Betreff
Antrag des Betreuungsverein Nienburg e.V. (BTV) auf Erhöhung des Kommunalen Förderbetrages
Vorlage
2022/100
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Aktuell erhält der BTV Nienburg auf Grundlage des § 6 (1) Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) eine jährliche Förderung in Höhe von 24.000,- Euro Haushaltsstelle 41310.731800 (Transferzahlung, Zuschüsse an übrige Bereiche) für die Durchführung der Querschnittsaufgaben nach § 5 BtBG. Die geleisteten Aufgaben werden jährlich durch Verwendungsnachweis belegt. Bisher basierte die Förderung auf der Drittelfinanzierung einer Stelle zur Erfüllung der Querschnittsaufgaben durch den BTV (Kommune/Land/Eigenmittel aus geführten Betreuungen des BTV).

 

Nunmehr tritt das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) u.a. mit neuen zusätzlichen Aufgaben für anerkannte Betreuungsvereine zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Gem. § 15 BtOG, Aufgaben kraft Gesetzes, werden für anerkannte Betreuungsvereine die Querschnittsaufgaben erweitert. Infolge dessen werden gem. § 22 BtOG u.a. die Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer:innen durch das Abschließen vertraglicher Vereinbarungen zugesichert und das Führen von Verhinderungsbetreuungen zur neuen zusätzlichen Aufgabe von Betreuungsvereinen. Gem.

 § 17 BtOG Finanzielle Ausstattung, haben anerkannte Betreuungsvereine Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung  mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. 

 

Im Landkreis Nienburg wird der Betreuungsverein Nienburg e.V. seit Jahren für die bisher zu erfüllenden Querschnittsaufgaben gefördert und entlastet damit bereits die Betreuungsstelle des Landkreises in erheblichem Umfang. Die Kooperation läuft sehr gut. Als Folge der Umsetzung der Reform und der damit verbundenen verpflichtenden Aufgabenwahrnehmung ist jedoch zukünftig zu erwarten, dass der Betreuungsverein bei gleichbleibender personeller Ausstattung weniger Betreuungen führen kann, was zu einer Einnahmeminderung auf Vereinsseite führen wird. Bereits eine zu erwartende Verminderung von ca. 30 Betreuungen im Jahresdurchschnitt wird für den Verein eine Einnahmeneinbuße von 36.000,- Euro im Jahr bedeuten. Ein Betrag der dem Verein zur Finanzierung seiner bestehenden Stellen (Vereinsbetreuer:innen) dann wiederum fehlt. Derzeit führt der BTV Nienburg e.V. mit 6 festangestellten Vereinsbetreuer:innen ca. 170 Berufsbetreuungen.

 

Ein gut funktionierender Betreuungsverein stellt  eine erhebliche Entlastung für die Betreuungsstelle Landkreis/ Nienburg dar. Die gesetzlichen Aufgaben müssten ohne einen Verein von der Betreuungsbehörde Landkreis/ Nienburg selbst erfüllt werden und würden hier einen Personalmehrbedarf auslösen, der das Antragsvolumen des BTV weit übersteigt.

 

Dies bezieht sich nicht nur auf die Querschnittsaufgaben, denn darüber hinaus wären bei einem Wegbrechen der bestehenden Strukturen die Auswirkungen von der Betreuungsbehörde als Garant für das Führen von gesetzlichen Betreuungen letztlich zusätzlich abzufangen, was mit der jetzigen Ausstattung der Betreuungsstelle jedoch nicht leistbar wäre!

 

Die Landesförderung ist bis 31.12.2024 über die Förderrichtlinien festgelegt. Mit einer nachfolgenden Anpassung an die neue Situation ist derzeit nicht zu rechnen. Somit wird ein Abweichen von der bisherigen Förderungspraxis des Landkreises erforderlich, um den weiteren Bestand des Betreuungsvereins sicherzustellen.

 

Zur weiteren Präzisierung wird auf den als Anlage beigefügten Antrag des BTV verwiesen.

 

Es wird vorgeschlagen dem Antrag des BTV Nienburg e.V. auf Erhöhung der Förderung um einen Betrag von 46.000,- Euro zuzustimmen. Die entsprechenden Haushaltsmittel von dann insgesamt 70.000,- Euro sind unter der Haushaltsstelle 41310.731800  im Haushaltsplan 2023 bereitzustellen.

 

 

Anlagen:

 

·         Antrag auf Kommunale Förderung des Betreuungsvereins Nienburg e.V vom 20.04.2022