Betreff
Fortschreibung der Investitions- und Maßnahmenplanung 2022
Vorlage
2022/197
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium stimmt den vorgeschlagenen Mittelverschiebungen zu.


Sachverhalt

Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 haben sich für die folgenden Investitionsmaßnahmen neue Erkenntnisse ergeben, so dass es notwendig ist, Mittelverschiebungen innerhalb der Produktgruppe Liegenschaften vorzunehmen.

 

Johann-Beckmann-Gymnasium: Sanierung Heizungszentrale

 

Die Heizungszentrale im Johann-Beckmann-Gymnasium, die auch die Marion-Blumenthal-OBS mit Wärme versorgt, muss dringend erneuert werden. Im Haushalt 2017 und 2018 wurden hierfür Mittel in Höhe von 370.000 € bereitgestellt. Es handelte sich dabei um einen grob geschätzten Ansatz zur Herstellung der haushaltsrechtlichen Handlungsfähigkeit, ohne Vorliegen einer konkreten Planung und Kostenschätzung. Aus Kapazitätsgründen hat sich der Beginn der Maßnahme mehrfach verzögert. In diesem Jahr konnte die Beauftragung eines Fachplaners erfolgreich durchgeführt werden.

 

Auf Grund der aktuell vorherrschenden allgemeinen Situation ist die Wahl des Energieträgers für eine Heizungsanlage dieser Dimension im Bestand eine besondere Herausforderung. Als Entscheidungsgrundlage wird deshalb zunächst ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt. Dieser liegt voraussichtlich bis Ende des Jahres vor. Die Ausführung der Arbeiten ist für die Herbstferien 2023 angedacht.

 

Unabhängig von der Art der zur Ausführung kommenden Anlage reichen die vorhandenen Mittel nicht zur Deckung der Kosten aus. Um den angestrebten Zeitplan halten zu können, ist jedoch eine nahtlose Fortführung der Planung erforderlich. Aus diesem Grund wurde für die vorläufige Ermittlung der Kosten zunächst eine Gasheizung zugrunde gelegt.

 

Demnach ist mit Kosten von insgesamt ca. 1.020.000 € zu rechnen. Um das Projekt, wie beschrieben, nahtlos fortführen zu können, wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 650.000 € benötigt. Zur Deckung soll die für den Neubau E-Trakt und Cafeteria (Bildungscampus) vorhandene Verpflichtungsermächtigung herangezogen werden, die nicht in der eigeplanten Höhe benötigt wird. Der zur vorübergehenden Deckung herangezogene Betrag soll im Haushalt 2023 neu veranschlagt werden.

 

Helen-Keller-Schule: Neubau Kooperationsklassen

 

In Vorlage 2022/174 wird die Notwendigkeit der Errichtung eines Modulbaus zur Unterbringung einer Kooperationsklasse der Helen-Keller-Schule an der Regenbogenschule in Stolzenau erläutert. Um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Fortführung der Planungen zu schaffen, werden im Haushalt 2022 investive Mittel in Höhe von 50.000 € und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 € benötigt. Die investiven Mittel sollen bis zur Neuveranschlagung im Haushalt 2023 über den für die Erweiterung der Helen-Keller-Schule vorhandenen Ansatz gedeckt werden. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung soll vorübergehend über den Neubau der Stellplatzanlage „Im Meerbachbogen“ (Bildungscampus) erfolgen.