Betreff
Zukunftsregionen in Niedersachsen – Zukunftsregion „Mitte Niedersachsen“
Vorlage
2022/091
Aktenzeichen
54.42.59
Art
Beschlussvorlage

1.            Der Landkreis Nienburg/Weser stimmt dem Zukunftskonzept für die "Zukunftsregion Mitte Niedersachsen" zu und wird sich aktiv an der Umsetzung und interkommunalen Zusammenarbeit beteiligen.

2.            Der Landkreis Nienburg/Weser bevollmächtigt den Landkreis Verden, die Funktion als Lead-Partner wahrzunehmen und gibt eine damit verbundene, rechtlich verbindliche Willenserklärung ab.

3.            Der Landkreis Nienburg/Weser beschließt, dass als Steuerungsgremium eine Steuerungsgruppe eingesetzt wird und der Landrat den Landkreis in diesem Steuerungsgremium vertritt.

4.            Für das Regionalmanagement werden von 2023 bis 2028 jährlich Kofinanzierungsmittel i. H. v. 18.000 € (insgesamt also 108.000 €) zur Verfügung gestellt.

5.            Für die Jahre von 2023 bis 2027 werden jährlich Finanzmittel von bis zu 150.000,- € für die Kofinanzierung von Förderprojekten zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Bezuschussung von Projekten steht unter dem Vorbehalt der politischen Beschlussfassung.

6.            Der Landkreis Nienburg/Weser ermächtigt den Landrat zum finalen Beschluss über die Auswahl von konkreten Leitprojekten für das Zukunftskonzept.


Sachverhalt

Hintergrund zum Förderinstrument

Für die neue EU-Förderperiode 2021-2027 hat das niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) ein neues Instrument zur Förderung und Unterstützung regionaler Entwicklungsprozesse aufgelegt: „Zukunftsregionen in Niedersachsen“. Dabei wird eine themengebundene Zusammenarbeit benachbarter Gebietskörperschaften über Verwaltungsgrenzen hinweg vorausgesetzt. Ziel des Landes ist es, über Leitprojekte gezielte regionale Entwicklungs- und Wachstumsimpulse zu setzen und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen (Klimawandel und -folgen, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, Fachkräftesicherung, soziale Ungleichheiten etc.) zu finden. Dabei sollen landkreisübergreifende Projekte in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Hochschulen sowie Verbänden, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft initiiert und umgesetzt werden. Für jede Zukunftsregion können Investitionen in Höhe von bis zu 12,5 Mio. € im Zeitraum 2023 bis 2027 mit einem Förderbetrag von bis zu 5 Mio. € bezuschusst werden.

Bisherige Beratung und Beschlusslage

Über eine Teilnahme am Programm Zukunftsregionen hat der AfR bereits am 22.09.2021 beraten und beschlossen, eine Interessenbekundung zur Teilnahme am Programm sowohl in der Zukunftsregion Weserberglandplus als auch in der ZR Mitte Niedersachsen mitzuarbeiten (Drucksache 2021/125). Im AfR am 21.04.2022 haben der stellvertretende Landesbeauftragte Herr Dr. Heidrich und Frau Schmidt das Programm Zukunftsregionen in Niedersachsen vorgestellt sowie außerdem die beauftragen Planerinnen die Vorgehensweise bei der Erstellung des Zukunftskonzeptes vorgestellt (Drucksache 2022/044).

Erwartete Auswirkungen

Unter der Voraussetzung einer thematischen Fokussierung schafft die Beteiligung an zwei Zukunftsregionen erhebliche Kapazitäten für die Entwicklung von Projekten, die zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises beitragen sollen. Durch die Einbeziehung der Wirtschaftsförderung (WIN GmbH) sowohl bei der Entwicklung von Projekten als auch bei deren Umsetzung soll sichergestellt werden, dass die Bedarfe von KMU aus der Region berücksichtigt werden und diese Unternehmen von der Projektarbeit profitieren.

Anerkennung als Zukunftsregion über ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren

Im September 2021 wurde die Interessenbekundung fristgerecht beim MB eingereicht; im Dezember 2021 erfolgte der Aufruf zur Erstellung eines Zukunftskonzeptes. Im Zukunftskonzept sollen die Organisation der Zusammenarbeit (Governance-Strukturen und Regionalmanagement) beschrieben und erste Leitprojekte definiert werden. Das Zukunftskonzept muss bis zum 30. Juni 2022 beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) eingereicht werden. Die Zustimmung zu diesem Zukunftskonzept bzw. die weiteren o.g. Beschlüsse müssen vom Kreistag am 01.07.2022 gefasst werden. Ein Protokoll über die Beschlussfassung kann dann an das MB nachgereicht werden.

Die Anerkennung als Zukunftsregion ist für September 2022 angekündigt.


