Der Mittelanmeldung des Fachbereichs Soziales zum Nachtragsplan 2022 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Zuschussbedarf im Bereich
des AsylbLG steigt in der Nachtragsplanung gegenüber der ursprünglichen
Haushaltsplanung um ca. 2,2 Mio. € an, da die Aufwendungen für
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bei der Haushaltsaufstellung nicht vorhersehbar
waren.
Dabei ist es in den
vergangenen Monaten durch das dynamische Fluchtgeschehen, aber auch durch die
nahezu wöchentlich veränderte Gesetzes- und Verordnungslage, zu ständig
wechselnden Einschätzung der fiskalischen Effekte gekommen.
Derzeit hat sich die Zahl der
dem Landkreis zugewiesenen Personen stabilisiert. Ebenso besteht nunmehr
Klarheit über den rechtlichen Status der Flüchtlinge aus der Ukraine.
In der Nachtragsplanung ist
bei der Berechnung des genannten Mehraufwandes von den Leistungen nach dem AsylbLG
in der Zeit bis zum 31.05.2022 sowie kurzzeitige Leistungszeiträume für die
zukünftig zugewiesenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auszugehen.
Der erhöhte Zuschussbedarf im
Produkt 31212 (AsylbLG) kann im Haushaltsjahr 2022 nicht mit entsprechenden Erträgen
aus den Pauschal-Zuweisungen des Landes ausgeglichen werden, da diese erst
zeitversetzt berechnet und kassenwirksam werden.
Hinsichtlich der
Sammelunterkunft „Halle für Alle“ sind ca. 630.000 € Aufwendungen eingeplant.
Ob diese –ganz oder teilweise- erstattungsfähig sind, steht noch nicht fest
Für die Prognose und
Nachtragsplanung des Produkts 31010 (Jobcenter) dagegen hat der
Rechtskreiswechsel erhebliche Auswirkungen, die den tatsächlichen Zuschussbedarf
um etwa 1,4 Mio. € erhöhen werden.
Der Landkreis Nienburg hat
von den Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II die Kosten der Unterkunft,
einmalige Beihilfen und die Kosten des BuT zu tragen. An den Nettoaufwendungen
der KdU (18.700.000 €) beteiligt sich der Bund mit höchstens 75% (derzeit 69,8%),
dazu trägt er die BuT-Sach- und Verwaltungskosten.
Somit ergibt sich in den
genannten, von der Flüchtlingssituation direkt betroffenen, Produkte eine
Erhöhung des Zuschussbedarfes von rd. 3,5 Mio. €.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen ergeben sich aus der Anlage.
Anlagen:
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Ergebnisplan
Fachbereich 31 (Änderungen)