hier: Bericht über das Flurbereinigungsverfahren sowie das P rojekt "KliMo Lichtenmoor" für 2022/2023
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Im
Hochmoorgebiet Lichtenmoor, in den Gemeinden Heemsen und Steimbke, findet seit
2014 ein integraler Prozess zur Einigung über divergierende Interessen und Ziele
des Natur- und Klimaschutzes, der Land- und Wasserwirtschaft sowie des Torfabbaus
statt. Ausgehend von dem Antrag der Kreisverbände von BUND und NABU vom
14.12.2012 auf Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Lichtenmoor und des Planfeststellungsverfahrens
zum Gewässerausbau und vertieften Torfabbau, wurde das Instrument der
Flurbereinigung (Förderprogramm ZILE: Flächenmanagement Klima und Umwelt, FKU)
genutzt, um mit den betroffenen Nutzern im Raum einen Konsens zu erzielen sowie
die Basis für die Umsetzung von Maßnahmen des Moor- und Klimaschutzes („KliMo
Lichtenmoor“) zu schaffen.
In
der letzten Sitzung des ALNU vom 29.09.2021(DS 2020/132) wurde über die
Sachstände des Flurbereinigungsverfahrens „Lichtenmoor“ und des Projektes
„KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der Flurbereinigung“ berichtet. Die
Maßnahmen und die Planungen wurden im Berichtszeitraum 2022/2023 fortgesetzt.
1.
Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“
Der
Wege- und Gewässerplan der Flurbereinigung FKU Lichtenmoor, der durch das Amt
für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) am 19.12.2019 genehmigt
wurde, konnte bisher nicht ausgeführt werden, da vorliegende Widersprüche der Realverbände
sowie Wasser- und Bodenverbände in Rodewald aufschiebende Wirkung entfaltet
hatten.
Die
Widersprüche richten sich insbesondere gegen die zusätzliche Belastung mit
Wasser, das durch die Neuordnung der wasserwirtschaftlichen Einzugsgebiete über
den Steimbker Dorfgraben der Alpe mit deren Nebengewässern zugeführt wird.
Das
ArL hat daraufhin über ein wasserwirtschaftliches Gutachten die befürchteten
Auswirkungen auf die Wasserführung der Gewässer untersuchen und außerdem über
Alternativen verträglichere Ausführungen prüfen lassen. Das Ergebnis der Untersuchungen
und Variantenplanung aus 2021 ergab keine erheblichen Beeinträchtigungen für
die Gewässeranlieger.
Der
Gewässerplan muss dafür im Ergebnis geändert werden. Auf den Ausbau des
Steimbker Dorfgrabens (Nr. 340, 341) wird verzichtet und der Unterlauf der
Moor-beeke im Norden bis zur Alpe hin zusätzlich ausgebaut. Für die
Verringerung und Rückhaltung von Abflussmengen werden durch die Einrichtung von
drei Retentionsräumen am Klausburggraben und auf Abbauflächen des Torfwerkes
Karl Meiners im Südwesten (Landschaftspflegeflächen) zusätzliche Wasserspeicher
geschaffen (Lage s. Anlage 1).
Der
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) hat in seiner Sitzung am 20.05.2021
der Änderung des Wege- und Gewässerplans zugestimmt. Die Antragsunterlagen für
die 1. Planänderung nach § 41 FlurbG sind fertiggestellt und wurden mit den
Widerspruchsführenden besprochen.
Die
Änderung der Plangenehmigung aus 2019 führt das ArL in zwei Teilen durch:
Mit
Entscheidung vom 19.07.2022 wurde nach Anhörung der Plan über die
gemein-schaftlichen Anlagen zunächst so geändert, dass die Gewässer Moorbeeke
(Nr. 300) und der Steimbker Dorfgraben (Nr. 340, 341) herausgenommen wurden,
weil der Steimbker Dorfgraben nicht mehr und stattdessen die Moorbeeke auf
ganzer Länge ausgebaut werden sollen. Der so geänderte Plan ist damit
rechtskräftig geworden. Die Staumaßnahmen im Projektgebiet KliMo Lichtenmoor
können unter bestimmten Voraussetzungen fertiggestellt werden (s. 2.).
