Betreff
Wasserschutzgebiet Stolzenau;
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
2022/223
Aktenzeichen
552-WSG Stolzenau
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 25.05.2022 hat der ALNU die Entwürfe der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Stolzenau, des Lageplans sowie des Kataloges der Schutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und das öffentliche Anhörungsverfahren eröffnet (DS 2022/067).

 

Wie geplant wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit Schreiben vom 16.06.2022 diverse Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen befinden sich im Hinblick auf ihre Quantität und Qualität innerhalb des üblichen Rahmens. Parallel dazu wurden die Unterlagen in dem Zeitraum vom 04.07.2022 bis 04.08.2022 für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich bei der Gemeinde Stolzenau ausgelegt sowie digital abrufbar auf deren Homepage zur Verfügung gestellt.

 

Mit E-Mail vom 18.08.2022 ist (frist- und formgerecht) ein 185-seitiges Einwendungsschreiben einer Anwaltskanzlei aus Potsdam eingegangen. Die Kanzlei vertritt 54 private Einwanderhebende, die alle über Grundeigentum im geplanten Wasserschutzgebiet verfügen. Kerninhalte des Einwendungsschreibens sind u.a.: Zweifel an der Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung, fehlerhafte hydrogeologische Abgrenzung, befürchteter Wertverlust der Flächen, mangelhafte Regelungen zu Entschädigungen, rechtswidrige Grundrechtseinschränkungen durch die Schutzbestimmungen, Verstöße von Schutzbestimmungen gegen die Grundsätze der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit.

 

Die Bearbeitung, Bewertung und Erwiderung dieser großen Menge an Einwendungen in Vorbereitung auf den zu erfolgenden Erörterungstermin erfordert einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Hierzu befindet man sich im Austausch und in Abstimmung mit dem Wasserversorgungsbetrieb Stolzenau als Antragssteller sowie mit dem von dort beauftragten Ingenieurbüro GeoDienste GmbH, um gemeinsam an den Einwendungen zu arbeiten. Dies wird einige Monate an Zeit in Anspruch nehmen, sodass die avisierte verwaltungsrechtliche Abwicklung des Verfahrens im Jahr 2022 und ein mögliches Inkrafttreten der Schutzgebietsverordnung zum 01.01.2023 zeitlich nicht zu halten sind.

 

Über wesentliche Entwicklungen im Verfahren wird der ALNU weiterhin informiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

Keine.