Betreff
Nachtragsplanung 2022 - Fachbereich 31
Vorlage
2022/102
Art
Beschlussvorlage

Der Mittelanmeldung des Fachbereichs Soziales zum Nachtragsplan 2022 wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Zuschussbedarf im Bereich des AsylbLG steigt in der Nachtragsplanung gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung um ca. 2,2 Mio. € an, da die Aufwendungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bei der Haushaltsaufstellung nicht vorhersehbar waren.

 

Dabei ist es in den vergangenen Monaten durch das dynamische Fluchtgeschehen, aber auch durch die nahezu wöchentlich veränderte Gesetzes- und Verordnungslage, zu ständig wechselnden Einschätzung der fiskalischen Effekte gekommen.

 

Derzeit hat sich die Zahl der dem Landkreis zugewiesenen Personen stabilisiert. Ebenso besteht nunmehr Klarheit über den rechtlichen Status der Flüchtlinge aus der Ukraine.

 

In der Nachtragsplanung ist bei der Berechnung des genannten Mehraufwandes von den Leistungen nach dem AsylbLG in der Zeit bis zum 31.05.2022 sowie kurzzeitige Leistungszeiträume für die zukünftig zugewiesenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auszugehen.

Der erhöhte Zuschussbedarf im Produkt 31212 (AsylbLG) kann im Haushaltsjahr 2022 nicht mit entsprechenden Erträgen aus den Pauschal-Zuweisungen des Landes ausgeglichen werden, da diese erst zeitversetzt berechnet und kassenwirksam werden.

 

Hinsichtlich der Sammelunterkunft „Halle für Alle“ sind ca. 630.000 € Aufwendungen eingeplant. Ob diese –ganz oder teilweise- erstattungsfähig sind, steht noch nicht fest

 

Für die Prognose und Nachtragsplanung des Produkts 31010 (Jobcenter) dagegen hat der Rechtskreiswechsel erhebliche Auswirkungen, die den tatsächlichen Zuschussbedarf um etwa 1,4 Mio. € erhöhen werden.

 

Der Landkreis Nienburg hat von den Leistungen des Jobcenters nach dem SGB II die Kosten der Unterkunft, einmalige Beihilfen und die Kosten des BuT zu tragen. An den Nettoaufwendungen der KdU (18.700.000 €) beteiligt sich der Bund mit höchstens 75% (derzeit 69,8%), dazu trägt er die BuT-Sach- und Verwaltungskosten.

 

Somit ergibt sich in den genannten, von der Flüchtlingssituation direkt betroffenen, Produkte eine Erhöhung des Zuschussbedarfes von rd. 3,5 Mio. €.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Anlage.

 


Anlagen:

 

·         Ergebnisplan Fachbereich 31 (Änderungen)