1. Der Landkreis Nienburg/Weser stimmt dem Zukunftskonzept der "Zukunftsregion Weserberglandplus" zu und wird sich aktiv an der Umsetzung und interkommunalen Zusammenarbeit beteiligen.
2. Der Landkreis Nienburg/Weser bevollmächtigt den Landkreis Hameln-Pyrmont, die Funktion als Lead-Partner wahrzunehmen und gibt eine damit verbundene, rechtlich verbindliche Willenserklärungen ab.
3. Der Landkreis Nienburg/Weser beschließt, dass als Steuerungsgremien die bereits in der REK Weserberlgandplus implementierten Gremien geschäftsführende Arbeitsgruppe und Lenkungsgruppe eingesetzt werden.
4. Für das Regionalmanagement werden von 2023 bis 2028 jährlich Kofinanzierungsmittel i. H. v. 15.300 € netto (insgesamt also 91.800 € netto) zur Verfügung gestellt.
5. Für die Jahre von 2023 bis 2027 wird ein jährliches Mittelkontingent von bis zu 125.000,- € für die Kofinanzierung von Förderprojekten zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Bezuschussung von Projekten steht unter dem Vorbehalt der politischen Beschlussfassung.
6. Der Landkreis Nienburg/Weser ermächtigt den Landrat zum finalen Beschluss über die Auswahl von konkreten Leitprojekten für das Zukunftskonzept.
Sachverhalt
Hintergrund zum
Förderinstrument
Für die neue EU-Förderperiode
2021-2027 hat das niedersächsische Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) ein neues Instrument zur
Förderung und Unterstützung regionaler Entwicklungsprozesse aufgelegt:
„Zukunftsregionen in Niedersachsen“ aufgelegt. Dabei wird eine themengebundene
Zusammenarbeit benachbarter Gebietskörperschaften über Verwaltungsgrenzen
hinaus vorausgesetzt. Ziel des Landes ist es, über Leitprojekte gezielte
regionale Entwicklungs- und Wachstumsimpulse zu setzen und Lösungen für
gesellschaftliche Herausforderungen (Klimawandel und -folgen, Wettbewerbs- und
Innovationsfähigkeit, Fachkräftesicherung, soziale Ungleichheiten etc.) zu
finden. Dabei sollen landkreisübergreifende Projekte in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft und den Hochschulen sowie Verbänden, Sozialpartnern und
Zivilgesellschaft initiiert und umgesetzt werden. Jeder Zukunftsregion stehen
zuwendungsfähige Beträge in Höhe von bis zu 12,5 Mio. € im Zeitraum 2023 bis
2027 zur Verfügung.
Bisherige Beratung und
Beschlusslage
Über eine Teilnahme am
Programm Zukunftsregionen hat der AfR bereits am 22.09.2022 beraten und
beschlossen, eine Interessebekundung zur Teilnahme am Programm sowohl in der
Zukunftsregion Weserberglandplus als auch in der ZR Mitte Niedersachsen mitzuarbeiten
(Drucksache 2021/125).
Erwartete Auswirkungen
Unter der Voraussetzung
einer thematischen Fokussierung schafft die Beteiligung an zwei
Zukunftsregionen erhebliche Kapazitäten für die Entwicklung von Projekten, die
zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises beitragen
sollen. Durch die Einbeziehung der Wirtschaftsförderung (WIN GmbH) sowohl bei
der Entwicklung von Projekten als auch bei deren Umsetzung soll sichergestellt
werden, dass die Bedarfe von KMU aus der Region berücksichtigt werden und diese
Unternehmen von der Projektarbeit profitieren.
Anerkennung als
Zukunftsregion über ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren
Im September 2021 wurde
die Interessenbekundung fristgerecht beim MB eingereicht; im Dezember 2021
erfolgte der Aufruf zur Erstellung eines Zukunftskonzeptes. Im Zukunftskonzept
sollen die Organisation der Zusammenarbeit (Governance-Strukturen und
Regionalmanagement) beschrieben und erste Leitprojekte definiert werden. Das
Zukunftskonzept muss bis zum 30. Juni 2022 beim Niedersächsisches Ministerium
für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)
eingereicht werden. Ein Entwurf für das Zukunftskonzept ist in Anlage 1 beigefügt.
