Betreff
Haushaltsplanung 2023 - Produkt Kreisstraßen
Vorlage
2022/231
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt der Haushaltsplanung 2023 für das Produkt 55120 Kreisstraßen zu.

 


Sachverhalt

Für das Produkt 55120 Kreisstraßen wurden die Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt ermittelt. Die Haushaltsplanung 2023 sowie die mittelfristige Finanzplanung mit Erläuterungen sind als Anlage beigefügt.

 

 

Ergebnishaushalt

 

Die ordentlichen Erträge und Aufwendungen sind im anliegenden Teilergebnisplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Im Bereich „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ (Unterhaltung/Instandsetzung ´UI`) besteht für das Haushaltsjahr 2023 ein Bedarf in Höhe von 2.200.000 €. 

 

Mit diesen Haushaltsmitteln werden u. a. verschiedene notwendige Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, um Aufbrüche, Spurrinnen, Risse und ähnliche Schäden zu beseitigen. Außerdem beinhaltet dieser Ansatz die Fremdkosten der Straßenmeistereien (Grünpflege, Winterdienst, Bankettschälarbeiten, bauliche Unternehmerleistungen u. a.) sowie Kfz- und Gerätekosten.

 

Im Vorjahr sind hier Mittel in Höhe von 1.865.000 € angemeldet worden. Darüber hinaus sind von den politischen Gremien zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € für Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt worden.

 

Für das Jahr 2023 werden im Wesentlichen höhere Kosten bei den Positionen "Fremdkosten der Straßenmeistereien" und "Instandsetzungsmaßnahmen" erwartet. Dem gegenüber stehen Einsparungen bei der Position "Einzelmaßnahmen an Brückenbauwerken".

 

Aufgrund von Änderungen des Umsatzsteuerrechts ab dem 01.01.2023 werden die Aufwendungen für den Einsatz von Kreisstraßenwärtern auf Landes- und/oder Bundesstraßen umsatzsteuerpflichtig. Damit ist die Abrechnung der Leistungen nicht mehr im Zuge einer Verrechnung möglich (bisher Konto 348000 und 348100), sondern muss in Einzelpositionen "Aufwand" (mit 19%) und entsprechend „Erträge“ für den Einsatz von Bundes – und Landesstraßenwärtern auf Kreisstraßen, bzw. umgekehrt, getrennt voneinander ausgewiesen werden. Die jeweiligen Ansätze werden zurzeit ermittelt. Weitere Ausführungen hierzu erfolgen in der Sitzung.

 

 

Finanzhaushalt

 

Der Mittelbedarf für die in 2023 geplanten Investitionen ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

Die Anlage 2 (Teilfinanzplan) ist aus dem Finanzprogramm H & H erstellt worden und enthält die Mittelanmeldungen für die einzelnen Investitionsmaßnahmen sowie alle übrigen Erträge und Aufwendungen für das Produkt 55120.

 

In der Anlage 3 sind zu den einzelnen Investitionsmaßnahmen der jeweilige Vorjahresansatz sowie der geplante Ansatz für 2023 und die Folgejahre bis 2027 erfasst. Unterhalb der Haushaltsansätze ist zu jeder Maßnahme die darauf entfallende Zuwendung vom Land bzw. von den Gemeinden dargestellt.

 

 

Zusammenfassung:

 

 

 

Haushaltsmittel 2022

 

Haushaltsbedarf

2023

Maßnahmen mit

NGVFG Förderung

674.500 €

3.535.800 €

Eigenfinanzierte Maßnahmen

394.000 €

1.494.000 €

Summe Investitionen

1.068.500 €

5.029.800 €

 

 

 

davon Eigenmittel Landkreis

44.000 €

3.174.500 €

Aufwendungen für Unterhaltung und Instandsetzung

1.865.000 €

2.200.000 €

Zusätzlich bereitgestellte Mittel

500.000 €

 

Eigenmittel Landkreis

insgesamt

2.409.000 €

5.374.500 €

 

Der im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Haushaltsbedarf für Maßnahmen mit NGVFG-Förderung in 2023 ergibt sich im Wesentlichen durch die erforderlichen Verschiebungen von geförderten Radwegneubaumaßnahmen (K 20, 2.und 3. BA, Sapelloh - Landesgrenze NRW und K 151 Hassel - Heithüsen) von 2022 auf 2023 aufgrund fehlender Bestätigungen der Förderungen durch den Zuwendungsgeber.

 

Darüber hinaus soll das kostenintensive Pilotprojekt Fahrbahnausbau im „Schaumbetonverfahren“ auf der K 37 Steimbke – Lichtenhorst durchgeführt werden und kurzfristig ist der Ersatz eines Brückenbauwerkes im Zuge der K 148 Warpe-Bücken erforderlich geworden. 

 

Der erhöhte Bedarf im Bereich der eigenfinanzierten Maßnahmen resultiert aus erforderlichen Fahrbahnsanierungen der K 1 Haßbergen B 215 – Anderten, K 2 Erichshagen – Holtorf und der K 4 Husum – Meinkingsburg.

 

Weitere Erläuterungen hierzu erfolgen in der Sitzung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Teilergebnisplan Produkt 55120

·         Anlage 2: Teilfinanzplan Produkt 55120

·         Anlage 3: Investitionsplanung Produkt 55120