Das Jahresergebnis 2021 des
Produktbereiches Volkshochschule wird zur zukünftigen Verlustabdeckung und
Finanzierung von Investitionen für die Volkshochschule in die Rücklage des
Betriebes gewerblicher Art (BgA) Volkshochschule eingestellt.
Sachverhalt
Zum Produktbereich Volkshochschule wurde aus
steuerlichen Gründen die Beteiligung an der Avacon AG zugeordnet. Die
Dividendenerträge der Avacon AG werden dabei mit den laufenden Verlusten der
Volkshochschule verrechnet, um die Belastung mit Kapitalertragsteuer zu
reduzieren.
Nach
der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs werden nur die Gewinne mit Kapitalertragssteuer
(15 % zzgl. Solidaritätszuschlag) belegt, die nicht in eine Rücklage für
zukünftige Verluste oder Investitionen eingestellt werden. Hierzu hat das Bundesministerium
für Finanzen mit Schreiben vom 28.01.2019 nähere Einzelheiten geregelt. Danach
muss ein förmlicher Beschluss des Kreistages über die Einstellung des Gewinns
in eine Rücklage vorliegen, der spätestens acht Monate nach Ablauf des
Wirtschaftsjahres des Betriebes gewerblicher Art Volkshochschule zu fassen ist.
Der Jahresabschluss 2021 des BgA Volkshochschule ist noch nicht erstellt. Der Gewinn
des Jahresabschlusses 2020 beläuft sich auf rund 365 T EUR.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Beschluss
gefasst werden. Dieser Empfehlung liegen folgende Erwägungen zu Grunde:
·
Mit ihrem eigentlichen Kerngeschäft erwirtschaftet die Volkshochschule
jährliche Verluste. Einzig durch die Beteiligungserträge aus der Avacon AG
schließt der BgA Volkshochschule mit positiven Jahresergebnissen ab. Um
unabhängiger von der Ausschüttungspraxis der Avacon AG zu sein, ist es
sinnvoll, Rücklagen für eine Verlustabdeckung in Folgejahren aufzubauen, in
denen die Gewinnausschüttung nicht ausreicht, um den Fehlbetrag zu
kompensieren.
·
Um die Volkshochschule zukunftsfähig aufzustellen, werden
perspektivisch
erhebliche Investitionen erforderlich. So ist mittelfristig u. a. eine
umfangreiche
Optimierung und Erweiterung im Rahmen des Bildungscampus geplant.