1. Der Landkreis Nienburg/Weser stimmt dem Zukunftskonzept für die "Zukunftsregion Mitte Niedersachsen" zu und wird sich aktiv an der Umsetzung und interkommunalen Zusammenarbeit beteiligen.
2. Der Landkreis Nienburg/Weser bevollmächtigt den Landkreis Verden, die Funktion als Lead-Partner wahrzunehmen und gibt eine damit verbundene, rechtlich verbindliche Willenserklärung ab.
3. Der Landkreis Nienburg/Weser beschließt, dass als Steuerungsgremium eine Steuerungsgruppe eingesetzt wird und der Landrat den Landkreis in diesem Steuerungsgremium vertritt.
4. Für das Regionalmanagement werden von 2023 bis 2028 jährlich Kofinanzierungsmittel i. H. v. 18.000 € (insgesamt also 108.000 €) zur Verfügung gestellt.
5. Für die Jahre von 2023 bis 2027 werden jährlich Finanzmittel von bis zu 150.000,- € für die Kofinanzierung von Förderprojekten zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Bezuschussung von Projekten steht unter dem Vorbehalt der politischen Beschlussfassung.
6. Der Landkreis Nienburg/Weser ermächtigt den Landrat zum finalen Beschluss über die Auswahl von konkreten Leitprojekten für das Zukunftskonzept.
Sachverhalt
Hintergrund zum Förderinstrument
Für die neue EU-Förderperiode
2021-2027 hat das niedersächsische Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) ein neues Instrument zur
Förderung und Unterstützung regionaler Entwicklungsprozesse aufgelegt:
„Zukunftsregionen in Niedersachsen“. Dabei wird eine themengebundene Zusammenarbeit
benachbarter Gebietskörperschaften über Verwaltungsgrenzen hinweg
vorausgesetzt. Ziel des Landes ist es, über Leitprojekte gezielte regionale Entwicklungs-
und Wachstumsimpulse zu setzen und Lösungen für gesellschaftliche
Herausforderungen (Klimawandel und -folgen, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit,
Fachkräftesicherung, soziale Ungleichheiten etc.) zu finden. Dabei sollen landkreisübergreifende
Projekte in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Hochschulen sowie
Verbänden, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft initiiert und umgesetzt werden.
Für jede Zukunftsregion können Investitionen in Höhe von bis zu 12,5 Mio. € im
Zeitraum 2023 bis 2027 mit einem Förderbetrag von bis zu 5 Mio. €
bezuschusst werden.
Bisherige Beratung und
Beschlusslage
Über eine Teilnahme am
Programm Zukunftsregionen hat der AfR bereits am 22.09.2021 beraten und
beschlossen, eine Interessenbekundung zur Teilnahme am Programm sowohl in der
Zukunftsregion Weserberglandplus als auch in der ZR Mitte Niedersachsen
mitzuarbeiten (Drucksache 2021/125). Im AfR am 21.04.2022 haben der
stellvertretende Landesbeauftragte Herr Dr. Heidrich und Frau Schmidt das Programm
Zukunftsregionen in Niedersachsen vorgestellt sowie außerdem die beauftragen
Planerinnen die Vorgehensweise bei der Erstellung des Zukunftskonzeptes vorgestellt
(Drucksache 2022/044).
Erwartete Auswirkungen
Unter der Voraussetzung
einer thematischen Fokussierung schafft die Beteiligung an zwei
Zukunftsregionen erhebliche Kapazitäten für die Entwicklung von Projekten, die
zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises beitragen
sollen. Durch die Einbeziehung der Wirtschaftsförderung (WIN GmbH) sowohl bei
der Entwicklung von Projekten als auch bei deren Umsetzung soll sichergestellt
werden, dass die Bedarfe von KMU aus der Region berücksichtigt werden und diese
Unternehmen von der Projektarbeit profitieren.
