hier: Maßnahmen 2202, 2206, 2207, 2209
Maßnahme 2202: Zur
Finanzierung einer Glaswartehalle durch die Samtgemeinde Grafschaft Hoya an der
Bushaltestelle Wechold Dreieck in Richtung Hoya sollen 10.000,00 € aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2206: Für von der Stadtbusgesellschaft
angebotene Sonderfahrten zu diversen Veranstaltungen in den Jahren 2022 bis
2024 sollen insgesamt 32.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt werden.
Maßnahme 2207: Für von der
Stadtbusgesellschaft in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 beauftragte
Verstärkerbusse zur ersten und nach der sechsten Schulstunde sollen insgesamt
94.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt werden.
Maßnahme 2208: Für das
Angebote einer Busschule für die Zielgruppen der Schüler:innen der 1. & 5.
Klasse im Regionalbusverkehr sollen in den Jahren 2022, 2023 & 2024
insgesamt 30.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt
werden.
Maßnahme 2209: Für die Sonderverkehre anlässlich des Altstadtfestes, dem Karneval in Stolzenau und dem Maiköniginnenfest in Möhlenhalenbeck sollen für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 insgesamt 24.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. §7 NNVG zur Verfügung gestellt werden.
Sachverhalt
Maßnahme
2202
Die
Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat einen Antrag auf Finanzmittel gestellt um ein
Glaswartehaus an der Haltestelle Wechold Dreieck für die rd. 8 Schulkinder
aufzustellen, welche von hier in Richtung Hoya, Schulzentrum starten. Von der
gegenüberliegenden Seite startet nur einmal am Tag ein Bus Richtung Wechold,
Grundschule. Aktuell gibt es hier i.d.R. nur einen Zusteiger auf der einzigen
Abfahrt. Bei der Ortsbegehung zusammen mit dem Ortsbürgermeister Herrn Hustedt,
Frau Kruse von der Samtgemeindeverwaltung und Herrn Schäfer vom Beirat für Menschen
mit Behinderung, wurde von Herrn Schäfer bemängelt, dass die Haltestelle
Wechold Dreieck in beiden Fahrtrichtungen noch nicht barrierefrei ausgebaut
sei. Herr Schäfer fordert daher einen barrierefreien Ausbau der
Abfahrtspositionen auf beiden Seiten.
Da
an der Haltestelle Richtung Hoya kein Fußgängerweg vorhanden ist, müssten zudem
beide Abfahrtspositionen über den vorhandenen Gehweg auf der Seite in Richtung
Wechhold-Grundschule erschlossen werden. Dieser Gehweg verläuft unterhalb des
Straßenniveaus, so dass eine neue Zuwegung über eine Rampe vom Gehweg auf das
Straßen-/Haltestellenniveau zur Überwindung der Höhendifferenz von rund 2
Metern baulich gestaltet werden muss.
Die
Kosten für einen beidseitigen barrierefreien Ausbau der Haltestelle inklusive
Rampe vom Gehweg auf das Straßenniveau liegen bei mindestens achtzigtausend
Euro. Zudem müsste auch noch geprüft werden, ob in Fahrtrichtung Hoya die
aktuelle Platzsituation ausreichend ist oder ein Baum für die Rampe mit sich
anschließender Aufstellfläche gefällt werden müsste.
Die
Haltestelle Wechold Richtung Hilgermissen wird täglich von der Linie 28 bedient
(morgens um 8:00 Uhr), an der Haltestelle Richtung Hoya erfolgen an Schultagen
acht Abfahrten durch die Linien 28 und 108. Beide Abfahrtspositionen sind im
Nahverkehrsplan als einfache Haltestellen kategorisiert und werden an
Schultagen von ca. 9 Schüler:innen genutzt.
Aufgrund
der hohen Kosten für einen barrierefreien Ausbau sollte, aus Sicht der
Verwaltung, der Kosten-Nutzung-Effekt kritisch hinterfragt werden. Generell
wird eine Umsetzung der gemäß Personenbeförderungsgesetz verpflichtenden
Barrierefreiheit im ÖPNV vom Landkreis für alle Haltestellen angestrebt. Da ein
sofortiger Ausbau aller Haltestellen im Kreisgebiet nicht finanzierbar ist,
müssen jedoch Prioritäten gesetzt und die finanziellen Mittel sinnvoll
eingesetzt werden. So sollen einfache Haltestellen lt. Nahverkehrsplan nur in
begründeten Einzelfällen kurz- und mittelfristig barrierefrei ausgebaut werden
(siehe Kapitel C 2.3.7 S.127-128). Aus Sicht des Landkreises ist es sinnvoller,
zentrale und Standard Haltestellen bzw. stark frequentierte Haltestellen
vorrangig auszubauen.
Eine
Ausbaudringlichkeit besteht für die Haltestelle Wechold Dreieck aus Sicht des
Landkreises nicht, so dass nur ein Glaswartehaus mit einer Fördersumme in Höhe
von 10.000,00 € aus den 7 (b) Mitteln finanziert werden soll. Die beantragte
Fördersumme in Höhe von 10.000,00 € steht im Haushalt zur Verfügung.
Maßnahme 2206
Die
Stadtbusgesellschaft möchte in den Jahren 2022 bis 2024 wieder Sonderfahrten zu
diversen Veranstaltungen durchführen. Hierzu gehören unter anderem die
verkaufsoffenen Sonntage, das Moonlight Shopping, das Pellkartoffelessen und
das Altstadtfest, sowie eine Taktverlängerung an den Adventssamstagen.
