Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Maßnahmen 2202, 2206, 2207, 2209
Vorlage
2022/094
Art
Beschlussvorlage

Maßnahme 2202: Zur Finanzierung einer Glaswartehalle durch die Samtgemeinde Grafschaft Hoya an der Bushaltestelle Wechold Dreieck in Richtung Hoya sollen 10.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2206: Für von der Stadtbusgesellschaft angebotene Sonderfahrten zu diversen Veranstaltungen in den Jahren 2022 bis 2024 sollen insgesamt 32.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2207: Für von der Stadtbusgesellschaft in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 beauftragte Verstärkerbusse zur ersten und nach der sechsten Schulstunde sollen insgesamt 94.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG

bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2208: Für das Angebote einer Busschule für die Zielgruppen der Schüler:innen der 1. & 5. Klasse im Regionalbusverkehr sollen in den Jahren 2022, 2023 & 2024 insgesamt 30.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2209: Für die Sonderverkehre anlässlich des Altstadtfestes, dem Karneval in Stolzenau und dem Maiköniginnenfest in Möhlenhalenbeck sollen für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 insgesamt 24.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. §7 NNVG zur Verfügung gestellt werden.


Sachverhalt

Maßnahme 2202

 

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat einen Antrag auf Finanzmittel gestellt um ein Glaswartehaus an der Haltestelle Wechold Dreieck für die rd. 8 Schulkinder aufzustellen, welche von hier in Richtung Hoya, Schulzentrum starten. Von der gegenüberliegenden Seite startet nur einmal am Tag ein Bus Richtung Wechold, Grundschule. Aktuell gibt es hier i.d.R. nur einen Zusteiger auf der einzigen Abfahrt. Bei der Ortsbegehung zusammen mit dem Ortsbürgermeister Herrn Hustedt, Frau Kruse von der Samtgemeindeverwaltung und Herrn Schäfer vom Beirat für Menschen mit Behinderung, wurde von Herrn Schäfer bemängelt, dass die Haltestelle Wechold Dreieck in beiden Fahrtrichtungen noch nicht barrierefrei ausgebaut sei. Herr Schäfer fordert daher einen barrierefreien Ausbau der Abfahrtspositionen auf beiden Seiten.

Da an der Haltestelle Richtung Hoya kein Fußgängerweg vorhanden ist, müssten zudem beide Abfahrtspositionen über den vorhandenen Gehweg auf der Seite in Richtung Wechhold-Grundschule erschlossen werden. Dieser Gehweg verläuft unterhalb des Straßenniveaus, so dass eine neue Zuwegung über eine Rampe vom Gehweg auf das Straßen-/Haltestellenniveau zur Überwindung der Höhendifferenz von rund 2 Metern baulich gestaltet werden muss.

Die Kosten für einen beidseitigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle inklusive Rampe vom Gehweg auf das Straßenniveau liegen bei mindestens achtzigtausend Euro. Zudem müsste auch noch geprüft werden, ob in Fahrtrichtung Hoya die aktuelle Platzsituation ausreichend ist oder ein Baum für die Rampe mit sich anschließender Aufstellfläche gefällt werden müsste.

Die Haltestelle Wechold Richtung Hilgermissen wird täglich von der Linie 28 bedient (morgens um 8:00 Uhr), an der Haltestelle Richtung Hoya erfolgen an Schultagen acht Abfahrten durch die Linien 28 und 108. Beide Abfahrtspositionen sind im Nahverkehrsplan als einfache Haltestellen kategorisiert und werden an Schultagen von ca. 9 Schüler:innen genutzt.

Aufgrund der hohen Kosten für einen barrierefreien Ausbau sollte, aus Sicht der Verwaltung, der Kosten-Nutzung-Effekt kritisch hinterfragt werden. Generell wird eine Umsetzung der gemäß Personenbeförderungsgesetz verpflichtenden Barrierefreiheit im ÖPNV vom Landkreis für alle Haltestellen angestrebt. Da ein sofortiger Ausbau aller Haltestellen im Kreisgebiet nicht finanzierbar ist, müssen jedoch Prioritäten gesetzt und die finanziellen Mittel sinnvoll eingesetzt werden. So sollen einfache Haltestellen lt. Nahverkehrsplan nur in begründeten Einzelfällen kurz- und mittelfristig barrierefrei ausgebaut werden (siehe Kapitel C 2.3.7 S.127-128). Aus Sicht des Landkreises ist es sinnvoller, zentrale und Standard Haltestellen bzw. stark frequentierte Haltestellen vorrangig auszubauen.

Eine Ausbaudringlichkeit besteht für die Haltestelle Wechold Dreieck aus Sicht des Landkreises nicht, so dass nur ein Glaswartehaus mit einer Fördersumme in Höhe von 10.000,00 € aus den 7 (b) Mitteln finanziert werden soll. Die beantragte Fördersumme in Höhe von 10.000,00 € steht im Haushalt zur Verfügung.

 

Maßnahme 2206

Die Stadtbusgesellschaft möchte in den Jahren 2022 bis 2024 wieder Sonderfahrten zu diversen Veranstaltungen durchführen. Hierzu gehören unter anderem die verkaufsoffenen Sonntage, das Moonlight Shopping, das Pellkartoffelessen und das Altstadtfest, sowie eine Taktverlängerung an den Adventssamstagen.

