hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
In
der Sitzung vom 25.05.2022 hat der ALNU die Entwürfe der Verordnung zur Festsetzung
des Wasserschutzgebietes Stolzenau, des Lageplans sowie des Kataloges der
Schutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und das öffentliche Anhörungsverfahren
eröffnet (DS 2022/067).
Wie
geplant wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit Schreiben vom 16.06.2022
diverse Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die
eingegangenen Stellungnahmen befinden sich im Hinblick auf ihre Quantität und
Qualität innerhalb des üblichen Rahmens. Parallel dazu wurden die Unterlagen in
dem Zeitraum vom 04.07.2022 bis 04.08.2022 für die allgemeine Öffentlichkeit
zugänglich bei der Gemeinde Stolzenau ausgelegt sowie digital abrufbar auf
deren Homepage zur Verfügung gestellt.
Mit
E-Mail vom 18.08.2022 ist (frist- und formgerecht) ein 185-seitiges Einwendungsschreiben
einer Anwaltskanzlei aus Potsdam eingegangen. Die Kanzlei vertritt 54 private
Einwanderhebende, die alle über Grundeigentum im geplanten Wasserschutzgebiet
verfügen. Kerninhalte des Einwendungsschreibens sind u.a.: Zweifel an der
Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung, fehlerhafte hydrogeologische Abgrenzung,
befürchteter Wertverlust der Flächen, mangelhafte Regelungen zu Entschädigungen,
rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen durch die Schutzbestimmungen, Verstöße
von Schutzbestimmungen gegen die Grundsätze der Bestimmtheit und
Verhältnismäßigkeit.
Die
Bearbeitung, Bewertung und Erwiderung dieser großen Menge an Einwendungen in
Vorbereitung auf den zu erfolgenden Erörterungstermin erfordert einen erheblichen
Verwaltungsaufwand. Hierzu befindet man sich im Austausch und in Abstimmung mit
dem Wasserversorgungsbetrieb Stolzenau als Antragssteller sowie mit dem von
dort beauftragten Ingenieurbüro GeoDienste GmbH, um gemeinsam an den
Einwendungen zu arbeiten. Dies wird einige Monate an Zeit in Anspruch nehmen,
sodass die avisierte verwaltungsrechtliche Abwicklung des Verfahrens im Jahr
2022 und ein mögliches Inkrafttreten der Schutzgebietsverordnung zum 01.01.2023
zeitlich nicht zu halten sind.
Über
wesentliche Entwicklungen im Verfahren wird der ALNU weiterhin informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Keine.