Betreff
Bericht zu Energieeinsparmaßnahmen
Vorlage
2022/158
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Am 31.08.2022 wurde die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung ist am 01.09.2022 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 28.02.2023 und sieht eine Reihe von verpflichtenden Energiesparmaßnahmen in Privathaushalten und Unternehmen sowie für die öffentliche Hand vor. So wird u.a. vorgeschrieben, dass Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden im Regelfall nicht mehr zu heizen sind und dass für Arbeitsplätze in öffentlichen Liegenschaften eine Temperaturhöchstgrenze von 19°C gilt.

 

Eine weitere Rechtsverordnung des Bundes mit mittelfristig wirksamen Energieeffizienzmaßnahmen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 01.10.2022 in Kraft treten.

 

Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung über die Umsetzung der Verordnung und weiter geplante Maßnahmen berichten.