Betreff
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen e.V.;
hier: Antrag auf Verlängerung der Zahlung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen
Vorlage
2022/145
Aktenzeichen
554-
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt  stimmt der weiteren Gewährung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen in Höhe von 1.300 € für die Jahre 2023 bis einschließlich 2027 zu.

 


Sachverhalt:

 

Die Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist eine staatlich anerkannte Auffang- und Pflegestation für verletzt oder verwaist aufgefundene heimische Tiere und für behördlich beschlagnahmte Tiere wildlebender Arten und Exoten.

 

In der Station werden o.g. Wildtiere aufgenommen, tierärztlich versorgt und gepflegt. Sofern die Tiere dann wildbahntauglich sind, werden sie ausgewildert.

Des Weiteren werden die durch Naturschutzbehörden eingezogenen bzw. aus illegaler Haltung beschlagnahmten Tiere bis zu einer richterlichen Entscheidung dort untergebracht und betreut.

 

Die Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist ein eingetragener Verein und finanziert sich überwiegend über die drei folgenden Säulen:

 

           Unterstützung durch private Sponsoren (Spenden)

 

           Förderung durch das Ehrenamt und dem privaten Engagement des

            Trägervereins mit seinen Mitgliedern.

 

           jährliche Förderung durch die öffentliche Hand

 

Die Förderung durch die öffentliche Hand erfolgt jährlich wie folgt:

 

NLWKN für das Land                      142.000 €

Region Hannover zahlt jährlich      10.000 €

Landkreis Schaumburg                      8.000 €

Landkreis Osterholz                                           200 €

Landkreis Minden Lübbecke             1.769 €

Landkreis Nienburg/W.                     1.300 €

 

Die Zahl der verletzt eingelieferten und amtlich eingezogenen Tiere ist in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Im Jahr 2021 wurden 3.390 Tiere in der Station tierärztlich behandelt, kurz- bis langfristig gepflegt und betreut (2016 waren es noch 2.450).

 

Die Inanspruchnahme der Station durch die Kreisverwaltung ist in den vergangenen  Jahren konstant geblieben. Oft werden verletzt aufgefundene Tiere direkt von Stationsmitarbeitern vor Ort abgeholt, so dass der Landkreis sehr viel Personalzeit und Kosten (z.B. tierärztliche Betreuung etc.) spart.

 

Eine fachgerechte Unterbringung und Betreuung von Reptilien, Spinnen, Papageien und anderer Exoten kann die Verwaltung ohne die Inanspruchnahme der Station nicht gewährleisten.

 

Bereits 2017 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, der Station für fünf Jahre ab 2018 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.300 € zu zahlen (Beschluss v. 21.07.2017, Drucksache Nr.: 2017//119/1). Bis 2017 wurde die Station mit 1.000,- € jährlich gefördert.

 

 

 

Um die langjährige gute Zusammenarbeit und die weitere Inanspruchnahme durch den Landkreis auch weiterhin zu honorieren und deutlich herauszustellen, dass die von der Station bereitgestellten Leistungen auch weiterhin dringend benötigt werden, empfiehlt die Verwaltung die weitere Gewährung der jährlichen Zahlung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 1.300 € ab 2023 bis einschließlich 2027.

 

Der Betrag in Höhe von 1.300 € soll im Rahmen der im Haushalt für 2023 vorgesehenen Mittel aus dem Produkt 55410 „Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung“ (Konto 427100 - Artenschutzmaßnahmen) bereitgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen in Höhe von jährlich 1.300,-€ von 2023 bis 2027.

Die Auswirkungen sind damit seit 2018 konstant.

 


Anlagen:

 

Keine.