Betreff
Haushaltsplanung 2023 - Fachbereich Soziales
Vorlage
2022/208
Art
Beschlussvorlage

Der Haushaltsplanung 2023 des Fachbereichs Soziales wird zugestimmt.


Sachverhalt

Das Finanzvolumen über alle Produktgruppen des Fachbereiches 31wird aufgrund der derzeitig möglichen Planung erheblich ansteigen. Dafür sind höhere Aufwendungen für Asylsuchende und im Bereich des SGB II verantwortlich. In beiden Bereichen steigt die Zahl der Leistungsberechtigten allein aufgrund der unverminderten Fluchtbewegungen an.

 

Die laufenden Aufwendungen für Unterkunftskosten im SGB II  werden zum großen Teil vom Bund und vom Land erstattet und stehen den Aufwendungen als Erträge gegenüber.

 

Tarifliche Anpassungen bei Leistungserbringern und Nachverhandlungen aufgrund gestiegener Energiekosten im Bereich der Produktgruppen 311 und 313 sowie die höheren Unterkunftskosten (Mietniveau und Heizenergiekosten) in allen Produktgruppen werden jedoch auch den Zuschussbedarf des Fachbereiches insgesamt erhöhen. Als besondere zusätzliche Aufwendungen können nicht abgeltungsfähige Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen dazukommen.

 

Mehr denn je ist diese Planung aber von weitreichenden externen Faktoren abhängig. Die globalen Einflüsse des Ukraine-Krieges und eventuell eines erneuten Pandemieszenariums würden sich im Falle neuer Lagen schlagartig und erheblich auf den jetzigen Planungsstand auswirken. Ebenso lässt sich derzeit nicht abschließend prognostizieren, in welchem Umfang sich Bund und Land in Zukunft an der Flüchtlingsunterbringung- und betreuung finanziell beteiligen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Haushaltsplanung 2023 des Fachbereichs Soziales dargestellt.


Anlagen:

 

·         Haushaltsplanung 2023 – Fachbereich Soziales