Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Am
31.08.2022 wurde die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über
kurzfristig wirksame Maßnahmen im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung
ist am 01.09.2022 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 28.02.2023 und sieht eine
Reihe von verpflichtenden Energiesparmaßnahmen in Privathaushalten und
Unternehmen sowie für die öffentliche Hand vor. So wird u.a. vorgeschrieben,
dass Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden im Regelfall nicht mehr zu
heizen sind und dass für Arbeitsplätze in öffentlichen Liegenschaften eine
Temperaturhöchstgrenze von 19°C gilt.
Eine
weitere Rechtsverordnung des Bundes mit mittelfristig wirksamen Energieeffizienzmaßnahmen
bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 01.10.2022 in Kraft
treten.
Die
Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung über die Umsetzung der Verordnung und weiter
geplante Maßnahmen berichten.