Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Der
Ergänzungsantrag ist zwei Tage vor der ALNU-Sitzung am 25.05.22 gestellt
worden. Eine Aufnahme in die schriftliche Beschlussvorlage war somit nicht mehr
möglich. Der Antrag ist dann mündlich in der Sitzung vorgetragen und zur
Diskussion und Beschlussabstimmung gestellt worden.
Im
Ergebnis wurde dem Ergänzungsantrag nicht stattgegeben und die ÖSSM aufgefordert
den Antrag mit Darstellungen zu Einnahmen und Ausgaben zu hinterfüttern.
Gleichzeitig sollte die ÖSSM selbst vortragen und ggf. zusätzlich vor
Sitzungsbeginn zu einer Führung vor Ort einladen (s. Protokoll BV 2022/069 u.
BV 2022/145).
Im
Rahmen der Vereinbarung „Der Niedersächsischer Weg“ setzt das Land weiterhin
auf das bewährte Instrument der „Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten“. Es werden
gerade neben den bereits vier bestehenden Naturschutzstationen des NLWKN und
den 12 „Ökologischen Stationen“ vom Land weitere 15 neue Einrichtungen zur
Gebietsbetreuung genehmigt und damit zukünftig gefördert.
Die
langfristig zugesagte Landesförderung soll aber über einen neuen Beurteilungs-
und Bewertungsschlüssel für alle Stationen vereinheitlicht werden. Zu
berücksichtigen ist auch, dass z.T. die Gebietszuschnitte in denen die
ökologischen Stationen tätig sind, angepasst werden.
Diese
Prozesse sind noch nicht abgeschlossen.
Die
Ergebnisse sind nach aktueller Beurteilung abzuwarten. Die ÖSSM hat deshalb den
Ergänzungsantrag vom 23.05.22 zurückgezogen.
Die
ÖSSM prüft nach Vorlage der Ergebnisse aus den o.g. Prozessen eine Antragstellung
auf Erhöhung der Förderung ab 2023. Dieser Antrag würde dann auch die
eingeforderten zusammenfassenden Daten zu Einnahmen und Ausgaben beinhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Keine.