Betreff
Haushaltsplanung 2023 - Produkt Berufsbildende Schulen
Vorlage
2022/188
Aktenzeichen
21-211-31/2 2023
Art
Beschlussvorlage

Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.

 

Die im Jahr 2021 eingesparten Mittel in Höhe von 461 € werden investiv im Jahr 2023 gem. § 5 Absatz 8 der Budgetierungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt

Im Fachbereich Schulen und Kultur wurden die Mittelansätze für die BBS Nienburg für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage der Budgetierungsvereinbarung ermittelt. Die Mittelanmeldungen im Ergebnishaushalt und die mittelfristige Finanzplanung sind als Anlage 1 beigefügt. Die Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2024 bis 2026 wurde aufgrund der vorliegenden Erfahrungen geschätzt.

 

Die Berechnung der Haushaltsansätze wurde entsprechend der Budgetierungsvereinbarung vorgenommen. Daraus ergeben sich für die BBS pauschale Haushaltsmittel in Höhe von 378.100 €.

 

Der Mittelbedarf für Investitionstätigkeit im Jahr 2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung (2024-2026) beträgt jährlich 134.300 €. Der investive Eckwertebeschluss sieht ein Budget von 170.000 € pro Haushaltsjahr vor. Mit dem Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung ist der Eckwertebeschluss somit eingehalten worden.

 

Nach der bestehenden Budgetierungsvereinbarung hat die BBS Nienburg geplante größere Investitionsvorhaben oberhalb von 15.000 € mitzuteilen. Hierfür liegt dem Fachbereich Schulen und Kultur eine Mitteilung für die Neuausstattung des Labors Antriebstechnik mit einem Volumen von insgesamt ca. 250.000 € vor. Diese Maßnahme wird mit rund 237.600 € im Rahmen des Digitalpaktes gefördert.

 

Für die Investitionen kann die BBS auch Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch nehmen. Die Budgetierungsvereinbarung sieht keine Regelung für die Inanspruchnahme von Investitionszuweisungen vor. Die BBS im Durchschnitt der Jahre 2016-2019 eine Summe von ca. 25.000 €/Jahr für förderfähige Maßnahmen ausgegeben. Verwaltungsseitig wurden bereits in den Haushalten 2020 und 2021 Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 25.000 € aus dem Digitalpakt eingeplant. Ferner wurde beschlossen, diese 25.000 € auf das pauschale Schulbudget anzurechnen. Verwaltungsseitig wird an diesem Vorgehen weiterhin festgehalten. Für das Jahr 2023 werden Einzahlungen und Auszahlungen für Maßnahmen im Rahmen des Digitalpaktes von 237.600 € eingeplant. Sollte die BBS weitere Maßnahmen über den Digitalpakt umsetzen wollen, ermöglicht die haushaltsrechtliche Regelung (Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen) die Verfügbarkeit von Mitteln.

 

In § 5 Absatz 8 der Budgetierungsvereinbarung ist geregelt, dass am Ende eines Haushaltsjahres übrig gebliebene Haushaltsmittel u. a. als neuer Ansatz im übernächsten Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese aufgrund einer sparsamen Bewirtschaftung des Schulbudgets übrig geblieben sind.

 

/      Für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich entsprechend der Anlage 2, dass im Rahmen der Budgetierung 20.743,78 € Mehrerträge und 20.282,09 € Mehraufwendungen getätigt wurden. Insgesamt fällt das Ergebnis im Haushaltsjahr 2021 somit um rund 461 € besser aus. Die BBS hat den Antrag gestellt, die Mittel im Finanzhaushalt für Investitionen im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es gilt deshalb, eine Entscheidung über die Höhe der diesbezüglichen Budgeterhöhung zu treffen.

 

Eine Erhöhung des investiven Ansatzes um die eingesparten 461 € auf dann 134.761 € hat keine Auswirkung auf das Budget aus dem Eckwertebeschluss. Der Eckwertebeschluss bleibt weiterhin eingehalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen:

 

·         Teilergebnishaushalt Berufsbildende Schulen

·         Deckungskreisauswertung