- Der Landkreis Nienburg beschafft nach dem Gefahrenabwehrkonzept Technische Hilfeleistung einen Rüstwagen zur Stationierung im Süden des Landkreises.
- Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 620.000,00 € werden im Haushalt 2022 freigegeben.
- Zur Finanzierung des Erwerbs sollen 50 % landkreiseigene Mittel eingesetzt werden. Für die Finanzierung der restlichen 50 % soll eine Vereinbarung mit den Gemeinden geschlossen werden, um hierfür Mittel aus der Feuerschutzsteuer verwenden zu können.
- Die Bezuschussung weiterer gemeindlicher Beschaffungen von Großfahrzeugen (Drehleitern) wird weiterhin nach der bereits seit 2008 ausgeübten Praxis mit 20 % aus Mitteln der Feuerschutzsteuer durchgeführt.
- Weitere Beschaffungen von Rüstwagen für die Standorte Nord und Mitte sollen – je nach technischer Lebensdauer der derzeit verwendeten Gerätschaften – in den nächsten 15 bis 20 Jahren erfolgen. Die Finanzierung soll dann ebenfalls zu 50 % aus landkreiseigenen Mitteln und 50 % aus Mitteln der Feuerschutzsteuer erfolgen.
Sachverhalt
Nach dem
Gefahrenabwehrkonzept Technische Hilfeleistung das im Ausschuss für Brandschutz
und Rettungswesen vorgestellt wurde, sollen in den kommenden 15 bis 20 Jahren
insgesamt 3 Rüstwagen für den Landkreis Nienburg beschafft werden. Das Konzept
wurde vom Landkreis beauftragt und gemeinsam mit dem Gutachter erstellt. Durch
die kreisweite Betrachtung von vor allem überörtlichen Risiken sollte eine
koordinierte Beschaffungsstrategie erarbeitet werden, die Doppelbeschaffungen
in den Gemeinden vermeidet.
Eine gesetzliche
Verpflichtung des Landkreises, überörtliche Bedarfsplanungen zu erstellen, gibt
es nach dem aktuellen Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) nicht.
Auch eine etwaige Verpflichtung des Landkreises, kreiseigene Fahrzeuge zu
beschaffen, lässt sich dem NBrandSchG nicht entnehmen. Insbesondere ergibt sich
keine konkrete Ausrüstungsanforderung des Gesetzes an die Kreisfeuerwehren.
Diesbezüglich und bzgl. weiterer Aufgaben der Kreisfeuerwehr hat der Landkreis
letztlich eine Art „Kompetenz-Kompetenz“. D. h., die Feststellung, ob einzelne
Aufgaben wahrgenommen oder Beschaffungen durch den Landkreis durchgeführt werden,
obliegt ausschließlich dessen Entscheidung.
Soweit ersichtlich, ist in
Niedersachsen keine einheitliche Praxis bzgl. der Beschaffung von
Großfahrzeugen festzustellen. Die Beschaffungen werden jeweils unter Beachtung
der örtlichen Spezifika durchgeführt. Bei Rüstwagen sind nach hiesigem
Kenntnisstand sowohl umfassende Beschaffungen durch Landkreise als auch vollständiger
Verbleib der Verantwortung für Rüstwagenkomponenten bei den Gemeinden
festzustellen.
Vor diesem Hintergrund
schlägt die Verwaltung vor, die Finanzierung der Rüstwagenbeschaffungen
letztlich mit den Gemeinden gemeinsam sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollten
50 % landkreiseigene Mittel verwendet werden. Die andere Hälfte der
Beschaffungskosten sollen refinanziert werden aus Mitteln der Feuerschutzsteuer.
Bei Zustimmung aller Gemeinden im Landkreis ist ein entsprechender Einbehalt
von den kommunalen Feuerschutzsteuermitteln durch den Landkreis möglich. Zu
diesem Zweck sollte eine entsprechende Vereinbarung mit den Gemeinden getroffen
werden.
Bzgl. der Beschaffung von
Drehleitern stellt sich die Lage anders dar. Diese wurden bzw. werden aufgrund
der örtlichen Feuerwehrbedarfspläne durch die jeweiligen Gemeinden beschafft.
Hier liegen mithin sowohl die Planung als auch die Beschaffung in Hand der
jeweiligen Gemeinde. Eine teilweise Kostenbeteiligung an den Beschaffungen aus
Mitteln der Feuerschutzsteuer ist seit 2008 Praxis. Mit dieser Kostenbeteiligung
soll der überörtliche Anteil, der über die Einsätze in der eigenen Gemeinde
hinausgeht jedenfalls zu einem Teil kompensiert werden. Bei den stetig
schwankenden Einsatzzahlen ist festzuhalten, dass die Anteile der Einsätze der
Nienburger Drehleitern außerhalb der eigenen Gemeinde sich derzeit in Richtung
30 % bewegen. Für den Fall des Erwerbs einer weiteren Drehleiter durch die
Samtgemeinde Grafschaft Hoya kann davon ausgegangen werden, dass dieser Anteil
sich weiter verringert. Es besteht mithin aus Sicht der Verwaltung weder für
die Drehleiter in Hoya noch für die Drehleitern in Nienburg ein Bedarf, mit den
weiteren Gemeinden des Landkreises über eine höhere Beteiligung aus der
Feuerschutzsteuer zu verhandeln. Auch der Einsatz kreiseigener Mittel für die
Beschaffung gemeindeeigener Hubrettungsfahrzeuge erscheint nicht angemessen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, bzgl. der Beschaffung von
Drehleitern an dem Beschluss von 2008 festzuhalten.
Die Übernahme der Liebenauer
Drehleiter durch den Landkreis Nienburg und spätere Ersatzbeschaffung wurde
seinerzeit vorgenommen, da zum damaligen
Zeitpunkt lediglich eine weitere Drehleiter im Landkreis vorhanden war. Im Fall
eines Ausfalls wäre mithin im gesamten Landkreis keine Drehleiter mehr
vorhanden gewesen. Kreispolitik und Kreisfeuerwehr hatten sich daher und weil
keine weitere Gemeinde zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges verpflichtet
war, dafür ausgesprochen eine kreiseigene Leiter als Redundanz anzuschaffen.
Die jetzt anstehende Beschaffung in der SG Grafschaft Hoya sowie die beiden
Drehleitern der Stadt Nienburg resultieren aus den jeweiligen örtlichen
Feuerwehrbedarfsplänen und sollen die spezifischen Risiken in den jeweiligen
Orten absichern. Träger der Feuerwehren sind die Gemeinden.