Im
zweiten Schritt wird das ArL außerdem noch im September des Jahres auf Basis
der Ingenieurplanung die 1. Planänderung verfügen. Darin enthalten sind die
genauen Entwürfe der neu auszubauenden Moorbeeke sowie die Pläne für die
Retentionsbecken am Klausburggraben und auf den Abbauflächen des Torfwerkes
Karl Meiners südlich und nördlich des Brigittawegs.
Der
Zeitplan sieht nunmehr für die Herstellung der Moorbeeke einen Baubeginn im
Sommer 2023 vor. Mit der Fertigstellung ist in 2024 zu rechnen. Eine
Rechtskraft der 1. Planänderung wird hierfür vorausgesetzt.
Der
Finanzierungsplan wird jährlich, nach Beschluss im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
fortgeschrieben. Er enthält als Drittmittel auch die Finanzierungsanteile des
Landkreises Nienburg aus Eigenmitteln und Ersatzgeld (s. Haushaltsberatung in
der folgenden Sitzung des ALNU).
Parallel
zu den Planungen der Gewässer und Wege hat die Flurbereinigung nach Priorisierung
die Beschaffung von Flächen vorangebracht. Insbesondere im Teilge-biet 01
wurden bereits 2021 Flächen in einer Größe von rund 26 ha zur Verfügung
gestellt, um dort Maßnahmen zur Vernässung des Moores im Projekt „KliMo
Lich-tenmoor“ umzusetzen.
2.
Projekt „KliMo Lichtenmoor - integraler Bestandteil der Flurbereinigung“
Eng
verzahnt mit der Flurbereinigung ist das Projekt „KliMo Lichtenmoor“ des
Land-kreises Nienburg. In dem Projekt werden mit Fördergeldern der EU und des
Landes Niedersachsen in insgesamt ursprünglich sieben Teilgebieten im
Lichtenmoor Maß-nahmen zur Verbesserung der Vernässungsleistung des Hochmoors
durchgeführt. Damit sollen die wichtigen Ziele des Klimaschutzes, der
Hochmoorentwicklung und der Biodiversität erreicht werden. Das Projekt hat ein
gesamtes Finanzvolumen von 1,722 Mio. € und wird mit 75 % Anteil durch die
NBank gefördert. Der Projektzeit-raum von Januar 2018 bis 30. Juni 2022 wurde
auf Antrag bis zum 30.06.2023 ver-längert.
In
der bisherigen Projektlaufzeit wurden neben den Planungsleistungen und der Erstellung
von Brunnen zur Messungen von Moor- und Grundwasserständen insbesondere in den
Teilgebieten 01, 02, 05 und 06 Baumaßnahmen mit Errichtung von Verwallungen,
Verschluss von Gräben, Abschieben von Grünland und Entfernung von Gehölzen
durchgeführt (Lage der Teilgebiete und Stand der Maßnahmen, s. Anlage 2).
Eine
weitere Projektumsetzung in den Teilgebieten 03, 04 und 07 ist in dem
Förder-zeitraum bis Juni 2023 nicht mehr realisierbar. Gründe hierfür sind der
Verzicht auf den Ausbau des Grabens 340 (Steimbker Dorfgraben) für TG 04 (NSG
„Steimbker Kuhlen“) sowie der nicht zeitgerechte Bau der Gräben in den TG 03
(Klausburg-graben, Lichtenmoorgraben) und 07 (Grenzgraben Gadesbünden-Anderten)
durch die Flurbereinigung.
Seit
dem letzten Bericht im ALNU am 29.09.2021 wurden in Zusammenarbeit mit der beauftragten
ÖSSM e. V. Winzlar in den Teilgebieten 01 und 02 im Winterhalbjahr 2021/2022
und im Sommer 2022 (nach Ende der Brutzeit) die Baumaßnahmen fort-gesetzt (s.