Mit den Lockerungen der Coronamaßnahmen und der positiven Resonanz aus der Bevölkerung über den Einsatz des ÖPNV zu städtischen Veranstaltungen, sollen ab 2022 wieder die genannten Sonderfahrten umgesetzt werden. Besonders Neukunden haben dadurch die Chance, den ÖPNV kennenzulernen. Für die Umsetzung der Sonderfahrten sollen der Stadtbusgesellschaft Nienburg mbH
32.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG für die Jahre 2022-2024 zur Verfügung gestellt werden.

 

Maßnahme 2207

Die Stadtbusgesellschaft möchte in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 wieder Verstärkerfahrten zur ersten und nach der sechsten Schulstunde durchführen, da zu diesen Zeiten die regulären Kapazitäten nicht ausreichen. Zum Schuljahresbeginn 2022/2023 wird eine Anpassung der Einzugsbereiche der Schulen vorgenommen, sodass hier auf allen Stadtbuslinien mit einem Anstieg der Fahrgastzahlen zu rechnen ist.

Aktuell werden drei Gelenkbusse sowie drei Solo-Busse zusätzlich zu den regulär verkehrenden Linienbussen für die Schülerbeförderung eingesetzt. Zwei der Gelenkbusse werden daher auch ab Sommer 2022 ganzjährig in die Fahrpläne aufgenommen.

Es werden Mittel in Höhe von 94.000 € für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 für den Einsatz zusätzlicher Verstärkerbusse benötigt. Diese Mittel sollen der Stadtbusgesellschaft Nienburg mbH aus den Finanzmittel gem. § 7 NNVG zur Verfügung gestellt werden.

 

Maßnahme 2208

Angebot einer Busschule für die Zielgruppen Schüler:innen der 1. Klasse und der
5. Klasse ab Schuljahr 2022/2023 im Bereich des VLN-Regionalbusverkehrs.

 

Täglich werden mehr als 7.500 Schüler:innen in den Linienbussen im Landkreis Nienburg/Weser auf dem Weg zur Schule und zurück befördert. Insbesondere zum Schulstart bzw. -wechsel auf die weiterführende Schule ist der Bedarf für neue Fahrschüler:innen an einer Verkehrserziehung, die sich konkret auf die Nutzung der Linienbusse bezieht, als Präventionsmaßnahme gegeben. Über das Verhalten im Bus, mögliche Gefahren - auch auf dem Weg zur Bushaltestelle sowie an der Bushaltestelle selbst - soll informiert werden.

Im Zeitraum von 2019 bis 2021 gab es im gesamten Landkreis Nienburg/Weser (inkl. Stadt Nienburg) 128 Unfälle mit Busbeteiligung (ohne Reisebusse). Dabei wurden 7 Personen schwer und 35 Personen leicht verletzt. Die Hauptunfallzeiten dabei waren von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr - 8:00 Uhr und 12:00 Uhr - 14:00 Uhr, also auf dem Schulweg (Quelle Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg).

Der Busunfall in Anemolter mit mehreren z.T. schwer verletzten Schulkindern im November 2021 hat u.a. leider gezeigt, wie wichtig die Nutzung von Sitzplätzen bzw. die Schaffung eines festen Halts während der Busfahrt ist. Auch diese Gefahr soll den Schüler:innen im praktischen Teil der Busschule anschaulich vermittelt werden. Grundsätzlich sollen die Informationsinhalte dem Alter der jeweiligen Zielgruppe angepasst werden.

Die Busschule soll in enger Kooperation mit den Schulen und der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg durchgeführt werden, der hier zuständige Polizei-Ober Kommissar hat als Verkehrssicherheitsberater bereits einige Erfahrungswerte mit Verkehrserziehung von Kindern.

Für die Durchführung des Projektes bei einem Zeitraum von drei Jahren in 2022, 2023 und 2024 sind insgesamt Mittel in Höhe von 30.000 Euro erforderlich. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Bereichen Druck und Marketing (Infoflyer, Plakate, Teilnehmerurkunden, Schlüsselbänder, Infoblock, Lineal, Ausmalbögen, Werbung),  kalkulierte Bus- und Personalgestellung der Auftragnehmer Linienbündel 1-3 lt. Vertrag, Erweiterung der VLN-Homepage um Informationen zur Busschule und ein Anmeldetool für teilnehmende Schulen sowie die Teilgestaltung eines Linien-busses von Grundschulkindern . Die Finanzierung der erforderlichen Projektmittel soll über die Finanzmittel gem. §7 NNVG erfolgen.

 

Maßnahme 2209

Anlässlich diverser Veranstaltungen sollen wieder Sonderverkehre im Landkreis Nienburg angeboten werden. Es werden Fahrten zum Karneval in Stolzenau, zum Maiköniginnenfest in Möhlenhalenbeck und zum Altstadtfest in Nienburg eingerichtet. Der Kostenrahmen für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 beläuft sich auf insgesamt 24.000 Euro und soll aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG zur Verfügung gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten in Höhe von 160.000 €. Diese Mittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         ohne