Betreff
Mobilität im ländlichen Raum - Flexible Bedienformen im ÖPNV - Überörtliche Kommunalprüfung – Prüfungsmitteilung der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs
Vorlage
2022/116
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag nimmt die Prüfungsmitteilung (Anlage 1) des Landesrechnungshofes zur Kenntnis.


Sachverhalt

Prüfungsanlass

Der Klimaschutz, die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie der demographische Wandel erfordern es, alternative Mobilitätsformen auszubauen, um sowohl die Daseinsvorsorge zu gewährleisten als auch die Attraktivität und die Lebensqualität in ländlichen Räumen zu erhalten. Die Daseinsvorsorge beinhaltet die Aufgabe, eine ausreichende Bedienung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sicherzustellen (§ 2 Abs. 2 NNVG). Die Haushalte benötigen ein attraktives und flexibles ÖPNV-Angebot als Alternative, um die Fahrten mit dem eigenen Auto zu reduzieren.

Flexible oder bedarfsgesteuerte Bedienformen d. h. Dienste des ÖPNV, die sich vom klassischen fahrplan- und linienfixierten Angebot mit Standardlinienbussen abgrenzen, wie z. B. Anrufsammeltaxi (AST), Anruflinientaxi (ALT), Rufbus (RB) und Bürgerbus ergänzen und verdichten die klassischen Beförderungsformen des Linien-, Sonderlinien- und Gelegenheitsverkehrs. Sie schließen Lücken im ÖPNV im ländlichen Raum, indem sie teilweise nur nach Anmeldung die geringe, schwer bündelbare und schwankende Nachfrage meist mit Taxis oder kleineren Bussen für acht bis 16 Personen zuzüglich Fahrer bedienen.

Die Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) betrachtete die flexiblen Bedienformen AST, ALT und RB in ausgewählten Kommunen. Sie sollte zeigen, ob und welche Vorteile derartige Angebote aus Sicht der Kommunen bieten und was bei ihrer Implementierung wichtig ist. Die Prüfung bezog acht Landkreise im ländlichen Raum als Träger des ÖPNV ein, in deren Gebiet flexible Bedienformen angeboten wurden. Einbezogen wurden die Landkreise Celle, Cuxhaven, Heide-kreis, Hameln-Pyrmont, Lüchow-Dannenberg, Nienburg/Weser, Rotenburg (Wümme) und Vechta.

Wesentliche Inhalte

Die vorgefundenen flexiblen Angebote waren sehr unterschiedlich gestaltet. Neben einer direkten Beauftragung durch den jeweiligen Landkreis beauftragten in mehreren Fällen einzelne kreisangehörigen Gemeinden oder Samtgemeinden AST für Ihr Gemeindegebiet. Die Kosten für die flexiblen Bedienformen trugen entweder die Landkreise oder die kreisangehörigen Kommunen. Die Kostenregelung zwischen allen Beteiligten sollten die Kommunen dabei verbindlich und eindeutig regeln und entsprechend abrechnen.

Feststellungen für den Landkreis Nienburg/Weser

Für den Landkreis Nienburg/Weser stellte der LRH fest, dass er Leistungen für ein Taxibus-Angebot auf acht Lokallinien vergütete, die das beauftragte Unternehmen nicht erbracht hatte. Daher hat der LRH entsprechende Feststellungen für den Landkreis Nienburg/Weser getroffen.

Die vom Landkreis für eine Fahrleistung von 7.527 km erbrachten Vergütungen überschritten die tatsächlich entstandenen Kosten erheblich. Dies widersprach der Regelung des Öffentlichen Dienstleistungsvertrages mit dem Verkehrsunternehmen, dass nicht gebuchte Fahrten nicht vergütet werden dürfen.

Im Prüfungsbericht wird weiterhin festgehalten, dass der Landkreis diesen Fehler selbst bemerkt hat und die überzahlten Beträge vom Verkehrsunternehmen zurückgefordert hat. Ferner ist die Abrechnungsprüfung zum 01.01.2022 bei 54.1 (Team VLN) mit der Verantwortung für die Vertragsgestaltung zusammengefasst worden. Die vorherige Aufgabenteilung auf zwei Fachbereiche hatte den Fehler begünstigt.

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Der LRH gibt die Empfehlung, in Verträgen zukünftig eindeutiger zu formulieren, ob Fixkosten in Abhängigkeit von erbrachten Leistungen oder unabhängig davon vergütet werden. Eine Anwendungshilfe für die Abrechnung soll vom Verkehrsservice Landkreis Nienburg erstellt werden.

Im Prüfungsbericht wird auch festgestellt, dass der Landkreis das Angebot auf den Linien 62 – 65 und 72 – 75 zum 12.12.2021 eingestellt hat, nachdem über viele Monate hinweg keine Nachfrage nach diesen Leistungen registriert werden konnte. Stattdessen wurde ein reduziertes Taxibus-Angebot auf der Linie 70, und damit nunmehr auf einer nachfragestärkeren Linie (Regio-Linie), unterbreitet.

Weiteres Vorgehen

Gemäß § 5 Absatz 1 und 2 NKPG muss die Prüfungsmitteilung neben der Bekanntmachung im Kreistag auch eine öffentliche Auslegung erfolgen. Diese wird im Anschluss an den Kreistag vom 04. Juli bis zum 13. Juli 2022 in der VLN Geschäftsstelle öffentlich ausgelegt. Eine entsprechende Mitteilung über die Auslegung erscheint im Amtsblatt, der Kreiszeitung und der Harke am 02. Juli 2022.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.