Anerkennung als
Zukunftsregion über ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren
Im September 2021 wurde
die Interessenbekundung fristgerecht beim MB eingereicht; im Dezember 2021
erfolgte der Aufruf zur Erstellung eines Zukunftskonzeptes. Im Zukunftskonzept
sollen die Organisation der Zusammenarbeit (Governance-Strukturen und
Regionalmanagement) beschrieben und erste Leitprojekte definiert werden. Das
Zukunftskonzept muss bis zum 30. Juni 2022 beim Niedersächsischen Ministerium
für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)
eingereicht werden. Die Zustimmung zu diesem Zukunftskonzept bzw. die weiteren
o.g. Beschlüsse müssen vom Kreistag am 01.07.2022 gefasst werden. Ein Protokoll
über die Beschlussfassung kann dann an das MB nachgereicht werden.
Die Anerkennung als
Zukunftsregion ist für September 2022 angekündigt.
Partner und
Themenschwerpunkte in der Zukunftsregion Weserberglandplus (ZR MNds)
Als Zukunftsregion Mitte
Niedersachsen (ZR MNds) wollen die Landkreise Diepholz, Verden und
Nienburg/Weser zusammen arbeiten. Der Landkreis Nienburg/Weser wird sich an
einer weiteren Zukunftsregion beteiligen. Der Landkreis Verden hat sich bereit
erklärt, die Rolle des „Leadpartners“ zu übernehmen. Er wird damit dem Land als
erster Ansprechpartner dienen und formalrechtliche Angelegenheiten abwickeln.
Gemäß Vorgabe des Förderprogramms werden die Schwerpunkte der Zusammenarbeit in
der ZR MNds auf zwei von insgesamt sechs Handlungsfeldern gelegt. Diese
sind:
• Steigerung der regionalen Innovationsfähigkeit und
• CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft
Konzepterstellung
Bei der Erstellung des
Zukunftskonzeptes wird die ZR MNds von der SWECO Gmbh aus Bremen
unterstützt. In mehreren Abstimmungsterminen wurden die regionalen
Handlungsbedarfe in Bezug auf die beiden gewählten Handlungsfelder ermittelt,
erste Lösungsansätze entwickelt und relevante Akteure für die sich
anschließende Workshop-Phase benannt. In zwei Workshops mit Expert:innen wurden
die Themen Kreislaufwirtschaft und Erneuerbare Energien bearbeitet. In einer
Fokus-Runde wurden die Handlungsbedarfe und Lösungsansätze geschärft und erste
Leitprojekte entwickelt. Insgesamt fanden im Zeitraum zwischen März und Mai
2022 mehrere Workshops mit zahlreichenden Teilnehmenden aus Wirtschaft inkl.
Tourismus und Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und Klimaschutzagenturen
sowie Gleichstellungsbeauftragten und Vertreter:innen von Beiräten behinderter
Menschen aus der Region statt.
Ein Entwurf für das
Zukunftskonzept kann erst Ende Mai vorgelegt werden und ist daher hier noch
nicht beigefügt. Die Kreisverwaltung wird das Zukunftskonzept vorstellen und
den Entwurf für das Zukunftskonzept der Vorlage für den Kreisausschuss
beifügen.
Handlungsbedarfe/Entwicklungsziele:
Die zentralen
Handlungsbedarfe und Entwicklungsziele der ZR MNds lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
• Wissen- und Handlungsgrundlagen schaffen
• Regionale Innovationsfähigkeit stärken
• Klima schützen und Klimafolgen begegnen
• Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz fördern
• Digitalisierungspotenziale aktiv nutzen
• Nachhaltige Strukturen für Zusammenarbeit und Kooperation
schaffen
Leitprojekte:
Unter Abwägung des
Nutzens für die regionalen Akteure, der Laufzeit der Förderperiode und den
vorhandenen Finanzmitteln wurden einige Kriterien für die Entwicklung der
Leitprojekte zu Grunde gelegt. Demnach sollten sie die formalen Voraussetzungen
erfüllen und strategisch wichtig sein. Der finanzielle Aufwand sollte eher
klein sein, damit die Ergebnisse eines Leitprojektes von möglichst vielen
regionalen Akteuren übernommen werden können. Auf diese Weise könnten
Entwicklungsimpulse am besten ausgelöst werden. Als Ergebnis sollte eine
Blaupause erstellt werden, der die regionalen Akteure dabei unterstützt, im
Sinne der Projektziele aktiv zu werden.
