Betreff
Sachstand Kindertagespflege (KTP)
Vorlage
2022/171
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

In diesem Jahr wurden eine neue Satzung und eine neue Entgeltordnung für den Bereich der Kindertagespflege verabschiedet.

Im Rahmen der politischen Diskussion über die Entgeltordnung wurde ein Antrag auf Anhebung der Pauschalen zur Förderleistung und zu den Sachkosten gestellt. Dieser Antrag wurde  zurückgezogen mit der Bitte zunächst weitere Informationen und Vergleiche einzuholen. Damit gelten die von der Verwaltung vorgeschlagenen und dem Kreistag angenommenen Änderungen.

In der unter Anlage A aufgeführten Tabelle sind die jährlichen Bruttoeinnahmen von Tagespflegepersonen der Stufe 3 und 4 einerseits und Sozialassistent: innen sowie Erzieher: innen andererseits aufgeführt. Grundlage der Berechnung ist die derzeit gültige Entgeltordnung. Danach ist ersichtlich, dass die Tagespflegepersonen bei Betreuung von 5 Kindern in den vergleichbaren Stufen mit ihrem jährlichen Bruttoentgelt durchaus vergleichbar mit Sozialassistent: innen und Erzieher: innen finanziert werden. Bei dem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass Sozialassistent: innen und Erzieher: innen eine 2 bzw. 4 jährige Ausbildung absolviert haben.

Der Deutsche Verein (DV) hat eine Expertise zur Erarbeitung einer Kalkulationsgrundlage für die Bemessung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen gem. § 23 SGB VIII erstellt. In dieser Expertise wird auf die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren Kalkulation bei der Festsetzung einer Pauschale für Sachkosten hingewiesen.

Die Festsetzung der Sachkosten erfolgt im Landkreis Nienburg anhand der Empfehlungen des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Danach werden 60% der materiellen Aufwendungen für die Vollzeitpflege angesetzt. In Niedersachsen werden die Pauschalbeträge für die materiellen Aufwendungen der Vollzeitpflege mit Runderlass jährlich festgelegt, wobei das Land hier den Empfehlungen des DVs folgt. Bei einer Erhöhung von Sachkosten ist daher eine nachvollziehbare Kalkulation vorzunehmen. Der Bundesdurchschnitt für Sachkosten liegt lt. der Handreichung Kindertagespflege in NRW aus 2021 bei 1,80 €.

Die Kindertagespflegepersonen im Landkreis Nienburg haben für Hygieneartikel monatlich 20,00€ pro Kind zur Verfügung. Die Erfahrungswerte zeigen, dass ca. 50% der Eltern Windeln und Cremes selbst besorgen und den Tagespflegepersonen zur Verfügung stellen. In diesen Fällen nimmt der Landkreis keine Kürzung der Sachkostenpauschale vor.

Eine Anhebung der Pauschalen der Förderleistung und der Sachkosten um je einen Euro hätte starke finanzielle Auswirkungen. Dies wurde bereits mündlich im Jugendhilfeausschuss vom 15.06.2022 ausgeführt. Bei einer Erhöhung der Förderleistung um 1 € erhöht sich der Ausgabeansatz im Haushalt um 300.000,00 €, bei einer weiteren Erhöhung der Sachkosten um 1 € ergibt sich eine Gesamterhöhung des Ausgabeansatzes um 600.000,00 €.


Anlagen:

 

·         Abgleich Entgelte