hier: Förderantrag über jährlich 10.000 € für den Zeitraum 2022 bis 2026 vom 04.01.2022
Beschlussvorschlag:
Der
Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM) in Winzlar soll ein jährlicher
Sachkostenzuschuss in Höhe von 10.000 € für weitere fünf Jahre gewährt werden.
Der Sachkostenzuschuss soll in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 in dem Produkt
Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung (Konto 55410.431800) zur
Verfügung gestellt werden.
Sachverhalt:
Für
allgemeine Tätigkeiten zur Stärkung des Naturschutzes, zur nachhaltigen touristischen
Entwicklung und zur Öffentlichkeitsarbeit beantragt die ÖSSM e.V. die Verlängerung
der institutionellen Förderung in Höhe von 10.000 € jährlich für einen Zeitraum
von fünf Jahren.
Der
Verein finanziert sich aus Projekten und zu einem geringen Anteil über Spenden
und Mitgliedsbeiträgen. Bei den Projekten handelt es sich um Förderungen durch
Umweltstiftungen (z. B. Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung),
Förderrichtlinien (Biodiversität der Region Hannover) und EU-Fördermaßnahmen.
Darüber
hinaus ist der Verein jedoch zunehmend beratend bei behördlichen Fragestellungen,
in verschiedenen Foren und im Bereich der Umweltbildung tätig. Die Wahrnehmung
derartiger Aufgaben ist nicht durch die Projektfinanzierung gedeckt. Das
Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.
Der
Tätigkeitsbereich der ÖSSM e.V. geht seit vielen Jahren über den Kernbereich
des Steinhuder Meeres hinaus. Hiervon profitiert im besonderen Maße der
Landkreis Nienburg/Weser, da hier im Verhältnis zur Region Hannover und zum
Landkreis Schaumburg die meisten Projektunterstützungen, -planungen und
-umsetzungen stattfinden.
Um
weiterhin diese allgemeine nachhaltige Naturschutz- und Öffentlichkeitsarbeit
ermöglichen zu können, wird die Fortführung der jährlichen Förderung von 10.000
€ beantragt.
Die
Region Hannover fördert die ÖSSM e.V. unbefristet mit jährlich 15.000 €. Der LK
Schaumburg fördert die ÖSSM e.V. seit 2014 mit 10.000 € jährlich.
Bereits
2014 wurde der Beschluss gefasst, der ÖSSM e.V. für fünf Jahre einen jährlichen
Sachkostenzuschuss in Höhe von 10.000 € zu zahlen (Beschluss vom 14.10.2014,
Drucksache Nr. 2014/198). Im Jahre 2019 wurde dieser jährliche Sachkostenzuschuss
für weitere zwei Jahre verlängert (Beschluss vom 05.09.2019, Drucksache Nr.
2019/119). Bis 2021 wurde die ÖSSM e.V. durch den LK Nienburg mit 10.000 €
jährlich gefördert.
Die
Verwaltung empfiehlt, dem Förderantrag stattzugeben. Die ÖSSM e.V. ist für die
Naturschutzbehörde an vielen Stellen beratend und konzeptionell unterstützend
tätig, ohne das hierfür Honorare eingefordert werden. Auch die LK-Kommunen
östlich der Weser fragen zunehmend Beratungsleistungen bei der ÖSSM e.V. ab, z.
B. für Kompensationsverpflichtungen, -konzepte, aber auch für touristische
Entwicklungspotenziale in naturschutzfachlich sensiblen Räumen.
Hinzu
kommt, dass das Stationsgebäude im LK Nienburg steht und die ÖSSM e.V. in
Winzlar Anlauf- und Ausgangspunkt für vielfältige touristische Aktivitäten ist,
wovon auch die heimische Wirtschaft im Umfeld profitiert.
Neben
der Sicherung der FFH-Gebiete und Natura-2000-Managementplanung bedarf es auch
deren aktiver Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Um diese sicherzustellen setzt
das Land Niedersachsen, auch im Rahmen der Vereinbarung „Niedersächsischer Weg“,
weiterhin auf das bewährte Instrument der „Vor-Ort-Betreuung von
Schutzgebieten“. Es ist geplant neben den bereits vier bestehenden Naturschutzstationen
des NLWKN und den 12 „Ökologischen Stationen“ vom Land, bis 2025 weitere 15
neue Einrichtungen zur Gebietsbetreuung zu schaffen. Der „Niedersächsische Weg“
unterstreicht damit die Wichtigkeit der „Vor-Ort-Betreuung“ für die
Schutzgebiete.
Die
aktuell vom Land Niedersachsen bewilligte jährliche Zuwendung läuft bis 2023.
Über den „Niedersächsischen Weg“ hat das Land bereits die Anschlussförderung
zugesagt. Aufgrund der besonderen Verantwortung der ÖSSM für die Pflege und
Entwicklung der Natura-2000-Gebiete, von Naturschutzgebieten und Mooren östlich
der Weser, wird empfohlen, dem Förderantrag für den Zeitraum 2022 bis 2026 stattzugeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Es
entstehen Kosten in Höhe von 10.000 € jährlich über einen Zeitraum von fünf Jahren
in den Jahren 2022 bis 2026. Die Haushaltsmittel sind im Produkt Schutzgebiete,
Artenschutz und Landschaftsplanung (Konto 55410.431800) eingestellt und sollen
nach Genehmigung der jeweiligen Haushaltspläne zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen:
·
Förderantrag der
ÖSSM e.V. vom 04.01.2022