Beschluss:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt den Anpassungen der Entschädigungen
für das Wespenberaternetz zu.
Sachverhalt:
Seit
2006, also nunmehr seit 16 Jahren gibt es im Landkreis Nienburg/Weser das
Beraternetz bei Problemen im Umgang mit Hornissen, Wespen & Co. Zurzeit
besteht das Beraternetz aus 12 Ehrenamtlichen, die nach Weitergabe der
Kontaktdaten vom Fachdienst Naturschutz Bürger:innen telefonisch oder auch vor
Ort beraten.
In
den allermeisten Fällen können die Berater und die Beraterin den Bürger:innen
die Angst nehmen und das Nest kann schon nach einer telefonischen oder
„Vor-Ort-Beratung“ an seinem Platz verbleiben. Nur so kann die Population z.B.
der besonders geschützten Hornisse, die in ihrer Existenz bereits als gefährdet
eingestuft wird, erhalten werden.
Das
gesamte Beraternetz leistet einen wichtigen Beitrag bei der Aufklärung über den
Umgang mit Wespen und deren Artverwandten und somit auch zum Insektenschutz
allgemein. Insbesondere in Bezug auf diese Insektengruppe reagieren viele Bürger:innen
besorgt bis ängstlich und sind für fachkundige Unterstützung dankbar, insbesondere
wenn die Tiere Lebensstätten in oder an Hauswänden und Wohnräumen errichten.
Nicht selten entsteht durch die Beratung auch ein größeres Verständnis für
diese Insekten und neue Erkenntnisse tragen zu einem dauerhaft gelassenerem
Umgang bei. Somit erfüllen die Wespenberater/in nicht nur eine wichtige Aufgabe
in der konkreten Problemlösung mit Wespen, Hummeln und Hornissen, sie klären
auch über den Schutzstatus auf und leisten einen wichtigen Beitrag zur
öffentlichen Umweltbildung (§ 2, Abs. 6 BNatSchG). Gerade hinsichtlich des
verstärkt fokussierten Insektenschutzes durch den Niedersächsischen Weg ist
eine Anlaufstelle mit aktiver Beratung und Unterstützung von unschätzbarem Wert
für eine höhere Akzeptanz von Insekten im direkten Wohn- und Lebensumfeld und
dem möglichen Umgang damit in der Bevölkerung.
In
kritischen Situationen, in denen tatsächlich eine erhöhte Gefahr für die
Bür-ger:innen besteht (z.B. in Kindergärten, auf Spielplätzen oder bei
Allergikern), wer-den Umsiedlungen von Völkern bzw. deren Nester notwendig und
dann auch durch eine/n Berater/in durchgeführt.
Sollte
eine Umsiedlung nicht möglich sein, erfolgt durch die Wespenberater/in die
Freigabe zur Kontaktaufnahme mit einem Schädlingsbekämpfer zur Beseitigung des
Nestes.
Durch
die Informationsbroschüre „Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen &
Hummeln“ auf der Homepage des Landkreises und als Auslage bei den Gemeinden,
Polizei, FTZ etc. sowie diverse Pressearbeit wird die Hilfe bei Problemen mit
Wespen, Hornissen & Co. durch das Beraternetz immer mehr von Bürger:innen
in Anspruch genommen (siehe Anlage).
Im
Jahr 2021 wurden ca. 600 telefonische/Vor-Ort-Beratungen durchgeführt. Zusätzlich
wurden ca. 50 Umsiedlungen vorgenommen.
Besonderes
Lob und besonderer Dank ist den Beratern und der Beraterin für ihr Fachwissen
und ihr überaus großes Engagement auszusprechen.
Seit
2009 erhalten die Wespenberater/in für die geleistete Arbeit eine
Entschädi-gungspauschale in Höhe von 90,00 € pro Jahr. Zusätzlich können die
Berater die gefahrenen Kilometer beim Fachdienst Naturschutz einreichen, die
dann mit 0,30 €/ km entschädigt werden. Außerdem wird den Beratern und der
Beraterin der Zeitauf-wand für eine „Vor-Ort-Beratung/Umsiedlung“ mit 6,50 €
pro Stunde am Ende des Jahres erstattet.
