Betreff
Einführung Mobile Patientendatenerfassung zur elektronischen Dokumentation im Rettungsdienst
Vorlage
2022/178
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt der Einführung der Mobilen Datenerfassung zur elektronischen Dokumentation im Rettungsdienst zu. Für die Einführung in 2023 werden investive Mittel von 300.000 € sowie für laufende Unterhaltung 40.000 € zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser beabsichtigt als Träger des Rettungsdienstes die Einführung einer Digitalen Mobilen Patientendatenerfassung zur elektronischen Dokumentation für seinen Rettungsdienst in 2023. Die Träger des Rettungsdienstes haben sicherzustellen, dass nach landeseinheitlichen Mustern über jede Fahrt eines Rettungsmittels und jeden Notarzteinsatz ein Bericht und über jede Patientenübergabe ein Protokoll gefertigt wird. Die derzeitige analoge Dokumentation mittels von Hand geschriebener Protokolle durch den Rettungsdienst ist fehleranfällig und für die weitergehende Verarbeitung zur Abrechnung der Leistungen, zur Analyse und zum Controlling zwischenzeitlich ungeeignet. Mit der Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen ist nach durchgeführtem Vergabeverfahren der ASB und das DRK beauftragt. Mit der Abrechnung der rettungsdienstlichen Leistungen ist ein externes Unternehmen (optadata) beauftragt. Die Landkreise Nienburg/Weser und Schaumburg betreiben für ihren Zuständigkeitsbereich eine gemeinsame Leitstelle in Stadthagen. Die mobile Datenerfassung muss eine automatische Anbindung sowohl an das Leitstellensystem als auch das Abrechnungssystem des Landkreises Nienburg ermöglichen. Neben einer zentralen Administration sollen vor allem die Fahrzeuge des Rettungsdienstes mit der erforderlichen Hardware (Pad, Drucker und Lesegerät) ausgestattet werden.

 

Nach einem zur Markterkundung eingeholten Info-Angebot würde sich der Auftragswert auf rund 300.000 € einmalige Investition in Software und Hardware sowie jährliche Kosten von etwa 40.000 € belaufen.

 

Die Kosten des Rettungsdienstes werden durch die jährlichen Budgetvereinbarung und den daraus resultierenden Entgelten refinanziert. Auch die notwendigen Kosten für die Einführung einer mobilen Datenerfassung werden auf diese Art refinanziert. Hierzu haben bereits Gespräche mit den Kostenträgern stattgefunden. Die Kostenträger haben ihre grundsätzliche Zustimmung erteilt. Diese Zustimmung wurde im Absatz 5 zu § 1 der Entgeltvereinbarung zum 01.01.2023 (Drucksache 2022/175) fixiert. Das erforderliche Vergabeverfahren zur Beschaffung der mobilen Datenerfassung darf erst durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.