Der Haushaltsplanung 2023 des Fachbereichs Soziales wird zugestimmt.
Sachverhalt
Das Finanzvolumen über alle
Produktgruppen des Fachbereiches 31wird aufgrund der derzeitig möglichen
Planung erheblich ansteigen. Dafür sind höhere Aufwendungen für Asylsuchende
und im Bereich des SGB II verantwortlich. In beiden Bereichen steigt die Zahl
der Leistungsberechtigten allein aufgrund der unverminderten Fluchtbewegungen
an.
Die laufenden Aufwendungen
für Unterkunftskosten im SGB II werden
zum großen Teil vom Bund und vom Land erstattet und stehen den Aufwendungen als
Erträge gegenüber.
Tarifliche Anpassungen bei
Leistungserbringern und Nachverhandlungen aufgrund gestiegener Energiekosten im
Bereich der Produktgruppen 311 und 313 sowie die höheren Unterkunftskosten
(Mietniveau und Heizenergiekosten) in allen Produktgruppen werden jedoch auch
den Zuschussbedarf des Fachbereiches insgesamt erhöhen. Als besondere
zusätzliche Aufwendungen können nicht abgeltungsfähige Kosten für die Unterbringung
von Flüchtlingen dazukommen.
Mehr denn je ist diese
Planung aber von weitreichenden externen Faktoren abhängig. Die globalen
Einflüsse des Ukraine-Krieges und eventuell eines erneuten Pandemieszenariums
würden sich im Falle neuer Lagen schlagartig und erheblich auf den jetzigen
Planungsstand auswirken. Ebenso lässt sich derzeit nicht abschließend
prognostizieren, in welchem Umfang sich Bund und Land in Zukunft an der Flüchtlingsunterbringung-
und betreuung finanziell beteiligen werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die finanziellen
Auswirkungen sind in der Haushaltsplanung 2023 des Fachbereichs Soziales
dargestellt.
Anlagen:
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Haushaltsplanung
2023 – Fachbereich Soziales