Unter diesen Prämissen
wurden die beiden folgenden Ideen als Leitprojekte von der
Steuerungsgruppe ausgewählt:
1.
Modellregion
Wärmewende - CO2-neutrale Siedlungen
Ø Wie
können in Zukunft Gebäude und Siedlungen in der Zukunftsregion CO2 neutral
beheizt werden?
Ø Identifizierung
von drei Pilotsiedlungen, eine pro Landkreis, welche mit Wärmepumpen, gespeist
durch erneuerbare Energie beheizt werden.
Ø Die
drei Pilotprojekte werden gemeinsam aufgezogen und öffentlichkeitswirksam als
ein gemeinsames Vorhaben der Zukunftsregion kommuniziert.
2.
Bildungsoffensive
nachhaltiges Bauen
Ø Durch
eine gezielte Bündelung und Vernetzung der zentralen Player aus allen drei
Landkreisen soll im ersten Schritt ein Runder Tisch gegründet werden.
Ø Fortbildungen
und Qualifizierungsmaßnahmen für Private, Betriebe und Kommunen sollen
entwickelt werden. Hierfür gibt es in Verden mit dem NZNB, der
Bildungswerkstatt für nachhaltige Entwicklung ( biwena ) und der anerkannten
Weiterbildung (Fachkraft Strohballenbau) bereits großes know how und auch
Fachkräfte.
Ø Längerfristig
sollen Ausbildungsinhalte in den Gewerken um Nachhaltigkeit ergänzt werden.
Ø In
jedem Landkreis soll ein best practise Projekt der kommunalen Liegenschaften
entwickelt und umgesetzt werden.
Diese beiden Projekte
decken je ein Handlungsfeld ab, sind übergreifend für alle drei Landkreise
relevant und passen zur Zielstellung der Förderstruktur. Sie haben zudem
inhaltliche Schnittstellen.
Die ebenfalls in den
Workshops entworfenen Ideen für die Leitprojekte „Sektorenkopplung -
Machbarkeitsstudie zur Umstellung auf Sektorenkopplung“ und „Moorbewirtschaftung
und intelligentes Wissenstransfernetzwerk für die innovative Nutzung von
organischen Böden“ wurden nicht ausgewählt.
Governance-Strukturen
Die strategische
Steuerung der Zukunftsregion obliegt der Steuerungsgruppe. Für die operative
Umsetzung sind sowohl ein geschäftsführender Beirat als auch das Regionalmanagement
verantwortlich. Das Regionalmanagement soll für die Initiierung, Entwicklung
und Umsetzung von Projekten sorgen. Auch soll durch die Regionalmanager:innen
die regionale Zusammenarbeit in der Steuerungsgruppe organisiert werden. Je
nach Themenbereich sollen weitere Akteure über Arbeitsgruppen in die Arbeit an
den Projekten eingebunden werden (Unternehmensverbände, Bildungsträger,
Hochschulen und Unternehmen…).
Die Steuerungsgruppe
der Zukunftsregion soll von den drei Landräten, den Bürgermeister:innen von
drei Kommunen aus je einem Landkreis, einer Vertreterin der Klimschutzagentur,
einem Vertreter des DRK, einem Vertreter des Landvolkes Niedersachsen, einem
Vertreter der Kreishandwerkerschaft Diepholz/Nienburg, einem Vertreter der
Agentur für Arbeit, einem Vertreter der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum sowie
je einer Vertreterin des ArL Leine Weser und des ArL Lüneburg gebildet werden.
