Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
In diesem Jahr wurden eine neue Satzung und eine neue Entgeltordnung für
den Bereich der Kindertagespflege verabschiedet.
Im Rahmen der politischen Diskussion über die Entgeltordnung wurde ein
Antrag auf Anhebung der Pauschalen zur Förderleistung und zu den Sachkosten
gestellt. Dieser Antrag wurde
zurückgezogen mit der Bitte zunächst weitere Informationen und Vergleiche
einzuholen. Damit gelten die von der Verwaltung vorgeschlagenen und dem
Kreistag angenommenen Änderungen.
In der unter Anlage A
aufgeführten Tabelle sind die jährlichen Bruttoeinnahmen von
Tagespflegepersonen der Stufe 3 und 4 einerseits und Sozialassistent: innen
sowie Erzieher: innen andererseits aufgeführt. Grundlage der Berechnung ist die
derzeit gültige Entgeltordnung. Danach ist ersichtlich, dass die
Tagespflegepersonen bei Betreuung von 5 Kindern in den vergleichbaren Stufen
mit ihrem jährlichen Bruttoentgelt durchaus vergleichbar mit Sozialassistent:
innen und Erzieher: innen finanziert werden. Bei dem Vergleich ist zu
berücksichtigen, dass Sozialassistent: innen und Erzieher: innen eine 2 bzw. 4
jährige Ausbildung absolviert haben.
Der Deutsche Verein (DV) hat eine Expertise zur Erarbeitung einer
Kalkulationsgrundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistung für
Kindertagespflegepersonen gem. § 23 SGB VIII erstellt. In dieser Expertise wird
auf die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren Kalkulation bei der Festsetzung
einer Pauschale für Sachkosten hingewiesen.
Die Festsetzung der Sachkosten erfolgt im Landkreis Nienburg anhand der Empfehlungen
des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Danach werden 60% der materiellen
Aufwendungen für die Vollzeitpflege angesetzt. In Niedersachsen werden die
Pauschalbeträge für die materiellen Aufwendungen der Vollzeitpflege mit
Runderlass jährlich festgelegt, wobei das Land hier den Empfehlungen des DVs
folgt. Bei einer Erhöhung von Sachkosten ist daher eine nachvollziehbare
Kalkulation vorzunehmen. Der Bundesdurchschnitt für Sachkosten liegt lt. der
Handreichung Kindertagespflege in NRW aus 2021 bei 1,80 €.
Die Kindertagespflegepersonen im Landkreis Nienburg haben für
Hygieneartikel monatlich 20,00€ pro Kind zur Verfügung. Die Erfahrungswerte
zeigen, dass ca. 50% der Eltern Windeln und Cremes selbst besorgen und den
Tagespflegepersonen zur Verfügung stellen. In diesen Fällen nimmt der Landkreis
keine Kürzung der Sachkostenpauschale vor.
Eine Anhebung der Pauschalen der Förderleistung und der Sachkosten um je
einen Euro hätte starke finanzielle Auswirkungen. Dies wurde bereits mündlich
im Jugendhilfeausschuss vom 15.06.2022 ausgeführt. Bei einer Erhöhung der
Förderleistung um 1 € erhöht sich der Ausgabeansatz im Haushalt um 300.000,00
€, bei einer weiteren Erhöhung der Sachkosten um 1 € ergibt sich eine
Gesamterhöhung des Ausgabeansatzes um 600.000,00 €.
Anlagen:
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Abgleich Entgelte