Bisher
wurden bei Inanspruchnahme eines Beraters vor Ort pauschal 10,00 € ge-genüber
den Bürger:innen abgerechnet - somit ergab sich eine Refinanzierung für den
Stundensatz der Berater/in. Aufgrund der darauf ab 2023 anfallenden
Umsatz-steuer und auf Empfehlung des FB Finanzen ist geplant die „Vor-Ort-Beratung“
und Umsiedlung der „nur“ allgemein geschützten Wespe für die Bürger:innen
kostenlos anzubieten. Der Aufwand hierfür steht nach Rücksprache mit dem FB
Finanzen nicht im Verhältnis zur Höhe der tatsächlichen Einnahme. Der FB
Finanzen muss die Beträge, für die Umsatzsteuer abgeführt werden muss,
zusammenführen und dem Finanzamt melden. Am Ende des Jahres muss dann
zusätzlich eine Prüfung von einem Steuerberater vorgenommen werden.
Auch
eine Abfrage bei anderen Landkreisen hat ergeben, dass dieser Service den
Bürger:innen ebenfalls nicht von der Naturschutzbehörde in Rechnung gestellt
wird.
Anders
stellt es sich bei der „besonders geschützten Hornisse“ dar. Eine Umsiedlung
darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt
werden. Da die Fertigung der Genehmigung eine
hoheitliche Handlung darstellt, entfällt hier die Umsatzsteuerpflicht.
Es werden pro Umsiedlung ca. 50,00 € – 100,00 € per Kostenbescheid gegenüber
den Bürger:innen in Rechnung gestellt.
Um
die Attraktivität für die teilweise berufstätigen ehrenamtlichen
Wespenberater/in zu erhalten, soll die jährliche Entschädigungspauschale ab
2023 erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Inflationsraten der letzten 14
Jahre (ab 2009) und unter Berücksichtigung der steigenden Beratungen (besonders
telefonisch), die die Berater/in teilweise in den Abendstunden neben ihrer
beruflichen Tätigkeit wahrnehmen, soll die Entschädigung auf 120,00 € pro
Berater/in/Jahr angehoben werden.
Außerdem
soll auch weiter ein Stundensatz für den Zeitaufwand vor Ort und eine
Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen km am Ende des
Jahres erstattet werden. Der Stundensatz soll, ebenfalls unter Berücksichtigung
der Inflationsraten seit 2009, auf 8,50 € angehoben werden.
Die
ehrenamtliche Tätigkeit unterliegt nicht der Mindestlohnpflicht.
Hierfür
müssten jährlich 2.700,00 € im Haushalt bereitgestellt werden. Für die
Ent-schädigung der aktuell 12 Berater 1.440,00 € und für die Abrechnung des
Zeitaufwandes und der Wegstreckenentschädigung kommen erfahrungsgemäß unter Berücksichtigung
der vergangenen zwei Jahre nochmals ca. 1.200,00 € hinzu.
Die
sich über die Jahre immer mehr etablierte und sehr erfolgreiche Beratung/Um-siedlung
durch das ehrenamtliche Beraternetz nimmt dem Fachdienst Naturschutz immense
Arbeit ab. Eine entsprechende Beratung und Zufriedenstellung der Bevöl-kerung
ist von der Verwaltung im Rahmen der notwendigen Prioritätensetzung nicht
leistbar.
Des
Weiteren wäre der finanzielle Aufwand aufgrund fester Lohnkosten und der
Vor-Ort-Beratungen zentral beginnend ab Kreishaus wesentlich höher.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Es
müssen Mittel in Höhe von 2.700,00 € im jährlichen Haushaltsansatz auf dem
Konto: 55410.427100 eingeplant werden.
Anlagen:
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Informationsbroschüre „Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen & Hummeln“