Der geschäftsführende
Beirat setzt sich zusammen aus Mitarbeiter:innen der drei
Kreisverwaltungen und der WIN GmbH aus den Bereichen Regionalentwicklung, Regionalplanung
und Wirtschaftsförderung.
Das Regionalmanagement
soll an einen externen Dienstleister vergeben werden. Ergänzend hierzu soll
jeder Landkreis eine 0,5-Stelle für das Regionalmanagement bereitstellen.
Bereitstellung finanzieller Mittel:
Für das Regionalmanagement
(REM) werden von 2023 bis Ende 2028 jährliche förderfähige Kosten i. H. v. bis
zu 300.000,- € anerkannt. Die Nettokosten werden zu 40% über EU-Mittel und mit
weiteren 30% über Landesmittel gefördert. Die verbleibenden 30% sind durch die
Kommunen zu finanzieren. Die Frage, ob die Umsatzsteuer förderfähig ist oder
nicht, konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Die Aufteilung pro
Gebietskörperschaft wurde nach Absprache mit den Landräten wie folgt gewählt:
Landkreise Diepholz und Verden jeweils 40%, Landkreis Nienburg/Weser 20 %,
da er sich an einer weiteren Zukunftsregionen beteiligt. Auf den Landkreis
Nienburg/Weser entfallen damit jährlich 18.000 €, für die gesamte Förderperiode
entspricht das 108.000 €.
Kofinanzierungsmittel für
Projekte
Für Projekte, die über
Zukunftsregionen beantragt werden, stehen i. d. R. 40% an EU-Mitteln aus dem
EFRE und ESF Fonds zur Verfügung. Die Kofinanzierung i. H. v. 60% ist von den
Antragstellern aufzubringen. Antragssteller können Hochschulen,
Gebietskörperschaften, Verbände oder andere WiSo-Partner sein. Für Projekte im
Landkreis Nienburg/Weser kann rein rechnerisch im gesamten Zeitraum (2023 –
2027) ein zuwendungsfähiger Aufwand von 2,5 Mio. € mit EU-Mitteln in Höhe
von bis zu 1 Mio. € gefördert werden, wobei dann eine Kofinanzierung in
Höhe von mindestens 1,5 Mio. € erforderlich wäre. Jährlich ergibt sich ein
maximaler (zuwendungsfähiger) Gesamtaufwand in Höhe von 500 T€, eine
mögliche EU-Förderung in Höhe von 200 T€ und ein Kofinanzierungsaufwand in
Höhe von 300 T€.
In der Annahme, dass
- vom Landkreis Nienburg/Weser 50 %
der Kofinanzierungskosten getragen werden müssen, weil andere Partner sich
nur zu max. 50% daran beteiligen,
- das mögliche Kontingent an
Projektmitteln zumindest in der Anfangsphase noch nicht voll ausgeschöpft
werden kann,
schlägt die
Kreisverwaltung vor, ab dem HH-Jahr 2023 bis zum HHJ 2027 einen Aufwandsbetrag
von 150 T€ für die Kofinanzierung von Projekten in den HH einzustellen (im
gesamten Zeitraum wären das 750 T€). Sofern sich Entwicklungen ergeben,
die einen höheren Kofinanzierungsbeitrag erforderlich machen oder wenn die
finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. –bereitschaft des Landkreises nicht so hoch
ist, kann dieser Aufwandsbetrag über einen erneuten Beschluss nach oben oder untenAangepasst
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat
finanzielle Auswirkungen. Für die Jahre 2023 – 2028 wird jährlich ein Betrag
von 18.000 € für die Kofinanzierung des Regionalmanagements unter dem Produkt
54110 in den Haushalt eingestellt. Für die Jahre 2023 – 2027 wird jährlich ein
Aufwand von 150.000 € für die Konfinanzierung von Projekten unter dem Produkt
54110 in den Haushalt eingestellt.
Anlagen:
·
ohne