Für die nachgehende Beratungsarbeit wird dem Verein Nienburger Frauenhaus –Hilfe für Frauen in Not e.V.- für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 ein jährlicher Zuschuss für die nicht anderweitig gedeckten notwendigen Personal- und Sachkosten in Höhe von bis zu 23.500 € gewährt.
Sachverhalt
Der Verein Nienburger
Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – hat für die Jahre 2023 bis 2025
einen Antrag auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses zu den nicht anderweitig
gedeckten Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der nachgehenden
Beratungsarbeit des Vereins bis zu einer Höhe von 23.500,- € gestellt.
Der Verein Nienburger
Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – betreibt seit dem 01.11.1985 das
Frauenhaus in Nienburg. Seit dem 01.05.1988 wird auch eine nachgehende Beratung
für Frauen, die das Frauenhaus verlassen haben,
angeboten.
Von Beginn an finanziert der
Landkreis Nienburg/Weser gemeinsam mit dem Land Niedersachsen das Frauenhaus
einschließlich der nachgehenden Beratung. Bis 2016 hat der Landkreis Nienburg
die ungedeckten Kosten bis zu einer Höhe von 16.500,- € jährlich übernommen,
seit 2017 wurde der jährliche Zuschuss moderat auf 17.000,- € jährlich
angehoben. Aufgrund der in den Jahren 2015 – 2017 erfolgten Steigerung der
Personalkosten anlässlich erfolgter Eingruppierung in den zutreffenden Tarif
wurde der jeweilige Zuschuss bereits für das Jahr 2017 auf 22.523,46 € und für
die Jahre 2018 und 2019 auf bis zu 23.500,- € erhöht.
Das Angebot der Nachberatung
für Frauen und deren Kinder, die nach dem Auszug aus dem Frauenhaus im
Landkreisgebiet verbleiben, ist und bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil
der Frauenhausarbeit. Die für die Nachberatung zuständige Mitarbeiterin berät
in dieser Funktion Frauen und deren Kinder, nachdem diese das Frauenhaus
verlassen haben, bietet psychosoziale Betreuung und Begleitung an und arbeitet
mit Gruppen dieser Klientel.
Die Beratung ist die
Fortführung der im Frauenhaus begonnenen Maßnahmen, dient der Stabilisierung im
sozialen Umfeld, fördert die konstruktive Lebensplanung und hat die
Wiedereingliederung in das ursprüngliche Umfeld zum Ziel.
Der Antrag des Frauenhauses
und der Sachbericht sind beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. jährlich 23.500 €, die bei den Haushaltsplanungen der entsprechenden
Haushaltsjahre berücksichtigt werden.
Anlagen:
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Antrag des
Vereins Nienburger Frauenhaus vom 25.07.2022
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Sachbericht 2021