Betreff
Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und Planfeststellungsverfahren zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau;
hier: Bericht über das Flurbereinigungsverfahren sowie das P rojekt "KliMo Lichtenmoor" für 2022/2023
Vorlage
2022/142
Aktenzeichen
55-FB Lichtenmoor
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Im Hochmoorgebiet Lichtenmoor, in den Gemeinden Heemsen und Steimbke, findet seit 2014 ein integraler Prozess zur Einigung über divergierende Interessen und Ziele des Natur- und Klimaschutzes, der Land- und Wasserwirtschaft sowie des Torfabbaus statt. Ausgehend von dem Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom 14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und des Planfeststellungsverfahrens zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau, wurde das Instrument der Flurbereinigung (Förderprogramm ZILE: Flächenmanagement Klima und Umwelt, FKU) genutzt, um mit den betroffenen Nutzern im Raum einen Konsens zu erzielen sowie die Basis für die Umsetzung von Maßnahmen des Moor- und Klimaschutzes („KliMo Lichtenmoor“) zu schaffen.

In der letzten Sitzung des ALNU vom 29.09.2021(DS 2020/132) wurde über die Sachstände des Flurbereinigungsverfahrens „Lichtenmoor“ und des Projektes „KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der Flurbereinigung“ berichtet. Die Maßnahmen und die Planungen wurden im Berichtszeitraum 2022/2023 fortgesetzt.

 

 

1. Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“

 

Der Wege- und Gewässerplan der Flurbereinigung FKU Lichtenmoor, der durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) am 19.12.2019 genehmigt wurde, konnte bisher nicht ausgeführt werden, da vorliegende Widersprüche der Realverbände sowie Wasser- und Bodenverbände in Rodewald aufschiebende Wirkung entfaltet hatten.

 

Die Widersprüche richten sich insbesondere gegen die zusätzliche Belastung mit Wasser, das durch die Neuordnung der wasserwirtschaftlichen Einzugsgebiete über den Steimbker Dorfgraben der Alpe mit deren Nebengewässern zugeführt wird.

Das ArL hat daraufhin über ein wasserwirtschaftliches Gutachten die befürchteten Auswirkungen auf die Wasserführung der Gewässer untersuchen und außerdem über Alternativen verträglichere Ausführungen prüfen lassen. Das Ergebnis der Untersuchungen und Variantenplanung aus 2021 ergab keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Gewässeranlieger.

 

Der Gewässerplan muss dafür im Ergebnis geändert werden. Auf den Ausbau des Steimbker Dorfgrabens (Nr. 340, 341) wird verzichtet und der Unterlauf der Moor-beeke im Norden bis zur Alpe hin zusätzlich ausgebaut. Für die Verringerung und Rückhaltung von Abflussmengen werden durch die Einrichtung von drei Retentionsräumen am Klausburggraben und auf Abbauflächen des Torfwerkes Karl Meiners im Südwesten (Landschaftspflegeflächen) zusätzliche Wasserspeicher geschaffen (Lage s. Anlage 1).

 

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 der Änderung des Wege- und Gewässerplans zugestimmt. Die Antragsunterlagen für die 1. Planänderung nach § 41 FlurbG sind fertiggestellt und wurden mit den Widerspruchsführenden besprochen.

 

Die Änderung der Plangenehmigung aus 2019 führt das ArL in zwei Teilen durch:

 

Mit Entscheidung vom 19.07.2022 wurde nach Anhörung der Plan über die gemein-schaftlichen Anlagen zunächst so geändert, dass die Gewässer Moorbeeke (Nr. 300) und der Steimbker Dorfgraben (Nr. 340, 341) herausgenommen wurden, weil der Steimbker Dorfgraben nicht mehr und stattdessen die Moorbeeke auf ganzer Länge ausgebaut werden sollen. Der so geänderte Plan ist damit rechtskräftig geworden. Die Staumaßnahmen im Projektgebiet KliMo Lichtenmoor können unter bestimmten Voraussetzungen fertiggestellt werden (s. 2.).

