Dem Arbeiterwohlfahrtsverband Schaumburg wird für die Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) im Landkreis Nienburg für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 ein jährlicher Zuschuss i.H.v. 30.000,00 € unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Restfinanzierung durch das Land gesichert ist.
Sachverhalt
Die Beratungsstelle BISS, die
in der Trägerschaft der AWO Kreisverband Schaum-burg steht, hat seit dem Jahr
2003 einen festen Zuschuss i.H.v. 5.000,00 € zu den ungedeckten Personal- und
Sachkosten vom Landkreis Nienburg erhalten.
Im Jahr 2022 hat die AWO
Schaumburg einen Antrag auf Erhöhung des Zuschusses gestellt, auf Grund dessen
weitere rund 3.000,00 € für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt wurden.
Der regelmäßig dreijährige
Bewilligungsabschnitt endet mit Ablauf dieses Jahres. Die AWO Schaumburg hat
einen Folgeantrag unter Erhöhung der Personalkosten gestellt und begehrt
nunmehr für die Jahre 2023 bis 2025 einen Zuschuss zu den ungedeckten Personal-
und Sachkosten i.H.v. 30.000,00 € jährlich.
Die Beratungsstelle BISS hat
dem Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren zusammen mit Herrn Slaar
von der Kriminalprävention der Polizei anschaulich die Konzeption und die
Gründe der erheblichen Kostensteigerung erläutert. Neben der merklichen Zahl
der Fallsteigerungen sind in den vergangenen Jahren weitere Aufgaben dazu
gekommen, wie z.B. die Beratung männlicher Opfer. Eine bedarfsgerechte Beratung
und Unterstützung gewaltbetroffener Menschen im Landkreis Nienburg/Weser kann
nur mit der beantragten Stundenaufstockung von 11 auf 19,5 Stunden erreicht werden.
Dieser nachvollziehbare
Ansatz führt zu der genannten Kostensteigerung und Notwendigkeit des geltend
gemachten Zuschussbedarfes.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. jährlich 30.000 €, die im Rahmen der Haushaltplanungen der
entsprechenden Jahre einzuplanen sind.
Anlagen:
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Ohne (bereits mit
der Drucksache 2022/103 vom 22.06.2022 zur Verfügung gestellt)