Betreff
Bürgerberatung bei Problemen mit Wespen, Hummeln und Hornissen; hier: Anpassungen der Entschädigungen für das Wespenberaternetz
Vorlage
2022/144
Aktenzeichen
554-Wespenberater
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt den Anpassungen der Entschädigungen für das Wespenberaternetz zu.

 


Sachverhalt:

 

Seit 2006, also nunmehr seit 16 Jahren gibt es im Landkreis Nienburg/Weser das Beraternetz bei Problemen im Umgang mit Hornissen, Wespen & Co. Zurzeit besteht das Beraternetz aus 12 Ehrenamtlichen, die nach Weitergabe der Kontaktdaten vom Fachdienst Naturschutz Bürger:innen telefonisch oder auch vor Ort beraten.

 

In den allermeisten Fällen können die Berater und die Beraterin den Bürger:innen die Angst nehmen und das Nest kann schon nach einer telefonischen oder „Vor-Ort-Beratung“ an seinem Platz verbleiben. Nur so kann die Population z.B. der besonders geschützten Hornisse, die in ihrer Existenz bereits als gefährdet eingestuft wird, erhalten werden.

 

Das gesamte Beraternetz leistet einen wichtigen Beitrag bei der Aufklärung über den Umgang mit Wespen und deren Artverwandten und somit auch zum Insektenschutz allgemein. Insbesondere in Bezug auf diese Insektengruppe reagieren viele Bürger:innen besorgt bis ängstlich und sind für fachkundige Unterstützung dankbar, insbesondere wenn die Tiere Lebensstätten in oder an Hauswänden und Wohnräumen errichten. Nicht selten entsteht durch die Beratung auch ein größeres Verständnis für diese Insekten und neue Erkenntnisse tragen zu einem dauerhaft gelassenerem Umgang bei. Somit erfüllen die Wespenberater/in nicht nur eine wichtige Aufgabe in der konkreten Problemlösung mit Wespen, Hummeln und Hornissen, sie klären auch über den Schutzstatus auf und leisten einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Umweltbildung (§ 2, Abs. 6 BNatSchG). Gerade hinsichtlich des verstärkt fokussierten Insektenschutzes durch den Niedersächsischen Weg ist eine Anlaufstelle mit aktiver Beratung und Unterstützung von unschätzbarem Wert für eine höhere Akzeptanz von Insekten im direkten Wohn- und Lebensumfeld und dem möglichen Umgang damit in der Bevölkerung.

 

In kritischen Situationen, in denen tatsächlich eine erhöhte Gefahr für die Bür-ger:innen besteht (z.B. in Kindergärten, auf Spielplätzen oder bei Allergikern), wer-den Umsiedlungen von Völkern bzw. deren Nester notwendig und dann auch durch eine/n Berater/in durchgeführt.

Sollte eine Umsiedlung nicht möglich sein, erfolgt durch die Wespenberater/in die Freigabe zur Kontaktaufnahme mit einem Schädlingsbekämpfer zur Beseitigung des Nestes.

 

Durch die Informationsbroschüre „Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen & Hummeln“ auf der Homepage des Landkreises und als Auslage bei den Gemeinden, Polizei, FTZ etc. sowie diverse Pressearbeit wird die Hilfe bei Problemen mit Wespen, Hornissen & Co. durch das Beraternetz immer mehr von Bürger:innen in Anspruch genommen (siehe Anlage).

 

Im Jahr 2021 wurden ca. 600 telefonische/Vor-Ort-Beratungen durchgeführt. Zusätzlich wurden ca. 50 Umsiedlungen vorgenommen.

 

Besonderes Lob und besonderer Dank ist den Beratern und der Beraterin für ihr Fachwissen und ihr überaus großes Engagement auszusprechen.