Die Zustimmung zu diesem Zukunftskonzept bzw. die weiteren o.g. Beschlüsse
müssen vom Kreistag am 02.07.2022 gefasst werden. Ein Protokoll über die Beschlussfassung
kann dann an das MB nachgereicht werden.
Die Anerkennung als
Zukunftsregion ist für September 2022 angekündigt.
Partner und
Themenschwerpunkte in der Zukunftsregion Weserberglandplus (ZR WBLplus)
Als Zukunftsregion
Weserberglandplus (ZR WBLplus) haben sich die Landkreise Hameln-Pyrmont,
Holzminden, Nienburg/Weser und Schaumburg zusammengeschlossen. Der Landkreis
Nienburg/Weser wird sich, wie der Landkreis Holzminden auch, an einer weiteren
Zukunftsregion beteiligen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat sich bereit
erklärt, die Rolle des „Leadpartners“ zu übernehmen. Er wird damit dem Land als
erster Ansprechpartner dienen und formalrechtliche Angelegenheiten abwickeln.
Gemäß den Vorgaben des Förderprogramms wird sich die Zusammenarbeit der ZR
WBLplus auf zwei von insgesamt sechs Handlungsfeldern fokussieren. Diese sind:
• Steigerung der regionalen Innovationsfähigkeit und
• CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft
Konzepterstellung
Bei der Erstellung des
Zukunftskonzeptes wird die Zukunftsregion von der MCON Dieter Meyer Consulting
GmbH (MCON) aus Oldenburg begleitet. In einer Klausurtagung der
„geschäftsführenden Arbeitsgruppe“ (s. Governance-Strukturen) im November 2021
wurden die regionalen Handlungsbedarfe in Bezug auf die beiden gewählten
Handlungsfelder ermittelt, erste Lösungsansätze entwickelt und relevante
Akteure für die sich anschließende Workshop-Phase benannt. Die Workshops wurden
thematisch gegliedert: Klimaschutz/ Green Building, Tourismus, Landwirtschaft
und Innovationsfähigkeit. Nach einer Validierung/ Schärfung der
Handlungsbedarfe und Lösungsansätze durch die Experten wurden in einer zweiten
Workshop-Runde mit identischen Akteuren gemeinsam Leitprojekte entwickelt.
Insgesamt fanden im Zeitraum zwischen Januar und März 2022 acht Workshops mit
rund 120 Teilnehmenden aus Hochschule, Wirtschaft inkl. Tourismus und
Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und Klimaschutzagenturen sowie weiteren
Verbänden und Institutionen der Region statt.
Ein Entwurf für das
Zukunftskonzept kann erst Ende Mai vorgelegt werden und ist daher hier noch
nicht beigefügt. Die Kreisverwaltung wird das Zukunftskonzept vorstellen und
den Entwurf für das Zukunftskonzept der Vorlage für den Kreisausschuss
beifügen.
Handlungsbedarfe/Entwicklungsziele:
Die zentralen
Handlungsbedarfe und Entwicklungsziele der ZR WBLplus lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
• Wissen- und Handlungsgrundlagen schaffen
• Regionale Innovationsfähigkeit stärken
• Klima schützen und Klimafolgen begegnen
• Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz fördern
• Digitalisierungspotenziale aktiv nutzen
• Nachhaltige Strukturen für Zusammenarbeit und Kooperation
schaffen
Leitprojekte:
Unter Abwägung des Nutzens
für die regionalen Akteure, der Laufzeit der Förderperiode und den vorhandenen
monetären Mitteln wurden einige Kriterien für die Entwicklung der Leitprojekte
zu Grunde gelegt. Demnach sollten sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und
strategisch wichtig sein. Der finanzielle Aufwand sollte eher klein sein, damit
die Ergebnisse eines Leitprojektes von möglichst vielen regionalen Akteuren
übernommen werden können. Auf diese Weise könnten Entwicklungsimpulse am besten
ausgelöst werden. Als Ergebnis sollte ein „Werkzeugkasten“ erstellt werden, der
die regionalen Akteure befähigt, im Sinne der Projektziele aktiv zu werden. Das
Leitprojekt hätte dann die Funktion einer Blaupause.
