Betreff
Antrag der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM) in Winzlar auf Förderung ihrer allgemeinen Tätigkeiten zur Stärkung des Naturschutzes und der Öffentlichkeitsarbeit;
hier: Förderantrag über jährlich 10.000 € für den Zeitraum 2022 bis 2026 vom 04.01.2022
Vorlage
2022/069
Aktenzeichen
554-ÖSSM
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM) in Winzlar soll ein jährlicher Sachkostenzuschuss in Höhe von 10.000 € für weitere fünf Jahre gewährt werden. Der Sachkostenzuschuss soll in den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 in dem Produkt Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung (Konto 55410.431800) zur Verfügung gestellt werden.

 


Sachverhalt:

 

Für allgemeine Tätigkeiten zur Stärkung des Naturschutzes, zur nachhaltigen touristischen Entwicklung und zur Öffentlichkeitsarbeit beantragt die ÖSSM e.V. die Verlängerung der institutionellen Förderung in Höhe von 10.000 € jährlich für einen Zeitraum von fünf Jahren.

 

Der Verein finanziert sich aus Projekten und zu einem geringen Anteil über Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Bei den Projekten handelt es sich um Förderungen durch Umweltstiftungen (z. B. Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung), Förderrichtlinien (Biodiversität der Region Hannover) und EU-Fördermaßnahmen.

 

Darüber hinaus ist der Verein jedoch zunehmend beratend bei behördlichen Fragestellungen, in verschiedenen Foren und im Bereich der Umweltbildung tätig. Die Wahrnehmung derartiger Aufgaben ist nicht durch die Projektfinanzierung gedeckt. Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Der Tätigkeitsbereich der ÖSSM e.V. geht seit vielen Jahren über den Kernbereich des Steinhuder Meeres hinaus. Hiervon profitiert im besonderen Maße der Landkreis Nienburg/Weser, da hier im Verhältnis zur Region Hannover und zum Landkreis Schaumburg die meisten Projektunterstützungen, -planungen und -umsetzungen stattfinden.

 

Um weiterhin diese allgemeine nachhaltige Naturschutz- und Öffentlichkeitsarbeit ermöglichen zu können, wird die Fortführung der jährlichen Förderung von 10.000 € beantragt.

Die Region Hannover fördert die ÖSSM e.V. unbefristet mit jährlich 15.000 €. Der LK Schaumburg fördert die ÖSSM e.V. seit 2014 mit 10.000 € jährlich.

 

Bereits 2014 wurde der Beschluss gefasst, der ÖSSM e.V. für fünf Jahre einen jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe von 10.000 € zu zahlen (Beschluss vom 14.10.2014, Drucksache Nr. 2014/198). Im Jahre 2019 wurde dieser jährliche Sachkostenzuschuss für weitere zwei Jahre verlängert (Beschluss vom 05.09.2019, Drucksache Nr. 2019/119). Bis 2021 wurde die ÖSSM e.V. durch den LK Nienburg mit 10.000 € jährlich gefördert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Förderantrag stattzugeben. Die ÖSSM e.V. ist für die Naturschutzbehörde an vielen Stellen beratend und konzeptionell unterstützend tätig, ohne das hierfür Honorare eingefordert werden. Auch die LK-Kommunen östlich der Weser fragen zunehmend Beratungsleistungen bei der ÖSSM e.V. ab, z. B. für Kompensationsverpflichtungen, -konzepte, aber auch für touristische Entwicklungspotenziale in naturschutzfachlich sensiblen Räumen.

 

Hinzu kommt, dass das Stationsgebäude im LK Nienburg steht und die ÖSSM e.V. in Winzlar Anlauf- und Ausgangspunkt für vielfältige touristische Aktivitäten ist, wovon auch die heimische Wirtschaft im Umfeld profitiert.

 

Neben der Sicherung der FFH-Gebiete und Natura-2000-Managementplanung bedarf es auch deren aktiver Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Um diese sicherzustellen setzt das Land Niedersachsen, auch im Rahmen der Vereinbarung „Niedersächsischer Weg“, weiterhin auf das bewährte Instrument der „Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten“. Es ist geplant neben den bereits vier bestehenden Naturschutzstationen des NLWKN und den 12 „Ökologischen Stationen“ vom Land, bis 2025 weitere 15 neue Einrichtungen zur Gebietsbetreuung zu schaffen. Der „Niedersächsische Weg“ unterstreicht damit die Wichtigkeit der „Vor-Ort-Betreuung“ für die Schutzgebiete.

 

Die aktuell vom Land Niedersachsen bewilligte jährliche Zuwendung läuft bis 2023. Über den „Niedersächsischen Weg“ hat das Land bereits die Anschlussförderung zugesagt. Aufgrund der besonderen Verantwortung der ÖSSM für die Pflege und Entwicklung der Natura-2000-Gebiete, von Naturschutzgebieten und Mooren östlich der Weser, wird empfohlen, dem Förderantrag für den Zeitraum 2022 bis 2026 stattzugeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Es entstehen Kosten in Höhe von 10.000 € jährlich über einen Zeitraum von fünf Jahren in den Jahren 2022 bis 2026. Die Haushaltsmittel sind im Produkt Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung (Konto 55410.431800) eingestellt und sollen nach Genehmigung der jeweiligen Haushaltspläne zur Verfügung gestellt werden.

 


Anlagen:

 

·         Förderantrag der ÖSSM e.V. vom 04.01.2022