Betreff
Nachtragsplanung 2022 - Fachbereich Jugend
Vorlage
2022/098
Art
Beschlussvorlage

Der Nachtrag für das Jahr 2022 wird – wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen – veranschlagt.

 


Sachverhalt

Der Nachtrag für das Haushaltsjahr 2022 betrifft Ausgabepositionen und in einem geringen Bereich auch Einnahmepositionen.

Durch den Rechtskreiswechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine (vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Regelsystem nach SGB II) wird es vermehrt zur Antragstellung von Unterhaltsvorschussleistungen kommen. Daher wurde im Produkt 36120 die Ausgabe (Konto 433900) um 300.000 € und die Erstattung des Landes (Konto 348100) ebenfalls um 100.000 € erhöht.

Die Fallzahlen in der Kindertagespflege steigen stetig, so dass im Produkt 36130 der Ausgabeansatz (Konto 433100) um 350.000 € anzupassen ist. Mit berücksichtigt wurde hier die Anpassung der Entgeltordnung zum 01.10.2022.

Bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschuss wurde die Anpassung der Geldleistung an die Kommunen beschlossen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltes 2022 war die Vereinbarung noch im Verhandlungsstatus und der zukünftige Stundensatz noch nicht abschließend geklärt. Daher ist der Ansatz im Produkt 36210 nun im Nachtrag um 1.500.000 € (Konto 445200) zu erhöhen.

Die Fallzahlen beim Produkt 36323 (gemeinsame Unterbringung von Müttern und Vätern mit ihren Kindern) sind weiterhin gestiegen. Vermehr werden Mütter mit mehr als einem Kind aufgenommen. Hierdurch erhöhen sich die monatlichen Kosten. Zusätzlich greift hier auch schon das KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz). Gemäß § 19 SGB VIII besteht nun die Möglichkeit, dass beide Elternteile nach § 19 in einer Einrichtung aufgenommen werden. 

Die Erhöhung der Ausgaben (Konto 433100) beim Produkt 36335 (Sozialpädagogische Familienhilfe) ist mit der weiterhin steigenden Fallzahl zu erklären. Zusätzlich mussten die wöchentlichen Stundenkontingente bei besonders komplexen Familien erheblich erhöht werden.

Im Produkt 36338 (Heimerziehung) steigen die Ausgaben (Konto 433200) stark an. Eine Begründung sind die steigenden Fallzahlen, insbesondere die steigende Zahl der Flüchtlinge. Zusätzlich schließen sich immer mehr Einrichtungen einem Verband an und steigen auf den Tarifvertrag VPK (von TVöD-SUE) um. Aus diesem Tarif ergeben sich um ca. 20% höhere Personalkosten, die in die Entgeltberechnung einfließen. Weiterhin fordert die Heimaufsicht vermehrt eine höhere Personalausstattung in den einzelnen Gruppen der Einrichtungen. Durch diese Veränderungen und den gestiegenen Sachkosten, ergeben sich bei einzelnen Einrichtungen Entgeltsteigerungen von bis zu 1.000 € pro Platz und Monat. Weiterhin werden Kinder und Jugendliche mit psychiatrischen Auffälligkeiten in stationären Einrichtungen untergebracht. Hier ist in der Regel ein zusätzliches Stundenkontingent von Nöten.

Durch eine steigende Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen steigen im Produkt 36342 die Ausgaben für die Unterbringung in Bereitschaftspflege und Einrichtungen (Konten 433110 und 433200). Dies wird durch die steigenden Erstattungen vom Land (Konto 348110) aufgefangen.

Im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach § 35a (Produkt 36343, Konto 433201) sind die Fallzahlen der jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung gestiegen. Zusätzlich haben sich die Entgelte in stationären Einrichtungen erhöht. Daher ist der bisherige Ansatz um 320.000€ anzuheben.

In der Vollzeitpflege (Produkt 36345) ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen zur Unterbringung unbegleiteten minderjähriger Flüchtlinge steigen werden. Daher wurden vorsorglich auf dem Konto Bereitschaftspflege (433107) und dem Konto Pflegegelder UMA (433110) die Ansätze erhöht.

 


Anlagen:

 

·         1.) Anlage 2022/098: Nachtragsplanung 2022

·         2.) Anlage 2022/098: Nachtragsplanung 2022 Tabelle