Betreff
Übertragung des Fahrlehrer- und Berufskraftfahrerqualifikationswesen;
hier: Stadt Nienburg/Weser - Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2022/125
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser stimmt einer Übertragung des Fahrlehrer- und Berufskraftfahrerqualifikationswesens von der Stadt Nienburg auf den Landkreis Nienburg/Weser zu.

 


Sachverhalt

Gem. § 8 Abs. 2 und 10 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) können die Aufgaben des Fahrlehrer- und Berufskraftfahrerqualifikationswesens auf Antrag von einer selbständigen Gemeinde (Stadt Nienburg) auf den Landkreis übertragen werden, wenn die sachgerechte Aufgabenerfüllung gewährleistet ist und der Landkreis zustimmt. Zuständig für eine Aufgabenübertragung ist das Land Niedersachsen. Die Stadt Nienburg hat mit Schreiben vom

/      10.03.2022 die Zustimmung des Landkreises für eine solche Aufgabenübertragung beantragt.

 

In der Stadt Nienburg/Weser befinden sich zurzeit 7 Fahrschulen mit 35 Fahrlehrer*innen sowie 3 Fahrschulen, die als Ausbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anerkannt sind.

Im Landkreis Nienburg/Weser gibt es ca. 20 Fahrschulen mit ungefähr 80 Fahrlehrer*innen und ebenfalls einige Fahrschulen, die als Ausbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anerkannt sind.

 

Die sachgerechte Aufgabenerfüllung wäre mit den entsprechenden Personalanteilen unstrittig. Sofern einer Übertragung der Aufgaben des Fahrlehrer– und Berufskraftfahrerqualifikationswesens zugestimmt wird, bekommt die Stadt Nienburg eine entsprechende Zustimmungserklärung von uns. Die Stadt Nienburg ihrerseits könnte dann den entsprechenden Übertragungsantrag beim Nds. Wirtschaftsministerium stellen.

 

 

Vorteil einer Übertragung:

 

Zweigstellen von Fahrschulen, deren Hauptsitz sich in der Stadt Nienburg befindet, liegen teilweise im übrigen Kreisgebiet und umgekehrt. Daher wäre eine einheitliche Handhabung unter einer örtlichen Zuständigkeit mit lediglich einem Ansprechpartner für Haupt- und Nebenstelle bürgerfreundlicher und auch aus Sicht des Fahrlehrerverbandes vorteilhaft.

 

 

Nachteil einer Übertragung:

 

Die übertragene Aufgabenwahrnehmung würde derzeit zusätzlich etwa einen Anteil von 15 % einer Vollzeitstelle (EG 9a/b) beanspruchen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch eine Aufgabenübertragung auf den Landkreis kann mit zusätzlichen Gebühreneinnahmen von ca. 600 € jährlich kalkuliert werden. Dem stehen zu erwartende Personalaufwendungen in Höhe von jährlich ca. 10.000 € (Kosten Arbeitsplatz laut KGSt) gegenüber.