Betreff
Zukunftsregionen in Niedersachsen – Zukunftsregion „Weserberglandplus“
Vorlage
2022/092
Aktenzeichen
54.42.40.03.23
Art
Beschlussvorlage

1.            Der Landkreis Nienburg/Weser stimmt dem Zukunftskonzept der "Zukunftsregion Weserberglandplus" zu und wird sich aktiv an der Umsetzung und interkommunalen Zusammenarbeit beteiligen.

2.            Der Landkreis Nienburg/Weser bevollmächtigt den Landkreis Hameln-Pyrmont, die Funktion als Lead-Partner wahrzunehmen und gibt eine damit verbundene, rechtlich verbindliche Willenserklärungen ab.

3.            Der Landkreis Nienburg/Weser beschließt, dass als Steuerungsgremien die bereits in der REK Weserberlgandplus implementierten Gremien geschäftsführende Arbeitsgruppe und Lenkungsgruppe eingesetzt werden.

4.            Für das Regionalmanagement werden von 2023 bis 2028 jährlich Kofinanzierungsmittel i. H. v. 15.300 € netto (insgesamt also 91.800 € netto) zur Verfügung gestellt.

5.            Für die Jahre von 2023 bis 2027 wird ein jährliches Mittelkontingent von bis zu 125.000,- € für die Kofinanzierung von Förderprojekten zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Bezuschussung von Projekten steht unter dem Vorbehalt der politischen Beschlussfassung.

6.            Der Landkreis Nienburg/Weser ermächtigt den Landrat zum finalen Beschluss über die Auswahl von konkreten Leitprojekten für das Zukunftskonzept.


Sachverhalt

Hintergrund zum Förderinstrument

Für die neue EU-Förderperiode 2021-2027 hat das niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) ein neues Instrument zur Förderung und Unterstützung regionaler Entwicklungsprozesse aufgelegt: „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ aufgelegt. Dabei wird eine themengebundene Zusammenarbeit benachbarter Gebietskörperschaften über Verwaltungsgrenzen hinaus vorausgesetzt. Ziel des Landes ist es, über Leitprojekte gezielte regionale Entwicklungs- und Wachstumsimpulse zu setzen und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen (Klimawandel und -folgen, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, Fachkräftesicherung, soziale Ungleichheiten etc.) zu finden. Dabei sollen landkreisübergreifende Projekte in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Hochschulen sowie Verbänden, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft initiiert und umgesetzt werden. Jeder Zukunftsregion stehen zuwendungsfähige Beträge in Höhe von bis zu 12,5 Mio. € im Zeitraum 2023 bis 2027 zur Verfügung.

Bisherige Beratung und Beschlusslage

Über eine Teilnahme am Programm Zukunftsregionen hat der AfR bereits am 22.09.2022 beraten und beschlossen, eine Interessebekundung zur Teilnahme am Programm sowohl in der Zukunftsregion Weserberglandplus als auch in der ZR Mitte Niedersachsen mitzuarbeiten (Drucksache 2021/125).

Erwartete Auswirkungen

Unter der Voraussetzung einer thematischen Fokussierung schafft die Beteiligung an zwei Zukunftsregionen erhebliche Kapazitäten für die Entwicklung von Projekten, die zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises beitragen sollen. Durch die Einbeziehung der Wirtschaftsförderung (WIN GmbH) sowohl bei der Entwicklung von Projekten als auch bei deren Umsetzung soll sichergestellt werden, dass die Bedarfe von KMU aus der Region berücksichtigt werden und diese Unternehmen von der Projektarbeit profitieren.

Anerkennung als Zukunftsregion über ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren

Im September 2021 wurde die Interessenbekundung fristgerecht beim MB eingereicht; im Dezember 2021 erfolgte der Aufruf zur Erstellung eines Zukunftskonzeptes. Im Zukunftskonzept sollen die Organisation der Zusammenarbeit (Governance-Strukturen und Regionalmanagement) beschrieben und erste Leitprojekte definiert werden. Das Zukunftskonzept muss bis zum 30. Juni 2022 beim Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) eingereicht werden. Ein Entwurf für das Zukunftskonzept ist in Anlage 1 beigefügt. Die Zustimmung zu diesem Zukunftskonzept bzw. die weiteren o.g. Beschlüsse müssen vom Kreistag am 02.07.2022 gefasst werden. Ein Protokoll über die Beschlussfassung kann dann an das MB nachgereicht werden.

