Rückzahlungszeitpunkt mit dem Wasserverband neu verhandeln und das Ergebnis den Gremien des Kreistages vorlegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat im Haushaltsjahr 2022 keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Lageplan Trinkwassergewinnungsgebiet „Schweringer Berg“