Der Ausschuss für
Kreisstraßen stimmt der Haushaltsplanung 2023 für das Produkt 55120
Kreisstraßen zu.
Sachverhalt
Für das Produkt 55120
Kreisstraßen wurden die Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt
ermittelt. Die Haushaltsplanung 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung mit
Erläuterungen sind als Anlage beigefügt.
Ergebnishaushalt
Die ordentlichen Erträge und
Aufwendungen sind im anliegenden Teilergebnisplan (Anlage 1) dargestellt.
Im Bereich „Unterhaltung des
sonstigen unbeweglichen Vermögens“ (Unterhaltung/Instandsetzung ´UI`) besteht
für das Haushaltsjahr 2023 ein Bedarf in Höhe von 2.200.000 €.
Mit diesen Haushaltsmitteln
werden u. a. verschiedene notwendige Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, um
Aufbrüche, Spurrinnen, Risse und ähnliche Schäden zu beseitigen. Außerdem
beinhaltet dieser Ansatz die Fremdkosten der Straßenmeistereien (Grünpflege,
Winterdienst, Bankettschälarbeiten, bauliche Unternehmerleistungen u. a.) sowie
Kfz- und Gerätekosten.
Im Vorjahr sind hier Mittel
in Höhe von 1.865.000 € angemeldet worden. Darüber hinaus sind von den
politischen Gremien zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € für
Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt worden.
Für das Jahr 2023 werden im
Wesentlichen höhere Kosten bei den Positionen "Fremdkosten der
Straßenmeistereien" und "Instandsetzungsmaßnahmen" erwartet. Dem
gegenüber stehen Einsparungen bei der Position "Einzelmaßnahmen an Brückenbauwerken".
Aufgrund
von Änderungen des Umsatzsteuerrechts ab dem 01.01.2023 werden die Aufwendungen
für den Einsatz von Kreisstraßenwärtern auf Landes- und/oder Bundesstraßen
umsatzsteuerpflichtig. Damit ist die Abrechnung der Leistungen nicht mehr im
Zuge einer Verrechnung möglich (bisher Konto 348000 und 348100), sondern muss
in Einzelpositionen "Aufwand" (mit 19%) und entsprechend „Erträge“
für den Einsatz von Bundes – und Landesstraßenwärtern auf Kreisstraßen, bzw.
umgekehrt, getrennt voneinander ausgewiesen werden. Die jeweiligen Ansätze
werden zurzeit ermittelt. Weitere Ausführungen hierzu erfolgen in der Sitzung.
Finanzhaushalt
Der Mittelbedarf für die in
2023 geplanten Investitionen ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
Die Anlage 2 (Teilfinanzplan)
ist aus dem Finanzprogramm H & H erstellt worden und enthält die
Mittelanmeldungen für die einzelnen Investitionsmaßnahmen sowie alle übrigen
Erträge und Aufwendungen für das Produkt 55120.
In der Anlage 3 sind zu den
einzelnen Investitionsmaßnahmen der jeweilige Vorjahresansatz sowie der
geplante Ansatz für 2023 und die Folgejahre bis 2027 erfasst. Unterhalb der
Haushaltsansätze ist zu jeder Maßnahme die darauf entfallende Zuwendung vom
Land bzw. von den Gemeinden dargestellt.
Zusammenfassung:
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Haushaltsmittel
2022 |
Haushaltsbedarf 2023 |
Maßnahmen mit NGVFG Förderung |
674.500 € |
3.535.800 € |
Eigenfinanzierte Maßnahmen |
394.000 € |
1.494.000 € |
Summe Investitionen |
1.068.500 € |
5.029.800 € |
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davon Eigenmittel Landkreis |
44.000 € |
3.174.500 € |
Aufwendungen für
Unterhaltung und Instandsetzung |
1.865.000 € |
2.200.000 € |
Zusätzlich bereitgestellte
Mittel |
500.000 € |
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Eigenmittel Landkreis insgesamt |
2.409.000 € |
5.374.500 € |
Der im Vergleich zum Vorjahr
erhöhte Haushaltsbedarf für Maßnahmen mit NGVFG-Förderung in 2023 ergibt sich
im Wesentlichen durch die erforderlichen Verschiebungen von geförderten
Radwegneubaumaßnahmen (K 20, 2.und 3. BA, Sapelloh - Landesgrenze NRW und K 151
Hassel - Heithüsen) von 2022 auf 2023 aufgrund fehlender Bestätigungen der
Förderungen durch den Zuwendungsgeber.
Darüber hinaus soll das
kostenintensive Pilotprojekt Fahrbahnausbau im „Schaumbetonverfahren“ auf der K
37 Steimbke – Lichtenhorst durchgeführt werden und kurzfristig ist der Ersatz
eines Brückenbauwerkes im Zuge der K 148 Warpe-Bücken erforderlich
geworden.
Der erhöhte Bedarf im Bereich
der eigenfinanzierten Maßnahmen resultiert aus erforderlichen
Fahrbahnsanierungen der K 1 Haßbergen B 215 – Anderten, K 2 Erichshagen –
Holtorf und der K 4 Husum – Meinkingsburg.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Anlage 1:
Teilergebnisplan Produkt 55120
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Anlage 2:
Teilfinanzplan Produkt 55120
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Anlage 3:
Investitionsplanung Produkt 55120