Unter diesen Prämissen
haben sich folgende Ansätze für die Leitprojekte ergeben:
Steigerung der regionalen
Innovationsfähigkeit
-
Stärkung und
Vernetzung der Digitalhubs bzw. Kollaborationszentren (umfassendes,
abgestimmtes Angebot; Wissenstransfer und Arbeitsteilung)
-
Offene
Innovations-/ Kooperationsprojekte; Beratungsgutscheine und Vernetzung der
Unternehmen
CO2-arme Gesellschaft und
Kreislaufwirtschaft
-
Werkzeugkasten
für Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere
Mehrfamilienhäuser
-
Werkzeugkasten
für touristische Betriebe zur Stärkung des Segments „nachhaltiger Tourismus“
-
Stärkung und
Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen (Landwirtschaft)
Die Leitprojekte befinden
sich derzeit noch in der Entwicklung und Abstimmung. Weitere Information sind im
Zukunftskonzept enthalten.
Governance-Strukturen
Für die ZR WBLplus werden
die Entscheidungsstrukturen der REK Weserberglandplus (REK) übernommen bzw.
ergänzt. Die strategische Steuerung obliegt der Lenkungsgruppe der REK, für die
operative Umsetzung sind sowohl die „geschäftsführende Arbeitsgruppe“, die REK-
Geschäftsstelle und das Regionalmanagement verantwortlich. Regelmäßige
Regionalkonferenzen mit bis zu 300 Teilnehmenden stellen die breite Einbindung
aller relevanten Akteure sicher.
Die Lenkungsgruppe der
REK, die sich aus Hauptverwaltungsbeamten, den Landesbeauftragten,
Vertreter:innen des Kreistages, der Wissenschaft und Wirtschaft, Natur- und
Klimaschutzverbänden und weiteren WiSo-Partnern zusammensetzt, umfasst ca. 40
Personen. Sie verabschiedet das Zukunftskonzept, überwacht die Umsetzung und
entscheidet über Förderwürdigkeit von Projekten.
Die geschäftsführende
Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus ca. 15 Vertreter:innen der
Wirtschaftsförderungen, der Kammern bzw. angegliederte Institutionen (IHK,
Handwerk und Landwirtschaft), des Tourismus und der Wissenschaft. Sie bereitet
die Sitzungen der Lenkungsgruppe inhaltlich vor, ist Vernetzungsstelle bzw.
Multiplikator in die Kreisverwaltungen bzw. zu den regionalen Akteuren und hat
bisher arbeitsteilig gemeinsam mit der Geschäftsstelle und anderen
Institutionen Projekte der REK initiiert und entwickelt.
Die REK-Geschäftsstelle
beim Landkreis Hameln-Pyrmont koordiniert die Gremiensitzungen und wird die
Aufgaben des Leadpartners (finanzielle Abwicklung, Kontakt zu
Landesinstitutionen usw.) übernehmen.
Mit dem Regionalmanagement
stehen erstmals in der REK hauptamtliche, personelle Ressourcen für die
Anbahnung und Entwicklung von Projekten zur Verfügung. Es wird gemeinsam mit
der geschäftsführenden Arbeitsgruppe die operative Umsetzung des
Zukunftskonzeptes verantworten und Projektträger bei der Antragstellung und
Umsetzung begleiten. Auch die Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den Aufgaben des
Regionalmanagements. Für das Regionalmanagement sollen 2,5 zusätzliche Stellen
geschaffen werden, die ihren Sitz in Hameln nehmen werden. Die Landkreise werden
jeweils 0,25 Stellen (zusammen also 1 weitere Vollzeitstelle) über eigenes Bestandspersonal
in das Regionalmanagement einbringen, sodass es über insgesamt 3,5 Stellen
verfügt.
Fachlich unterstützt wird
das Regionalmanagement durch Arbeitskreise, die themen- und
bedarfsgerecht gebildet und mit regionalen Fachleuten aus dem jeweiligen Themenfeld
besetzt werden sollen. Das sind z.B. die LEADER-Regionalmanagements, die
Regionalplanung und Bildungsregionen und im Bereich der Innovationsförderung
durch die europäischen Partner des entsprechenden Projektes ESSPO. Über neue
Beteiligungsformate (Boot-Camps, Open-Space-Workshops usw.) sollen neue Akteure
und Projektideen über die Laufzeit generiert werden.