 

 

Seit 2009 erhalten die Wespenberater/in für die geleistete Arbeit eine Entschädi-gungspauschale in Höhe von 90,00 € pro Jahr. Zusätzlich können die Berater die gefahrenen Kilometer beim Fachdienst Naturschutz einreichen, die dann mit 0,30 €/ km entschädigt werden. Außerdem wird den Beratern und der Beraterin der Zeitauf-wand für eine „Vor-Ort-Beratung/Umsiedlung“ mit 6,50 € pro Stunde am Ende des Jahres erstattet.

 

Bisher wurden bei Inanspruchnahme eines Beraters vor Ort pauschal 10,00 € ge-genüber den Bürger:innen abgerechnet - somit ergab sich eine Refinanzierung für den Stundensatz der Berater/in. Aufgrund der darauf ab 2023 anfallenden Umsatz-steuer und auf Empfehlung des FB Finanzen ist geplant die „Vor-Ort-Beratung“ und Umsiedlung der „nur“ allgemein geschützten Wespe für die Bürger:innen kostenlos anzubieten. Der Aufwand hierfür steht nach Rücksprache mit dem FB Finanzen nicht im Verhältnis zur Höhe der tatsächlichen Einnahme. Der FB Finanzen muss die Beträge, für die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, zusammenführen und dem Finanzamt melden. Am Ende des Jahres muss dann zusätzlich eine Prüfung von einem Steuerberater vorgenommen werden.

Auch eine Abfrage bei anderen Landkreisen hat ergeben, dass dieser Service den Bürger:innen ebenfalls nicht von der Naturschutzbehörde in Rechnung gestellt wird.

 

Anders stellt es sich bei der „besonders geschützten Hornisse“ dar. Eine Umsiedlung darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Da die Fertigung der Genehmigung eine  hoheitliche Handlung darstellt, entfällt hier die Umsatzsteuerpflicht. Es werden pro Umsiedlung ca. 50,00 € – 100,00 € per Kostenbescheid gegenüber den Bürger:innen in Rechnung gestellt.

 

Um die Attraktivität für die teilweise berufstätigen ehrenamtlichen Wespenberater/in zu erhalten, soll die jährliche Entschädigungspauschale ab 2023 erhöht werden. Unter Berücksichtigung der Inflationsraten der letzten 14 Jahre (ab 2009) und unter Berücksichtigung der steigenden Beratungen (besonders telefonisch), die die Berater/in teilweise in den Abendstunden neben ihrer beruflichen Tätigkeit wahrnehmen, soll die Entschädigung auf 120,00 € pro Berater/in/Jahr angehoben werden.

 

Außerdem soll auch weiter ein Stundensatz für den Zeitaufwand vor Ort und eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen km am Ende des Jahres erstattet werden. Der Stundensatz soll, ebenfalls unter Berücksichtigung der Inflationsraten seit 2009, auf 8,50 € angehoben werden.

Die ehrenamtliche Tätigkeit unterliegt nicht der Mindestlohnpflicht.

 

Hierfür müssten jährlich 2.700,00 € im Haushalt bereitgestellt werden. Für die Ent-schädigung der aktuell 12 Berater 1.440,00 € und für die Abrechnung des Zeitaufwandes und der Wegstreckenentschädigung kommen erfahrungsgemäß unter Berücksichtigung der vergangenen zwei Jahre nochmals ca. 1.200,00 € hinzu.

 

Die sich über die Jahre immer mehr etablierte und sehr erfolgreiche Beratung/Um-siedlung durch das ehrenamtliche Beraternetz nimmt dem Fachdienst Naturschutz immense Arbeit ab. Eine entsprechende Beratung und Zufriedenstellung der Bevöl-kerung ist von der Verwaltung im Rahmen der notwendigen Prioritätensetzung nicht leistbar.

Des Weiteren wäre der finanzielle Aufwand aufgrund fester Lohnkosten und der Vor-Ort-Beratungen zentral beginnend ab Kreishaus wesentlich höher.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Es müssen Mittel in Höhe von 2.700,00 € im jährlichen Haushaltsansatz auf dem Konto: 55410.427100 eingeplant werden.

 


Anlagen:

 

● Informationsbroschüre „Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen & Hummeln“