Der Nachtrag für das Jahr 2022 wird – wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen
– veranschlagt.
Sachverhalt
Der Nachtrag für das Haushaltsjahr 2022 betrifft Ausgabepositionen und
in einem geringen Bereich auch Einnahmepositionen.
Durch den Rechtskreiswechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine (vom
Asylbewerberleistungsgesetz in das Regelsystem nach SGB II) wird es vermehrt
zur Antragstellung von Unterhaltsvorschussleistungen kommen. Daher wurde im
Produkt 36120 die Ausgabe (Konto 433900) um 300.000 € und die Erstattung des
Landes (Konto 348100) ebenfalls um 100.000 € erhöht.
Die Fallzahlen in der Kindertagespflege steigen stetig, so dass im Produkt
36130 der Ausgabeansatz (Konto 433100) um 350.000 € anzupassen ist. Mit
berücksichtigt wurde hier die Anpassung der Entgeltordnung zum 01.10.2022.
Bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschuss wurde die Anpassung
der Geldleistung an die Kommunen beschlossen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des
Haushaltes 2022 war die Vereinbarung noch im Verhandlungsstatus und der zukünftige
Stundensatz noch nicht abschließend geklärt. Daher ist der Ansatz im Produkt
36210 nun im Nachtrag um 1.500.000 € (Konto 445200) zu erhöhen.
Die Fallzahlen beim Produkt 36323 (gemeinsame Unterbringung von Müttern
und Vätern mit ihren Kindern) sind weiterhin gestiegen. Vermehr werden Mütter
mit mehr als einem Kind aufgenommen. Hierdurch erhöhen sich die monatlichen
Kosten. Zusätzlich greift hier auch schon das KJSG (Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz). Gemäß § 19 SGB VIII besteht nun die Möglichkeit, dass
beide Elternteile nach § 19 in einer Einrichtung aufgenommen werden.
Die Erhöhung der Ausgaben (Konto 433100) beim Produkt 36335
(Sozialpädagogische Familienhilfe) ist mit der weiterhin steigenden Fallzahl zu
erklären. Zusätzlich mussten die wöchentlichen Stundenkontingente bei besonders
komplexen Familien erheblich erhöht werden.
Im Produkt 36338 (Heimerziehung) steigen die Ausgaben (Konto 433200)
stark an. Eine Begründung sind die steigenden Fallzahlen, insbesondere die
steigende Zahl der Flüchtlinge. Zusätzlich schließen sich immer mehr
Einrichtungen einem Verband an und steigen auf den Tarifvertrag VPK (von TVöD-SUE)
um. Aus diesem Tarif ergeben sich um ca. 20% höhere Personalkosten, die in die
Entgeltberechnung einfließen. Weiterhin fordert die Heimaufsicht vermehrt eine
höhere Personalausstattung in den einzelnen Gruppen der Einrichtungen. Durch
diese Veränderungen und den gestiegenen Sachkosten, ergeben sich bei einzelnen
Einrichtungen Entgeltsteigerungen von bis zu 1.000 € pro Platz und Monat.
Weiterhin werden Kinder und Jugendliche mit psychiatrischen Auffälligkeiten in
stationären Einrichtungen untergebracht. Hier ist in der Regel ein zusätzliches
Stundenkontingent von Nöten.
Durch eine steigende Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
steigen im Produkt 36342 die Ausgaben für die Unterbringung in
Bereitschaftspflege und Einrichtungen (Konten 433110 und 433200). Dies wird
durch die steigenden Erstattungen vom Land (Konto 348110) aufgefangen.
Im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach §
35a (Produkt 36343, Konto 433201) sind die Fallzahlen der jungen Volljährigen
in stationärer Unterbringung gestiegen. Zusätzlich haben sich die Entgelte in
stationären Einrichtungen erhöht. Daher ist der bisherige Ansatz um 320.000€ anzuheben.
In der Vollzeitpflege (Produkt 36345) ist davon auszugehen, dass die
Fallzahlen zur Unterbringung unbegleiteten minderjähriger Flüchtlinge steigen
werden. Daher wurden vorsorglich auf dem Konto Bereitschaftspflege (433107) und
dem Konto Pflegegelder UMA (433110) die Ansätze erhöht.
Anlagen:
·
1.) Anlage
2022/098: Nachtragsplanung 2022
·
2.) Anlage
2022/098: Nachtragsplanung 2022 Tabelle