 

Im zweiten Schritt wird das ArL außerdem noch im September des Jahres auf Basis der Ingenieurplanung die 1. Planänderung verfügen. Darin enthalten sind die genauen Entwürfe der neu auszubauenden Moorbeeke sowie die Pläne für die Retentionsbecken am Klausburggraben und auf den Abbauflächen des Torfwerkes Karl Meiners südlich und nördlich des Brigittawegs.

 

Der Zeitplan sieht nunmehr für die Herstellung der Moorbeeke einen Baubeginn im Sommer 2023 vor. Mit der Fertigstellung ist in 2024 zu rechnen. Eine Rechtskraft der 1. Planänderung wird hierfür vorausgesetzt.

 

Der Finanzierungsplan wird jährlich, nach Beschluss im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft fortgeschrieben. Er enthält als Drittmittel auch die Finanzierungsanteile des Landkreises Nienburg aus Eigenmitteln und Ersatzgeld (s. Haushaltsberatung in der folgenden Sitzung des ALNU).

 

Parallel zu den Planungen der Gewässer und Wege hat die Flurbereinigung nach Priorisierung die Beschaffung von Flächen vorangebracht. Insbesondere im Teilge-biet 01 wurden bereits 2021 Flächen in einer Größe von rund 26 ha zur Verfügung gestellt, um dort Maßnahmen zur Vernässung des Moores im Projekt „KliMo Lich-tenmoor“ umzusetzen.

 

 

2. Projekt „KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der Flurbereinigung“

 

Eng verzahnt mit der Flurbereinigung ist das Projekt „KliMo Lichtenmoor“ des Land-kreises Nienburg. In dem Projekt werden mit Fördergeldern der EU und des Landes Niedersachsen in insgesamt ursprünglich sieben Teilgebieten im Lichtenmoor Maß-nahmen zur Verbesserung der Vernässungsleistung des Hochmoors durchgeführt. Damit sollen die wichtigen Ziele des Klimaschutzes, der Hochmoorentwicklung und der Biodiversität erreicht werden. Das Projekt hat ein gesamtes Finanzvolumen von 1,722 Mio. € und wird mit 75 % Anteil durch die NBank gefördert. Der Projektzeit-raum von Januar 2018 bis 30. Juni 2022 wurde auf Antrag bis zum 30.06.2023 ver-längert.

 

In der bisherigen Projektlaufzeit wurden neben den Planungsleistungen und der Erstellung von Brunnen zur Messungen von Moor- und Grundwasserständen insbesondere in den Teilgebieten 01, 02, 05 und 06 Baumaßnahmen mit Errichtung von Verwallungen, Verschluss von Gräben, Abschieben von Grünland und Entfernung von Gehölzen durchgeführt (Lage der Teilgebiete und Stand der Maßnahmen, s. Anlage 2).

 

Eine weitere Projektumsetzung in den Teilgebieten 03, 04 und 07 ist in dem Förder-zeitraum bis Juni 2023 nicht mehr realisierbar. Gründe hierfür sind der Verzicht auf den Ausbau des Grabens 340 (Steimbker Dorfgraben) für TG 04 (NSG „Steimbker Kuhlen“) sowie der nicht zeitgerechte Bau der Gräben in den TG 03 (Klausburg-graben, Lichtenmoorgraben) und 07 (Grenzgraben Gadesbünden-Anderten) durch die Flurbereinigung.

Seit dem letzten Bericht im ALNU am 29.09.2021 wurden in Zusammenarbeit mit der beauftragten ÖSSM e. V. Winzlar in den Teilgebieten 01 und 02 im Winterhalbjahr 2021/2022 und im Sommer 2022 (nach Ende der Brutzeit) die Baumaßnahmen fort-gesetzt (s. Anlage 3).