 

Partner und Themenschwerpunkte in der Zukunftsregion Weserberglandplus (ZR MNds)

Als Zukunftsregion Mitte Niedersachsen (ZR MNds) wollen die Landkreise Diepholz, Verden und Nienburg/Weser zusammen arbeiten. Der Landkreis Nienburg/Weser wird sich an einer weiteren Zukunftsregion beteiligen. Der Landkreis Verden hat sich bereit erklärt, die Rolle des „Leadpartners“ zu übernehmen. Er wird damit dem Land als erster Ansprechpartner dienen und formalrechtliche Angelegenheiten abwickeln. Gemäß Vorgabe des Förderprogramms werden die Schwerpunkte der Zusammenarbeit in der ZR MNds auf zwei von insgesamt sechs Handlungsfeldern gelegt. Diese sind:

           Steigerung der regionalen Innovationsfähigkeit und

           CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft

Konzepterstellung

Bei der Erstellung des Zukunftskonzeptes wird die ZR MNds von der SWECO Gmbh aus Bremen unterstützt. In mehreren Abstimmungsterminen wurden die regionalen Handlungsbedarfe in Bezug auf die beiden gewählten Handlungsfelder ermittelt, erste Lösungsansätze entwickelt und relevante Akteure für die sich anschließende Workshop-Phase benannt. In zwei Workshops mit Expert:innen wurden die Themen Kreislaufwirtschaft und Erneuerbare Energien bearbeitet. In einer Fokus-Runde wurden die Handlungsbedarfe und Lösungsansätze geschärft und erste Leitprojekte entwickelt. Insgesamt fanden im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 mehrere Workshops mit zahlreichenden Teilnehmenden aus Wirtschaft inkl. Tourismus und Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und Klimaschutzagenturen sowie Gleichstellungsbeauftragten und Vertreter:innen von Beiräten behinderter Menschen aus der Region statt.

Ein Entwurf für das Zukunftskonzept kann erst Ende Mai vorgelegt werden und ist daher hier noch nicht beigefügt. Die Kreisverwaltung wird das Zukunftskonzept vorstellen und den Entwurf für das Zukunftskonzept der Vorlage für den Kreisausschuss beifügen.

Handlungsbedarfe/Entwicklungsziele:

Die zentralen Handlungsbedarfe und Entwicklungsziele der ZR MNds lassen sich wie folgt zusammenfassen:

           Wissen- und Handlungsgrundlagen schaffen

           Regionale Innovationsfähigkeit stärken

           Klima schützen und Klimafolgen begegnen

           Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz fördern

           Digitalisierungspotenziale aktiv nutzen

           Nachhaltige Strukturen für Zusammenarbeit und Kooperation schaffen

Leitprojekte:

Unter Abwägung des Nutzens für die regionalen Akteure, der Laufzeit der Förderperiode und den vorhandenen Finanzmitteln wurden einige Kriterien für die Entwicklung der Leitprojekte zu Grunde gelegt. Demnach sollten sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und strategisch wichtig sein. Der finanzielle Aufwand sollte eher klein sein, damit die Ergebnisse eines Leitprojektes von möglichst vielen regionalen Akteuren übernommen werden können. Auf diese Weise könnten Entwicklungsimpulse am besten ausgelöst werden. Als Ergebnis sollte eine Blaupause erstellt werden, der die regionalen Akteure dabei unterstützt, im Sinne der Projektziele aktiv zu werden.

Unter diesen Prämissen wurden die beiden folgenden Ideen als Leitprojekte von der Steuerungsgruppe ausgewählt: 

1.    Modellregion Wärmewende - CO2-neutrale Siedlungen

Ø  Wie können in Zukunft Gebäude und Siedlungen in der Zukunftsregion CO2 neutral beheizt werden?

Ø  Identifizierung von drei Pilotsiedlungen, eine pro Landkreis, welche mit Wärmepumpen, gespeist durch erneuerbare Energie beheizt werden.

Ø  Die drei Pilotprojekte werden gemeinsam aufgezogen und öffentlichkeitswirksam als ein gemeinsames Vorhaben der Zukunftsregion kommuniziert.

2.    Bildungsoffensive nachhaltiges Bauen

Ø  Durch eine gezielte Bündelung und Vernetzung der zentralen Player aus allen drei Landkreisen soll im ersten Schritt ein Runder Tisch gegründet werden.

Ø  Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Private, Betriebe und Kommunen sollen entwickelt werden. Hierfür gibt es in Verden mit dem NZNB, der Bildungswerkstatt für nachhaltige Entwicklung ( biwena ) und der anerkannten Weiterbildung (Fachkraft Strohballenbau) bereits großes know how und auch Fachkräfte.

Ø  Längerfristig sollen Ausbildungsinhalte in den Gewerken um Nachhaltigkeit ergänzt werden.

Ø  In jedem Landkreis soll ein best practise Projekt der kommunalen Liegenschaften entwickelt und umgesetzt werden.

Diese beiden Projekte decken je ein Handlungsfeld ab, sind übergreifend für alle drei Landkreise relevant und passen zur Zielstellung der Förderstruktur. Sie haben zudem inhaltliche Schnittstellen.

Die ebenfalls in den Workshops entworfenen Ideen für die Leitprojekte „Sektorenkopplung - Machbarkeitsstudie zur Umstellung auf Sektorenkopplung“ und „Moorbewirtschaftung und intelligentes Wissenstransfernetzwerk für die innovative Nutzung von organischen Böden“ wurden nicht ausgewählt.

