Für die Jahre 2023, 2024, 2025, 2026 und 2027 soll die Stadt Nienburg jährlich einen Anteil der Mittel nach § 7a NNVG in Höhe von 206.079,78 € erhalten. Im Jahr 2027 soll eine Evaluierung und ggf. Anpassung der Verteilung erfolgen. Die Höhe der Mittelzuweisung an die Stadt Nienburg steht unter dem Vorbehalt einer unveränderten Zuweisung der 7a-Mittel an den Landkreis Nienburg/Weser durch das Land.
Sachverhalt
Mit
Erhöhung der Mittel nach § 7a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (kurz:
7a-Mittel) zum 01.01.2022 und der Änderung der Tarife zum 01.08.2022 wurde eine
Anpassung der Verteilung zwischen Landkreis Nienburg/Weser und der Stadt
Nienburg erforderlich. Die 7a-Mittel wurden zum 01.01.2022 um 64.108,00 € auf
insgesamt 1.800.097,00 € erhöht.
Als
Übergangslösung für das Jahr 2022 wurde entschieden, der Stadt Nienburg die
gesamten zusätzlichen Mittel in Höhe von 64.108,00 € zu dem bereits anhand des
Tarifentgeltes für die Schülersammelzeit-Tickets (SSZT) berechneten Anteils in
Höhe von 93.385,50 € auszuzahlen. Somit hat die Stadt Nienburg für das Jahr
2022 7a Mittel in Höhe von 157.493,50 € erhalten.
Die
bisherige Berechnung des Anteils der 7a Mittel erfolgte auf Grundlage der
Tarifentgelte für die SSZT im Regionalbusverkehr einerseits und im
Stadtbusverkehr andererseits. Dieser wurde jährlich neu berechnet. Mit
Einführung des neuen Schülertickets zum 01.08.2022, welches monatlich maximal
30 € für das gesamte Tarifgebiet kostet, ist diese Berechnung ab 2023
nicht mehr möglich.
Im
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) wird der Anteil für die jeweiligen
ÖPNV-Aufgabenträger zu 2/3 anhand der Einwohnerzahl und zu 1/3 anhand der
Fläche berechnet. Diese Herangehensweise ist zwar nicht zwingend anzuwenden,
wenn ein Aufgabenträger gem. § 4 (1) NNVG (hier: Landkreis Nienburg/Weser)
einem „untergeordneten“ Aufgabenträger gem. § 4 (2) NNVG (hier: Stadt Nienburg)
einen Teil der 7a-Mittel weiterreicht. Vielmehr ist die Art und Weise der
Verteilung der Mittel dem Landkreis überlassen. Um eine möglichst
nachvollziehbare Verteilung der Mittel zu gewährleisten, soll sich die
Verteilung der Mittel zukünftig an dieser Methode orientieren. Dabei soll
allerdings berücksichtig werden, dass auch der Regionalverkehr des Landkreises
das Stadtgebiet bedient.
Die
Verteilung soll daher künftig folgendermaßen aussehen:
Berechnung nach 2/3
Einwohner, 1/3 Fläche ergibt: |
Anteil Busverkehr in
Stadtgebiet Nienburg: |
Mittelverteilung nach Anteilen
des Busverkehrs in Nienburg: |
|
Mittel Landkreis |
1.462.261,29 € |
39% |
1.594.017,22 € |
Mittel Stadt |
337.835,71 € |
61% |
206.079,78 € |
Diese
Berechnung berücksichtigt den Anteil nach 2/3 Einwohner und 1/3 Fläche, den
Anteil des Busverkehrs in der Stadt Nienburg zwischen Regionalbusverkehr und
Stadtbusverkehr.
Die
Stadt Nienburg würde somit ab 2023 bis 2027 einen jährlichen Anteil der 7a
Mittel in Höhe von 206.079,78 € erhalten
(entspricht 11,45% der 7a-Mittel). Voraussetzung für die Auszahlung in dieser
Höhe ist, dass in diesem Zeitraum keine Änderung der Höhe der 7a Mittel durch
eine Änderung des NNVG vorgenommen wird. In diesem Fall müsste die Berechnung
erneut durchgeführt werden.
Im
Jahr 2027 soll evaluiert werden, inwiefern sich diese Verteilungsmethode
bewährt hat oder ob es Bedarf für eine Änderung gibt, bspw. durch einen
veränderten Anteil von Regionalbus- und Stadtbusverkehr im Stadtgebiet oder
veränderter Einwohnerzahlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Zeitraum von 2023 bis 2027 entstehen Kosten in
Höhe von 1.030.398,90 €. Diese Mittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.
Anlagen:
·
ohne