Sachverhalt
Der Kreisausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.10.2022 mit der Angelegenheit befasst und einstimmig beschlossen, den Zuschlag für Fahrten, bei denen ein nicht umsetzbarer Rollstuhl / nicht zusammenklappbarer Rollstuhl mitgeführt wird und ein Spezialtransportfahrzeug mit Rampe oder Hebevorrichtung mit entsprechenden Halterungen eingesetzt wird, vorerst in der bisherigen Höhe von 5,00 € zu belassen und über die Erhöhung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren gesondert zu beraten.
/ Eine geänderte Verordnung ist in der Anlage beigefügt.