Betreff
Klimabilanz der organischen Böden und Moore;
hier: Vorstellung der Methodik
Vorlage
2022/226
Aktenzeichen
55-KliMo
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur und Umwelt vom 16.02.2022 berichtete Baudirektor Wehr von der Erstellung der Klimabilanz für das Gebiet des Lichtenmoores. Auf Wunsch des Ausschusses wurde vereinbart, eine Emissionsbilanz für die Moorböden, wie sie im Landschaftsrahmenplan erfasst sind, für den gesamten Landkreis Nienburg zu erstellen.

Zur Abschätzung der Treibhausgasemissionen von Moorstandorten wurden auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen unter Beteiligung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Emissionsfaktoren ermittelt (Für weitere Informationen siehe auch https://www.lbeg.niedersachsen.de/boden_grundwasser/
moore/klimaschutz/moore-und-klimaschutz-162123.html
).

Diese Emissionsfaktoren wurden differenziert nach Niedermoorböden und Hochmoorböden sowie nach Landnutzungsform bzw. Biotoptyp angegeben und können zur Abschätzung der Klimawirkung von Moorschutzmaßnahmen herangezogen werden. Tabelle 1 zeigt die jährlichen, in CO2-Äquivalente umgerechneten Emissionen pro Hektar Moorfläche je nach Kombination aus Moortyp und Landnutzungs-/Biotoptyp. Naturnahe Hochmoore sind klimaneutral, Acker und Intensivgrünlandnutzung führen auf Hoch- und Niedermoorböden zu den höchsten Treibhausgasemissionen.

Sollen die Treibhausgasemissionen aus Moorböden für ein bestimmtes Gebiet ermittelt werden, so müssen die Größen der einzelnen Teilflächen (Kombinationen aus Moortyp und Landnutzungs-/Biotoptyp) mit den jeweils zugehörigen Emissionsfaktoren multipliziert werden. Eine veränderte Flächennutzung führt also zu veränderten Treibhausgasemissionen. Die Vorgehensweise ist in der Anlage beispielhaft für das Projekt „KliMo Lichtenmoor“ dargestellt.

Zur Bewertung der Emissionen von Moorböden im Landkreis Nienburg müssen zunächst die Moorböden in Hochmoor und Niedermoor unterschieden werden. Grundlage bildet die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK50). Im nächsten Schritt muss die Vielzahl der auf den Moorböden vorkommenden Biotoptypen den Nutzungs-/Bewuchs-Kategorien aus Tabelle 1 zugeordnet werden. Durch Verschneidung der Biotoptypen mit den Moortypen ergeben sich schließlich die relevanten Emissionsfaktoren für alle Teilflächen, aus denen sich die Gesamtemission von Moorböden für den Landkreis Nienburg überschlägig berechnen lässt.

Das Ergebnis wird in einer der folgenden ALNU-Sitzungen vorgestellt.

 

Tabelle 1: Treibhausgasemissionen nach Boden-/Moortyp und Nutzungs-/Bewuchs-Kategorie in t CO2-Äquivalente/ha/a (Anlage 2 der Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“, Erl. d. MU v. 16.07.2015)


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

  • Karten zur Methodik