Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt der Einführung der Mobilen Datenerfassung zur elektronischen Dokumentation im Rettungsdienst zu. Für die Einführung in 2023 werden investive Mittel von 300.000 € sowie für laufende Unterhaltung 40.000 € zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
beabsichtigt als Träger des Rettungsdienstes die Einführung einer Digitalen
Mobilen Patientendatenerfassung zur elektronischen Dokumentation für seinen
Rettungsdienst in 2023. Die Träger des Rettungsdienstes haben sicherzustellen,
dass nach landeseinheitlichen Mustern über jede Fahrt eines Rettungsmittels und
jeden Notarzteinsatz ein Bericht und über jede Patientenübergabe ein Protokoll
gefertigt wird. Die derzeitige analoge Dokumentation mittels von Hand
geschriebener Protokolle durch den Rettungsdienst ist fehleranfällig und für
die weitergehende Verarbeitung zur Abrechnung der Leistungen, zur Analyse und
zum Controlling zwischenzeitlich ungeeignet. Mit der Durchführung der
rettungsdienstlichen Leistungen ist nach durchgeführtem Vergabeverfahren der
ASB und das DRK beauftragt. Mit der Abrechnung der rettungsdienstlichen
Leistungen ist ein externes Unternehmen (optadata) beauftragt. Die Landkreise
Nienburg/Weser und Schaumburg betreiben für ihren Zuständigkeitsbereich eine
gemeinsame Leitstelle in Stadthagen. Die mobile Datenerfassung muss eine
automatische Anbindung sowohl an das Leitstellensystem als auch das
Abrechnungssystem des Landkreises Nienburg ermöglichen. Neben einer zentralen
Administration sollen vor allem die Fahrzeuge des Rettungsdienstes mit der
erforderlichen Hardware (Pad, Drucker und Lesegerät) ausgestattet werden.
Nach einem zur Markterkundung
eingeholten Info-Angebot würde sich der Auftragswert auf rund 300.000 €
einmalige Investition in Software und Hardware sowie jährliche Kosten von etwa
40.000 € belaufen.
Die Kosten des
Rettungsdienstes werden durch die jährlichen Budgetvereinbarung und den daraus
resultierenden Entgelten refinanziert. Auch die notwendigen Kosten für die
Einführung einer mobilen Datenerfassung werden auf diese Art refinanziert.
Hierzu haben bereits Gespräche mit den Kostenträgern stattgefunden. Die Kostenträger
haben ihre grundsätzliche Zustimmung erteilt. Diese Zustimmung wurde im Absatz
5 zu § 1 der Entgeltvereinbarung zum 01.01.2023 (Drucksache 2022/175) fixiert.
Das erforderliche Vergabeverfahren zur Beschaffung der mobilen Datenerfassung
darf erst durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen.