Betreff
Antrag des Nienburger Frauenhauses auf Förderung der Nachberatungsstelle für die Jahre 2023 bis 2025
Vorlage
2022/139
Art
Antrag

Für die nachgehende Beratungsarbeit wird dem Verein Nienburger Frauenhaus –Hilfe für Frauen in Not e.V.- für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 ein jährlicher Zuschuss für die nicht anderweitig gedeckten notwendigen Personal- und Sachkosten in Höhe von bis zu 23.500 € gewährt.


Sachverhalt

Der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – hat für die Jahre 2023 bis 2025 einen Antrag auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses zu den nicht anderweitig gedeckten Personal-, Sach- und Verwaltungskosten der nachgehenden Beratungsarbeit des Vereins bis zu einer Höhe von 23.500,- € gestellt.

 

Der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – betreibt seit dem 01.11.1985 das Frauenhaus in Nienburg. Seit dem 01.05.1988 wird auch eine nachgehende Beratung für Frauen, die das Frauenhaus verlassen haben,  angeboten.

Von Beginn an finanziert der Landkreis Nienburg/Weser gemeinsam mit dem Land Niedersachsen das Frauenhaus einschließlich der nachgehenden Beratung. Bis 2016 hat der Landkreis Nienburg die ungedeckten Kosten bis zu einer Höhe von 16.500,- € jährlich übernommen, seit 2017 wurde der jährliche Zuschuss moderat auf 17.000,- € jährlich angehoben. Aufgrund der in den Jahren 2015 – 2017 erfolgten Steigerung der Personalkosten anlässlich erfolgter Eingruppierung in den zutreffenden Tarif wurde der jeweilige Zuschuss bereits für das Jahr 2017 auf 22.523,46 € und für die Jahre 2018 und 2019 auf bis zu 23.500,- € erhöht.

 

Das Angebot der Nachberatung für Frauen und deren Kinder, die nach dem Auszug aus dem Frauenhaus im Landkreisgebiet verbleiben, ist und bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Frauenhausarbeit. Die für die Nachberatung zuständige Mitarbeiterin berät in dieser Funktion Frauen und deren Kinder, nachdem diese das Frauenhaus verlassen haben, bietet psychosoziale Betreuung und Begleitung an und arbeitet mit Gruppen dieser Klientel.

 

Die Beratung ist die Fortführung der im Frauenhaus begonnenen Maßnahmen, dient der Stabilisierung im sozialen Umfeld, fördert die konstruktive Lebensplanung und hat die Wiedereingliederung in das ursprüngliche Umfeld zum Ziel.

 

Der Antrag des Frauenhauses und der Sachbericht sind beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. jährlich 23.500 €, die bei den Haushaltsplanungen der entsprechenden Haushaltsjahre berücksichtigt werden.


Anlagen:

 

·         Antrag des Vereins Nienburger Frauenhaus vom 25.07.2022

·         Sachbericht 2021