Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst ab 01.01.2023 gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vorlage
2022/175
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Kreisverwaltung und Kostenträger haben in der Verhandlung der notwendigen Kosten für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser ein Budget  für 2023 in Höhe von 12.724.701 € vereinbart (vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien). Als Entgeltberechnungsgrundlage werden zwischen den Vertragsparteien 13.595.182 € vereinbart. Die Abweichung zu den in Satz 1 genannten Gesamtkosten resultiert aus der kumulierten Unterdeckung per 31.12.2021 in Höhe von 870.481 €.

 

Es ist vorgesehen, zum 01.01.2023 eine neue Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung) abzuschließen. Die zum 01.01.2022 in Kraft getretene Entgeltvereinbarung wird ersetzt.

 

Die Entgelte und die Kilometersätze bzw. Pauschalen ab 01.01.2023 sind der beigefügten Vereinbarung zu entnehmen. Die Entgelte verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

 

 

ab 01.01.2022

ab 01.01.2023

Notfalleinsatz (Pauschale)

528,00 €

483,00 €

Notfalleinsatz (km über 30)

5,50 €

5,50 €

Krankentransport (Pauschale)

158,00 €

154,00 €

Krankentransport (km über 30)

3,50 €

3,50 €

Notarzteinsatzfahrzeug

586,00 €

586,00 €

Notarzt

563,00 €

564,00 €

 

 


Anlagen:

 

·         Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gem. § 15 NRettDG ab 01.01.2023