Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP)
– Kapitel 4.2 Erneuerbare Energieversorgung und Energieinfrastruktur –
Vorlage
2022/089
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Einleitung
Gem. § 5 (1) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen.

Da die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die aktuell gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen (LROP) ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette Neuaufstellung des RROP beschlossen.

Die Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung. Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden muss.

Mit dieser Ausschussvorlage wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel

4.2 Erneuerbare Energieversorgung und Energieinfrastruktur

bekannt gegeben, das in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird dem Ausschuss den Vorentwurf zu dem Kapitel 4.2 Erneuerbare Energieversorgung und Energieinfrastruktur vorstellen, Änderungsvorschläge aus der Politik diskutieren und Anregungen gerne entgegennehmen. Der Vorentwurf besteht aus einer Beschreibenden Darstellung und einer Begründung (siehe Anlage 1) und einer Zeichnerischen Darstellung (als Aushang im Rahmen der Sitzung zu sehen).

Das Kapitel 4.2. ist in zwei Teilkapitel untergliedert:

4.2.1 Erneuerbare Energieversorgung

Dieses Teilkapitel beinhaltet Ziele und Grundsätze zur Energieerzeugung und -versorgung, nämlich dass

-       die Möglichkeiten der Energieeinsparung, der rationellen Energieverwendung sowie der wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energiegewinnung und
–verteilung ausgeschöpft werden sollen.

-       notwendige neue Erzeugungskapazitäten möglichst in Kraft-Wärme-Kopplung und auf der Basis erneuerbarer Energien geschaffen werden sollen.

Das Kapitel beinhaltet ferner spezielle Ziele und Grundsätze zu einzelnen Energieerzeugungsarten, wobei die Festlegungen zur Windenergienutzung im Rahmen der 4. RROP-Änderung erarbeitet und später hier eingefügt werden. Für die anderen Energieerzeugungsarten soll im Einzelnen

-       der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) weiter vorangetrieben werden, wobei bis zum Jahr 2040 eine installierte Leistung von 1,27 GW im Kreisgebiet angestrebt wird.

-       der Ausbau von PV-Anlagen vorrangig auf bereits versiegelten Flächen sowie auf Flächen auf, an oder in Gebäuden erfolgen,

-       die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einem hohen, natürlichen Ertragspotenzial nicht zulässig sein,

-       die energetische Nutzung von Biomasse entsprechend der landwirtschaftlichen Potenziale und der regionalen Tragfähigkeit, unter Berücksichtigung naturschutz- und wasserschutzfachlicher Belange erfolgen,

-       auf eine verstärkte, größtmögliche Ausnutzung der Wärmepotenziale bei der Bioenergiegewinnung hingewirkt werden,

-       ein regionales Energiekonzept für den Landkreis Nienburg/Weser entwickelt werden.

 

4.2.2 Energieinfrastruktur

In der Zeichnerischen Darstellung sind zu den Belangen des Kap. 4.2.2 folgende Ziele und Grundsätze räumlich konkret festgelegt:

-       vorhandene Hoch- und Höchstspannungsleitungen ab 110 kV als Vorranggebiet ELT-Leitungstrasse,

-       raumordnerisch abschließend abgestimmte Standorte, Trassen und Trassenkorridore für Hoch- und Höchstspannungsleitungen als Vorranggebiet ELT-Leitungstrasse,

-       der sog. Suedlink als Vorranggebiet Kabeltrassenkorridor Gleichstrom,

-       die raumordnerisch noch nicht abschließend abgestimmten Trassenkorridore für die im Bundesbedarfsplan festgelegte Stromnetz-Ausbauvorhaben Dollern-Ovenstädt und Landesbergen-Mehrum/Nord als Vorranggebiet Leitungs-Korridor,

-       regional und überregional bedeutsame Umspannwerke als Vorranggebiet Umspannwerk und raumbedeutsame Rohrfernleitungen als Vorranggebiet Rohrfernleitung.

In der Beschreibenden Darstellung zum Kapitel 4.2.2 wird für die Nutzung großtechnischer Energieanlagen zur Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung das Kraftwerk Landesbergen als Vorranggebiet großtechnische Energieanlage festgelegt.

Des Weiteren hat der Ausbau im Bereich bestehender geeigneter Standorte, Trassen und Trassenkorridore für Hoch- und Höchstspannungsleitungen sowie raumbedeutsamer Gasleitungen Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Räume. In mehreren Zielen und Grundsätzen werden weitere Regelungen und Bedingungen vorgegeben, die beim Ausbau der Strom- und Produktenleitungsnetze zu berücksichtigen sind, wie z.B. das Bündelungsgebot bei der Planung neuer Stromtrassen oder das Abstandsgebot zu Siedlungen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Beschreibende Darstellung