Sachverhalt
Nunmehr tritt das Betreuungsorganisationsgesetz
(BtOG) u.a. mit neuen zusätzlichen Aufgaben für anerkannte Betreuungsvereine
zum 01.01.2023 in Kraft.
Gem. § 15
BtOG, Aufgaben kraft Gesetzes, werden für anerkannte
Betreuungsvereine die Querschnittsaufgaben erweitert. Infolge dessen werden
gem. § 22 BtOG u.a. die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher
Betreuer:innen durch das Abschließen vertraglicher Vereinbarungen zugesichert
und das Führen von Verhinderungsbetreuungen zur neuen zusätzlichen Aufgabe von
Betreuungsvereinen. Gem.
§ 17 BtOG Finanzielle Ausstattung, haben anerkannte Betreuungsvereine Anspruch auf eine bedarfsgerechte
finanzielle Ausstattung mit öffentlichen
Mitteln zur Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Im Landkreis Nienburg wird
der Betreuungsverein Nienburg e.V. seit
Jahren für die bisher zu erfüllenden Querschnittsaufgaben gefördert und
entlastet damit bereits die Betreuungsstelle des Landkreises in erheblichem
Umfang. Die Kooperation läuft sehr gut. Als Folge der Umsetzung der Reform und der damit verbundenen
verpflichtenden Aufgabenwahrnehmung ist jedoch zukünftig zu erwarten, dass der
Betreuungsverein bei gleichbleibender personeller Ausstattung weniger
Betreuungen führen kann, was zu einer Einnahmeminderung
auf Vereinsseite führen wird. Bereits eine zu erwartende Verminderung von
ca. 30 Betreuungen im Jahresdurchschnitt wird für den Verein eine
Einnahmeneinbuße von 36.000,- Euro im Jahr bedeuten. Ein Betrag der dem Verein
zur Finanzierung seiner bestehenden Stellen (Vereinsbetreuer:innen) dann
wiederum fehlt. Derzeit führt der BTV Nienburg e.V. mit 6 festangestellten Vereinsbetreuer:innen
ca. 170 Berufsbetreuungen.
Ein gut funktionierender
Betreuungsverein stellt eine erhebliche
Entlastung für die Betreuungsstelle Landkreis/ Nienburg dar. Die gesetzlichen
Aufgaben müssten ohne einen Verein von der Betreuungsbehörde Landkreis/
Nienburg selbst erfüllt werden und würden hier einen Personalmehrbedarf auslösen, der das Antragsvolumen des BTV weit
übersteigt.
Dies bezieht sich nicht nur
auf die Querschnittsaufgaben, denn darüber hinaus wären bei einem Wegbrechen der bestehenden Strukturen die
Auswirkungen von der Betreuungsbehörde
als Garant für das Führen von gesetzlichen Betreuungen letztlich zusätzlich
abzufangen, was mit der jetzigen Ausstattung der Betreuungsstelle jedoch nicht
leistbar wäre!
Die Landesförderung ist bis
31.12.2024 über die Förderrichtlinien festgelegt. Mit einer nachfolgenden
Anpassung an die neue Situation ist derzeit nicht zu rechnen. Somit wird ein
Abweichen von der bisherigen Förderungspraxis des Landkreises erforderlich, um
den weiteren Bestand des Betreuungsvereins sicherzustellen.
Zur weiteren Präzisierung
wird auf den als Anlage beigefügten Antrag des BTV verwiesen.
Es wird vorgeschlagen dem
Antrag des BTV Nienburg e.V. auf Erhöhung der Förderung um einen Betrag von 46.000,- Euro zuzustimmen. Die entsprechenden
Haushaltsmittel von dann insgesamt 70.000,- Euro sind unter der Haushaltsstelle
41310.731800 im Haushaltsplan 2023
bereitzustellen.
·
Antrag auf
Kommunale Förderung des Betreuungsvereins Nienburg e.V vom 20.04.2022