Die Anerkennung als Zukunftsregion ist für September 2022 angekündigt.

Partner und Themenschwerpunkte in der Zukunftsregion Weserberglandplus (ZR WBLplus)

Als Zukunftsregion Weserberglandplus (ZR WBLplus) haben sich die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg/Weser und Schaumburg zusammengeschlossen. Der Landkreis Nienburg/Weser wird sich, wie der Landkreis Holzminden auch, an einer weiteren Zukunftsregion beteiligen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat sich bereit erklärt, die Rolle des „Leadpartners“ zu übernehmen. Er wird damit dem Land als erster Ansprechpartner dienen und formalrechtliche Angelegenheiten abwickeln. Gemäß den Vorgaben des Förderprogramms wird sich die Zusammenarbeit der ZR WBLplus auf zwei von insgesamt sechs Handlungsfeldern fokussieren. Diese sind:

           Steigerung der regionalen Innovationsfähigkeit und

           CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft

Konzepterstellung

Bei der Erstellung des Zukunftskonzeptes wird die Zukunftsregion von der MCON Dieter Meyer Consulting GmbH (MCON) aus Oldenburg begleitet. In einer Klausurtagung der „geschäftsführenden Arbeitsgruppe“ (s. Governance-Strukturen) im November 2021 wurden die regionalen Handlungsbedarfe in Bezug auf die beiden gewählten Handlungsfelder ermittelt, erste Lösungsansätze entwickelt und relevante Akteure für die sich anschließende Workshop-Phase benannt. Die Workshops wurden thematisch gegliedert: Klimaschutz/ Green Building, Tourismus, Landwirtschaft und Innovationsfähigkeit. Nach einer Validierung/ Schärfung der Handlungsbedarfe und Lösungsansätze durch die Experten wurden in einer zweiten Workshop-Runde mit identischen Akteuren gemeinsam Leitprojekte entwickelt. Insgesamt fanden im Zeitraum zwischen Januar und März 2022 acht Workshops mit rund 120 Teilnehmenden aus Hochschule, Wirtschaft inkl. Tourismus und Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und Klimaschutzagenturen sowie weiteren Verbänden und Institutionen der Region statt.

Ein Entwurf für das Zukunftskonzept kann erst Ende Mai vorgelegt werden und ist daher hier noch nicht beigefügt. Die Kreisverwaltung wird das Zukunftskonzept vorstellen und den Entwurf für das Zukunftskonzept der Vorlage für den Kreisausschuss beifügen.

Handlungsbedarfe/Entwicklungsziele:

Die zentralen Handlungsbedarfe und Entwicklungsziele der ZR WBLplus lassen sich wie folgt zusammenfassen:

           Wissen- und Handlungsgrundlagen schaffen

           Regionale Innovationsfähigkeit stärken

           Klima schützen und Klimafolgen begegnen

           Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz fördern

           Digitalisierungspotenziale aktiv nutzen

           Nachhaltige Strukturen für Zusammenarbeit und Kooperation schaffen

Leitprojekte:

Unter Abwägung des Nutzens für die regionalen Akteure, der Laufzeit der Förderperiode und den vorhandenen monetären Mitteln wurden einige Kriterien für die Entwicklung der Leitprojekte zu Grunde gelegt. Demnach sollten sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und strategisch wichtig sein. Der finanzielle Aufwand sollte eher klein sein, damit die Ergebnisse eines Leitprojektes von möglichst vielen regionalen Akteuren übernommen werden können. Auf diese Weise könnten Entwicklungsimpulse am besten ausgelöst werden. Als Ergebnis sollte ein „Werkzeugkasten“ erstellt werden, der die regionalen Akteure befähigt, im Sinne der Projektziele aktiv zu werden. Das Leitprojekt hätte dann die Funktion einer Blaupause.