Mit
den Lockerungen der Coronamaßnahmen und der positiven Resonanz aus der
Bevölkerung über den Einsatz des ÖPNV zu städtischen Veranstaltungen, sollen ab
2022 wieder die genannten Sonderfahrten umgesetzt werden. Besonders Neukunden
haben dadurch die Chance, den ÖPNV kennenzulernen. Für die Umsetzung der
Sonderfahrten sollen der Stadtbusgesellschaft Nienburg mbH
32.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG für die Jahre 2022-2024 zur
Verfügung gestellt werden.
Maßnahme 2207
Die
Stadtbusgesellschaft möchte in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 wieder
Verstärkerfahrten zur ersten und nach der sechsten Schulstunde durchführen, da
zu diesen Zeiten die regulären Kapazitäten nicht ausreichen. Zum
Schuljahresbeginn 2022/2023 wird eine Anpassung der Einzugsbereiche der Schulen
vorgenommen, sodass hier auf allen Stadtbuslinien mit einem Anstieg der
Fahrgastzahlen zu rechnen ist.
Aktuell
werden drei Gelenkbusse sowie drei Solo-Busse zusätzlich zu den regulär
verkehrenden Linienbussen für die Schülerbeförderung eingesetzt. Zwei der
Gelenkbusse werden daher auch ab Sommer 2022 ganzjährig in die Fahrpläne
aufgenommen.
Es
werden Mittel in Höhe von 94.000 € für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024
für den Einsatz zusätzlicher Verstärkerbusse benötigt. Diese Mittel sollen der
Stadtbusgesellschaft Nienburg mbH aus den Finanzmittel gem. § 7 NNVG zur
Verfügung gestellt werden.
Maßnahme 2208
Angebot einer Busschule für die Zielgruppen Schüler:innen der 1. Klasse
und der
5. Klasse ab Schuljahr 2022/2023 im Bereich des VLN-Regionalbusverkehrs.
Täglich
werden mehr als 7.500 Schüler:innen in den Linienbussen im Landkreis
Nienburg/Weser auf dem Weg zur Schule und zurück befördert. Insbesondere zum
Schulstart bzw. -wechsel auf die weiterführende Schule ist der Bedarf für neue
Fahrschüler:innen an einer Verkehrserziehung, die sich konkret auf die Nutzung
der Linienbusse bezieht, als Präventionsmaßnahme gegeben. Über das Verhalten im
Bus, mögliche Gefahren - auch auf dem Weg zur Bushaltestelle sowie an der
Bushaltestelle selbst - soll informiert werden.
Im
Zeitraum von 2019 bis 2021 gab es im gesamten Landkreis Nienburg/Weser (inkl.
Stadt Nienburg) 128 Unfälle mit Busbeteiligung (ohne Reisebusse). Dabei wurden
7 Personen schwer und 35 Personen leicht verletzt. Die Hauptunfallzeiten dabei
waren von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr - 8:00 Uhr und 12:00 Uhr - 14:00 Uhr,
also auf dem Schulweg (Quelle Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg).
Der
Busunfall in Anemolter mit mehreren z.T. schwer verletzten Schulkindern im
November 2021 hat u.a. leider gezeigt, wie wichtig die Nutzung von Sitzplätzen
bzw. die Schaffung eines festen Halts während der Busfahrt ist. Auch diese
Gefahr soll den Schüler:innen im praktischen Teil der Busschule anschaulich
vermittelt werden. Grundsätzlich sollen die Informationsinhalte dem Alter der
jeweiligen Zielgruppe angepasst werden.
Die
Busschule soll in enger Kooperation mit den Schulen und der Polizeiinspektion
Nienburg/Schaumburg durchgeführt werden, der hier zuständige Polizei-Ober
Kommissar hat als Verkehrssicherheitsberater bereits einige Erfahrungswerte mit
Verkehrserziehung von Kindern.
Für
die Durchführung des Projektes bei einem Zeitraum von drei Jahren in 2022, 2023
und 2024 sind insgesamt Mittel in Höhe von 30.000 Euro erforderlich. Die Kosten
setzen sich zusammen aus den Bereichen Druck und Marketing (Infoflyer, Plakate,
Teilnehmerurkunden, Schlüsselbänder, Infoblock, Lineal, Ausmalbögen,
Werbung), kalkulierte Bus- und Personalgestellung
der Auftragnehmer Linienbündel 1-3 lt. Vertrag, Erweiterung der VLN-Homepage um
Informationen zur Busschule und ein Anmeldetool für teilnehmende Schulen sowie
die Teilgestaltung eines Linien-busses von Grundschulkindern . Die Finanzierung
der erforderlichen Projektmittel soll über die Finanzmittel gem. §7 NNVG
erfolgen.
Maßnahme 2209
Anlässlich
diverser Veranstaltungen sollen wieder Sonderverkehre im Landkreis Nienburg
angeboten werden. Es werden Fahrten zum Karneval in Stolzenau, zum
Maiköniginnenfest in Möhlenhalenbeck und zum Altstadtfest in Nienburg
eingerichtet. Der Kostenrahmen für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024
beläuft sich auf insgesamt 24.000 Euro und soll aus den Finanzmitteln gem. § 7
NNVG zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es
entstehen Kosten in Höhe von 160.000 €. Diese Mittel stehen im Produkt 54120
zur Verfügung.
Anlagen:
·
ohne