Betreff
Haushaltsplanung 2023 - Fachbereich Jugend
Vorlage
2022/168
Art
Beschlussvorlage

Der Haushalt für das Jahr 2023 wird – wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen – veranschlagt.

 


Sachverhalt

Die Veranschlagung für 2023 basiert auf den Erkenntnissen aus 2022 incl. des Nachtragshaushaltes.

Auf Grund des veränderten Abrechnungsverfahrens des Landes im Bereich der Kindertagespflege konnten die Einnahmen durch zurückliegende Zeiten in 2022 erhöht werden. In 2023 verringert sich die Zuweisung des Landes wieder. Auf Grund der Umstellung der Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen auf Pauschalen ab 01.10.2022 ist in 2023 mit höheren Ausgaben zu rechnen (36130/433100). Da auch die Kostenbeiträge pauschaliert wurden, ist auch hier der Ansatz anzupassen. 

Bereits im Nachtrag des Haushalts 2022 wurde der Ansatz im Produkt „Frühkindliche Bildung und Betreuung“ (36210/445200) auf Grund der neuen zum 01.07.2022 in Kraft getretenen Vereinbarung mit den Kommunen erhöht. Die Erhöhung betrifft nun das komplette Jahr 2023. Somit ist der Ansatz für 2023 nochmals um 5.000.000,00€ anzuheben. In dieser Vereinbarung wurde besonders auf die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen hingewirkt. Um die Kita-Einrichtungen zu befähigen sich zertifizieren zu lassen, wurde mit der UNI in Kiel ein Ausbildungsmodul abgestimmt. Hierfür entstehen einmalige Kosten in 2023 in Höhe 278.000,00€, die als Ausgabeansatz (36210/401900) in den Haushalt aufgenommen wurden.

Bei der gemeinsamen Unterbringung von Mütter und Vätern mit ihren Kindern (36323/433200) wurde das Ansatz auf Grund gestiegener Fallzahlen im Nachtrag 2022 erheblich erhöht. Dieser Ansatz wird voraussichtlich in 2022 nicht voll ausgeschöpft werden, so dass davon ausgegangen wird, dass auch in 2023 der Haushaltsansatz um 100.000,00€ verringert werden kann.

Die Fallzahlen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (Produkt 36335) steigen weiterhin deutlich. Es ist zurzeit nicht davon auszugehen, dass sich die Fallzahl in 2023 auf die „Vorcoronazahl“ reduziert. Daher ist der Ansatz noch einmal um 150.000,00€ zu erhöhen. Das Gleiche gilt in der Fallzahl der Erziehung in der Tagesgruppe (36336/433200). Zusätzlich steigen die Entgelte, so dass auch hier der Ansatz um 150.000,00€ zu erhöhen ist.

Beim Produkt Heimerziehung (36338) erhöht sich die Fallzahl der Minderjährigen in Einrichtungen bei zusätzlicher Steigerung der Entgelte. Die Fallzahl der jungen Volljährigen in Einrichtungen hat sich verringert, so dass der bei den Minderjährigen erhöhte Aufwand wieder eingespart werden kann.

Da im Laufe des Jahres 2022 die Zahl der Inobhutnahmen wieder gestiegen ist, muss für 2023 der Haushaltsansatz wieder auf das bisherige Niveau angehoben werden (36342/433200).

Insgesamt steigen die Ausgaben im FB 36 in 2023 um ca. 5.4 Mio. €. Die überwiegende Steigerung erfolgt auf Grund der neuen Vereinbarung mit den Kommunen (ca. 5.3 Mio. €).


Anlagen:

 

·         1.) Tabelle Haushalt 2023

·         2.) Tabelle Haushalt 2023 (Zusammenfassung)