 

Im Teilgebiet 01 auf Flächen nördlich des Torfgrabens Harms & Busch und südlich des mittleren Weges, die durch die Flurbereinigung zugewiesen wurden, sind die Maßnahmen zur Wiedervernässung weitreichend bis auf Restarbeiten ausgeführt. Zur Moorvernässung wurden Verwallungen und Vernässungsmulden (Blänken) auf Basis des Geländemodells hergestellt sowie vorhandene Gräben verfüllt. Das Bodenmaterial wurde aus den angrenzenden Flächen und aus dem Teilgebiet 02 gewonnen.

 

Im Teilgebiet 02 an der Südostseite zum NSG „Holtorfer Moor“ wurden die Maßnah-men zur Hochmoorentwicklung bereits Anfang 2021 abgeschlossen. Eine landwirt-schaftlich genutzte südliche Grünlandfläche wurde wiedervernässt.

Für die Sanierung der Hochmoorflächen an der Nordseite des Teilgebiets 02 wurden nach den vorbereitenden Arbeiten zur Gehölz- und Zaunentfernung umfangreiche Maßnahmen zur Wiedervernässung umgesetzt. Hierzu gehörten das Abschieben mehrerer Flächenteile des genutzten Grünlands zu Verwallungen, das Verschließen der Entwässerungsgräben und Dränagen und der Bau von Vernässungsmulden. Überschüssiger Torfboden wurde für die künftig geplante Verfüllung des Torfgrabens Harms & Busch dort zwischengelagert und als Baumaterial in das Gebiet 01 transportiert. Bis auf Restarbeiten wurden auch hier die Maßnahmen im Sommer des Jahres abgeschlossen.

 

Insgesamt werden in beiden Teilgebieten 4.600 m Verwallungen gebaut und 1.770 m Gräben verfüllt (s. Anlage 3).

Zur Kontrolle der Vegetationsentwicklung sind die Einrichtung von 35 Dauerbeobachtungsflächen im Gesamtgebiet sowie die Aufnahme der Gefäßpflanzen und Moose in Umsetzung.

 

Aufgrund des in Kap. 1 beschriebenen Verfahrensstandes in der Flurbereinigung (Änderung der Plangenehmigung) ist die Entscheidung zum Gewässerplan für die nicht von den Widersprüchen betroffenen Gewässer und Anlagen rechtskräftig ge-worden. Somit können auch die drei Stauanlagen am Torfgraben Harms & Busch sowie eine am Alpegraben detailliert geplant, ausgeschrieben und eingebaut werden (Lage s. Anlage 2 und 3). Diese Anlagen werden als Dammbalkenwehre und eines als Klappenwehr, alle somit für Wasserstände regelbar ausgeführt. Die Stauwehre stellen durch entsprechende Einstellung den Abfluss weiter sicher. Die endgültige Verfüllung der Torfgrabens Harms & Busch mit dem zwischengelagerten Torfboden wird voraussichtlich erst mit Fertigstellung des neuen Gewässersystems Moorbeeke mit Graben Nr. 310 und 311 möglich werden.

 

Die in dieser Förderperiode nicht realisierbaren Maßnahmen in den anderen Teilge-bieten sollen in einem Anschlussprojekt aus dem neuen Förderprogramm der ELER-Richtlinie „Biologische Vielfalt“ für die Folgejahre beantragt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Die Mittel für die Projektumsetzung sind im Haushaltsplan 2022 (Konto Ergebnisplan 55410.429102, Teilfinanzpläne zu den Produkten 55410 und 55412) vorhanden und werden in den Folgejahren nach Projektstand fortgeschrieben.

 


Anlagen:

 

1.    Karte Planänderung der Flurbereinigung Lichtenmoor vom 05.02.2022 (Auszug)

 

2.    Übersichtskarte Maßnahmen KliMo Lichtenmoor

 

3.    Karte Maßnahmen TG 01 + 02