Unter diesen Prämissen haben sich folgende Ansätze für die Leitprojekte ergeben: 

Steigerung der regionalen Innovationsfähigkeit

-       Stärkung und Vernetzung der Digitalhubs bzw. Kollaborationszentren (umfassendes, abgestimmtes Angebot; Wissenstransfer und Arbeitsteilung)

-       Offene Innovations-/ Kooperationsprojekte; Beratungsgutscheine und Vernetzung der Unternehmen

CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft

-       Werkzeugkasten für Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere Mehrfamilienhäuser

-       Werkzeugkasten für touristische Betriebe zur Stärkung des Segments „nachhaltiger Tourismus“

-       Stärkung und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen (Landwirtschaft)

Die Leitprojekte befinden sich derzeit noch in der Entwicklung und Abstimmung. Weitere Information sind im Zukunftskonzept enthalten.

Governance-Strukturen

Für die ZR WBLplus werden die Entscheidungsstrukturen der REK Weserberglandplus (REK) übernommen bzw. ergänzt. Die strategische Steuerung obliegt der Lenkungsgruppe der REK, für die operative Umsetzung sind sowohl die „geschäftsführende Arbeitsgruppe“, die REK- Geschäftsstelle und das Regionalmanagement verantwortlich. Regelmäßige Regionalkonferenzen mit bis zu 300 Teilnehmenden stellen die breite Einbindung aller relevanten Akteure sicher.

Die Lenkungsgruppe der REK, die sich aus Hauptverwaltungsbeamten, den Landesbeauftragten, Vertreter:innen des Kreistages, der Wissenschaft und Wirtschaft, Natur- und Klimaschutzverbänden und weiteren WiSo-Partnern zusammensetzt, umfasst ca. 40 Personen. Sie verabschiedet das Zukunftskonzept, überwacht die Umsetzung und entscheidet über Förderwürdigkeit von Projekten.

Die geschäftsführende Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus ca. 15 Vertreter:innen der Wirtschaftsförderungen, der Kammern bzw. angegliederte Institutionen (IHK, Handwerk und Landwirtschaft), des Tourismus und der Wissenschaft. Sie bereitet die Sitzungen der Lenkungsgruppe inhaltlich vor, ist Vernetzungsstelle bzw. Multiplikator in die Kreisverwaltungen bzw. zu den regionalen Akteuren und hat bisher arbeitsteilig gemeinsam mit der Geschäftsstelle und anderen Institutionen Projekte der REK initiiert und entwickelt.

Die REK-Geschäftsstelle beim Landkreis Hameln-Pyrmont koordiniert die Gremiensitzungen und wird die Aufgaben des Leadpartners (finanzielle Abwicklung, Kontakt zu Landesinstitutionen usw.) übernehmen.

Mit dem Regionalmanagement stehen erstmals in der REK hauptamtliche, personelle Ressourcen für die Anbahnung und Entwicklung von Projekten zur Verfügung. Es wird gemeinsam mit der geschäftsführenden Arbeitsgruppe die operative Umsetzung des Zukunftskonzeptes verantworten und Projektträger bei der Antragstellung und Umsetzung begleiten. Auch die Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den Aufgaben des Regionalmanagements. Für das Regionalmanagement sollen 2,5 zusätzliche Stellen geschaffen werden, die ihren Sitz in Hameln nehmen werden. Die Landkreise werden jeweils 0,25 Stellen (zusammen also 1 weitere Vollzeitstelle) über eigenes Bestandspersonal in das Regionalmanagement einbringen, sodass es über insgesamt 3,5 Stellen verfügt.

