Betreff
Ergänzungsantrag der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer e.V. (ÖSSM) in Winzlar auf Förderung ihrer allgemeinen Tätigkeiten zur Stärkung des Naturschutzes und der Öffentlichkeitsarbeit vom 23.05.2022 auf Erhöhung der jährlichen Förderung von 10.000 € auf 12.500 €
Vorlage
2022/225
Aktenzeichen
554-ÖSSM
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Der Ergänzungsantrag ist zwei Tage vor der ALNU-Sitzung am 25.05.22 gestellt worden. Eine Aufnahme in die schriftliche Beschlussvorlage war somit nicht mehr möglich. Der Antrag ist dann mündlich in der Sitzung vorgetragen und zur Diskussion und Beschlussabstimmung gestellt worden.

Im Ergebnis wurde dem Ergänzungsantrag nicht stattgegeben und die ÖSSM aufgefordert den Antrag mit Darstellungen zu Einnahmen und Ausgaben zu hinterfüttern. Gleichzeitig sollte die ÖSSM selbst vortragen und ggf. zusätzlich vor Sitzungsbeginn zu einer Führung vor Ort einladen (s. Protokoll BV 2022/069 u. BV 2022/145).

Im Rahmen der Vereinbarung „Der Niedersächsischer Weg“ setzt das Land weiterhin auf das bewährte Instrument der „Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten“. Es werden gerade neben den bereits vier bestehenden Naturschutzstationen des NLWKN und den 12 „Ökologischen Stationen“ vom Land weitere 15 neue Einrichtungen zur Gebietsbetreuung genehmigt und damit zukünftig gefördert.

Die langfristig zugesagte Landesförderung soll aber über einen neuen Beurteilungs- und Bewertungsschlüssel für alle Stationen vereinheitlicht werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass z.T. die Gebietszuschnitte in denen die ökologischen Stationen tätig sind, angepasst werden.

Diese Prozesse sind noch nicht abgeschlossen.

 

Die Ergebnisse sind nach aktueller Beurteilung abzuwarten. Die ÖSSM hat deshalb den Ergänzungsantrag vom 23.05.22 zurückgezogen.

 

Die ÖSSM prüft nach Vorlage der Ergebnisse aus den o.g. Prozessen eine Antragstellung auf Erhöhung der Förderung ab 2023. Dieser Antrag würde dann auch die eingeforderten zusammenfassenden Daten zu Einnahmen und Ausgaben beinhalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

Keine.