Anlage 3).
Im
Teilgebiet 01 auf Flächen nördlich des Torfgrabens Harms & Busch und
südlich des mittleren Weges, die durch die Flurbereinigung zugewiesen wurden,
sind die Maßnahmen zur Wiedervernässung weitreichend bis auf Restarbeiten
ausgeführt. Zur Moorvernässung wurden Verwallungen und Vernässungsmulden
(Blänken) auf Basis des Geländemodells hergestellt sowie vorhandene Gräben
verfüllt. Das Bodenmaterial wurde aus den angrenzenden Flächen und aus dem
Teilgebiet 02 gewonnen.
Im
Teilgebiet 02 an der Südostseite zum NSG „Holtorfer Moor“ wurden die Maßnah-men
zur Hochmoorentwicklung bereits Anfang 2021 abgeschlossen. Eine
landwirt-schaftlich genutzte südliche Grünlandfläche wurde wiedervernässt.
Für
die Sanierung der Hochmoorflächen an der Nordseite des Teilgebiets 02 wurden
nach den vorbereitenden Arbeiten zur Gehölz- und Zaunentfernung umfangreiche
Maßnahmen zur Wiedervernässung umgesetzt. Hierzu gehörten das Abschieben
mehrerer Flächenteile des genutzten Grünlands zu Verwallungen, das Verschließen
der Entwässerungsgräben und Dränagen und der Bau von Vernässungsmulden.
Überschüssiger Torfboden wurde für die künftig geplante Verfüllung des
Torfgrabens Harms & Busch dort zwischengelagert und als Baumaterial in das
Gebiet 01 transportiert. Bis auf Restarbeiten wurden auch hier die Maßnahmen im
Sommer des Jahres abgeschlossen.
Insgesamt
werden in beiden Teilgebieten 4.600 m Verwallungen gebaut und 1.770 m Gräben
verfüllt (s. Anlage 3).
Zur
Kontrolle der Vegetationsentwicklung sind die Einrichtung von 35 Dauerbeobachtungsflächen
im Gesamtgebiet sowie die Aufnahme der Gefäßpflanzen und Moose in Umsetzung.
Aufgrund
des in Kap. 1 beschriebenen Verfahrensstandes in der Flurbereinigung (Änderung
der Plangenehmigung) ist die Entscheidung zum Gewässerplan für die nicht von
den Widersprüchen betroffenen Gewässer und Anlagen rechtskräftig ge-worden.
Somit können auch die drei Stauanlagen am Torfgraben Harms & Busch sowie
eine am Alpegraben detailliert geplant, ausgeschrieben und eingebaut werden
(Lage s. Anlage 2 und 3). Diese Anlagen werden als Dammbalkenwehre und eines
als Klappenwehr, alle somit für Wasserstände regelbar ausgeführt. Die Stauwehre
stellen durch entsprechende Einstellung den Abfluss weiter sicher. Die
endgültige Verfüllung der Torfgrabens Harms & Busch mit dem zwischengelagerten
Torfboden wird voraussichtlich erst mit Fertigstellung des neuen
Gewässersystems Moorbeeke mit Graben Nr. 310 und 311 möglich werden.
Die
in dieser Förderperiode nicht realisierbaren Maßnahmen in den anderen
Teilge-bieten sollen in einem Anschlussprojekt aus dem neuen Förderprogramm der
ELER-Richtlinie „Biologische Vielfalt“ für die Folgejahre beantragt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Die
Mittel für die Projektumsetzung sind im Haushaltsplan 2022 (Konto Ergebnisplan
55410.429102, Teilfinanzpläne zu den Produkten 55410 und 55412) vorhanden und
werden in den Folgejahren nach Projektstand fortgeschrieben.
Anlagen:
1.
Karte Planänderung
der Flurbereinigung Lichtenmoor vom 05.02.2022 (Auszug)
2.
Übersichtskarte
Maßnahmen KliMo Lichtenmoor
3.
Karte Maßnahmen
TG 01 + 02