Die skizzierte
Organisationsstruktur macht deutlich, dass der breiten Beteiligung regionaler
Akteure größte Bedeutung beigemessen wird. Entsprechend soll die Zukunftsregion
auch wesentlichen Mehrwert gegenüber der bisherigen Arbeit in der REK liefern.
Bereitstellung
finanzieller Mittel:
Für das Regionalmanagement
(REM) werden von 2023 bis Ende 2028 jährliche förderfähige Kosten i. H. v. bis
zu 300.000,- € anerkannt. Die Nettokosten werden zu 40% über EU-Mittel und mit
weiteren 30% über Landesmittel gefördert. Die verbleibenden 30% sind durch die
Kommunen zu finanzieren. Da das REM beim Landkreis Hameln-Pyrmont angesiedelt
werden soll, wird nach jetzigem Kenntnisstand keine Mehrwertsteuer anfallen.
Diese Frage konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Die Aufteilung pro
Gebietskörperschaft wurde nach Absprache mit den Landräten wie folgt gewählt:
Hameln-Pyrmont und Schaumburg jeweils 33%, Nienburg/Weser und Holzminden
jeweils 17 %, da sie sich an zwei Zukunftsregionen beteiligen. Auf den
Landkreis Nienburg/Weser entfallen damit jährlich 15.300 € netto, für die
gesamte Förderperiode entspricht das 91.800 € netto.
Kofinanzierungsmittel für
Projekte
Für Projekte, die über
Zukunftsregionen beantragt werden, stehen i. d. R. 40% an EU-Mitteln aus dem
EFRE und ESF Fonds zur Verfügung. Die Kofinanzierung i. H. v. 60% ist von den
Antragstellern aufzubringen. Antragssteller können Hochschulen,
Gebietskörperschaften, Verbände oder andere WiSo-Partner sein. Für Projekte im
Landkreis Nienburg/Weser kann rein rechnerisch im gesamten Zeitraum (2023 –
2027) ein zuwendungsfähiger Aufwand von 2.083 T€ mit EU-Mitteln in Höhe von bis
zu 833 T€ gefördert werden, wobei dann eine Kofinanzierung in Höhe von
mindestens 1.250 T€ erforderlich wäre. Jährlich ergibt sich ein maximaler
(zuwendungsfähiger) Gesamtaufwand in Höhe von 417 T€, eine mögliche
EU-Förderung in Höhe von ca. 167 T€ und ein Kofinanzierungsaufwand in Höhe
von mindestens 250 T€.
In der Annahme, dass
- vom Landkreis Nienburg/Weser 50 %
der Kofinanzierungskosten getragen werden müssen, weil andere Partner sich
nur zu max. 50% daran beteiligen,
- das mögliche Kontingent an Projektmitteln
zumindest in der Anfangsphase noch nicht voll ausgeschöpft werden kann
schlägt die
Kreisverwaltung vor, ab dem HH-Jahr 2023 bis zum HHJ 2027 einen Aufwandsbetrag
von 125 T€ für die Kofinanzierung von Projekten in den HH eingestellt
werden (im gesamten Zeitraum wären das 625 T€). Sofern sich Entwicklungen
ergeben, die einen höheren Kofinanzierungsbeitrag erforderlich machen oder wenn
die finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. –bereitschaft des Landkreises nicht so
hoch ist, kann dieser Aufwandsbetrag über einen erneuten Beschluss nach oben
oder unten angepasst werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
finanzielle Auswirkungen. Für die Jahre 2023 – 2028 wird jährlich ein Betrag
von 15.300 € für die Kofinanzierung des Regionalmanagements unter dem Produkt
54110 in den Haushalt eingestellt. Für die Jahre 2023 – 2027 wird jährlich ein
Aufwand von 125.000 € für die Konfinanzierung von Projekten unter dem Produkt
54110 in den Haushalt eingestellt.
Anlagen:
·
ohne