Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Einleitung
Gem. § 5 (1) Niedersächsisches
Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren
jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
aufzustellen.
Da
die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für
den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die aktuell
gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen (LROP) ergeben
hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende
Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem
Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette
Neuaufstellung des RROP beschlossen.
Die
Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung.
Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss
für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines
kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen
Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen
Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden muss.
Mit dieser Ausschussvorlage
wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel
4.3 Sonstige Standort- und Flächenanforderungen
bekannt
gegeben, das in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Kreisverwaltung
wird dem Ausschuss den Vorentwurf zu dem Kapitel 4.3 Sonstige Standort- und Flächenanforderungen erläutern, Änderungsvorschläge aus der Politik
diskutieren und Anregungen gerne entgegennehmen.
Der
Vorentwurf besteht aus einer Zeichnerischen Darstellung, einer Beschreibenden
Darstellung und einer Begründung.
Das
Kapitel 4.3 ist in folgende Teilkapitel untergliedert:
4.3.1 Abfallentsorgungsanlagen, Sonderabfall
4.3.2 Altlasten
4.3.3 Sperrgebiete
Das
Kapitel 4.3.1 Abfallentsorgungsanlagen, Sonderabfall legt die Zentraldeponie
Nienburg/Krähe als Vorranggebiet Abfallbeseitigung/ Abfallverwertung und die ehemalige
Sonderabfalldeponie Münchehagen als Vorranggebiet Sicherung oder Sanierung
erheblicher Bodenbelastungen/Altlasten fest.
Des
Weiteren beinhaltet das Kapitel 4.3.2
Altlasten, dass Altlastenverdächtige Flächen und Altlasten zu erfassen und
hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials zu bewerten sowie dauerhaft so zu
sichern sind, sodass die Umwelt nicht gefährdet wird, oder soweit technisch
möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu sanieren ist.
Abschließend
wird im Kapitel 4.3.3 Sperrgebiete festgelegt, dass die in der Zeichnerischen
Darstellung abgebildeten Vorranggebiete Sperrgebiet sowie alle weiteren im Landkreis
Nienburg/Weser vorhandenen militärischen Anlangen bei raumbeanspruchenden und
raumbeeinflussenden Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Anlage 1: RROP-
Vorentwurf