Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) – Erarbeitung des Kapitels 4.3 Sonstige Standort- und Flächenanforderungen
Vorlage
2022/149
Aktenzeichen
5413.52
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Einleitung
Gem. § 5 (1) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen.

Da die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die aktuell gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen (LROP) ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette Neuaufstellung des RROP beschlossen.

Die Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung. Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden muss.

Mit dieser Ausschussvorlage wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel

 

4.3 Sonstige Standort- und Flächenanforderungen

 

bekannt gegeben, das in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird dem Ausschuss den Vorentwurf zu dem Kapitel 4.3 Sonstige Standort- und Flächenanforderungen  erläutern, Änderungsvorschläge aus der Politik diskutieren und Anregungen gerne entgegennehmen.

Der Vorentwurf besteht aus einer Zeichnerischen Darstellung, einer Beschreibenden Darstellung und einer Begründung.

Das Kapitel 4.3 ist in folgende Teilkapitel untergliedert:

4.3.1 Abfallentsorgungsanlagen, Sonderabfall

4.3.2 Altlasten

4.3.3 Sperrgebiete

 

Das Kapitel 4.3.1 Abfallentsorgungsanlagen, Sonderabfall legt die Zentraldeponie Nienburg/Krähe als Vorranggebiet Abfallbeseitigung/ Abfallverwertung und die ehemalige Sonderabfalldeponie Münchehagen als Vorranggebiet Sicherung oder Sanierung erheblicher Bodenbelastungen/Altlasten fest.

Des Weiteren beinhaltet das  Kapitel 4.3.2 Altlasten, dass Altlastenverdächtige Flächen und Altlasten zu erfassen und hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials zu bewerten sowie dauerhaft so zu sichern sind, sodass die Umwelt nicht gefährdet wird, oder soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, zu sanieren ist.

Abschließend wird im Kapitel 4.3.3 Sperrgebiete festgelegt, dass die in der Zeichnerischen Darstellung abgebildeten Vorranggebiete Sperrgebiet sowie alle weiteren im Landkreis Nienburg/Weser vorhandenen militärischen Anlangen bei raumbeanspruchenden und raumbeeinflussenden Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Anlage 1: RROP- Vorentwurf