Fachlich unterstützt wird das Regionalmanagement durch Arbeitskreise, die themen- und bedarfsgerecht gebildet und mit regionalen Fachleuten aus dem jeweiligen Themenfeld besetzt werden sollen. Das sind z.B. die LEADER-Regionalmanagements, die Regionalplanung und Bildungsregionen und im Bereich der Innovationsförderung durch die europäischen Partner des entsprechenden Projektes ESSPO. Über neue Beteiligungsformate (Boot-Camps, Open-Space-Workshops usw.) sollen neue Akteure und Projektideen über die Laufzeit generiert werden.

Die skizzierte Organisationsstruktur macht deutlich, dass der breiten Beteiligung regionaler Akteure größte Bedeutung beigemessen wird. Entsprechend soll die Zukunftsregion auch wesentlichen Mehrwert gegenüber der bisherigen Arbeit in der REK liefern.

Bereitstellung finanzieller Mittel:

Für das Regionalmanagement (REM) werden von 2023 bis Ende 2028 jährliche förderfähige Kosten i. H. v. bis zu 300.000,- € anerkannt. Die Nettokosten werden zu 40% über EU-Mittel und mit weiteren 30% über Landesmittel gefördert. Die verbleibenden 30% sind durch die Kommunen zu finanzieren. Da das REM beim Landkreis Hameln-Pyrmont angesiedelt werden soll, wird nach jetzigem Kenntnisstand keine Mehrwertsteuer anfallen. Diese Frage konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Die Aufteilung pro Gebietskörperschaft wurde nach Absprache mit den Landräten wie folgt gewählt: Hameln-Pyrmont und Schaumburg jeweils 33%, Nienburg/Weser und Holzminden jeweils 17 %, da sie sich an zwei Zukunftsregionen beteiligen. Auf den Landkreis Nienburg/Weser entfallen damit jährlich 15.300 € netto, für die gesamte Förderperiode entspricht das 91.800 € netto.

Kofinanzierungsmittel für Projekte

Für Projekte, die über Zukunftsregionen beantragt werden, stehen i. d. R. 40% an EU-Mitteln aus dem EFRE und ESF Fonds zur Verfügung. Die Kofinanzierung i. H. v. 60% ist von den Antragstellern aufzubringen. Antragssteller können Hochschulen, Gebietskörperschaften, Verbände oder andere WiSo-Partner sein. Für Projekte im Landkreis Nienburg/Weser kann rein rechnerisch im gesamten Zeitraum (2023 – 2027) ein zuwendungsfähiger Aufwand von 2.083 T€ mit EU-Mitteln in Höhe von bis zu 833 T€ gefördert werden, wobei dann eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 1.250 T€ erforderlich wäre. Jährlich ergibt sich ein maximaler (zuwendungsfähiger) Gesamtaufwand in Höhe von 417 T€, eine mögliche EU-Förderung in Höhe von ca. 167 T€ und ein Kofinanzierungsaufwand in Höhe von mindestens 250 T€.

In der Annahme, dass

  • vom Landkreis Nienburg/Weser 50 % der Kofinanzierungskosten getragen werden müssen, weil andere Partner sich nur zu max. 50% daran beteiligen,
  • das mögliche Kontingent an Projektmitteln zumindest in der Anfangsphase noch nicht voll ausgeschöpft werden kann

schlägt die Kreisverwaltung vor, ab dem HH-Jahr 2023 bis zum HHJ 2027 einen Aufwandsbetrag von 125 T€ für die Kofinanzierung von Projekten in den HH eingestellt werden (im gesamten Zeitraum wären das 625 T€). Sofern sich Entwicklungen ergeben, die einen höheren Kofinanzierungsbeitrag erforderlich machen oder wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. –bereitschaft des Landkreises nicht so hoch ist, kann dieser Aufwandsbetrag über einen erneuten Beschluss nach oben oder unten angepasst werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen. Für die Jahre 2023 – 2028 wird jährlich ein Betrag von 15.300 € für die Kofinanzierung des Regionalmanagements unter dem Produkt 54110 in den Haushalt eingestellt. Für die Jahre 2023 – 2027 wird jährlich ein Aufwand von 125.000 € für die Konfinanzierung von Projekten unter dem Produkt 54110 in den Haushalt eingestellt.


Anlagen:

 

·         ohne