Der Bericht über das Fallmanagement in der Eingliederungshilfe wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
ist bereits lange vor der Einführung des Bundesteilhabegesetzes dazu
übergegangen, die Hilfebedarfe bestimmter Fallgruppen mit sozialpädagogischer
Expertise selbst zu ermitteln und passgenaue Hilfeangebote zu machen.
Ausweislich des jahrelang
auch im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren vorgestellten
Landes-Kennzahlenvergleichs in der Eingliederungshilfe konnte auffälligen
Fallzahlen- und Kostenentwicklungen dadurch gezielt entgegengewirkt werden.
Mit der Einführung des BTHG
ist dieser Ansatz bestärkt und zur Verpflichtung für den Landkreis
Nienburg/Weser als Leistungsträger erhoben geworden. In den vergangenen Jahren
musste deshalb die Mitarbeiterzahl im Fallmanagement der Eingliederungshilfe
erhöht werden. Gleichzeitig wurde das etablierte Benchmark-Format des Kennzahlenvergleichs
in der Eingliederungshilfe nicht fortgeführt.
Um aber einen Überblick über
die ersten Tendenzen und Ergebnisse der Arbeit des Fallmanagements zu geben,
wird Herr Vespermann als Fachdienstleiter Zahlen und Fakten vorstellen und
erläutern.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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ohne