Betreff
Verteilung der Mittel nach § 7a NNVG zwischen Landkreis Nienburg/Weser und Stadt Nienburg
Vorlage
2022/151
Aktenzeichen
62.22371
Art
Beschlussvorlage

Für die Jahre 2023, 2024, 2025, 2026 und 2027 soll die Stadt Nienburg jährlich einen Anteil der Mittel nach § 7a NNVG in Höhe von 206.079,78 € erhalten. Im Jahr 2027 soll eine Evaluierung und ggf. Anpassung der Verteilung erfolgen. Die Höhe der Mittelzuweisung an die Stadt Nienburg steht unter dem Vorbehalt einer unveränderten Zuweisung der 7a-Mittel an den Landkreis Nienburg/Weser durch das Land.


Sachverhalt

Mit Erhöhung der Mittel nach § 7a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (kurz: 7a-Mittel) zum 01.01.2022 und der Änderung der Tarife zum 01.08.2022 wurde eine Anpassung der Verteilung zwischen Landkreis Nienburg/Weser und der Stadt Nienburg erforderlich. Die 7a-Mittel wurden zum 01.01.2022 um 64.108,00 € auf insgesamt 1.800.097,00 € erhöht.

Als Übergangslösung für das Jahr 2022 wurde entschieden, der Stadt Nienburg die gesamten zusätzlichen Mittel in Höhe von 64.108,00 € zu dem bereits anhand des Tarifentgeltes für die Schülersammelzeit-Tickets (SSZT) berechneten Anteils in Höhe von 93.385,50 € auszuzahlen. Somit hat die Stadt Nienburg für das Jahr 2022 7a Mittel in Höhe von 157.493,50 € erhalten.

Die bisherige Berechnung des Anteils der 7a Mittel erfolgte auf Grundlage der Tarifentgelte für die SSZT im Regionalbusverkehr einerseits und im Stadtbusverkehr andererseits. Dieser wurde jährlich neu berechnet. Mit Einführung des neuen Schülertickets zum 01.08.2022, welches monatlich maximal 30 € für das gesamte Tarifgebiet kostet, ist diese Berechnung ab 2023 nicht mehr möglich.

Im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) wird der Anteil für die jeweiligen ÖPNV-Aufgabenträger zu 2/3 anhand der Einwohnerzahl und zu 1/3 anhand der Fläche berechnet. Diese Herangehensweise ist zwar nicht zwingend anzuwenden, wenn ein Aufgabenträger gem. § 4 (1) NNVG (hier: Landkreis Nienburg/Weser) einem „untergeordneten“ Aufgabenträger gem. § 4 (2) NNVG (hier: Stadt Nienburg) einen Teil der 7a-Mittel weiterreicht. Vielmehr ist die Art und Weise der Verteilung der Mittel dem Landkreis überlassen. Um eine möglichst nachvollziehbare Verteilung der Mittel zu gewährleisten, soll sich die Verteilung der Mittel zukünftig an dieser Methode orientieren. Dabei soll allerdings berücksichtig werden, dass auch der Regionalverkehr des Landkreises das Stadtgebiet bedient.

Die Verteilung soll daher künftig folgendermaßen aussehen:

Berechnung nach 2/3 Einwohner, 1/3 Fläche ergibt:

Anteil Busverkehr in Stadtgebiet Nienburg:

Mittelverteilung nach Anteilen des Busverkehrs in  Nienburg:

Mittel Landkreis

1.462.261,29 €

39%

1.594.017,22 €

Mittel Stadt

337.835,71 €

61%

206.079,78 €

 

Diese Berechnung berücksichtigt den Anteil nach 2/3 Einwohner und 1/3 Fläche, den Anteil des Busverkehrs in der Stadt Nienburg zwischen Regionalbusverkehr und Stadtbusverkehr.

Die Stadt Nienburg würde somit ab 2023 bis 2027 einen jährlichen Anteil der 7a Mittel in Höhe von 206.079,78 € erhalten (entspricht 11,45% der 7a-Mittel). Voraussetzung für die Auszahlung in dieser Höhe ist, dass in diesem Zeitraum keine Änderung der Höhe der 7a Mittel durch eine Änderung des NNVG vorgenommen wird. In diesem Fall müsste die Berechnung erneut durchgeführt werden.

Im Jahr 2027 soll evaluiert werden, inwiefern sich diese Verteilungsmethode bewährt hat oder ob es Bedarf für eine Änderung gibt, bspw. durch einen veränderten Anteil von Regionalbus- und Stadtbusverkehr im Stadtgebiet oder veränderter Einwohnerzahlen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für den Zeitraum von 2023 bis 2027 entstehen Kosten in Höhe von 1.030.398,90 €. Diese Mittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         ohne