Governance-Strukturen

Die strategische Steuerung der Zukunftsregion obliegt der Steuerungsgruppe. Für die operative Umsetzung sind sowohl ein geschäftsführender Beirat als auch das Regionalmanagement verantwortlich. Das Regionalmanagement soll für die Initiierung, Entwicklung und Umsetzung von Projekten sorgen. Auch soll durch die Regionalmanager:innen die regionale Zusammenarbeit in der Steuerungsgruppe organisiert werden. Je nach Themenbereich sollen weitere Akteure über Arbeitsgruppen in die Arbeit an den Projekten eingebunden werden (Unternehmensverbände, Bildungsträger, Hochschulen und Unternehmen…).

Die Steuerungsgruppe der Zukunftsregion soll von den drei Landräten, den Bürgermeister:innen von drei Kommunen aus je einem Landkreis, einer Vertreterin der Klimschutzagentur, einem Vertreter des DRK, einem Vertreter des Landvolkes Niedersachsen, einem Vertreter der Kreishandwerkerschaft Diepholz/Nienburg, einem Vertreter der Agentur für Arbeit, einem Vertreter der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum sowie je einer Vertreterin des ArL Leine Weser und des ArL Lüneburg gebildet werden.

Der geschäftsführende Beirat setzt sich zusammen aus Mitarbeiter:innen der drei Kreisverwaltungen und der WIN GmbH aus den Bereichen Regionalentwicklung, Regionalplanung und Wirtschaftsförderung.

Das Regionalmanagement soll an einen externen Dienstleister vergeben werden. Ergänzend hierzu soll jeder Landkreis eine 0,5-Stelle für das Regionalmanagement bereitstellen.

Bereitstellung finanzieller Mittel:

Für das Regionalmanagement (REM) werden von 2023 bis Ende 2028 jährliche förderfähige Kosten i. H. v. bis zu 300.000,- € anerkannt. Die Nettokosten werden zu 40% über EU-Mittel und mit weiteren 30% über Landesmittel gefördert. Die verbleibenden 30% sind durch die Kommunen zu finanzieren. Die Frage, ob die Umsatzsteuer förderfähig ist oder nicht, konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Die Aufteilung pro Gebietskörperschaft wurde nach Absprache mit den Landräten wie folgt gewählt: Landkreise Diepholz und Verden jeweils 40%, Landkreis Nienburg/Weser 20 %, da er sich an einer weiteren Zukunftsregionen beteiligt. Auf den Landkreis Nienburg/Weser entfallen damit jährlich 18.000 €, für die gesamte Förderperiode entspricht das 108.000 €.

Kofinanzierungsmittel für Projekte

Für Projekte, die über Zukunftsregionen beantragt werden, stehen i. d. R. 40% an EU-Mitteln aus dem EFRE und ESF Fonds zur Verfügung. Die Kofinanzierung i. H. v. 60% ist von den Antragstellern aufzubringen. Antragssteller können Hochschulen, Gebietskörperschaften, Verbände oder andere WiSo-Partner sein. Für Projekte im Landkreis Nienburg/Weser kann rein rechnerisch im gesamten Zeitraum (2023 – 2027) ein zuwendungsfähiger Aufwand von 2,5 Mio. € mit EU-Mitteln in Höhe von bis zu 1 Mio. € gefördert werden, wobei dann eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 1,5 Mio. € erforderlich wäre. Jährlich ergibt sich ein maximaler (zuwendungsfähiger) Gesamtaufwand in Höhe von 500 T€, eine mögliche EU-Förderung in Höhe von 200 T€ und ein Kofinanzierungsaufwand in Höhe von 300 T€.

In der Annahme, dass

  • vom Landkreis Nienburg/Weser 50 % der Kofinanzierungskosten getragen werden müssen, weil andere Partner sich nur zu max. 50% daran beteiligen,
  • das mögliche Kontingent an Projektmitteln zumindest in der Anfangsphase noch nicht voll ausgeschöpft werden kann,

schlägt die Kreisverwaltung vor, ab dem HH-Jahr 2023 bis zum HHJ 2027 einen Aufwandsbetrag von 150 T€ für die Kofinanzierung von Projekten in den HH einzustellen (im gesamten Zeitraum wären das 750 T€). Sofern sich Entwicklungen ergeben, die einen höheren Kofinanzierungsbeitrag erforderlich machen oder wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. –bereitschaft des Landkreises nicht so hoch ist, kann dieser Aufwandsbetrag über einen erneuten Beschluss nach oben oder untenAangepasst werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen. Für die Jahre 2023 – 2028 wird jährlich ein Betrag von 18.000 € für die Kofinanzierung des Regionalmanagements unter dem Produkt 54110 in den Haushalt eingestellt. Für die Jahre 2023 – 2027 wird jährlich ein Aufwand von 150.000 € für die Konfinanzierung von Projekten unter dem Produkt 54110 in den Haushalt eingestellt.


Anlagen:

 

·         ohne