Den überplanmäßigen Aufwendungen in den Bereichen
Asylbewerberleistungs-
gesetz in Höhe von 1.000.000 Euro, Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe
von 100.000 Euro sowie Liegenschaften in Höhe von 871.000 Euro wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen für Pensionsrückstellungen und Mehrerträgen im Finanzausgleich.
Sachverhalt
Im Asylbewerberbereich hat
sich gezeigt, dass sich nach Verabschiedung des
1. Nachtrags im Juli 2022 weitere Bedarfe ergeben haben.
Es
wird mit Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1.000.000 Euro gerechnet, vor allem
für die Sachleistungen. Die Deckung kann aus Minderaufwendungen für Pensionsrückstellungen
erfolgen.
In der Grundsicherung für
Arbeitssuchende beträgt der Mehrbedarf 2.000.000 Euro. Dieser ist jedoch zum
größten Teil durch die höhere Erstattung des Bundes für diesen Mehrbedarf
gedeckt. Der noch benötigte Betrag in Höhe von 100.000 Euro steht wegen
Minderaufwendungen für Pensionsrückstellungen zur Verfügung.
Für
die Bewirtschaftung und die bauliche Unterhaltung der Liegenschaften werden
nach jetzigem Kenntnisstand zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 871.000 €
benötigt (sh. Dr.-S. 2022/157). Die Deckung erfolgt durch einen Mehrertrag im Finanzausgleich.