hier: Stadt Nienburg/Weser - Landkreis Nienburg/Weser
Der
Landkreis Nienburg/Weser stimmt einer Übertragung des Fahrlehrer- und Berufskraftfahrerqualifikationswesens
von der Stadt Nienburg auf den Landkreis Nienburg/Weser zu.
Sachverhalt
Gem. § 8 Abs. 2 und 10 Abs. 3 der Verordnung über
Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) können die Aufgaben des
Fahrlehrer- und Berufskraftfahrerqualifikationswesens auf Antrag von einer
selbständigen Gemeinde (Stadt Nienburg) auf den Landkreis übertragen werden,
wenn die sachgerechte Aufgabenerfüllung gewährleistet ist und der Landkreis
zustimmt. Zuständig für eine Aufgabenübertragung ist das Land Niedersachsen.
Die Stadt Nienburg hat mit Schreiben vom
/ 10.03.2022 die Zustimmung des Landkreises für eine solche
Aufgabenübertragung beantragt.
In der Stadt Nienburg/Weser befinden sich zurzeit 7
Fahrschulen mit 35 Fahrlehrer*innen sowie 3 Fahrschulen, die als
Ausbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anerkannt
sind.
Im Landkreis Nienburg/Weser gibt es ca. 20
Fahrschulen mit ungefähr 80 Fahrlehrer*innen und ebenfalls einige Fahrschulen,
die als Ausbildungsstätten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
anerkannt sind.
Die sachgerechte Aufgabenerfüllung wäre mit den
entsprechenden Personalanteilen unstrittig. Sofern einer Übertragung der Aufgaben des
Fahrlehrer– und Berufskraftfahrerqualifikationswesens zugestimmt wird, bekommt
die Stadt Nienburg eine entsprechende Zustimmungserklärung von uns. Die Stadt
Nienburg ihrerseits könnte dann den entsprechenden Übertragungsantrag beim Nds.
Wirtschaftsministerium stellen.
Vorteil
einer Übertragung:
Zweigstellen von Fahrschulen, deren Hauptsitz sich
in der Stadt Nienburg befindet, liegen teilweise im übrigen Kreisgebiet und
umgekehrt. Daher wäre eine einheitliche Handhabung unter einer örtlichen
Zuständigkeit mit lediglich einem Ansprechpartner für Haupt- und Nebenstelle
bürgerfreundlicher und auch aus Sicht des Fahrlehrerverbandes vorteilhaft.
Nachteil
einer Übertragung:
Die übertragene Aufgabenwahrnehmung würde derzeit
zusätzlich etwa einen Anteil von 15 %
einer Vollzeitstelle (EG 9a/b) beanspruchen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch eine Aufgabenübertragung
auf den Landkreis kann mit zusätzlichen Gebühreneinnahmen von ca. 600 €
jährlich kalkuliert werden. Dem stehen zu erwartende Personalaufwendungen in
Höhe von jährlich ca. 10.000 € (Kosten Arbeitsplatz laut KGSt) gegenüber.