hier: Antrag auf Verlängerung der Zahlung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der weiteren Gewährung des jährlichen
Betriebskostenzuschusses an die Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen
in Höhe von 1.300 € für die Jahre 2023 bis einschließlich 2027 zu.
Sachverhalt:
Die
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist eine staatlich anerkannte Auffang-
und Pflegestation für verletzt oder verwaist aufgefundene heimische Tiere und
für behördlich beschlagnahmte Tiere wildlebender Arten und Exoten.
In
der Station werden o.g. Wildtiere aufgenommen, tierärztlich versorgt und
gepflegt. Sofern die Tiere dann wildbahntauglich sind, werden sie ausgewildert.
Des
Weiteren werden die durch Naturschutzbehörden eingezogenen bzw. aus illegaler
Haltung beschlagnahmten Tiere bis zu einer richterlichen Entscheidung dort untergebracht
und betreut.
Die
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen ist ein eingetragener Verein und
finanziert sich überwiegend über die drei folgenden Säulen:
• Unterstützung durch private Sponsoren
(Spenden)
• Förderung durch das Ehrenamt und dem
privaten Engagement des
Trägervereins
mit seinen Mitgliedern.
• jährliche Förderung durch die
öffentliche Hand
Die
Förderung durch die öffentliche Hand erfolgt jährlich wie folgt:
NLWKN
für das Land 142.000
€
Region
Hannover zahlt jährlich 10.000 €
Landkreis
Schaumburg 8.000 €
Landkreis
Osterholz 200 €
Landkreis
Minden Lübbecke 1.769 €
Landkreis Nienburg/W. 1.300 €
Die
Zahl der verletzt eingelieferten und amtlich eingezogenen Tiere ist in den vergangenen
Jahren weiter angestiegen. Im Jahr 2021 wurden 3.390 Tiere in der Station
tierärztlich behandelt, kurz- bis langfristig gepflegt und betreut (2016 waren
es noch 2.450).
Die
Inanspruchnahme der Station durch die Kreisverwaltung ist in den
vergangenen Jahren konstant geblieben.
Oft werden verletzt aufgefundene Tiere direkt von Stationsmitarbeitern vor Ort
abgeholt, so dass der Landkreis sehr viel Personalzeit und Kosten (z.B.
tierärztliche Betreuung etc.) spart.
Eine
fachgerechte Unterbringung und Betreuung von Reptilien, Spinnen, Papageien und
anderer Exoten kann die Verwaltung ohne die Inanspruchnahme der Station nicht
gewährleisten.
Bereits
2017 wurde einstimmig der Beschluss gefasst, der Station für fünf Jahre ab 2018
einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.300 € zu zahlen (Beschluss
v. 21.07.2017, Drucksache Nr.: 2017//119/1). Bis 2017 wurde die Station mit
1.000,- € jährlich gefördert.
Um
die langjährige gute Zusammenarbeit und die weitere Inanspruchnahme durch den
Landkreis auch weiterhin zu honorieren und deutlich herauszustellen, dass die
von der Station bereitgestellten Leistungen auch weiterhin dringend benötigt
werden, empfiehlt die Verwaltung die weitere Gewährung der jährlichen Zahlung
des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 1.300 € ab 2023 bis einschließlich
2027.
Der
Betrag in Höhe von 1.300 € soll im Rahmen der im Haushalt für 2023 vorgesehenen
Mittel aus dem Produkt 55410 „Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung“
(Konto 427100 - Artenschutzmaßnahmen) bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen in Höhe von jährlich 1.300,-€ von 2023
bis 2027.
Die
Auswirkungen sind damit seit 2018 konstant.
Anlagen:
Keine.