Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.
Die im Jahr 2021 eingesparten Mittel in Höhe von 461 € werden investiv im Jahr 2023 gem. § 5 Absatz 8 der Budgetierungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Im Fachbereich Schulen und
Kultur wurden die Mittelansätze für die BBS Nienburg für das Haushaltsjahr 2023
auf der Grundlage der Budgetierungsvereinbarung ermittelt. Die
Mittelanmeldungen im Ergebnishaushalt und die mittelfristige Finanzplanung sind
als Anlage 1 beigefügt. Die Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2024
bis 2026 wurde aufgrund der vorliegenden Erfahrungen geschätzt.
Die Berechnung der
Haushaltsansätze wurde entsprechend der Budgetierungsvereinbarung vorgenommen.
Daraus ergeben sich für die BBS pauschale Haushaltsmittel in Höhe von 378.100
€.
Der Mittelbedarf für
Investitionstätigkeit im Jahr 2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung
(2024-2026) beträgt jährlich 134.300 €. Der investive Eckwertebeschluss
sieht ein Budget von 170.000 € pro Haushaltsjahr vor. Mit dem Haushaltsansatz
für das Haushaltsjahr 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung ist der Eckwertebeschluss
somit eingehalten worden.
Nach der bestehenden
Budgetierungsvereinbarung hat die BBS Nienburg geplante größere
Investitionsvorhaben oberhalb von 15.000 € mitzuteilen. Hierfür liegt dem
Fachbereich Schulen und Kultur eine Mitteilung für die Neuausstattung des
Labors Antriebstechnik mit einem Volumen von insgesamt ca. 250.000 € vor. Diese
Maßnahme wird mit rund 237.600 € im Rahmen des Digitalpaktes gefördert.
Für die Investitionen kann
die BBS auch Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch nehmen. Die
Budgetierungsvereinbarung sieht keine Regelung für die Inanspruchnahme von
Investitionszuweisungen vor. Die BBS im Durchschnitt der Jahre 2016-2019 eine
Summe von ca. 25.000 €/Jahr für förderfähige Maßnahmen ausgegeben.
Verwaltungsseitig wurden bereits in den Haushalten 2020 und 2021 Einzahlungen
und Auszahlungen in Höhe von 25.000 € aus dem Digitalpakt eingeplant. Ferner
wurde beschlossen, diese 25.000 € auf das pauschale Schulbudget anzurechnen.
Verwaltungsseitig wird an diesem Vorgehen weiterhin festgehalten. Für das Jahr
2023 werden Einzahlungen und Auszahlungen für Maßnahmen im Rahmen des Digitalpaktes
von 237.600 € eingeplant. Sollte die BBS weitere Maßnahmen über den Digitalpakt
umsetzen wollen, ermöglicht die haushaltsrechtliche Regelung (Mehreinzahlungen
berechtigen zu Mehrauszahlungen) die Verfügbarkeit von Mitteln.
In § 5 Absatz 8 der
Budgetierungsvereinbarung ist geregelt, dass am Ende eines Haushaltsjahres
übrig gebliebene Haushaltsmittel u. a. als neuer Ansatz im übernächsten
Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese aufgrund einer
sparsamen Bewirtschaftung des Schulbudgets übrig geblieben sind.
/ Für das Haushaltsjahr
2021 ergibt sich entsprechend der Anlage
2, dass im Rahmen der Budgetierung 20.743,78 € Mehrerträge und
20.282,09 € Mehraufwendungen getätigt wurden. Insgesamt fällt das Ergebnis
im Haushaltsjahr 2021 somit um rund 461 € besser aus. Die BBS hat den
Antrag gestellt, die Mittel im Finanzhaushalt für Investitionen im Jahr 2023
zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es gilt deshalb, eine Entscheidung über die
Höhe der diesbezüglichen Budgeterhöhung zu treffen.
Eine Erhöhung des investiven
Ansatzes um die eingesparten 461 € auf dann 134.761 € hat keine Auswirkung
auf das Budget aus dem Eckwertebeschluss. Der Eckwertebeschluss bleibt
weiterhin eingehalten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Anlagen:
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Teilergebnishaushalt
Berufsbildende Schulen
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Deckungskreisauswertung