Betreff
Kofinanzierung von Projekten in der LEADER-Region "Weserleiter"
Vorlage
2022/219
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis stellt in den Jahren 2023, 2024, 2025, 2026 und 2027 ein Budget zur Kofinanzierung von Projekten in der LEADER-Region Weserleiter in einer Höhe von bis zu 25.000 € jährlich zur Verfügung. Die Voraussetzungen und Bedingungen für einen entsprechenden Zuschuss sind von der Kreisverwaltung mit der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) bzw. der zukünftigen LEADER-Geschäftsstelle abzustimmen.

 


Sachverhalt

Einführung

In der neuen EU-Förderperiode werden die Kommunen im Kreisgebiet nicht mehr in der Kooperation der ILE-Region „Mitte Niedersachsen“ zusammenarbeiten, sondern in der LEADER-Region „Weserleiter“, die alle neun Kommunen im Kreisgebiet umfasst. Dies ist der neuen Landesvorgabe geschuldet, die für die neue EU-Förderperiode 2023 – 2027 nur noch eine LEADER-Förderung für Projekte zur ländlichen Entwicklung vorsieht.

Als Entscheidungsgremien müssen Lokale Aktionsgruppen (LAG) gegründet werden, die durch ein Regionalmanagement (REM) unterstützt werden. Voraussetzungen für die Förderung sind u.a. ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) sowie der  Einbezug der Bevölkerung. Für die LEADER-Region Weserleiter wurde bereits ein Regionales Entwicklungskonzept Weserleiter für die Förderperiode 2023 – 2027 von den neun Kommunen im Kreisgebiet erstellt. In diesem Konzept wird die Ausgangslage dargestellt, eine regionale Entwicklungsstrategie festgelegt, Aussagen zur Einbindung der Bevölkerung und zur Zusammensetzung der LAG sowie zur Struktur getroffen. So soll eine LEADER-Geschäftsstelle bei der Stadt Nienburg eingerichtet werden. Ferner sind im Konzept Festlegungen zu bestimmten Fördertatbeständen getroffen worden (z.B. Siedlungsentwicklung, Wohnen und Daseinsvorsorge).

Antragstellung

Von der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wurde auf Basis des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) ein Antrag auf Anerkennung der LEADER-Region Weserleiter gestellt. Die Bewilligung durch das Land wird für Dezember 2022 erwartet.

Finanzierung

Sofern die o.g. Anerkennung erfolgt, soll jeder LEADER-Region ein Budget in Abhängigkeit von der Flächengröße und der Einwohnerzahl bewilligt werden:

Budget pro Region km² x 1.000 € + EW x 20 €.

Für die LEADER-Region Weserleiter lässt sich danach eine mögliche Förderung von bis zu ca. 3,8 Mio. € errechnen.

Laut Vorgabe der EU betragen die Fördersätze für öffentliche Antragsteller 70% (für private Träger mit Gewinnabsicht gelten geringere Fördersätze). Das Regionalmanagement kann mit bis zu 80% gefördert werden. Laut Vorgabe der EU hat jeder Antragsteller mind. 25 % der LEADER-Mittel durch eigene Mittel zu kofinanzieren.

Von der Stadt Nienburg, als voraussichtlich zukünftiger Geschäftsstelle der LAG „Weserleiter“, wurde mit Schreiben vom 28.10.2022 beantragt, zu prüfen, ob die öffentliche Kofinanzierung der wichtigen LEADER-Projekte im Zeitraum von 2023 – 2027 mit einem Kofinanzierungsbeitrag des Landkreises unterstützt werden kann. Im Vorfeld hatten sich der Landrat und die HVBs der Kommunen darüber abgestimmt, dass der Landkreis die Kommunen bei der Kofinanzierung von Projekten unterstützen kann, indem er in bestimmten Fällen zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen einen öffentlichen Finanzierungsbeitrag leistet. Dies ist auch in anderen LEADER – Regionen nicht unüblich, zumal die LEADER-Projekte insgesamt der Regionalentwicklung im Kreisgebiet zu Gute kommen. Während der LK Schaumburg eigene Projekte einbringt und diese dann kofinanziert, beteiligen sich Region Hannover und LK Hameln-Pyrmont an den Kofinanzierungskosten für einzelne Projekte der Kommunen.  Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, für die Kofinanzierung von LEADER-Projekten der Kommunen jährlich bis zu 25.000 € bereit zu stellen.

Die Vorgehensweise im Landkreis Nienburg/Weser sowie die Voraussetzungen und Bedingungen für die Bewilligung von Zuschüssen zur Kofinanzierung von Projekten müssen von der Kreisverwaltung mit der LAG bzw. der zukünftigen LEADER-Geschäftsstelle abgestimmt werden, sobald diese festgelegt und arbeitsfähig sind.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen jährlich Kosten in Höhe von 125.000 € insgesamt. Die Mittel werden für die Jahre 2023 - 2027 in dem Produkt 54110 zur Verfügung gestellt.

 


Anlagen:

 

·         ohne